Protokoll der Landratssitzung vom 23. Februar 2017
Nr. 1252
2017-081 vom 23. Februar 2017
Postulat von Martin Rüegg, SP: Entwicklungsstrategie für das Sportmuseum Schweiz
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat Dringlichkeit ablehne.
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) weist auf die Kriterien für Dringlichkeit – Ablaufende Fristen, Sofortmassnahmen – hin. Im Hinblick auf die Eingabe der Bundessubventionen macht es zunächst den Eindruck, als würde eine Frist auslaufen im März 2017. Das Postulat umfasst aber Aspekte, die grundsätzlichen Charakter haben. Es handelt sich um ein nationales Museum, es müsste also bei allen 26 Kantonen angefragt werden und nicht nur in den beiden Basel. Was aus Sicht des Regierungsrats ebenfalls nicht geht, ist, dass mit dem Mittel der Dringlichkeit eigentlich das Budget umgangen wird. Es können nicht einmalig aus dem Sportfonds CHF 100'000 gesprochen werden. Dies wäre eine zusätzliche wiederkehrende Subvention, die in einen ordentlichen Budgetprozess gehört. Daher lehnt der Regierungsrat aufgrund dieser grundsätzlichen Überlegungen Dringlichkeit ab, obwohl das Sportmuseum aus sporthistorischer Sicht sicher prüfenswert ist.
Martin Rüegg (SP) sagt, er wolle den Budgetprozess nicht umgehen. Darum soll das Geschäft dringlich behandelt werden. Wird dies beschlossen, wird das Geschäft zunächst geprüft und berichtet, das geht nicht von einem Tag auf den Anderen wenn man bedenkt, wer alles einbezogen werden sollte. Das Ziel wäre, dass per Ende Jahr eine Vorlage vorliegt, die dann eventuell Budgetrelevant wäre. Die Dringlichkeit ist daher gegeben, weil es aus mittelfristiger Sicht per Ende Jahr mit einem Betrag verbunden ist. Zudem muss die Eingabe beim Bund bis Ende März erfolgen. Es sit klar, dass bis Ende März kein Geld gesprochen werden kann. Es könnte höchstens ein starkes Signal nach Bern sein, dass die Region bereit ist, dies zu prüfen. Wenn Dringlichkeit gewährt würde, wäre dies das erste starke Signal, würde dann ein positiver Beschluss gefasst, dass das Thema ernsthaft geprüft wird und das nationale Museum für Sport hier bleiben würde, wäre dies das zweite starke Signal.
Rolf Richterich (FDP) informiert, die FDP-Fraktion lehne Dringlichkeit ab, die Begründung habe Martin Rüegg gerade geliefert. Es ist kein Folklore-Parlament, sondern es werden tatsächlich Entscheide mit einer gewissen Tragweite gefällt.
://: Der Landrat stimmt mit mit 43:30 Stimmen für die Dringlichkeit des Postulats 2017/081 ab; das für die Dringlichkeit erforderliche 2/3-Mehr von 49 Simmen wird somit verfehlt.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei
Nr. 1253
2017-080 vom 23. Februar 2017
Resolution der Fraktionen Grüne/EVP, SP und glp/GU gegen die Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass eine Resolution gemäss Landratsgesetz § 39 Abs. 3 als zustandegekommen gilt, wenn 2/3 der Ratsmitglieder, also 60 Stimmen, zugestimmt haben. Der Regierungsrat kann zu einem Resolutionsbegehren Stellung nehmen, verzichtet im aktuellen Fall aber darauf.
Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, es konnte in der Zeitung verfolgt werden. In der letzten Woche hat das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) nach einer halbjährigen Pause die Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt erlaubt. Nachdem im Sommer 2016 bei der Revision wesentliche Defizite zutage getreten sind, welche das ENSI bewogen haben, die Abschaltung des AKW zu verlangen. Nach dieser Bewilligung wurde das AKW gleich am 17. Februar 2017 wieder abgeschaltet, seit dem 20. Februar 2017 ist das AKW wieder am Netz.
Was ist das Problem? Das Problem ist, dass es nicht bekannt ist. Das AKW Leibstadt und das ENSI kennen die Bedingungen, die eine Oxidation am Brennelement verstärken oder vermindern und wissen, dass wenn eine höhere Leistung generiert wird es noch heisser wird im Reaktor. Die Gefahr der Oxidation von Brennelementen wird grösser, weil nicht mehr genug Befeuchtung der Elemente möglich ist.
Dieser Prozess ist bekannt, er wird als «Dryout» beschrieben. Es ist aber nach wie vor nicht bekannt, wie es zu diesem Prozess kommt und was letztlich dahinter steht. Das ENSI bewilligt jetzt den Betrieb mit einer Leistung von 90%, weil dann die Folgen dieser Einschränkung weniger schlimm sind. Aber nicht, dass es sie nicht gibt. Ohne die Ursachen der Überhitzungen und den damit verbundenen «Dryouts» zu klären liegt die Betriebsbewilligung vor. Wenn eine Ursache eines Problems in einem AKW nicht bekannt ist, sind auch die Risiken nicht bekannt.
Das AKW Leibstadt ist seit 1984 am Netz, zwischen 1984 und 2012 wurde die Leistung in Etappen um 1/3 erhöht. Damit verbunden sind seit den 1990er Jahren immer wieder Probleme im Reaktor, weil radioaktive Stoffe im Kühlwasser vermehrt gemessen werden durch defekte Brennstoffelemente. Seit 2016 ist der beschriebene Mechanismus des «Dryouts» bekannt, der die Oxidation der Brennstäbe durch die fehlende Feuchtigkeit herbeiführt. Heute ist bekannt, dass es diesen Mechanismus seit 2012 immer wieder gibt und er zu Abschaltungen führt. Die Ursache und die Risiken bleiben aber unbekannt. Es gibt zahlreiche Kernkraftexperten in der Schweiz, die das Risikopotenzial dieser unbekannten Problemursachen ganz anders einschätzen als das ENSI.
Das ENSI begnügt sich damit, dass es etwas weniger schlimm ist, wenn die Leistung reduziert wird. Es verzichtet auf Forderungen und eine restlose Abklärung der Ursachen, bevor die Inbetriebnahme wieder möglich ist. Darum fordern die unterzeichnenden Fraktionen den Regierungsrat auf, sich entschieden für den Schutz der Bevölkerung zu engagieren, beim Bund für dir Abschaltung von Leibstadt vorstellig zu werden, solange die Problemursachen unbekannt sind. Mit 39 Unterschriften wurde die Resolution eingereicht, hoffentlich ist noch einigen mehr der Bevölkerungsschutz wichtiger als die Rendite des AKW Leibstadt.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) entschuldigt sich für die unpräzise Sitzungsführung. Zunächst müsse darüber abgestimmt werden, ob die Resolution heute beraten wird, bevor inhaltlich diskutiert wird.
Dominik Straumann (SVP) meint, der Landratspräsident müsse sich nicht entschuldigen, der Landschreiber hätte dies erkennen müssen. In § 50 steht, dass vor der inhaltlichen Diskussion darüber abgestimmt werden muss, ob man dies darf. Ob diskutiert werden soll, hätte diskutiert werden müssen. Die SVP-Fraktion lehnt die Diskussion ab.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit mit 42:41 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, die Resolution werde an der nächsten Sitzung regulär traktandiert, und schliesst die Sitzung für die Mittagspause.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei