Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2011

Nr. 81

Die Regierung lehnt das Postulat ab, erklärt Urs Hess (SVP).


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) führt aus: Bekanntlich ist Fluglärm ein komplexes und vielschichtiges Problem. Entsprechend viele Behörden, Fachstellen, Unternehmen und Interessengruppen sind involviert. Die Komplexität des Themas ist in unserer Region besonders hoch, weil es grenzüberschreitende Wirkung hat und weil die massgebenden Behörden sowohl in Bern als auch in Paris respektive Strassburg ansässig sind. Der Fluglärm hat in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen und ist in Bezug auf die Immissionen verglichen mit den andern beiden Landesflughäfen relativ gering. So leben rund um den Flughafen Zürich-Kloten über 70'000 Personen mit einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes. In unserem Kanton gibt es keine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes. Und sollten gesetzliche Immissionsgrenzwerte einen Sinn haben, so ist dies der Massstab! Trotzdem haben die Flughafenbehörden die Lärmschutzmassnahmen dauernd weiter entwickelt und in den vergangenen zwei Jahrzehnten über zwanzig Lärmschutzmassnahmen beschlossen. Das An- und Abflugsregime des EAP ist im Rahmen der Sicherheitsstandards lärmoptimiert und ausgeglichen. Daher profitiert die Bevölkerung von besonderen Lärmschutzmassnahmen, was als Folge der dichteren Besiedelung unseres Gebietes auch wichtig ist.


Trotzdem werden Fluglärmdiskussionen immer noch sehr engagiert und emotional geführt, was u.a. darauf zurück zu führen ist, dass der Lärm subjektiv und damit sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Mit der Einführung des ILS-33 wurde insgesamt ein geringer Teil der Anflüge verlagert; Teile der Bevölkerung empfinden daher die aktuelle Fluglärmsituation nach wie vor als störend. Für die Regierung ist es wichtig, dass das vielschichtige und emotionale Thema Fluglärm von einer besonderen beratenden Kommission bearbeitet wird. Ein möglichst breites Spektrum von Meinungen und Ideen und ein möglichst umfassendes Fachwissen sollen in der Kommission vertreten sein. Zudem trägt die Mitarbeit von Bevölkerungsvertretungen aus dem Elsass wesentlich dazu bei, das grenzüberschreitende Verständnis zu fördern, was ein wesentlicher Nutzen dieser Kommission ist, vor allem wenn man die schwierige Situation rund um den Flughafen Zürich-Kloten betrachtet. Für die Regierungen ist es unabdingbar, dass eine Kommission nahe am Thema ist und eine ständige Beratungsfunktion übernimmt. Bestand, Auftrag und Zusammensetzungen der regierungsberatenden Fluglärmkommission liegen in der Kompetenz der beiden Regierungen. Eine Abschaffung dieser Kommission, die die Regierungen berät, kommt für die Regierung nicht in Frage.


Aus Zeitgründen soll nicht weiter auf die von der Regierung geteilte Stellungnahme der Fluglärmkommission eingegangen werden. Eine abschliessende Bemerkung: Es wird immer wieder kolportiert, BevölkerungsvertreterInnen hätten in der Kommission nichts zu sagen, sie würden überstimmt. Diese Behauptung werde durch dauernde Wiederholung nicht richtig. Die Fluglärmkommission berät die Regierungen, sie entscheidet nichts; es gibt also gar keine Mehrheitsentscheide. Man nimmt alle Meinungen, die fachlichen und politischen, zur Kenntnis, und macht sich ein eigenes Bild. Man wolle gar nicht hören, dass die Kommission mit soundsovielen Stimmen einer Meinung ist. Es interessiere das ganze Spektrum der Meinungen; man nimmt diese zur Kenntnis. Danke.


Hanspeter Weibel (SVP) wünscht sich, dies als Vorbemerkung, keine Fluglärmdiskussion sondern eine Diskussion über die Frage, ob die Kommission ihren Auftrag erfüllt oder nicht. Er zeigt sich etwas überrascht, dass es die Fluglärmkommission überhaupt noch gibt. Er habe sich auf dem Intranet des Kantons über die Zusammensetzung der Kommission informieren wollen. Dabei habe er entdeckt, dass die aktuellste Information von einer Kommission stammt, die am 30. 6. diesen Jahres ihr Verfalldatum erreicht habe. Stelle er nun heute, zweieinhalb Monate später fest, dass seither nichts gegangen ist, so habe offenbar niemand bis dato die Kommission vermisst. Eine Kommission, die man nicht vermisst, könne man in der Tat abschaffen. Auch sei die Kommission in den letzten Jahren von der UEK immer wieder dafür getadelt worden, dass sie eigentlich den Fluglärm eher verwalte als konkrete und auch kritische Vorschläge zu machen. Das sei bei der Zusammensetzung der Kommission auch nicht verwunderlich; dies habe selbst der Präsident der Fluglärmkommission, der in der UEK angehört wurde, eingeräumt. Auf seine Vorwürfe habe er von diesem zwei Antworten erhalten: Erstens habe die Kommission nur eine beratende Funktion. - Das sei soeben bestätigt worden. Dies würde es allerdings ermöglichen, dass die FLK auch kritische Anmerkungen machen kann. Das passiere aber nicht, weil ihr in der Tat vorwiegend Behördenvertreter angehören. Seine Frage, warum denn diese Kommission immer einstimmige Beschlüsse fasst, wo doch auch Volksvertreter ihr angehören, sei folgendermassen beantwortet worden: In der Tat werde viel diskutiert, aber am Schluss sei man sich dann meist einig.


