Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015

Nr. 178

Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) führt aus, dass es sich bei diesem Geschäft um eine Weiterführung des Aktionsprogramms Ernährung und Bewegung im Rahmen der 3. Staffel (2016-2019) handelt. Weshalb überhaupt lanciert der Kanton ein solches Programm zur Prävention von Übergewicht? Gesundheitskosten, die durch Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) und den daraus folgenden chronischen Erkrankungen verursacht werden, haben sich von 2002 bis 2012 schweizweit fast verdreifacht. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Im Jahr 2002 wurden CHF 2.7 Milliarden ausgegeben, 2012 waren es 8 Milliarden. Das bedeutet, dass auch im Kanton Basel-Landschaft einige zig-Millionen der Gesundheitskosten aufgrund von Übergewicht anfallen - pro Jahr. Wesentliche und beeinflussbare Faktoren sind falsche Ernährung und mangelnde körperliche Bewegung. Je früher das Übergewicht auftritt, desto ungünstiger sind die späteren Auswirkungen auf die Gesundheit. Umgekehrt gilt: Je früher die präventiven Massnahmen ansetzen und Übergewicht verhindert werden kann, desto besser für die Gesundheit und desto geringer auch die Gesundheitskosten aufgrund der vielfältigen Folgeerkrankungen. In der Schweiz ist jedes fünfte Kind übergewichtig. Hier ist Handlungsbedarf angesagt.


Im Jahr 2008 wurde die erste Staffel lanciert, damals noch unter dem Namen «Ernährung und Bewegung». In der zweiten Staffel wurden aus Spargründen die Gelder halbiert. Für die dritte Staffel, die nun vorliegt, wird wieder der ursprüngliche Betrag eingesetzt, der von Anfang an für das Projekt geplant war. Auch die dritte und letzte Phase fokussiert ganz bewusst auf Kleinkinder und deren Bezugspersonen. Besonders wichtig ist dabei die Unterstützung und Unterweisung von sozial und finanziell benachteiligten Familien. Denn je ärmer eine Familie ist, desto ungesünder die Ernährung, desto grösser auch die Gefahr von Übergewicht. Dies besagen die Statistiken.


Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 1.4 Mio. Franken für 4 Jahre. Die kantonalen Aktionsprogramme werden auch von der Gesundheitsförderung Schweiz mitfinanziert. Sie übernimmt die Hälfte der lokalen Programmkosten. Die effektiven Kosten für vier Jahre betragen damit 180'000 Franken pro Jahr für den Kanton. Diese müssen in Bezug gesehen werden zu den zig-Millionen kantonalen Gesundheitskosten, die bei Übergewicht und Folgeerkrankungen jährlich anfallen. Statistische Erhebungen in drei Schweizer Städten zeigen, dass seit den 1990er Jahren das durchschnittliche Körpergewicht der Jugendlichen bedeutend angestiegen ist. Der Anteil von übergewichtigen Kindern ging jedoch seit 2010 signifikant zurück - nämlich von 20.1% (2010) auf 18.4% (2014). Die VGK beschäftigte sich mit der Frage, ob dieser Rückgang auf die zeitgleich angebotenen Aktionsprogramme zurückzuführen ist. Diese Frage ist grundsätzlich sehr schwierig zu beantworten, wie alle Fragen bezüglich der Wirksamkeit präventiver Massnahmen. Denn: Ein Erfolg ist nicht direkt messbar. Da gesunde Menschen eben keine Kosten verursachen, tauchen sie auch in keiner Statistik auf. Ein absoluter Beweis dafür, dass die beobachteten Veränderungen (der Abnahme des Anteils übergewichtiger Kinder) tatsächlich ein Erfolg der präventiven Massnahmen ist, kann es nicht geben. Jedoch kommen sämtliche Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet zum Schluss, dass ein positiver Effekt vorhanden ist und die Massnahmen wirklich wirksam sind.


