Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2010

Nr. 2112

1. Thomas de Courten: Sans-papiers


Den Zugang zur Berufslehre auch Kindern zu ermöglichen, deren Eltern sich illegal in der Schweiz aufhalten, ist aktuell Gegenstand heftiger Debatten in Bundesbern. Wie stellt sich die Situation im Baselbiet dar?


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet folgende Fragen:


Frage 1
Wieviele sich in der Schweiz illegal aufhaltende Zuwanderer bzw. Ausländer kennt bzw. vermutet der Regierungsrat heute im Kanton Baselland?


Antwort
Für den Kanton Basel-Landschaft existieren keine Zahlen oder Schätzungen über die Sans-Papiers. Nach einer Studie der Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich geht diese für den Grossraum Zürich von 20'000, für die Stadt Zürich von 10'000 und für den Kanton Basel-Stadt von 5'000 Sans-Papiers aus. Für den Kanton Basel-Landschaft liegen aus dieser Studie keine Angaben vor. Die Vermutung liegt aber nahe, dass sich illegal Anwesende eher in der Anonymität der grossen Ballungszentren verstecken.


Frage 2
Wie schätzt der Regierungsrat die aktuelle Situation ein? Nimmt die illegale Zuwanderung im Baselbiet tendenziell zu, ist sie stabil oder nimmt sie ab?


Antwort
Beim Amt für Migration werden nach wie vor wenige Härtefallgesuche für Sans-Papiers eingereicht. Daher geht der Regierungsrat davon aus, dass die illegale Zuwanderung mehr oder weniger stabil ist.


Thomas de Courten (SVP) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage
Wie viele Härtefallgesuche sind bisher beim Amt für Migration eingereicht worden?


Antwort
Diese Frage wird an das Amt für Migration weitergeleitet und die Antwort dem Fragesteller zugestellt.


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2. Rosmarie Brunner: Sans-papiers / Berufslehre


Der Bundesrat wurde am vergangenen 14. September 2010 nach dem Nationalrat nun auch vom Ständerat beauftragt, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zu einer Berufslehre zu ermöglichen. Mit der Zustimmung zu diesen parlamentarischen Vorstössen macht Bundesbern die Schweiz noch attraktiver für die illegale Zuwanderung, für den illegalen Aufenthalt.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen.


Fragen 1-3


Antwort


Zu den Fragen 1-3 können keine Angaben gemacht werden, weil es keine Statistik zur Anzahl der Kinder von illegal in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern gibt und das Statistische Amt des Kantons Basel-Landschaft auch keine Erhebungen durchführt.


Frage 4
Wie ist es möglich, dass diese Kinder in die Schule gehen können, währenddem deren Eltern in die Anonymität abtauchen und sich dem Rechtsstaat entziehen?


Antwort
Das Thema «Schulbesuch von Kindern von Sans-Papiers oder von Asylsuchenden» war bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse: Interpellationen 2008/213 von Martin Rüegg «Keine Schule für Asyl-Kinder: Auch im Kanton BL?» oder 2010/028 von Elisabeth Augsburger «Sans Papiers». Der Regierungsrat stellt bei der Beantwortung der erwähnten Interpellation von Elisabeth Augstburger unter anderem fest, dass de Bundesverfassung einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gewährleistet und die Kantone verpflichte, für einen ausreichenden Grundschulunterricht zu sorgen, der allen Kindern offen steht. Durch dieses verfassungsmässige Recht wird auch die von der Schweiz ratifizierte UNO-Kinderrechtskonvention umgesetzt. Hingegen hat das Bundesgericht entschieden, dass sich im Bereich des Ausländerrechts aus der NO-Kinderrechtskonvention kein Anspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung ableiten lässt.


1991 gab die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) den Kantonen die Empfehlung ab, alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentliche Schule zu integrieren. Diese Empfehlung schliesst auch diejenigen Kinder ein, deren Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist. Gestützt darauf werden im Kanton Basel-Landschaft von den Schulbehörden und Rektoraten auch Kinder ohne Aufenthaltsbewilligung vorläufig in die Schule aufgenommen. Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Einschulung keine offizielle Anerkennung des Aufenthalts verbunden ist. Daten, welche die Schule bei der Anmeldung erhebt, sind für schulische Zwecke bestimmt und werden nicht den Ausländerbehörden weitergeleitet. Die Meldepflicht liegt nicht bei der Schule, sondern bei den Eltern. Eltern von Sans-papiers-Kindern sind in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft über die weitere Schulung zu beraten.


