Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015
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2015-221 vom 2. Juni 2015 Vorlage : Berufsintegrations- und Arbeitstrainingsprogramm 'check-in aprentas': Berichterstattung und Verpflichtungskredit zur Weiterführung des Programms 2016 bis 2021; Vorlage an den Landrat - Bericht der Bildungs-, Kultur und Sportkommission vom 14. Oktober 2015 - Beschluss des Landrats vom 22. Oktober 2015: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) führt aus, dass das vorliegende Geschäft in der Kommission unbestritten war und mit 13:0 Stimmen Zustimmung zur Vorlage und zum Verpflichtungskredit beschlossen wurde. Es handelt sich um ein sehr sinnvolles Programm und es ist empfehlenswert, es kurz und schmerzlos durchzuwinken.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldung.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss zum Berufsintegrations- und Arbeitstrainingsprogramm «check-in aprentas», Berichterstattung und Verpflichtungskredit zur Weiterführung des Programms 2016 bis 2021, einstimmig mit 73:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
Berufsintegrations- und Arbeitstrainingsprogramm «check-in aprentas»: Berichterstattung und Verpflichtungskredit zur Weiterführung des Programms 2016 bis 2021
vom 22. Oktober 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 103 Absatz 1 und 2, § 104 Absatz 2 sowie § 107 Absatz 2 der Kantonsverfassung1, beschliesst:
1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bericht über das Berufsintegrationsund Arbeitstrainingsprogramm «check-in aprentas».
2. Der Landrat bewilligt vorbehältlich gleichbleibender Bundesmittel einen Verpflichtungskredit von CHF 1'533'335 als Pauschalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft für das Projekt «check-in aprentas» auf der Grundlage des Entwurfs einer entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL und der aprentas für die Dauer vom 1.7.2016 bis 30.6.2021.
3. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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