Die Kommission beurteilte die Aktion und die Programme im Grundsatz als sinnvoll und wichtig. Der Nutzen der Prävention war denn auch bei der Mehrheit der VGK unbestritten. Als sehr sinnvoll wertete ein Teil der Kommission, dass bei dem Programm vor allem die vulnerablen Zielgruppen vor Ort aufgesucht und beraten werden. Ein Teil der VGK war der Ansicht, dass der beantragte Betrag für das Programm gegenüber der letzten Periode erhöht wurde, was in Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons nicht tragbar sei. Deshalb wurde eine Reduktion um die Hälfte verlangt. Der andere Teil der VGK argumentierte, dass es sich dabei nicht um eine Erhöhung handle, sondern nur um eine Fortführung des Kredits in seiner ursprünglich geplanten Höhe. Zudem würde eine Halbierung des Kantonsbeitrags auch zu einer Halbierung der Bundesbeiträge führen. Der Antrag sorgte in der Kommission für eine Patt-Situation und wurde mit Stichentscheid abgelehnt. Die VGD liess nachträglich wissen, dass bei einer Reduktion des Betrags die Vorlage zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen werden müsse, da ein komplett neues Programm mit reduzierten Mitteln ausgearbeitet werden müsste. In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission für den vorliegenden Landratsbeschluss mit 6:0 Stimmen bei 7 Enthaltungen.


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- Eintretensdebatte


Christoph Buser (FDP): Besieht man sich die präsentierten Statistiken, stellt sich für die FDP nicht die Frage, ob Prävention sinnvoll ist - denn das ist sie - sondern vielmehr: wieviel Prävention als sinnvoll erachtet werden kann. Der schwierige Schritt mit der Halbierung der Leistungen wurde aus finanziellen Gründen bereits getan. In den Jahren 2012 bis 2015 wurde das Präventionsprogramm mit halb so viel Geld betrieben. Für den Sprecher ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehbar, weshalb der Betrag nun wieder verdoppelt werden soll. Die FDP-Fraktion stellt deshalb den Antrag, ihn auf dem bisherigen Stand zu belassen und somit die in der Vorlage genannten Beträge zu halbieren. Eine Rückweisung an die VGD scheint ihm nicht sinnvoll. Schliesslich könne ja nach dem Prinzip «design to cost» verfahren werden: Das Programm soll sich nach dem zur Verfügung stehenden Kredit ausrichten. Es wäre ein falsches Signal, mit der Verdoppelung der Beträge den einst gemachten Schritt rückgängig zu machen. Der Kanton kann sich das schlicht nicht leisten. Und, wie gesagt: Die Wirksamkeit der Massnahmen pro eingesetztem Franken konnte nicht aufgezeigt werden.


Der Sprecher bittet um Unterstützung des Antrags, im bisherigen Umfang wie in den Jahren 2012 bis 2015 zu bleiben und die Mittel nicht zu verdoppeln.


Bürgin Beatrix (SVP) sagt, dass ihre Fraktion das Geschäft erneut eingehend behandelt hatte, nachdem in der Kommission bereits Skepsis aufkam. Man konnte sich von der Tatsache überzeugen, dass die Mehrkosten unterm Strich, gegenüber der zweiten Staffel, nicht das Doppelte (also 712'000 Franken), sondern 164'000 Franken für vier Jahre betragen. Unter Berücksichtigung, dass Gesundheitsförderung Schweiz neu auch die bestehenden Lohnkosten der Verwaltung als kantonale Beiträge anrechnet. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage grossmehrheitlich zu, insbesondere dem Antrag der FDP.


Hanni Huggel (SP): Die Ratsmitglieder kennen wohl alle die Situation, wenn Mütter oder Väter mit ihren Kindern einkaufen gehen, und wie verlockend sich all die Süssigkeiten auf Kinderaugenhöhe befinden. Es ist ein ständiger Kampf mit den Kindern, ihnen nicht zu viel Schleckzeug und andere zu Übergewicht führenden Sachen zu kaufen. Tatsache ist aber, dass viele Kinder übergewichtig sind, was zu grossen Folgekosten führt, wenn das Problem nicht schon im frühen Kindesalter angegangen wird. Man weiss natürlich auch, dass übergewichtige Kinder nicht nur mit ihrem Gewicht zu kämpfen haben, sondern sie werden ausgelacht und ausgegrenzt. Vielleicht mag sich der eine oder die andere an den Film «Der Goalie bin ig» erinnern: Die Dicken und die Bebrillten werden als Letzte gewählt, ins Goal gestellt und werden dann immer noch ausgelacht. Deshalb ist es so wichtig, dass bereits im frühkindlichen Alter etwas unternommen wird.