Rosmarie Brunner (SVP) dankt für die Antworten.


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3. Marianne Hollinger: «Goldene» Trottoir-Rändli?


Die Kantonsstrasse Ettingen-Aesch wird saniert, dabei werden die Trottoirränder auf der rund 2 km langen Strecke in Handarbeit mit Granit verlegt. Material und Arbeitsaufwand erscheinen kostenintensiv. Die Bevölkerung reagiert mit Unverständnis.


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet die nachfolgenden Fragen. Er beginnt mit folgenden einleitenden Erklärungen:


Die Ettingerstrasse in Aesch ist 1965/66 als Betonfahrbahn gebaut worden. Altersbedingt, nach 45 Betriebsjahren, sind immer öfter Löcher in der Fahrbahn und auch andere Schäden entstanden. Das hat jährliche hohe Reparaturkosten zur Folge. Die Fahrbahnabschlüsse zum Trottoir bzw. Veloweg mit den Betonhartplatten sind zum Teil defekt und ersatzbedürftig. Diese Fahrbahnabschlüsse sind heute aber nicht mehr im Lieferprogramm. Das Projekt sieht darum vor, die insgesamt stark sanierungsbedürftige Betonfahrbahn mit einem Asphaltbelag von 5-7 cm zu überziehen. Damit kann die bestehende Betonfahrbahn als Tragschicht belassen und der langfristige Substanzerhalt der Strasse gewährleistet werde - und das erst noch bei künftig tieferen Instandhaltungskosten!


Mit dem Asphaltüberzug ändern sich aber die Höhenverhältnisse zum Randabschluss, was eine Neuverlegung nötig macht. Dies ist aber immer noch bedeutend günstiger als der Totalersatz der Betonfahrbahn, um die Höhenverhältnisse beizubehalten. Weiter wird mit dem Asphaltüberzug ein neues Quergefälle möglich, was die Verkehrssicherheit erhöht. Der Querschnitt der Strasse wird nicht verändert; es wird kein neues Trottoir gebaut.


Frage 1
Was kostet der Granit für das beidseitige Trottoir Aesch-Ettingen und wieviel hätte ein «gewöhnlicher» Trottoir-Rand gekostet?


Antwort
Dies ist ein gewöhnlicher Randabschluss gemäss Typenplan des Tiefbauamtes und keine «goldene» Lösung! Die Steine kosten CHF 8 pro Laufmeter.


Frage 2
Woher kommt der Granit?


Antwort
Der Unternehmer offeriert und liefert die Steine entsprechend der ausgeschriebenen Qualität. Im Leistungsverzeichnis wurde die Herkunft auf Europa beschränkt.


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet auch zwei Zusatzfragen der Fragestellerin.


Zusatzfrage
Sind diese Trottoirs jetzt Standard im Kanton Basel-Landschaft und wie wirkt sich das auf die Kosten des Strassenbaus aus?


Antwort
Diese Trottoirs sind rund 45 Jahre alt und entsprechen immer noch dem heutigen gültigen Standard vom Tiefbauamt. Sie bewegen sich aber, was die Breite betrifft, am unteren Ende der gültigen Norm. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und des sorgsamen Umgangs mit Steuergeldern ist auf eine Verbreiterung im Dezimeterbereich verzichtet worden.


Gemäss §11 des Strassengesetzes umfasst der Umfang des Strassenraums die eigentliche Strasse und der Raum, den es für Anlagen braucht wie zum Beispiel Gehwege, Velostreifen etc. Daraus folgt, dass die Kosten der Trottoirs schon immer in den Strassenbaukosten enthalten waren.


Zusatzfrage
Was meint der Regierungsrat zur Feststellung, dass im Zuge von Sanierungen eines Strassenstücks, wie zum Beispiel beim genannten, auch gerade dringliche Infrastrukturen zur Sicherheit gebaut werden sollten im Sinne von Effizienz und Kostenoptimierung. In diesem Falle der Kreisel Ettingerstrasse/Pfeffingerring?


Antwort
Grundsätzlich teilt der Regierungsrat diese Feststellung, sofern dies zeitlich machbar ist. Über 70 % der Baselbieter Kantonsstrassen sind über dreissigjährig und haben dringenden Sanierungsbedarf. Das Kippen von «noch befahrbar» zu «schadhaft» kann bei Strassen jederzeit und unvorhersehbar auftreten. Mit den Ressourcen, die für den Werterhalt zur Verfügung stehen, können immer nur die dringendsten Strecken saniert werden.


