Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1035

://: Der von Ruedi Brassel (SP) beantragten Diskussion wird stattgegeben.


Ruedi Brassel (SP) bezeichnet die Antwort des Regierungsrates zur vorliegenden Interpellation, welche die Landratsmitglieder in ihren eigenen Rechten betrifft, als nicht befriedigend, als windig und wendig. Windig ist die Antwort daher, weil sich die Regierung offensichtlich windet und auf einer rechtlich reichlich abstrakten Ebene nach einer Rechtfertigung sucht für den Ausschluss von zwei Landratsmitglieder von einer Medienkonferenz. Dies wurde bisher so nicht praktiziert. Für die Frage, weshalb es zu diesem Ausschluss kam und ob persönliche Motive dabei eine Rolle spielten, interessiert sich Ruedi Brassel weniger. Er möchte an dieser Stelle die Sicht des Landrates darlegen, welche in der Regierungsantwort überhaupt nicht reflektiert wird.


Die Mitglieder des Landrates werden immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass die Regierung eine Medienkonferenz zu einem Thema veranstaltet, an welcher sie selbst nicht teilnehmen. Nach jeweils nur wenigen Minuten rufen die ersten Journalisten an und möchten Kommentare von den Ratsmitgliedern zu einem Geschäft erhalten. Landratsmitglieder können also ein legitimes Interesse daran haben, an einer Medienkonferenz teilzunehmen, denn dies ist die effizienteste Art, sich über ein Geschäft und die Regierungsmeinung ins Bild zu setzen. Dieser Aspekt wurde von der Regierung nicht beachtet.


Nach dem windigen Aspekt der regierungsrätlichen Interpellationsbeantwortung nun noch zum wendigen: Die Antwort vollzieht eine Wende in der Praxis der Zulassung zu Medienkonferenzen. Keine Woche vor dem Anlass, welcher zur aktuellen Interpellation führte, fand im Regierungsgebäude ebenfalls eine Medienkonferenz statt, an welcher neben den Regierungsräten auch eine Reihe von Landräten anwesend waren. Es erscheint nicht glaubwürdig, dass die Zulassungspraxis zu den Medienkonferenzen sich innerhalb von nur wenigen Tagen geändert haben soll. Der Regierung würde es gut anstehen, keine nur schwer verständlichen juristischen Argumente gegen eine Teilnahme von Landrätinnen und Landräten an Medienkonferenzen zu nennen, sonder in Zukunft die bisherige Praxis weiter zu pflegen und interessierten Ratsmitgliedern eine Teilnahme zu erlauben.


Hanspeter Weibel (SVP) schickt seinen Ausführungen voraus, dass er im konkreten Fall nicht vom Ausschluss von der Medienkonferenz betroffen war. Er zitiert wie folgt aus der Antwort des Regierungsrates:


"Die Interpellanten sind darauf hinzuweisen, dass den Medienschaffenden im vorliegenden Fall die Funktion von Informationsvermittlern zukommt (...)."


Hanspeter Weibel ist der Ansicht, auch Landräte seien Informationsvermittler. Sie vermitteln Informationen an ihre Fraktionen und Parteien. Sie sollen für diese Informationen nicht auf der Grundlage der Medien, welche Informationen vermitteln und allenfalls auch verdrehen, abstellen müssen. Den Ratsmitgliedern soll die Möglichkeit zustehen, ihre Informationen direkt zu erhalten. Für einen Ausschluss von Medienkonferenzen zeigt er daher kein Verständnis.


Als grundsätzlich wichtig erachtet Hanspeter Weibel den Respekt der Landrätinnen und Landräten vor der Tatsache, dass sie sich an einer Medienkonferenz des Regierungsrates zurückhalten müssen. Sie nehmen passiv an einer derartigen Medienkonferenz teil. An diese Spielregel sollten sich alle halten, die Regierung dürfte unter dieser Voraussetzung dann durchaus auch Landrätinnen und Landräte als mögliche Informationsvermittler anerkennen.


Rolf Richterich (FDP) wird den Verdacht nicht los, es spiele sich zu diesem Thema eine Art Hahnenkampf ab. Jede Seite bringe echte Argumente vor und er ist der Meinung, die heutige Diskussion würde überflüssig, wenn man sich auf ein richtiges Maser von Stil besinnen würde. Hanspeter Weibels diesbezügliche Ausführungen kann er unterstützen.


