Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2010
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2010-313 vom 13. September 2010 Vorlage : Bericht der Petitionskommission: Petition betreffend Deponie Wischberg, Hemmiken - Beschluss des Landrats vom 23. September 2010 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) teilt einleitend mit, am letzten Wochenende habe TeleBasel einen e-Mail-Brief an alle Landrätinnen und Landräte sowie an die Medien verschickt mit dem Titel: "Beschwerde an Agathe Schuler". Die Petitionskommission wird sich heute im Laufe des Tages zu einer kurzen Sitzung treffen und die Stellungnahme zu diesem Schreiben formell verabschieden. Den Ratsmitgliedern sowie den Medien wird die Stellungnahme anschliessend auf elektronischem Weg zugestellt.
Zur Petition: In der Petition vom 30. Januar 2009 (9-seitiges Schreiben mit 14 umfangreichen Beilagen) ersucht Alfred Suter den Landrat um folgendes: Den Sachverhalt zu untersuchen und Schritte zu unternehmen, welche geeignet sind, dass der Kanton und die Gemeinde Hemmiken sofort ihre Verantwortung in Sachen Deponie Wischberg Hemmiken wahrnehmen, dies zum Schutze von Alfred Suters Hofbetrieb.
Seit dem Jahr 2000 beobachtet Alfred Suter immer wieder neue Schäden an den Silos seines Landwirtschaftsbetriebes sowie Verschiebungen und Vernässungen im Gelände oberhalb seines Hofes. Er führt die Hangbewegungen und die daraus entstandenen Schäden auf die stillgelegte Deponie Wischberg zurück, die nahe seines Hofes, etwas oberhalb im Wald liegt. Sie wurde von 1977 bis 2000 von der Gemeinde betrieben und befüllt. Die Gemeinde Hemmiken und der Kanton bestreiten einen Zusammenhang zwischen den Hangrutschungen und der Deponie. Einig sind sich die Parteien darüber, dass als nächster Schritt Untersuchungen zur Klärung offener Fragen gemacht werden müssten. Diese Untersuchungen müssten Volumen, Inhalt und Stabilität der Deponie betreffen. Keine Einigkeit jedoch besteht über das Vorgehen. So ist beispielsweise umstritten, welches der richtige Ort ist, um die für die Stabilitätsabklärung nötigen Bohrungen vorzunehmen. Während die Gemeinde eine Frage nach der anderen klären möchte, besteht der Petent auf der sofortigen und gleichzeitigen Prüfung aller Fragen.
Zu den im Bericht genannten Fragen sind zur Zeit verschiedene Gerichts- und Beschwerdeverfahren vorwiegend zu formellen Verfahrensfragen vor dem Regierungsrat, dem Kantons- und dem Bundesgericht hängig. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen wurde die Petition vom Büro des Landrates zuständigkeitshalber an den Ombudsman weitergeleitet. Das Ziel der vertieften Arbeit des Ombudsmans bestand darin, eine Table ronde unter seiner vermittelnden Leitung zu erreichen. Die Bedingung dazu wäre gewesen, dass sämtliche rechtlichen Verfahren während der Dauer der Vermittlungsbemühungen sistiert worden wären. Dem stimmten sowohl die BUD als auch die Gemeinde Hemmiken zu, nicht jedoch der Petent. Der Ombudsman teilte schliesslich dem Landratsbüro mit, dass seine Bemühungen nichts fruchteten. Die Petition gelangte somit anfangs 2010 wiederum an die Petitionskommission.
Diese nahm ihre Beratungen wieder auf und lud alle involvierten Parteien zu Anhörungen ein. Dabei machte die Petitionskommission drei Feststellungen:
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Die Petitionskommission schliesst nicht aus, dass in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Befüllung, Bewilligung und Überwachung der Deponie Wischberg von Seiten der Behörden Fehler gemacht worden sind. Nach heutigem Stand dürften diese aber nur mit grössten Schwierigkeiten im Einzelnen ermittelt werden können.
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2.
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Die Petitionskommission stellt fest, dass vorliegende Experten-Gutachten - beispielsweise zu Distanzen, Geologie oder Wasserverläufen - sich teilweise diametral widersprechen.
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3.
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Die Petitionskommission anerkennt die persönlich schwierige Situation des Petenten und stellt zugleich fest, dass in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten, auch behördlicherseits, Vermittlungsbemühungen erfolgt sind; alle ohne Erfolg.