Weiterführende Umbauten benötigen - neben der Projektierungszeit - auch noch gut zwei Jahre für Vernehmlassungen, Überarbeitung, Planauflageverfahren, Einsprachenbereinigungen und Einholen des Verpflichtungskredits. Sogar wenn ein Unfallschwerpunkt erkannt worden ist und die entsprechende Planung sofort angegangen wird, ist der zeitliche Zusammenfall von Sanierung von der Strecke und baureifem Umbauprojekt eher unwahrscheinlich.


Im Kantonsstrassennetz gibt es nach der Auswertung der Zahlen 2009 13 Unfallschwerpunkte erster Priorität und 15 Unfallschwerpunkte zweiter Priorität. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt eine klare Priorisierung bei der Abarbeitung. Der von der Fragestellerin erwähnte Knoten ist Unfallschwerpunkt zweiter Priorität und liegt zudem nicht im Bauperimeter der Sanierungsarbeiten an der Ettingerstrasse. Ob es dort überhaupt einen Kreisel braucht, wenn die Ettingerstrasse Richtung Aesch gemäss Kantonalem Richtplan an die Gemeinde abgetreten ist und die Pfeffingerstrasse neu die starke Verkehrsachse wird, ist noch Gegenstand der Abklärungen.


Marianne Hollinger (FDP) dankt für die Antworten und stellt eine dritte


Zusatzfrage
Was kostet die Verlegung der Granitplatten? Die Arbeiter müssen diese kniend verlegen; wie hoch ist der Aufwand?


Antwort
Natürlich entstehen dafür Kosten, aber diese können nicht aus dem Stegreif beziffert werden.


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4. Sara Fritz: Anpassung des Steuerabzugs für be- dürftige AHV- und IV-RentnerInnen (StG § 33 lit. c)


Mit dem revidierten Steuergesetz per 2007 wurde in unserem Kanton für einkommens- und vermögensschwache steuerpflichtige AHV-/IV-RentnerInnen - ohne steuerpflichtiges Vermögen - ein degressiver Abzug eingeführt. Weil dieser Abzug aber nicht an den zweijährlichen Teuerungsausgleich der AHV/IV gekoppelt ist, wird der Bedürftigen-Steuerabzug ohne entsprechende Anpassung alle zwei Jahre geschmälert. Damit verliert der Abzug seine Wirkung zunehmend, und schon ab Steuerjahr 2009 wurden deshalb wieder vermehrt Steuerpflichtige am Existenzminimum steuerbelastet. Es bleibt ihnen dann nur noch der dornenvolle Ausweg über das langwierige und für die Gemeinden und den Kanton administrativ aufwändige Steuererlassverfahren - mit praktisch keinem Steuer-Ertragsnutzen (krasses Missverhältnis Aufwand und Ertrag!).


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die Fragen.


Frage 1
Ist die Regierung bereit, den Steuerabzug für Bedürftige parallel zur AHV-/IV-Anpassungsregelung ab Steuerjahr 2010 auszugestalten?


Antwort
Die Wirkung des Rentnerinnen- und Rentnerabzugs nimmt tatsächlich mit der teuerungsbedingten Erhöhung der AHV-/IV-Leistungen ab. Der Regierungsrat hat dies auch erkannt; es besteht Handlungsbedarf, um das ursprünglich angestrebte Ziel, nämlich die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und die Vermeidung von unnötigen Erlassgesuchen, künftig weiterverfolgen zu können. Der Renterinnen- und Rentnerabzug ist daher bei nächster Gelegenheit teuerungsbedingt anzupassen resp. zu indexieren.


Hierzu ist nach Meinung des Regierungsrats eine formelle Gesetzesänderung notwendig. Er erachtet es als bedenklich, ohne entsprechende Delegation im Steuergesetz einfach auf dem Verordnungsweg den Abzug der Teuerung anzupassen. Hinzu kommt, dass eine Anpassungsregelung für das Steuerjahr 2010 nicht mehr möglich ist, da dies nur mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung vorgenommen werden könnte. Eine rückwirkende Anpassung würde aber zu einer rechtsungleichen Behandlung der betroffenen Rentnerinnen und Rentner führen. Denn obwohl die Mehrheit der Steuerkunden erst im nächsten Jahr für das Steuerjahr 2010 veranlagt werden wird, ist doch schon ein Teil für das laufende Jahr definitiv veranlagt worden.