Gesundheitsförderung Schweiz zeigte in einer Evaluation, dass all das Geld und all die Massnahmen, die in das Programm gesteckt werden, etwas nützen. Es ist auch bekannt und wird klar aufgezeigt, welche Partner mitmachen: Es ist das Sportamt, das sich um die Bewegung kümmert, das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain unterstützt das Projekt «Schnitz und drunder» (fourchette verte), das Kinderkraftwerk begleitet Kinder im öffentlichen Raum, z.B. in grossen Überbauungen in Pratteln oder Liestal, wo ihnen ermöglicht wird, ihre Umgebung, Spielplätze etc. mitzugestalten. Erst heute erschien in der «Basler Zeitung» ein Bild dieser Aktion im Rahmen von «Projet urbain». Bei diesen Projekten machen Gemeinden wie private Besitzer mit. Es wäre sehr schwierig zu entscheiden, wo und in welchen Bereichen gekürzt werden soll, wenn man den Betrag der dritten Staffel halbieren würde. Es wurde in der Kommission deutlich gemacht, dass es sinnvoll wäre, die letzte Staffel mit den entsprechenden Mitteln durchzuführen, damit auch eine gewisse Nachhaltigkeit sichtbar wird. Aber es wissen alle, dass bei Präventionsprogrammen der Erfolg nie 1:1 nachgewiesen werden kann.


Die SP-Fraktion stimmt der Tranche, so wie sie beantragt ist, zu, und bittet alle, dem zu folgen.


Elisabeth Augstburger (EVP): Wer sich bewegt und gesund ernährt, muss weniger zum Arzt und ins Spital. Durch aktivierende Massnahmen kann der Trend zu Übergewicht, trotz Fastfood, gestoppt werden. Es ist klar, dass dort, wo früh angefangen wird, die Menschen in gesunden Lebensgewohnheiten zu unterstützen, die Prävention am besten wirkt. Dass in der geplanten dritten Staffel des Aktionsprogramms besonders verletzliche oder gefährdete Zielgruppen angesprochen sind, ist sehr wichtig. Es ist auch wichtig, dass man gerade dort die Mittel nicht kürzt, wo sonst höhere Folgekosten zu erwarten sind. Keine Familie schafft die Zahnpasta ab, um in der Zahnpflege zu sparen. Die Fraktion Grüne/EVP unterstüzt klar und einstimmig die dritte Staffel des Aktionsprogramms Ernährung und Bewegung und den Kredit von 1.4 Millionen Franken für die vier letzten Jahre - von dem die Hälfte vom Bund zurückerstattet wird.


Für Marc Scherrer (CVP) wurde bei diesem Geschäft schon das meiste gesagt, und nur wenig ist noch hinzuzufügen. Es geht hier, wie bei den beiden letzten Vorlagen, um ein Zeichen, das der Landrat gegenüber der Bevölkerung setzt und wofür er die Verantwortung zu tragen hat. Der Sprecher möchte nicht im Detail auf die einzelnen Projekte innerhalb des Aktionsprogramms eingehen, es ist ihm aber wichtig, punktuell etwas hervorzuheben, das auch in der Kommission zu reden gab. Es ist tatsächlich fraglich, ob die einzelnen Projekte tatsächlich sinnvoll sind. So stellte z.B. der Votant in der Kommission die Frage, ob das Projekt «Förderung des Stillens» Sinn mache, worauf er von den «Kommissionsmitgliederinnen» etwas seltsam angeschaut wurde. Selbstverständlich würde es dies tun, wurde ihm entgegnet. Als junger und vor allem als männlicher Zeitgenosse kann er das nicht wirklich beurteilen, geht aber davon aus, dass die Erfahrung bei seinen Kolleginnen vorhanden ist und sie damit Recht haben. Fraglich ist aber, ob eine Hebamme oder ein begleitender Arzt bei der Vorbereitung einer Geburt nicht bereits genügend informieren, und somit bei dem genannten Projekt nicht Doppelspurigkeiten bestehen. Der Votant hat nachgefragt und vermeint gehört zu haben, dass in diesem Rahmen bereits genügend Informationen abgegeben werden.