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Die Kommissionsberatungen standen während der fast anderthalbjährigen Beratungsdauer unter der Prämisse, dass das Parlament und seine Organe nicht befugt sind, in hängige Rechtsverfahren einzugreifen oder der Regierung, der Verwaltung oder der Justiz das Handeln in einer konkreten Sache vorzuschreiben. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Petitionskommission überhaupt in der Lage ist, eine solche Bittschrift zu behandeln, bzw. was sie konkret dem Landrat zu unternehmen beantragen kann.
Die Petitionskommission behandelte das vorliegende Geschäft mit grossem Zeitaufwand und versuchte, sich von der Problematik ein Bild zu machen. Sie gelangte zur Ansicht, dass mit einer Dauer von 10 bis 12 Jahren zu rechnen sei, bis rechtskräftige Urteile vorliegen, falls die Auseinandersetzungen weiterhin auf dem Rechtsweg und durch alle Instanzen ausgetragen werden. Dies ist für die Involvierten unzumutbar, zumal der Petent seine Existenz in Gefahr sieht.
Aus der umfangreichen Dokumentation (über 700 Seiten), den immer neuen Akten und den Anhörungen ging hervor, dass die Parteien bisher keinen ernsthaften Versuch unternahmen, eine Lösung ausserhalb des Beschwerde- und Gerichtsweges zu finden. Die Petitionskommission ist der Ansicht, die Angelegenheit müsse nun beschleunigt zu einem guten Ende gebracht werden. Dies setzt allerdings ein Aufeinander-Zugehen aller Beteiligten voraus. Da nicht alle Parteien bereit waren, die Rechtsverfahren für die Dauer einer Vermittlung durch den Ombudsman zu sistieren, ist statt dessen auch eine Vermittlung durch eine aussenstehende, neutrale Drittperson denkbar, selbst während weiterlaufender Rechtsverfahren. Dies umso mehr, als der Petent beim Augenschein der Petitionskommission auf seinem Hof signalisierte, dass er an einer gütlichen Einigung interessiert sei.
Die Petitionskommission beantragt dem Landrat einstimmig,
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die Petition zur Kenntnis zu nehmen;
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die Petition dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme zu überweisen mit der Empfehlung, rasch auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen auf eine gütliche, aussergerichtliche Einigung hinzuarbeiten;
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allen an der Angelegenheit Beteiligten zu empfehlen, der Vermittlung durch eine neutrale Drittperson zuzustimmen.
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Hannes Schweizer (SP) bittet die Landrätinnen und Landräte darum, sich in Alfred Suters Situation einzufühlen. Im Jahr 2000 stellt dieser fest, dass der Hang oberhalb seiner Liegenschaft Risse aufweist, dies nachdem während 170 Jahren in diesem Hang nachweisbar nie eine Rutschbewegung festgestellt worden war. Bekanntlich wurde 120 bis 180 Meter vom Hof entfernt (die Meinungen dazu gehen auseinander) eine ehemalige Grube durch die Gemeinde Hemmiken aufgefüllt. Stutzig machte Alfred Suter die Tatsache, dass die Grube eigentlich voll war, jedoch immer noch weiter angefüllt wurde. Er reichte aus diesem Grund Beschwerde beim Bauinspektorat ein, was immerhin zur Folge hatte, dass die Ablagerung gestoppt wurde. Für weitere Ablagerungen musste die Gemeinde daraufhin eine Bewilligung einholen, wogegen der Petent Einsprache erhob. Er führte an, in der Grube sei Bauschutt abgelagert worden, welcher eigentlich in einer Inertstoffdeponie abgelagert werden müsste. Die Beschwerde des Petenten wurde durch die Baurekurskommission abgelehnt. Angesichts der für seinen Hof bedrohlichen Lage zog der Petent diesen Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter, welches im Jahr 2007 das Urteil der Baurekurskommission, es müsse keine Bewilligung für das Betreiben dieser Deponie eingeholt werden, in allen Teilen umstiess. Der Kanton wurde damit beauftragt, zuerst einen Stabilitätsnachweis zu erbringen. Ausserdem waren Abklärungen bezüglich dem Volumen der Ablagerungen und der Entwässerung notwendig.