Der Regierungsrat wird im Rahmen der nächsten Steuergesetzesrevision eine Lösung vorschlagen, wie der Rentnerinnen- und Rentnerabzug der periodischen Erhöhung der AHV-/IV-Leistungen angepasst werden kann.


Sara Fritz (EVP) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage
Wann ist mit der Gesetzesrevision zu rechnen?


Antwort
Das ist noch nicht festgelegt. Es hängt auch ein wenig vom Teuerungsverlauf ab.


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5. Sarah Martin: Erneuerung Sissacherstrasse Gel- terkinden


In diesem Sommer wurde in Gelterkinden die Sissacherstrasse «renoviert». Strasse und Trottoirs wurden total erneuert. Ein Velostreifen oder Veloweg wurde aber nicht eingebaut. Auf dieser viel befahrenen Strasse - gemäss Verkehrszählung 2008 beträgt der durchschnittliche Tagesverkehr rund 14'200 Fahrzeuge, davon ca. 5 % Schwerverkehr - scheint für die Sicherheit der Velofahrer/innen ein Veloweg oder -streifen jedoch dringend nötig.


Die Fragen werden von Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet.


Frage 1
Wie beurteilt die Regierung die Sicherheit der Velofahrer/innen auf dieser Strecke?


Antwort
Gemäss einer Studie des Bundesamts für Strassen (ASTRA) ist die Sissacherstrasse für die vorhandene verkehrliche Situation genügend breit und bietet als Gemischtverkehrsstrasse den Velofahrenden eine genügend grosse Sicherheit.


Zudem existiert parallel zur Sissacherstrasse auf dem Eiweg der signalisierte schweizerische Radwanderweg.


Frage 2
Soll nachträglich noch ein Veloweg oder -streifen angebracht werden soll?


Antwort
Aus den in Antwort 1 dargelegten Gründen sind im Moment keine weiteren Massnahmen geplant. Zudem müsste für die Markierung von Radstreifen die Strassengeometrie überprüft und allenfalls lokal verändert werden.


Frage 3
Wenn nein, wieso nicht?


Antwort
Die Sissacherstrasse in Gelterkinden ist nicht total erneuert worden. Ein dringend anstehender Belagsersatz hat die Gemeinde dazu bewegt, vorher noch die Werkleitungen zu erneuern. An der Oberfläche ist nur der Belag ersetzt worden, ohne dabei die Geometrie der Strasse zu verändern; die Randabschlüsse sind noch die alten. Darum ist kein Strassenumbauprojekt mit Planauflageverfahren gestartet, sondern nur der normale Werterhalt gemacht worden.


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6. Sabrina Mohn: Weniger Schulstunden im Kanton Zürich?


Im Kanton Zürich erteilte Bildungsdirektorin Regine Aeppli einer Projektgruppe den Auftrag, gemeinsam Vorschläge zu machen, wie die notorische Überbelastung von Lehrpersonen und anderem Schulpersonal gemindert werden kann, ohne dass dabei Mehrkosten entstehen. Am Projekt waren alle Akteure der Zürcher Volksschule beteiligt.


Die teils unkonventionellen und einschneidenden Massnahmen wurden am letzten Freitag, 17. September 2010 den Medien präsentiert. Die grösste Kontroverse hat der Vorschlag, die wöchentliche Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler um zwei Lektionen zu reduzieren, ausgelöst. Die zwei Stunden sollen den Klassenlehrpersonen für Arbeiten im Zusammenhang mit ihrer Funktion zur Verfügung stehen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgende Frage.


Frage
Sind im Kanton Basel-Landschaft ähnliche Projekte geplant, die kostenneutrale Vorschläge zur Entlastung der Lehrpersonen zum Ziel haben?


Antwort
Im Rahmen des züricherischen Projektes «Belastung/ Entlastung im Schulfeld» wird im umfassenden Schlussbericht als eine von zehn Massnahmen vorgeschlagen, Ressourcen zu gewinnen für die Entlastung von Klassenlehrpersonen sowie für den Aufbau eines Gestaltungspools an den Schulen.


Es gibt im Kanton Basel-Landschaft kein Projekt zum Abbau von Unterrichtslektionen der Schülerinnen und Schüler zur Finanzierung der Absenkung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrpersonen oder Schulleitungen. In Sachen Unterrichtslektionen ist BL an der Primarschule gemäss Bildungsbericht Schweiz 2010 im guten Mittelfeld; bei der Sekundarstufe I ist die Stundendotation sogar leicht unter dem Durchschnitt.