Es gibt noch weitere Projekte. Das Projekt «Purzelbaum» wird in den Kindergärten durchgeführt. Dabei soll Kindern im Kindergartenalltag zu genügend Bewegung verholfen werden. Auch hier ist die Notwendigkeit fraglich - und wenn es denn notwendig wäre, stellt sich die Frage, ob dies nicht (oder warum es nicht) bereits an der Pädagogischen Hochschule gelehrt wird. Eine weitere Frage wäre, was denn dort überhaupt gelehrt wird.


Ob das ganze Programm etwas bringt, lässt sich anhand der vorliegenden Dokumentation nicht abschliessend beurteilen. Bei der Betrachtung der Säulengrafiken drängt sich dem Votanten aber kein Anzeichen einer wirklich statistisch relevanten Verbesserung auf. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine normale, natürliche Schwankung.


Zum Kostenschlüssel: Fast 50% aller Gelder, die in die Projekte investiert werden, fliessen ins Management, und somit ohnehin nur rund die Hälfte in die entsprechenden Aktionen. Persönlich ist der Sprecher nicht gegen das Projekt. Es ist wichtig und richtig, dass in präventive Massnahmen investiert wird. Er stellt sich aber die (unangenehme) Frage, ob in der heutigen Situation solche Gelder gesprochen werden können und dürfen. In Anbetracht der finanziell schwierigen Lage des Kantons scheint es zwingend, dies sehr kritisch zu hinterfragen. Nüchtern betrachtet ist festzustellen, dass man es sich in diesem Rahmen nicht mehr erlauben kann. Der linken Seite möchte der Sprecher präventiv entgegnen, dass die Bürgerlichen nicht alles abschiessen möchten: Es gibt durchaus sinnvolle Vorlagen, die unterstützenswert sind. Bei dieser Vorlage jedoch ist ein vernünftiges Sparpotential vorhanden. Kommt hinzu: Sollten die Ausgaben, entsprechend dem FDP-Antrag, auf dem Niveau der zweiten Staffel belassen werden, kann man nicht von einer Sparübung reden. Die Gelder werden lediglich nicht erhöht.


Es ist wie beim Tierheim: Würde der Kredit wie von der Regierung beantragt gesprochen und die Kosten somit verdoppelt, würde das in der Bevölkerung vermutlich nicht verstanden. Wenn nicht der Landrat, wer sonst dann wäre in der Verantwortung, ein Zeichen zu setzen und das Sparpotential im vernünftigen Rahmen auszuschöpfen?


Die CVP/BDP-Fraktion wird dem Antrag der FDP-Fraktion Folge leisten.


Regina Werthmüller (parteilos): «Eine gute Investition in die Zukunft und in zukünftige Generationen», «Herzstück», «dritte Staffel»: Es ist möglich, dass die Votantin hier über FABI redet; es ist aber nicht so. Sie redet vom Aktionsprogramm Ernährung und Bewegung. Für die Votantin ist dieses Programm ein Herzstück, und es ist ihr eine Herzensangelenheit, dass die dritte Staffel zustande kommt, als eine gute Investition in die zukünftige Generation. Allem, was von der Kommissionspräsidentin dazu gesagt worden ist, ist voll und ganz zuzustimmen.


Etwas kann sie jedoch nicht nachvollziehen: Warum sollten die Drittgelder, die zugunsten der Lohnkosten ausgelöst werden, nicht genommen werden? Diese Bundesgelder stünden dem Kanton zur Verfügung. Eigentlich würden nur gerade 40'000 Franken pro Jahr mehr als in der letzten Staffel ausgegeben. Das heisst: 164'000 pro Staffel. Vermutlich können in diesem Saal einige besser rechnen, trotzdem ist eine Ablehnung für die Votantin aus genanntem Grund nicht verständlich, wenn damit so viele Drittmittel ausgeschlagen werden. Mit der dritten Staffel wird zusätzlich eine 45%-Stelle in der Gesundheitsförderung Baselland geschaffen. Dort wird wiederum eine 80%-Stelle gestrichen. Bei der Landwirtschaftlichen Schule kann eine 20%-Stelle geschaffen werden. Im Sportamt käme eine 15%-Stelle für das Projekt Purzelbaum hinzu.