Hannes Schweizer erachtet es als tragisch, dass infolge der Ablagerungen in der Grube Schäden am Betrieb von Alfred Suter entstanden. In der Folge untersagte die Bau- und Umweltschutzdirektion ihm den Betrieb seiner beschädigten Anlagen. Der Petent übernahm die Sanierung der Schäden in der Grössenordnung von 120'000 Franken, um seinen Betrieb nicht aufgeben zu müssen. Trotzdem droht bereits neues Ungemach, denn vor den Stallfenstern türmen sich Erdmassen und am Stall sind bereits Risse feststellbar. Weitere Kosten sind also absehbar. Alfred Suter erinnerte sich dann an die Wahlversprechen verschiedener Politikerinnen und Politiker, welche sich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen wollen. Aus diesem Grund reichte er die vorliegende Petition ein.
Hannes Schweizer anerkennt in höchstem Masse die Tatsache, dass sich die Petitionskommission intensiv und äusserst gewissenhaft mit dem Sachverhalt der bereits zehnjährigen Angelegenheit auseinandersetzte. Es fanden Anhörungen statt, deren Ergebnisse im Kommissionsbericht wiedergegeben werden. Weiter enthält der Bericht eine Medienschelte und verweist auf die Tatsache, dass der Umfang des Geschäfts ein Milizparlament an seine Grenzen bringt.
Das Ergebnis der Bemühungen der Petitionskommission ist für Hannes Schweizer enttäuschend. Die Feststellungen der Petitionskommission sind zwar durchaus richtig, das Fazit, welches in die Empfehlungen im Landratsbeschluss mündet, bezeichnet Hannes Schweizer aber als vage und gar mutlos. Die erste Feststellung, dass die Petitionskommission nicht ausschliesst, dass in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Befüllung, Bewilligung und Überwachung der Deponie Wischberg von Seiten der Behörden Fehler gemacht wurden, hat keine Konsequenzen. Aus diesem Grund hat Hannes Schweizer einen Antrag eingereicht, welchem eine Mehrheit der SP-Fraktion zustimmt.
Hannes Schweizers politisches Engagement beruht auf der Überzeugung, dass der Staat unter anderem auch für die Einhaltung von Rechten und Gesetzen verantwortlich ist. Dass im vorliegenden Fall die Existenz eines Landwirtschaftsbetriebes und einer Familie bedroht wird durch den Staat, erachtet er als bedenklich. Die Erläuterungen seines Antrages wird er zur gegebenen Zeit anbringen.
Rosmarie Brunner (SVP) betont, in der hier diskutierten Angelegenheit wollten bestimmt sämtliche Ratsmitglieder nur das Beste, jedoch haben sowohl Kommission als auch Ombudsman keine anderen Möglichkeiten. So lange Gerichtsverfahren laufen, kann die Petitionskommission nichts ausrichten. Die SVP-Fraktion nimmt daher die Petition im Sinne der Kommission zur Kenntnis und betont die Wichtigkeit, dass der Regierungsrat alles unternimmt, um eine gütliche, aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Es wird den an der Angelegenheit Beteiligten zudem empfohlen, der Vermittlung durch eine neutrale Drittperson zuzustimmen.
Siro Imber (FDP) stellt fest, die Verfassung halte genau fest, welche Aufgaben bei welcher Gewalt angesiedelt sind. Die Aufgabe des Landrates ist es, dafür zu sorgen, dass Gesetze geschaffen werden, welche allen Leuten ein faires Verfahren garantieren. Es liegt nicht in der Kompetenz des Landrates, eine Vermittlungsposition einzunehmen oder in einem Verfahren Empfehlungen abzugeben. Siro Imber beantragt aus diesem Grund im Namen der FDP-Fraktion, Ziffern 2 und 3 des Landratsbeschlusses zu streichen. Die Petition verursachte lange und intensive Diskussionen, sie wird ernst genommen, auch vom Regierungsrat. Ziffern 2 und 3 jedoch würden die Kompetenzen des Parlaments überschreiten.
Urs von Bidder (EVP) anerkennt im Namen seiner Fraktion die schwierige Situation des Petenten. Aus den von Siro Imber und Rosmarie Brunner genannten Gründen unterstützt die CVP/EVP-Fraktion jedoch die Anträge der Petitionskommission und dankt dieser für die äusserst sorgfältige Bearbeitung der Petition. Alle wesentlichen Aspekte des seit langem bestehenden Konflikts wurden neutral beleuchtet. Erschwert wurde die Arbeit der Kommission dadurch, dass während der Bearbeitungszeit laufend neue Rechtsschriften nachgereicht wurden. Die CVP/EVP-Fraktion unterstreicht im Gegensatz zur FDP-Fraktion die Empfehlung, dass alle Beteiligten mit der Vermittlung durch eine neutrale Drittperson ernsthaft an einer Lösung arbeiten sollen.