Gerhard Schafroth (glp) erachtet es als grundsätzlich wichtig, dass Parlament und Regierung zusammenarbeiten. Dies bedeutet, dass die Informationsflüsse funktionieren müssen. In Basel-Stadt wird dies sinnvoll gehandhabt. Sämtliche Parlamentarier werden grundsätzlich über geplante Medienmitteilungen des Regierungsrates informiert und sie dürfen daran teilnehmen, ohne sich an allfälligen Diskussionen zu beteiligen. Die heutige Diskussion sollte als Chance betrachtet werden und auch hier sollten Landrätinnen und Landräte zu sämtlichen Medienkonferenzen zugelassen werden. Es könnte sich so ein völlig geordnetes und respektvolles Verfahren entwickeln.


Felix Keller (CVP) erhielt gerade diese Woche eine Einladung zu einer Medieninformation über die Solarkataster. Er konnte zwar an der Veranstaltung nicht teilnehmen, schätzte es aber, darüber informiert worden zu sein.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) betont, die Regierung und auch er selbst versuchten stets, sehr transparent zu sein und sämtliche notwendigen Informationen weiterzugeben. Fakten müssen vorgelegt werden, deren Bewertung darf dann durchaus unterschiedlich ausfallen. Er ruft dazu auf, im konkreten Fall bei den Fakten zu bleiben.


Zur Stilfrage: Am Vortag der Medienkonferenz der Finanzdirektion vom 20. Juni 2012 versuchte Gerhard Schafroth, sich als Teilzeitjournalist einer Zeitung anheuern zu lassen. Er unterliess es, Adrian Ballmer selbst zu fragen, ob er an der Medienkonferenz teilnehmen könne. Anlässlich der Medienkonferenz versuchte Gerhard Schafroth im Vorraum, den Medienschaffenden seine Message zu verkünden. Gerhard Schafroths Absichten waren also nicht lauter, zumindest waren sie nicht als lauter erkennbar.


Bei allen wichtigen Medienkonferenzen (Budget und Rechnung) wird die Finanzkommission jeweils vor der Medienkonferenz informiert. Die Regierung hat den Auftrag, über Vorlagen zu informieren. In diesem Zusammenhang werden einzelne Zielgruppen (Medien, Finanzkommission oder Mitarbeiter, etc.) spezifisch informiert. Eine Medienkonferenz ist keine Diskussionsveranstaltung: Vorlagen werden erklärt und Fragen dazu beantwortet. Die Unterlagen und Referate zu einer Medienkonferenz werden von der FKD jeweils zu Beginn der Medienkonferenz vollständig aufgeschaltet.


Abschliessend zitiert Adrian Ballmer den als durchaus kritisch bekannten Journalisten Peter Knechtli, welcher sich in Onlinereports vom 20. Juni 2012 wie folgt äusserte:


"Adrian Ballmer kann ganz schön ruppig sein, und das ist er oft. Aber in diese Kritik am Finanzdirektor mischt sich eine Spur Parlamentarierarroganz. Es mag Gründe geben, weshalb die Teilnahme von Parlamentariern (insbesondere Kommissionspräsidenten) sinnvoll und verständlich ist, sofern sie die Arbeiten der Journalisten nicht behindert. Aber die Inanspruchnahme eines Rechts auf Teilnahme an Medienkonferenzen durch Nichtjournalisten gibt es nicht. Der Schreibende hat schon Medienkonferenzen erlebt, in denen plötzlich Aussenstehende Regie führten. Dass Medienkonferenzen zu Jekami-Veranstaltungen werden, ist nicht erwünscht."


Wenn ein Ratsmitglied einfach zuhören will, stellt dies für Adrian Ballmer kein Problem dar. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Regierung zuzulassen, dass ihre Veranstaltung zu einer Gegenmedienkonferenz missbraucht wird.


Marc Bürgi (BDP) mutet die aktuelle Diskussion etwas sonderbar an. Sowohl dem Parlament als auch der Regierung kommt ein Volksauftrag zu, welcher mit Respekt und Anstand ausgeführt werden soll. Es geht um Respekt der Regierung gegenüber dem Parlament, aber auch umgekehrt. Es wäre nicht vorstellbar, dass beispielsweise in der Privatwirtschaft ein Verwaltungsratsmitglied aufgrund seiner vielleicht schroffen Art als Persona non grata definiert und von der Geschäftsleitung nicht an eine Medienkonferenz der Geschäftsleitung eingeladen oder sogar ausgeschlossen würde. Künftig soll man sich zugunsten einer konstruktiven und guten Zusammenarbeit wieder auf Tugenden wie Respekt und Anstand zu besinnen.


://: Die Interpellation ist damit erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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