Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 2010

Nr. 1962

Karl Willimann (SVP) dankt in der von ihm gewünschten und ihm stillschweigend gewährten, kurzen Diskussion der Regierung zunächst herzlich für die Beantwortung seines Vorstosses.


Die Fragen 2, 3 und 4 werden allerdings nicht beantwortet. Es ging darum festzustellen, wieviel Geld die verschiedenen Bandbreiten eintragen. In der Antwort wurde darauf verwiesen, dies werde aus taktischen Gründen nicht kommuniziert. Diese Begründung ist nicht klar verständlich, wird aber so zur Kenntnis genommen. Der Meinung des Interpellanten wird aber auf S. 3 beigepflichtet, so dass die erwähnten Fragen also summarisch beantwortet werden und der grössere Teil der Erträge aus relativ geringen Geschwindigkeitsübertretungen resultiert: Diejenigen Automobilisten, die sich kein grosses Vergehen zuschulden kommen lassen, zahlen den grössten Teil.


Auf S. 2 unten der Vorlage wird auf die gesenkte Tempo-limite und die daraus resultierenden Mehrerträge hingewiesen. Das ist «eine äusserst intelligente Art», die Strassenbaukosten zu finanzieren, und wäre vielleicht für andere Orte auch zu überlegen. [Erheiterung]


Neben den CHF 27 Millionen, die aus Bussen zusammengekommen sind, ist auch auf die auf S. 4 erwähnten Verzeigungen hinzuweisen, die nochmals einen gewissen Ertrag einbringen. «Es war also eine rechte Bussenernte.» Es ist allerdings anzufügen, dass man sich im Folgejahr mit Bussen offenbar zurückgehalten hat.


Rahel Bänziger (Grüne) dankt namens der Grünen für die aufschlussreiche Darstellung zu den Mehreinnahmen bei den Bussen. Wenn sich die Lernfähigkeit der Autofahrer dadurch auszeichnet, dass sie während sechs Monaten nicht merken, dass auf einem Autobahnabschnitt (Tenniken) die Höchstgeschwindigkeit von 120km/h auf 80km/h gesenkt worden ist, muss dies nicht weiter erläutert werden. Dass als angenehmer Nebeneffekt CHF 5,5 Millionen mehr in die Kantonskasse gespült werden, stört die Rednerin als Fahrradfahrerin nicht speziell.


Was sie aber stört, ist die Tatsache, dass die basellandschaftliche Polizei über dem schweizerischen Durchschnitt «blitzt». Allerdings wird nicht verraten, wieviel sie höher als der schweizerische Durchschnitt liegt. Von daher stellt sich unweigerlich die Frage, wieso Autofahrer, die sich nicht an Tempolimiten halten, mit Samthandschuhen angefasst werden. Wozu gibt es Begrenzungen, wenn man sich nicht daran halten muss und eine grosse Toleranz gewährt wird? Dann wäre es ehrlicher, die Anzeigetafeln zu ändern und «120km/h +/-10%» zu verlangen. Die heutige Messgenauigkeit von Tachometern liegt bei +/-2km/h und nicht wie früher bei 5-10km/h. Deshalb muss man sich fragen, wieso überhaupt noch ein Toleranzbereich gewährt wird.


Die Befürchtung des Interpellanten war, dass vor allem «die Kleinen», d.h., die Autofahrer, die nur ein wenig zu schnell fahren, gebüsst werden. Es scheint aber, dass diese Gruppe von der basellandschaftlichen Polizei sehr bevorzugt behandelt wird, weil die Polizei mit ihrer Messgrenze höher liegt als der schweizerische Durchschnitt.


Christoph Hänggi (SP) meint ebenfalls, dass kein einziger Autofahrer gebüsst werde, der nicht zu schnell fahre. Auch wird kein einziger Autofahrer gebüsst, der vielleicht 3% über der Geschwindigkeitslimite fährt. Die Toleranz in Baselland für diesen Bereich ist leider höher als in anderen Kantonen: In Solothurn liegt sie bei 5%, an anderen Orten ist es weniger - in Baselland dürfte sie auch in diesem Bereich liegen. Es ist gut, dass die Polizei diese Werte nicht bekannt gibt.


Hält man sich die CHF 27 Millionen Einnahmen für 2008 vor Augen, stammen rund CHF 25 Millionen davon aus Übertretungen im Strassenverkehr. Schaut man sich die Verzeigungen an - 16'000 Fälle von massiven Übertretungen -, bleiben immer noch 95%, die sich in der «Kavalierszone» befinden. Aber die Polizei hält nur Personen an, «die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit derart erheblich überschreiten, dass die Verkehrssicherheit tangiert ist». Es sind also 330'000 Übertretungen pro Jahr oder ca. 1'000 Fälle pro Tag. Mit der lancierten Diskussion ist deshalb eigentlich der Handlungsbedarf für ein zu verstärkendes Engagement der Polizei in diesem Bereich aufgezeigt worden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, gemäss der altbekannten Weisheit könne die Polizei ihre Arbeit machen, wie sie wolle: Sie mache es sicher falsch.


Die Polizei versucht, bei der Festlegung der Auslöseschwelle der Radargeräte Augenmass zu beweisen. Deshalb wurde diese so angesetzt, dass der grösste Teil der Autofahrer, die nur wenig über der Tempolimite fahren, nicht erfasst wird. Dies führt aber zur Kritik, dass man diese Gruppe noch viel stärker büssen müsste. Diese Arbeit ist also relativ schwierig. In ihren Augen hat sich die bisher angewandte Politik der Geschwindigkeitskontrollen bewährt, weshalb diese auch so weitergeführt werden wird.


2009 sind tatsächlich CHF 10 Millionen weniger Bussen zu verzeichnen gewesen als 2008, und erfreulicherweise hat sich niemand beschwert.


Zweckbindung von Bussen für Bauarbeiten scheint ganz und gar nicht der Wille des Landrats zu sein: Dieser Vorschlag hat seinerzeit heftigen Widerspruch ausgelöst. Deshalb gehen diese Erträge in die allgemeine Staatskasse.


In den CHF 27 Millionen sind tatsächlich nur die Ordnungsbussen der Kantonspolizei Baselland enthalten und nicht auch noch jene Einnahmen der Statthalterämter. Auch sie hat es erstaunt zu sehen, was eine Baustelle, verbunden mit einer Geschwindigkeitskontrolle, an Bussen auslösen kann: Die Menschen scheinen beim Autofahren stark an alltägliche Gewohnheiten gebunden zu sein. Anzufügen bleibt, dass auch die Erträge des ersten Quartals 2010 tiefer sind als jene des ersten Quartals 2008.


Marianne Hollinger (FDP) unterstützt die Sicherheitsdirektorin auf dem von ihr eingeschlagenen Weg. Es ist richtig, die Toleranzgrenze entsprechend festgelegt zu haben, da sowohl bei Tachometern als auch bei Messgeräten Abweichungen vorhanden sind. Ausserdem will die Polizei ja nicht dort strafend eingreifen, wo die Autofahrer «per Zufall» ein klein wenig zu schnell fahren.


://: Damit ist die Interpellation 2009/138 erledigt.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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