Die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige stimmt der Vorlage zu, und damit einem Langzeitprojekt mit Langzeitwirkung, worin ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Kinder erkannt wird.


Lucia Mikeler (SP) fühlt sich durch das Votum von Marc Scherrer herausgefordert. Die Förderung des Stillens gehört für die Votantin zu einer der ersten und wichtigsten Punkte. Ein Beispiel: Wieviele Personen in diesem Saal sind adipös? Keine. Und wie viele wurden gestillt? Vermutlich über 70%. Dies als Gegenargument. Es wurde auch angedeutet, dass die Programme nichts bewirken würden. Wie der Statistik zu entnehmen ist, ist die Adipositas seit 2010 signifikant von 20.1% auf 18.4% zurückgegangen. Die Votantin bittet den Rat inständig, diesen Tatsachen Rechnung zu tragen und dem Kredit zuzustimmen. Es ist wichtig, dass früh mit der Prävention begonnen wird. Die Nachfolgekosten sind enorm viel höher als alles, was in dieser frühen Phase eingesetzt wird.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist aus finanziellen Gründen klar für eine Reduktion des Kredits. Der Votant hat aber folgende Anregung: Es gibt einen Sportfonds, aus dem in der Vergangenheit immer wieder für solche und ähnliche Projekte Gelder entnommen wurde. Dem Gesundheitsdirektor ist zu empfehlen, diesbezüglich einmal mit dem Leiter des Sportamts, Thomas Beugger, zu reden. Denn das Entscheidende bei einer solchen Massnahme wäre, dass die laufende Rechnung nicht belastet wird. Und vielleicht lässt sich auf diese Weise das, was hier reduziert werden muss, sinnvoll kompensieren. Damit bestünde das Programm nach wie vor, und man hätte erst noch in Bezug auf die laufende Rechnung Geld gespart.


Hanspeter Weibel (SVP) ist sich nicht sicher: Hat er nun ein Geständnis abzulegen, ob er gestillt worden ist oder nicht? Er wüsste dies auf jeden Fall nicht zu beantworten. Zum Nutzen jedoch lässt sich etwas sagen: Der Votant hat schnell einmal festgestellt, dass man sich bei diesen Themen im Bereich von Glaubensfragen bewegt. Prävention ist immer etwas mit einer sehr langen Wirkung; und es ist dabei stets auch die Frage, woran man glaubt, woran nicht. Der Sprecher glaubt aber, dass es etwas nützt - nämlich vor allem der Purzelbaum-Industrie.


Vorhin wurde erwähnt, es könnten dadurch Stellen geschaffen werden. Dies ist doch etwas verwirrend: Heute morgen noch wurde über Stellenreduktion geredet, und nun kommt das Argument, dass mit irgendwelchem Geld neue Stellen geschaffen werden könnten. Zum Zweiten stellt der Votant bei der Zielgruppe eine relativ grosse Beratungsresistenz fest. Denn gerade jenen, die einen Hang dazu haben, ungestillt adipös zu werden, kann man dreimal einen Purzelbaum erklären, und sie machen ihn trotzdem nicht, weder vorher noch nachher. Und zum Argument der Bundesgelder: Das sind nicht Gelder, die irgendwo auf Bäumen wachsen und einen gar nichts angehen, sondern es handelt sich dabei ebenso um Steuergelder.


Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, wenn schon nicht Nein zur Vorlage, so mindestens Ja zum Antrag der FDP zu sagen.


Marc Schinzel (FDP) gibt zu, dass sein Vorredner ihm das Wort aus dem Mund genommen habe. Eine Replik noch zum Votum von Regina Werthmüller und ihrem Argument der Generierung von Drittmitteln. Diese kommen letztlich von den Steuerzahlern, egal ob sie vom Bund oder vom Kanton ausgerichtet werden. Unter optimaler Generierung von Drittelmitteln versteht der Votant, dass man sich fragt, wie etwas anders gemacht werden kann. Aus diesem Grund spricht sich der Votant für den Antrag der FDP aus, auf dem heutigen Stand zu bleiben und die Gelder nicht aufzustocken.