Jürg Wiedemann (Grüne) informiert, als die Deponie Wischberg im Jahr 1977 bewilligt wurde, habe es dazu in der Tat noch keine geologischen Untersuchungen gebraucht. Erst im Jahr 1990 änderte sich dies mit dem Inkrafttreten der technischen Altlastenverordnung. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1994 sagt klar, Bauschutt dürfe nur auf gesicherten Deponien abgelagert werden. Um dieses Urteil kümmerte sich die damalige Regierungsrätin Elsbeth Schneider nicht. Den Grund dafür sieht Jürg Wiedemann in der Tatsache, dass in unserem Kanton 150 derartige Deponien bestehen. Die Regierung nahm damals ihre Aufsichtspflicht nicht wahr, andere Anliegen waren ihr wichtiger, beispielsweise das billigere Ablagern von Bauschutt. Damit wurde das Risiko von Schäden in Kauf genommen. Dies ist bei vielen Deponien nicht weiter schlimm, da sich unterhalb keine Gebäude befinden, dies im Gegensatz zur Deponie Wischberg. Die Grünen erwarten von Regierungsrat Jörg Krähenbühl, dass er das Altlastenproblem löst, denn dafür sei er gewählt worden.
Wie viele andere Deponien in unserem Kanton ist die Deponie Wischberg illegal. Die Gemeinde Hemmiken lagerte über Jahre hinweg Material ab, und zwar deutlich mehr als im Jahr 1977 bewilligt wurde. Ausserdem wurde auch sehr unsauberes Material wie Elektroschrott oder PVC-Rollen, Kehricht, Eternitplatten und Strassenbelag von Kantonsstrassen deponiert. Die Folgen sind nun verheerend, denn heute rutscht der Hang und die Schäden gehen so weit, dass die Existenz von Alfred Suters Hof bedroht ist. Dagegen unternimmt die Gemeinde Hemmiken nichts, wahrscheinlich fehlen ihr dazu auch die finanziellen Mittel. Angesichts der Unterlagen stellt sich Jürg Wiedemann sogar die Frage, ob hier nicht einfach ein Landwirt von der Gemeinde gemobbt und allenfalls sogar aus der Gemeinde geekelt werde. Dies ist für Jürg Wiedemann ein unhaltbarer Zustand.
Verantwortlich für die Deponie Wischberg sind die Gemeinde Hemmiken und der Kanton, welcher in den 1990er-Jahren seine Aufsichtspflicht nicht wahrnahm und die Bundesgerichtsurteile nicht umsetzte.
Die Grüne Fraktion ist einstimmig der Überzeugung, die vorliegende Petition sei berechtigt, wichtig und richtig. Sie müsse überwiesen werden. Die Grünen erwarten, dass die Regierung alles daran setzt, dass Alfred Suters Schäden übernommen werden und dass die GPK die Angelegenheit noch einmal aufrollt.
Hannes Schweizer (SP) betont, das Petitionsrecht sei in der Verfassung festgehalten. Falls eine Petition nur zur Kenntnis genommen und keine Empfehlungen abgegeben werden könnten, so kann dieses Recht auch aus der Verfassung gestrichen werden. Es wäre dann nur ein Mittel, um einer Person oder eine Gruppierung falsche Hoffnungen zu machen. Die SP-Fraktion stimmt daher dem FDP-Antrag zu, die Ziffern 2 und 3 des Landratsbeschlusses zu streichen, nicht jedoch ersatzlos. An Stelle der Ziffern 2 und 3 soll die neue Ziffer 2 lauten:
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2.
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Allen an der Angelegenheit Beteiligten wird empfohlen, der Mediation durch eine unabhängige Drittperson zuzustimmen, welche die vom Kantonsgericht verlangten Abklärungen und das Vermittlungsverfahren leitet und durchführt."
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Bis anhin sind Vermittlungen gescheitert und die Bau- und Umweltschutzdirektion selbst könne solche Vermittlungen als Partei auch nicht leiten. Die Abklärungen müssen nun von einer unabhängigen Drittperson geleitet werden. Das Ziel besteht darin, dass die Schäden an Alfred Suters Hof von derjenigen Stelle übernommen werden, welche für das Ganze verantwortlich ist.