Ein Leistungsabbau zur Finanzierung besserer Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer ist derzeit kein Thema. Baselland ist gegenwärtig bezüglich des Anteils der Unterrichtsverpflichtung in der Jahresarbeitszeit ein interkantonal konkurrenzfähiger Arbeitgeber, allerdings mit Unterschieden je nach Schulstufe: Lehrpersonen der Sekundarstufe I haben im Kanton Zürich 2009 ein Vollpensum von 28 Lektionen, im Kanton Basel-Landschaft sind es heute schon 26 Lektionen, d.h. das angestrebte Resultat von Zürich ist im Baselbiet bereits Realität. Ein Vollpensum an der Primarschule des Kantons Zürich umfasst an der Unterstufe 29 Lektionen und an der Mittelstufe 28 Lektionen, im Kanton Basel-Landschaft sind es dagegen 27 Lektionen, allerdings dauern hier die Lektionen 50 Minuten.


Der Regierungsrat nimmt die Belastung von Lehrpersonen und Schulleitungen ernst. Dazu gehört als aktuelles Beispiel auch, dass für die Umsetzung der Bildungsharmonisierung die erforderlichen Zusatzmittel für die Finanzierung von Ressourcen und ausserordentlichen Weiterbildungsanstrengungen zur Verfügung stehen. Dazu gehört aber auch, dass die Jahresarbeitszeit bei Reformen mitbedacht wird:


Beispielsweise wurde in der Verordnung über Beurteilung, Beförderung und Zeugnisse (VO BBZ) kein jährliches Beurteilungsgespräch an der Sekundarschule eingeführt, sondern nur - gewichtend - in der besonders wichtigen 3. Klasse im Hinblick auf den Übertritt in die Sekundarstufe II. An der Primarschule wurde zu Gunsten des Beurteilungsgesprächs auf ein Semesterzeugnis verzichtet. Zürich baut hier etwas ab, was Baselland sehr bewusst gar nie so aufwendig aufgebaut hat.


Eine effektive und effiziente Arbeitsorganisation mit wenigen Lehrpersonen pro Klasse bzw. pro Pädagogischem Team ist ein Anliegen, das in Verbindung mit den Schulleitungskonferenzen zur Umsetzung der Bildungsharmonisierung angegangen wird. Zu erwähnen ist auch, dass mit dem Projekt SAL (Schuladministrationslösung) die Schuladministration professionalisiert und die Arbeitsprozesse vereinfachen werden sollen.


Einen Beitrag zur Transparenz als Ausgangslage für die Prüfung von Verbesserungen leistet jeweils die Standortbestimmung mit dem Bildungsbericht sowie nun auch die Schulleitungsbefragung und die Mitarbeitendenbefragung.


Ein Sonderprojekt mit Unterrichtsabbau braucht es in Baselland nach Ansicht des Regierungsrates heute nicht.


Die übrigen neun im Zürcher Projekt vorgeschlagenen Massnahmen, die zum Teil sehr interessant sind, dienen als Grundlage für weitere Überlegungen, wie Verbesserungen erreicht werden können.


Sabrina Mohn (CVP) dankt für die Antwort und stellt folgende


Zusatzfrage
Eingedenk der gestrigen Budgetpräsentation ist das besonders Bestechende am Zürcher Projekt, dass alle Massnahmen budgetneutral sein müssen. Inwiefern nutzt man in Baselland die Erkenntnisse aus Zürich?


Antwort
Der sehr umfassende Schlussbericht aus Zürich wird zur Zeit aufmerksam gelesen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Bern besteht bei der Entwicklung spezieller Programme zur Qualifizierung von Quereinsteiger/innen in den Lehrberuf. Durch die gemeinsame Projektorganisation kommt es selbstverständlich auch zu einem regen Austausch zu anderen Fragestellungen.


Auch Jürg Wiedemann (Grüne) stellt eine


Zusatzfrage
Gibt es in der BKSD irgendwelche Überlegungen, dass Nicht-Klassenlehrkräfte um eine Lohnklasse herabgestuft werden sollen?