Regierungsrat Thomas Weber (SVP) möchte einige Ergänzungen und Präzisierungen anbringen. Genauso wenig wie Strassen «rechte» Vorhaben sind, die der «linken» Seite nichts nützen, ist die Gesundheitsprävention ein «linkes» Vorhaben, das der «rechten» Seite nichts nützt. In der Tat ist es so, dass die Wirkung nicht innerhalb einer Finanzplanperiode ausgemacht werden kann. Es gibt einen gewissen Glaubenseffekt und ist eine langfristige, strategische Investition. Tatsache ist, dass weltweit die sogenannten nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) bald 80% des Finanzvolumens ausmachen - und nicht mehr die Seuchen, wie einst. Seien es Zuckerkrankheiten, Herzkreislaufkrankheiten, Krebs oder anderes, das u.a. durch Übergewicht ausgelöst wird.


Eine wichtige Ergänzung, nachlesbar auch im Bericht auf S. 21: Es handelt sich hier nicht einfach um eine dritte von beliebig vielen Staffeln, sondern um die dritte und letzte Staffel. Das ist entscheidend. Den Betrag, der dafür beantragt wird, braucht es, um das Projekt sauber abzuschliessen, damit die Erkenntnisse in den Pädagogischen Hochschulen und Kindergärten implementiert sind, und nicht immer wieder neue Verpflichtungskredite nötig werden.


Die dritte Staffel kostet den Kanton nicht, wie der Antrag glauben machen könnte, doppelt so viel wie bis anhin. Real beträgt der vom Kanton zu tragende höhere Beitrag rund 40'000 Franken pro Jahr, und somit 164'000 Franken über die gesamte Dauer. Gegenüber der zweiten Staffel übernimmt Gesundheitsförderung Schweiz zusätzlich Lohnkosten des Kantons. Bei Gesundheitsförderung Schweiz handelt es sich um eine Stiftung, die nicht aus Bundessteuergeldern alimentiert wird, sondern durch den laut KVG von allen zu entrichtenden Gesundheitsförderungsbeitrag von CHF 2.40. Das Geld stammt somit zwar von der Allgemeinheit, aber nicht aus der Bundeskasse.


Mit der Halbierung des Kredits würde also eine ganz andere Ausgangslage geschaffen. Aus diesem Grund müsste die Vorlage in die Direktion zurückgenommen werden, um zu überprüfen, was tatsächlich für den übrig bleibenden Preis noch drin liegt. Man kann nicht einfach jeden Budgetposten halbieren. Man müsste auch schauen, was das für eine allfällige vierte Staffel heissen würde, was der Votant eigentlich nicht möchte. Die Absicht ist es, mit der dritten das Projekt abzuschliessen. Aus diesem Grund wäre es zu begrüssen, wenn der Antrag der FDP abgelehnt wird.


Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch in der Abteilung Gesundheitsförderung werden Prioritäten gesetzt. Die Abteilung wird ab 2016 insgesamt 250'000 Franken pro Jahr weniger zur Verfügung haben. Dies wurde im Rahmen der Finanzstrategie beschlossen. Als eine Sparmassnahme wird z.B. die Broschüre «Gesundheit Baselland» als gedrucktes Medium eingestellt, wie übrigens auch die Landeskanzlei das Infoblatt einstellen wird. Man ist sich bewusst, dass solche Drucksachen digital effizienter und vor allem günstiger verteilt werden können. Derartige Massnahmen sind also am Laufen. Übrigens wurde die Gesundheitsförderung in den 1980er Jahren im Kanton BL als schweizerische Pioniertat, unter dem damaligen Gesundheitsdirektor Werner Spitteler, eingeführt, weil man daran glaubte, dass langfristig eine Beeinflussung möglich ist. Die Kürzung bedingt, dass dort, wo mittels Gesundheitsförderung die beste Wirkung erzielt werden kann, Schwerpunkte gesetzt werden. Und somit auch dort, wo Drittmittel eingesetzt werden können, insbesondere also bei «Ernährung und Bewegung», nebst der Tabakprävention.


Aus diesem Grund bittet der Regierungsrat, der Vorlage in der vorliegenden Form zuzustimmen. Im Wissen, dass es sich um die dritte und letzte Staffel handelt.


Marc Scherrer (CVP) möchte noch auf drei von Thomas Weber angesprochene Punkte eingehen, die er so nicht im Raum stehen lassen kann. Erstens hat der Regierungsrat betont, dass es sich um die dritte und letzte Staffel handelt. Dann sei es beendet. Das ist natürlich eine Milchbüchli-Rechnung: Dann kommt einfach die nächste. Das ist kein Argument.


