Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1028

Christoph Buser (FDP) beantragt die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Christoph Buser (FDP) bedankt sich beim Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation. Die Antwort hinterlässt den Eindruck, dass sich der Regierungsrat bei der Frage der Anschlussgebühren hinter der Gemeindeautonomie und der Komplexität der Angelegenheit versteckt. Bei grösseren Gewerbe- oder Industriebauten sind die Anschlussgebühren und deren unterschiedliche Höhe immer wieder ein Thema. Es hat niemand etwas dagegen, dass die Gemeinden effiziente Wasser- und Abwasserinfrastrukturen betreiben. Um ein investitionsfreundliches Klima zu erreichen, müsste jedoch ein Cap auf die Anschlussgebühren gesetzt werden. Hilfreich wäre es, in den anderen Kantonen nachzuschauen, wie dort die Anschlussgebühren geregelt sind. Anschliessend soll mit den Gemeinden das Gespräch gesucht werden, um ab einer bestimmten Höhe eine gewisse Harmonisierung der Anschlussgebühren zu erreichen.


Hannes Schweizer (SP) zeigt sich erstaunt, dass bei den Anschlussgebühren in die Gemeindeautonomie eingegriffen werden soll. Tatsache ist, dass mit den Anschlussgebühren keine Quersubventionierung verbunden ist. Die Gebühren dienen dazu, das Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung aufrecht zu erhalten. Es ist aber klar, dass die Gemeinden bei der Ansiedlung von Gewerbe- oder Industrieanlagen einen gewissen Verhandlungsspielraum bei der Höhe der Abwassergebühren haben. Diesen nutzen sie auch.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) wundert sich über den Vorwurf an den Regierungsrat, er verstecke sich bei der Frage der Anschlussgebühren hinter der Gemeindeautonomie. Bei den Gebühren gibt es sehr wohl ein Kostendach. Das Äquivalenzprinzip besagt, dass eine Gebühr kostendeckend sein muss, nicht mehr und nicht weniger. Ansonsten wäre es eine Steuer.


://: Damit ist die Interpellation 2012/300 erledigt.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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