Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1030

Urs Leugger (Grüne) beantragt die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Urs Leugger (Grüne) bedankt sich beim Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Interpellation. Sie zeigt auf, dass der Trend nach Bauten ausserhalb der Bauzonen anhält und in diesem Bereich ein Handlungsbedarf besteht. In den letzten fünf Jahren sind rund acht Hektaren Land ausserhalb der Bauzonen überbaut worden. Besonders bedenklich ist, dass ein Drittel der entsprechenden Baugesuche nicht zonenkonform waren, das heisst keinen Bezug zur Landwirtschaft oder zur landwirtschaftlichen Nutzung hatten. Neben der Anzahl der Ausnahmebewilligungen ist auch auf die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden ein besonderes Augenmerk zu richten. Eine Kompensation findet nicht statt, beispielsweise indem nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude abgerissen werden.


Der Bund gibt raumplanerisch vor, dass die freie Landschaft zu schonen ist. In den letzten fünfzehn Jahren wurden die Regelungen jedoch immer weiter gelockert, was zu einer schleichenden Zersiedelung führt. Dem Kanton sind die Hände gebunden, solange er nicht auf Gesetzesstufe Gegensteuer gibt. Um dem Trend zu immer mehr Bauten ausserhalb der Bauzone entgegen zu treten, braucht es den entsprechenden politischen Willen.


Hannes Schweizer (SP) findet die Antwort des Regierungsrates sehr mangelhaft und dürftig. Die überbaute Fläche ausserhalb der Bauzonen ist eindeutig auf neue landwirtschaftliche Gebäude wie Scheunen oder Remisen zurückzuführen. Bei den Ausnahmebewilligungen handelte es sich jedoch nicht um Wohnraum sondern um Hangsicherungen, Abbau von Deponien, Wasserversorgungen, Abwasseranlagen, Anlagen zur Energiegewinnung, Telekommunikationsanlagen, Anlagen für den Naturschutz und den Verkehr sowie militärische und forstwirtschaftliche Bauten. Der Kulturlandverlust findet definitiv nicht ausserhalb der Bauzonen statt. Es muss jedoch eine Lösung für die so genannten "strukturbereinigt geschädigten landwirtschaftlichen Gebäude" gefunden werden.


Martin Rüegg (SP) streicht als wesentliche Punkte aus der Antwort des Regierungsrates heraus, dass ein Drittel der Baugesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone nicht zonenkonform ist und ein Viertel der überbauten Fläche auf Ausnahmebewilligungen beruht. Es handelt sich dabei nicht nur um Flächen weit ausserhalb des Siedlungsgebietes sondern auch um Terrain, das direkt an Siedlungsgebiete angrenzt. Der Raum ist begrenzt, auch im Kanton Basel-Landschaft. Die Verwaltung muss bei Gesuchen um Bauten ausserhalb der Bauzone genauer hinschauen und restriktiver entscheiden.


Hansruedi Wirz (SVP) verweist darauf, dass der Kanton Basel-Landschaft im Vergleich mit anderen Kantonen einen relativ geringen Anteil an überbauter Fläche ausserhalb der Bauzonen hat.


://: Damit ist die Interpellation 2012/334 erledigt.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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