Zum Zweiten wurde gesagt, dass man die Gelder auf der beantragten Höhe belassen müsse, damit die Erkenntnisse an den Pädagogischen Hochschulen sauber integriert werden können. Da fragt sich, was denn die letzten 6 Jahre gemacht wurde, dass es bislang nicht integriert werden konnte? Es ist ja nicht die Rede davon, die Gelder abzusetzen, sondern davon, sie auf der Höhe der letzten Jahre zu belassen.


Zum Dritten: Würde man dem Antrag der FDP zustimmen, käme es zu einem Mehraufwand. Selbstverständlich kommt es dazu, und genau das soll auch passieren. Der Landrat muss hier und heute ein Zeichen setzen. Man kann nicht einfach, wie das schon beim Tierheim der Fall war, alles akzeptieren und hinnehmen, weil es bereits zu spät ist, Nein zu sagen. Das ist exakt falsch. Der Landrat hat die Verantwortung, ein Zeichen zu setzen. Die CVP-Fraktion wird dem Antrag einstimmig zustimmen. Der Sprecher plädiert dafür, dass alle in diesem Saal die Verantwortung wahrnehmen und den FDP-Antrag annehmen.


Regierungsrat Thomas Weber (SVP) hat das Gefühl, dass Landrat Scherrer nicht ganz richtig zugehört habe: Der Votant hatte gesagt, dass wenn dem Antrag zugestimmt würde, die Direktion die Vorlage zurücknehmen müsste, damit der Landrat anschliessend weiss, was er für den halben Preis noch erhält, und welche Folgekosten allenfalls in Kauf genommen werden müssen, sofern die Zielsetzungen erreicht werden sollten. Auch hier ist der Votant der Meinung, dass es effizienter wäre, die dritte Staffel sauber abzuschliessen, als anschliessend noch eine vierte und fünfte zu lancieren. Es gibt aber weder eine vierte noch eine fünfte, sondern nur diese dritte.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress kein Wortbegehren


Ziffer 1


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über folgenden Antrag der FDP-Fraktion abstimmen:


Für die Weiterführung des kantonalen Aktionsprogramms «Ernähung und Bewegung» (vormals «Gesundes Körpergewicht») in den Jahren 2016 bis 2019 wird ein Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 1'424'000.- 712'000.- bewilligt.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion mit 42:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Ziffer 2


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) ist der Meinung, dass somit die unter dieser Ziffer genannten Kredittranchen halbiert werden müssten.


Christoph Buser (FDP) bestätigt das. Er wäre aber auch offen, diesen Punkt anders zu formulieren. Es ist nun an der Direktion zu schauen, was mit dem verbleibenden Betrag gemacht werden kann. Somit könnte man es auch so stehen lassen, mit dem Auftrag an die entsprechende Stelle in der Verwaltung, den nun definierten Finanzrahmen neu aufzuteilen.


Für Regierungsrat Thomas Weber (SVP) hängt es davon ab, wie detailliert der Landrat beurteilen können möchte, was er tatsächlich bestellt. Er genehmigt hier einen immer noch relativ hohen Betrag, weiss aber nicht mehr, was er dafür erhält. Entweder wird das Programm erneut überarbeitet und der Kommission überwiesen, oder, als Eventualantrag zur Rückweisung an die Regierung, man beauftragt die Regierung damit, in der Höhe des Budgets die zweckmässig erscheinenden Präventionsmassnahmen von Ernährung und Bewegung umzusetzen. Damit könnte der Sprechende sehr gut leben. Es müsste aber dem Landratswillen entsprechen.


Christoph Buser (FDP) denkt, dass eine Ergänzung des Antrags im zuletzt genannten Sinne nicht nötig ist. Die FDP vertraut darauf, dass die VGD eine zweckmässige Umsetzung bewerkstelligt. Der Finanzrahmen ist gegeben. Eine Zusatzschlaufe braucht es nicht. Die Stossrichtung der Programme ist bekannt, die Detailausgestaltung kann man getrost der zuständigen Direktion überlassen. Der Votant hält am Antrag fest.