Im Wesentlichen gibt die FLK jeweils das weiter, was bereits im Umweltbericht des EAP steht. Seines Erachtens wäre dieser ausreichend für die Regierung, um sich orientieren zu können. Denn man brauche keine Kommission, die eine Art Selbstreferenzierung ermöglicht. D.h. an sich ist es so, dass Herr Ballmer verschiedentlich die Kommission zitiert, die im Grunde nichts anderes ausgesagt oder geschrieben hat als das, was ein Teil seiner Mitarbeiter bereits geschrieben hat. So gesehen könne problemlos auf die Kommission verzichtet werden. Sie habe zehn Jahre lang bewiesen, dass sie ihren Auftrag nicht erfüllt, und 10 Jahre sind genug.


Felix Keller (CVP) kann das Anliegen seines Vorredners nachvollziehen. - Die CVP/EVP-Fraktion ist aber der Überzeugung, dass sie das Postulat nicht überweisen will. Liest man die Vereinbarung nochmals richtig, so steht in § 1: «Unter dem Namen Fluglärmkommission wird eine beratende Kommission der beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Behandlung von Fluglärmfragen bestellt.» Und § 2 hält fest: «berät und unterstützt die Regierungen.» Das ist die Krux am Ganzen. Die FLK berät nicht den Landrat und die Bevölkerung sondern die Regierung und rapportiert auch dieser. Eine regierungsrätliche - und zudem noch partnerschaftliche - Kommission könne nicht einfach so aufgelöst werden. Einzige Alternative wäre, zu beantragen, dass man den Bericht der FLK gar nicht mehr im Landrat behandelt und damit auch nicht zur Kenntnis nimmt.


Zentrale Frage ist, was wird besser, wenn die FLK abgeschafft ist? Seines Erachtens nichts. Zudem habe er sich sagen lassen, dass die Kommissionsmitglieder mit Ausnahme des Präsidenten kein Sitzungsgeld erhalten. Eine Auflösung der FLK wäre eher eine Frustreaktion, und man gewinne nichts damit. Möglicherweise sollte das Parlament mehr Einfluss auf die FLK nehmen. So könnte die UEK proaktiv vorgehen, indem sie beispielsweise einen Fragenkatalog an die FLK einreicht, und ihr sagt, was sie prüfen soll. So könnte man eher etwas bewirken. Im Bericht der UEK steht u.a., dass der Kommission die Mittel für die Massnahmen fehlen. Also müsste man prüfen, ob diese Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Er ruft die UEK auf, den Spiess umzudrehen und aktiv zu werden, anstatt zu meckern.


Thomas Bühler (SP) und die SP-Fraktion lehnen die Überweisung des Postulats ebenfalls ab. Ob die Kommission die gesetzten Ziele und ihren Auftrag wirklich in den vergangenen Jahren so erfüllt hat, wie es aufgrund der Vereinbarung angenommen werden muss, darüber kann man sich noch heute streiten. Man sieht durchaus auch sinnvolle Ansätze in den Berichten. Man liest sie und nimmt sie zur Kenntnis; sie helfen bei der Beurteilung der unterschiedlichen Fragen. Dies konnte man an der letzten Landratssitzung sehen. Es wurden Beschlüsse gefasst, die auch aus Sicht der SP-Fraktion etwas bringen in Sachen Fluglärm.


Eine ersatzlose Abschaffung der Kommission hält die SP für nicht zielführend. Würde man die Kommission abschaffen, so müsste das Parlament oder eben die UEK eine Alternative haben, die vielleicht den Bedürfnissen des Parlamentes mehr entgegen kommt. Die SP ist mehrheitlich gegen eine Abschaffung der FLK.


Simon Trinkler (Grüne) bemerkt, er brauche den Fluglärmbericht als Hilfe zur Beratung nicht, dafür genüge ihm der Umweltbericht, der weniger tendenziös ist - dies ein Lob an den EAP - und die wichtigsten Fakten liefert. Die Grüne Fraktion wünscht, dass der Regierungsrat aufzeigt, wie er die unbefriedigende Situation zu verbessern gedenkt, dass die FLK nicht viel zur Reduktion des Fluglärmes beitragen kann. Er bittet um Überweisung des Postulats.


Die FDP wird das Postulat nicht überweisen, erklärt Thomas Schulte (FDP). Wünscht die Regierung die Beratung, so können die Erkenntnisse und Empfehlungen der FLK nicht so schlecht sein. Sie gehen ja auch nicht an Herrn Trinkler, der sie nicht wünscht, sondern an die Regierung, die sie wünscht.


Philipp Schoch (Grüne) fühlt sich als Präsident der UEK angesprochen. Wie bereits mehrfach gehört, handelt es sich bei der FLK um eine regierungsrätliche Kommission, deren Zusammensetzung von der Regierung bestellt wird. Man habe schon oft versucht, auf die ganze Fluglärmgeschichte Einfluss zu nehmen. Es sei ein schwieriges Unterfangen. Nach langer, langer, hartnäckiger 'Bohrung' habe der eine oder andere Punkt verbessert werden können. Aber die ganze Kommission so ummodeln zu können, dass die kritischen Stimmen ausreichend vertreten sind, wäre eine politische Illusion; das kann die UEK nicht richten.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2011/134 mit 39 Nein- : 31 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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