Antwort
In der BKSD werden keine solchen Überlegungen angestellt. Es gibt aber eine umfassende Auslegeordnung über den Lehrer/innen-Funktionskatalog als Grundlage für die Aktualisierung der Lohneinreihung und die den veränderten Ausbildungsregelungen entsprechend angepassten Aufgabenbeschriebe der Lehrpersonen. Dieses Projekt haben das Personalamt und der BKSD-Personaldienst gemeinsam aufgegleist; es wurde mit den Schulleitungen besprochen und wird als nächstes mit den Sozialpartnern diskutiert.


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7. Marie-Marie-Theres Beeler: Eröffnung Kinderspital bei der Basel


Die Eröffnung des Kinderspitals beider Basel steht vor der Tür. Es muss davon ausgegangen werden, dass nach dem Umzug ein Teil der Infrastruktur- und Betriebskosten am Standort Bruderholz, die bisher zwischen Kinderspital und Kantonsspital aufgeteilt werden konnten, voll zu Lasten des Kantonsspitals gehen.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die Fragen.


Fragen 1 und 2
Welche Kosten werden die Rechnung des Kantonsspitals Bruderholz künftig belasten, die sich nach dem Umzug des Kinderspitals nach Basel nicht eliminieren lassen?
Wie lassen sich diese Kosten beziffern?


Antwort
Der Wegzug des UKBB führt tatsächlich zu Mindererträgen beim Kantonsspital Bruderholz und beim Kanton (Hochbauamt). Die Veränderungen sind bei der Budgetierung 2011 berücksichtigt worden.


Das Kantonsspital Bruderholz hat dem UKBB, Standort Bruderholz, Leistungen verkauft. Dazu zählen hauptsächlich Laboruntersuchungen und die Röntgendiagnostik inkl. Computer-Tomographie, MRI und Nuklearmedizin, aber auch die Vermietung von Räumen in der Personalwohnsiedlung und die Verpflegung von Patienten und Mitarbeitern. Das Kantonsspital Bruderholz betreibt für das und mit dem UKBB die Notfallstation am Standort Bruderholz. Insgesamt resultierten daraus Erträge von CHF 5,4 Mio.


Die direkten Kosten für die Leistungserstellung setzten sich zusammen aus Personalkosten (rund CHF 1,5 Mio.) und verschiedenen Sachkosten. Der Aufwand belief sich auf rund CHF 2 Mio. Der Netto-Ertrag des Kantonsspitals Bruderholz belief sich also auf rund CHF 3,4 Mio. Diese Erträge fallen mit dem Wegzug des UKBB weg.


Der Wegzug des UKBB wurde im Budget 2011 des Kantonsspitals Bruderholz berücksichtigt.


Das Gebäude des KSB wurde vom Kanton (Hochbauamt) ans UKBB vermietet. Die Mietzinseinnahmen betragen pro Jahr CHF 1,8 Mio. Die Einnahmen werden im Hochbauamt verbucht. Im Voranschlag 2011 hat das Hochbauamt die Einnahmen aus den Mieteinnahmen UKBB reduziert auf CHF 332'000. Dies entspricht der mit dem UKBB vereinbarten Restmietdauer für das Jahr 2011.


Die Kosten für den baulichen Unterhalt für die vom UKBB genutzten Gebäudeteile wurden vom Kantonsspital Bruderholz dem Hochbauamt in Rechnung gestellt. Die Aufwendungen betrugen im Schnitt (Durchschnitt 2005-2009) CHF 128'000 pro Jahr. Diese Kosten wurden im Voranschlag 2011 reduziert.


Mit dem Auszug des UKBB aus Gebäudeteilen des Kinderspitals des Standortes Bruderholz entfallen dem Hochbauamt also Mieteinnahmen von CHF 1,8 Mio. pro Jahr. Der bauliche Unterhalt für die Gebäudeteile wird neu vom KSB getragen werden müssen, da dieses die Räumlichkeiten nachnutzen wird und das Hochbauamt keine Schnittstellen mit dem KSB mehr hat.


Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die Antworten und stellt eine


Zusatzfrage
Gibt es Pläne, wie die Räumlichkeiten anderweitig genuttz werden könnten?


Antwort
Ja, solche Überlegungen gibt es. So werden beispielsweise die Operationsräume, die das UKBB im Trakt des KSB genutzt hat, jetzt vom Kantonsspital selber genutzt.


Den Kinderspitaltrakt müsste man aber mit sehr viel Geld unterhalten und erneuert werden, damit er weiter einer Spitalnutzung dienen könnte. Deshalb wird jetzt nach einer anderen Zwischennutzung bis zum Rückbau Ausschau gehalten; konkrete Pläne bestehen noch nicht.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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