Christa Oestreicher (FDP) spricht sich für Ziffer 3 des Landratsbeschlusses aus, wie er von der Petitionskommission verabschiedet wurde. Im Sinne einer schnellen und für alle Beteiligten guten Lösung soll eine Vermittlung durch eine unabhängige Drittperson vorgeschlagen werden, welche auch während einem laufenden Gerichtsverfahren aktiv sein darf. Alfred Suter wäre es zu wünschen, dass es gelingen wird, alle an einen Tisch zu bringen. Es soll die Bereitschaft bestehen, aufeinander zuzugehen. An Stelle weiterer Aktenberge, Einsprachen und Verfahrensbeschwerden sowie Klageschriften soll endlich eine unbürokratische und praktische Hilfestellung erfolgen. Nicht zuletzt hängt dies jedoch von Alfred Suter und seinem Rechtsberater ab. Christa Oestreicher wird dem Antrag der Petitionskommission zustimmen.
Rosmarie Brunner (SVP) unterstützt mit ihrer Fraktion ebenfalls den Kommissionsantrag, welcher die von Hannes Schweizer geforderte Vermittlung durch eine Drittperson beinhaltet.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) bedankt sich bei der Petitionskommission für ihre Arbeit und die Empfehlungen. Zu zwei Punkten möchte er noch Präzisierungen anbringen. Seite 4 des Berichts hält fest, keine Partei habe bisher einen ernsthaften Versuch unternommen, eine Lösung ausserhalb des Beschwerde- und Gerichtsweges zu finden. Als Jörg Krähenbühl jedoch zum ersten Mal vom heute diskutierten Fall hörte, liess er sich darüber orientieren und besuchte Alfred Suter persönlich. Er war daraufhin überzeugt, gemeinsam mit Alfred Suter einen Weg finden zu können, um das Problem zu lösen. Nach einem ersten Besuch bei Herrn Suter kam dieser zu Jörg Krähenbühl ins Büro und dort wurden ihm Vorschläge für nächste Schritte, sämtliche zu Lasten des Kantons, unterbreitet. Leider stimmte Alfred Suter diesen Vorschlägen nicht zu. Mit einer Zustimmung wären wir heute bereits zwei Jahre weiter und es bestünden Grundlagen, welche zu neuen Erkenntnissen geführt hätten.
Bei der Streitigkeit handle es sich primär um ein Problem zwischen der Gemeinde und Alfred Suter. Die Regierung ist vor allem in ihrer Rolle als Entscheidungs- oder Beschwerdeinstanz involviert, was deren Handlungsspielraum einschränkt.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffer 1
keine Wortbegehren
Ziffern 2 und 3
Hier liegen der Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) zwei Anträge vor.
Die FDP-Fraktion beantragt, Ziffern 2 und 3 ersatzlos zu streichen.
Die SP-Fraktion stellt ebenfalls einen Antrag auf Streichung der Ziffern 2 und 3, eine neue Ziffer 2 soll wie folgt lauten:
"2. Allen an der Angelegenheit Beteiligten wird empfohlen, der Mediation durch eine unabhängige Drittperson zuzustimmen, welche die vom Kantonsgericht verlangten Abklärungen und das Vermittlungsverfahren leitet und durchführt."
In der entsprechenden Abstimmung wird der FDP-Antrag dem Antrag der SP-Fraktion gegenüber gestellt.
://: Für den Antrag der FDP-Fraktion sprechen sich 39 Landrätinnen und Landräte aus, für denjenigen der SP-Fraktion 43 und ein Ratsmitglied enthält sich der Stimme. [ Namenliste ]
://: Der Antrag der Petitionskommission wird mit 49:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag der SP-Fraktion vorgezogen. [ Namenliste ]
- Rückkommen
Rückkommen wird nicht verlangt.
- Schlussabstimmung
://: Der Landat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend die Deponie Wischberg mit 79:1 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend die Petition «Deponie Wischberg»
vom 23. September 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Die Petition «Deponie Wischberg» wird zur Kenntnis genommen.
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Die Petition «Deponie Wischberg» wird dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme überweisen mit der Empfehlung, rasch auf allen ihm zur Verfügung stehenden Wegen auf eine gütliche, aussergerichtliche Einigung hinzuarbeiten.
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3.
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Allen an der Angelegenheit Beteiligten wird empfohlen, der Vermittlung durch eine neutrale Drittperson zuzustimmen.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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