Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2011

Nr. 70

2. Lesung der Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 56a keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Oskar Kämpfer (SVP) beantragt, an dieser Stelle eine neue Ziffer IV. mit folgendem Wortlaut einzufügen:


IV.
Der Regierungsrat orientiert den Landrat über den Abschluss und den Inhalt der Vereinbarung gemäss § 56a Ziffer 3. Danach kann § 56a wieder gestrichen werden.


Der Inhalt von § 56 war und ist für die SVP-Fraktion unbestritten. Der genannte Paragraph definiert ein Ziel und aus Effizienzgründen soll er nach Erreichen des Ziels automatisch wieder gestrichen werden. Inhaltlich ändert sich damit nichts am Umweltschutzgesetz, es müsse aber auch in Zukunft angestrebt werden, unsere Gesetze schlank zu halten und jeweils mit einem Verfalldatum zu versehen.


Christoph Buser (FDP) bittet den Landrat darum, den oben genannten Antrag abzulehnen. Er selbst ist auch nicht der Ansicht, Gesetze müssten aufgebläht werden, jedoch wird im konkreten Fall der Auftrag erteilt, die Muttenzer Deponien nachhaltig und rasch zu sanieren. Niemand kann heute abschätzen, wie lange es bis zum Abschluss der Sanierung dauern wird, weshalb der Auftrag im Gesetz auch stehen bleiben soll. Mit Abschluss der Sanierung wird er aus den Übergangsbestimmungen gestrichen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bittet ebenfalls, den Antrag abzulehnen. Übergangsbestimmungen sind gerade dazu da, eine Übergangssituation zu regeln. Nach Abschluss der Sanierung kann der Paragraph gestrichen werden. Gesetze immer auf dem neuesten Stand zu halten gehöre zu den Daueraufgaben von Parlament und Verwaltung. Eine Ablehnung des Antrags bedeutet auch, dass der Druck auf die Chemisch-Pharmazeutische Industrie aufrecht erhalten werden kann.


://: Der Antrag auf Einfügen einer neuen Ziffer IV wird mit 19:57 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Rückkommen wird nicht verlangt.


* * * * *


Schlussabstimmung


://: Die Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft wird in der Schlussabstimmung mit 65:0 Stimmen bei 11 Enthaltungen verabschiedet. Das Quorum von 4/5 (62 Stimmen) ist damit erreicht und eine obligatorische Volksabstimmung wird nicht stattfinden. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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