Regina Werthmüller (parteilos) ist etwas nicht klar: Regierungsrat Weber hat gesagt, dass man erneut an die Gesundheitsförderung Schweiz gelangen müsse, weil diese den Betrag bereits zugesichert hatte. Sie müsse das Projekt unter diesen Gesichtspunkten neu beurteilen. Somit kann man dem Antrag mit den genannten Kredittranchen gar nicht zustimmen, weil man nicht weiss, für welches Jahr wieviel Geld benötigt wird. Die Votantin beantragt, das Geschäft an die Regierung zu überweisen, um alles neu aufzugleisen, damit ein neuer Antrag an Gesundheitsförderung Schweiz gestellt werden kann - wo es wieder bewilligt werden muss.


Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, dass soeben ein Kreditrahmen für die Jahre 2016 bis 2019 beschlossen wurde. Ziffer 2 kann deshalb entfallen und es der VGD überlassen werden, wie sie das Geld auf die einzelnen Jahre verteilen möchte. Würden nun einzelne Beträge festgelegt, führt dies bei der Umsetzung nur zu einem Problem für die Direktion. So aber hat die VGD mehr Spielraum und kann über den gesamten Betrag verfügen. Der Votant würde beantragen, Ziffer 2 zurückzuziehen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) würde ebenfalls empfehlen, Ziffer 2 zu streichen und es bei Ziffer 1 zu belassen, zugunsten einer möglichst grossen Flexibilität.


Christoph Buser (FDP) kann der Argumentation folgen. Es besteht nun ein Rahmen, womit der zweite Punkt gestrichen werden kann. Dies würde bedeuten, dass Ziffer 3 die Ziffer 2 ersetzt.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt nach, ob Regina Werthmüller einen Rückweisungsantrag gestellt habe.


Regina Werthmüller (parteilos) bejaht.


Dies, so Landratspräsident Franz Meyer (CVP), ist ein Ordnungsantrag. Somit muss zuerst darüber abgestimmt werden.


Rolf Richterich (FDP) sieht den Einwand von Regina Werthmüller ein, dass man allenfalls einen neuen Antrag stellen muss, um an die Bundesgelder zu kommen. Sollte man diese nicht erhalten, und man müsste einen neuen Kredit holen, braucht es eine neue Vorlage. Dieser Prozess liesse sich aber auch abkürzen. Höchstwahrscheinlich wird man den Kredit, wie schon das letzte Mal, wieder erhalten. Dieses Risiko würde der Votant eingehen. Würden alle Stricke reissen, müsste der Regierungsrat eben eine neue Vorlage bringen. Am besten man beschliesst heute.


Regina Werthmüller (parteilos) möchte die Sache weder verlängern noch verkomplizieren. Deshalb zieht sie ihren Antrag zurück.


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über den Antrag der Streichung von Ziffer 2 abstimmen.


://: Der Landrat stimmt der Streichung von Ziffer 2 mit 74:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Ziffer 2 (neu)


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass die aktuelle Ziffer 3 somit zu Ziffer 2 mutiert. Diese lautet nun neu:


Der Beschluss gemäss Ziffer 1 erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stiftungsrates der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zum Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für einen Beitrag an das Vorhaben in der Höhe von CHF 712'000.- 356'000.- .


://: Der Landrat stimmt der neuen Ziffer 2 (vormals Ziffer 3) mit 71:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass die alte Ziffer 4 somit unverändert zu Ziffer 3 mutiert.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt dem vom Landrat abgeänderten Landratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Weiterführung des kantonalen Aktionsprogramms «Ernährung und Bewegung» mit 51:13 Stimmen bei 13 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss


betreffend Verpflichtungskredit für die Weiterführung des kantonalen Aktionsprogramms «Ernährung und Bewegung» (vormals «Gesundes Körpergewicht»)


vom 22. Oktober 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Für die Weiterführung des kantonalen Aktionsprogramms «Ernähung und Bewegung» (vormals «Gesundes Körpergewicht») in den Jahren 2016 bis 2019 wird ein Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 712'000.- bewilligt.


2. Der Beschluss gemäss Ziffer 1 erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stiftungsrates der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zum Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für einen Beitrag an das Vorhaben in der Höhe von CHF 356'000.-.


3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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