Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2011
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2011-115 vom 14. April 2011 Vorlage: Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Steuer- und Enteignungsgerichts, Abteilung Steuergericht für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2014) - Beschluss des Landrats vom 22. September 2011: < Pascal Leumann / Laurenz Schneider (Vi) gewählt > |
Rolf Richterich (FDP) schlägt Dr. Pascal Leumann als neues Mitglied des Steuergerichts vor. Die Fraktionen erhielten die Gelegenheit, Pascal Leumann einzuladen und zu befragen und Rolf Richterich hofft, dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wurde. Pascal Leumann ist fachlich bestens geeignet, das zu besetzende Amt zu übernehmen.
Dominik Straumann (SVP) informiert, die SVP-Fraktion nominiere Clovis Cueni, welcher trotz seines jungen Alters über einen sehr guten Leistungsausweis verfüge und sich auch schon als Mitglied verschiedener Gremien behaupten konnte. Er stand den Fraktionen zur Verfügung und konnte sich bei gewissen auch Vorstellen. Die SVP-Fraktion sei angesichts der Verhältnisse im Landrat am Steuer- und Enteignungsgericht klar untervertreten, weshalb Dominik Straumann auf die Unterstützung des SVP-Kandidaten durch die übrigen Ratsmitglieder zählt.
Gerhard Schafroth (glp) schlägt seitens der glp- und der CVP/EVP-Fraktion Michel Hopf als Mitglied des Steuergerichts vor. Michel Hopf wurde 1953 geboren und wuchs in Binningen auf, wo er bis heute gut verankert ist. Als erfahrener Anwalt verfügt er über breite Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sowie im Unternehmensrecht, weshalb er für die Stelle am Steuergericht bestens geeignet ist. Seit 2002 ist er Mitglied der Handelskammer beider Basel und gehört dort der Kommission für Finanzen, Steuern und Abgaben an. Er befasste sich also sehr intensiv mit dem Thema Steuern und veröffentlichte auch entsprechende Publikationen. Fachlich und persönlich verfügt Michel Hopf über die bestmöglichen Voraussetzungen für die Stelle am Steuergericht.
Institutionen wie beispielsweise die Gerichte sollten die politischen Relationen möglichst gut abbilden. Gerhard Schafroth präsentiert eine Tabelle, welche die Sitzverteilung im Landrat aufzeigt. Anhand dieser Tabelle zeigt sich, dass die Grüne Partei den grössten Anspruch auf den hier diskutierten Sitz am Steuer- und Enteignungsgericht hätte. Da die Grünen nun keinen Kandidaten nominiert haben, stünde der Sitz eigentlich der BDP/glp zu. Bereits heute ist die FDP mit drei Sitzen am Steuergericht übervertreten, weshalb es keinen Sinn macht, der FDP einen weiteren Sinn zuzugestehen. Mit Ausnahme der FDP-Fraktion sind zur Zeit alle Fraktionen am Steuer- und Enteignungsgericht untervertreten, was bei der nun vorzunehmenden Wahl zu berücksichtigen sei.
[An dieser Stelle werden die Stimmzettel für den ersten Wahlgang verteilt.]
Nach Auszählung der Stimmen des ersten Wahlgangs gibt Landratspräsident Urs Hess (SVP) das folgende Resultat bekannt:
Zahl der Stimmberechtigten: 90
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 84
Zahl der leeren Wahlzettel: 4
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 0
Zahl der gültigen Wahlzettel: 80
Absolutes Mehr: 41
Stimmen haben erhalten:
Pascal Leumann 33
Clovis Cueni 28
Michel Hopf 19
Da keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht hat, werden die Stimmzettel für den 2. Wahlgang verteilt.
Resultat des 2. Wahlgangs:
Zahl der Stimmberechtigten: 90
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 85
Zahl der leeren Wahlzettel: 0
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 0
Zahl der gültigen Wahlzettel: 85
://: Gewählt ist mit 38 Stimmen: Pascal Leumann.
Weitere Stimmen erhalten haben:
Clovis Cueni 30
Michel Hopf 17
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Nachdem nun alle Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichts bestimmt sind, muss ein Vizepräsidium für die Abteilung Steuergericht gewählt werden.
Felix Keller (CVP) gratuliert Pascal Leumann zu dessen Wahl und betont, die CVP/EVP-Fraktion anerkenne seine fachlichen Qualitäten. Er freut sich nun darüber, dem Landrat im Namen der CVP/EVP-Fraktion Laurenz Schneider als Vizepräsidenten des Steuergerichts vorzuschlagen. Es handelt sich bei ihm um einen bestens ausgewiesenen Steuerexperten und promovierten Juristen, welcher seit April 2010 als Richter am Steuergericht tätig ist. Er bringt somit das nötige Rüstzeug für das Vizepräsidium am Steuergericht mit und die CVP/EVP zeigt sich überzeugt, dass er eine gute Wahl sei.
Felix Keller erinnert an die Debatte vom Oktober 2010 im Zusammenhang mit der Wahl des Vizepräsidiums am Strafgericht. Der Fraktionspräsident der SVP vertrat damals die Meinung, dass eine Person, welche neu an ein Gericht gewählt wird, nicht gleich ein Vizepräsidium übernehmen sollte. An diese Aussage knüpfte auch Daniele Ceccarelli (FDP) an und erklärte:
"Eine Person, welche neu als Richter oder Richterin gewählt wird, soll nicht gleichzeitig ein Vizepräsidium übernehmen."
Felix Keller nimmt die beiden obgenannten Fraktionen beim Wort und bittet den Landrat darum, Laurenz Schneider zu unterstützen.
Rolf Richterich (FDP) dankt für das in Pascal Leumann gesetzte Vertrauen und schlägt diesen auch gleich für das Vizepräsidium am Steuergericht vor. Das Kriterium des Dienstalters sei nur dann relevant, wenn Gleiches mit Gleichem verglichen wird, was hier nicht der Fall sei. Verglichen wird hier ein ausgewiesener Steuerexperte, welcher nicht Anwalt ist und daher nicht an einem Gericht auftritt oder über Gerichtserfahrung verfügt, mit Pascal Leumann. Dieser verfügt über Gerichtserfahrung und fühlt sich daher im Stande, das Vizepräsidium von Anfang an auszuführen. Ein Vizepräsidium amtet nur dann, wenn das Präsidium ausfällt (Befangenheit oder Abwesenheit), also nicht besonders häufig.
[Die Stimmzettel für die Wahl des Vizepräsidenten des Steuergerichts werden verteilt.]
Folgendes Resultat liegt vor:
Zahl der Stimmberechtigten: 90
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 82
Zahl der leeren Wahlzettel: 20
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 0
Zahl der gültigen Wahlzettel: 62
Absolutes Mehr: 32
://: Gewählt ist mit 48 Stimmen: Laurenz Schneider.
Weitere Stimmen erhalten hat:
Pascal Leumann 14
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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