Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013
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2012-283 vom 20. September 2012 Postulat von Christine Koch, SP Fraktion: Mehr Spielraum für Fussgängerstreifen in Tempo 30 Zonen - Beschluss des Landrats vom 24. Januar 2013: < überwiesen und abgeschrieben > |
Landratspräsident Jürg Degen (SP) erklärt, die Regierung wolle das Postulat entgegennehmen und abschreiben.
> Begründung des Regierungsrats
Christine Koch (SP) berichtet von Klagen aus Gemeinden, die ihre Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen entfernen müssen, obwohl diese viel genutzt werden. In der UVEK-Verordnung heisst es doch, dass solche Fussgängerstreifen «namentlich bei Schulen und Heimen» angebracht werden dürfen, wie der Regierungsrat auch in seiner Antwort geschrieben hat. Das ist eine Auflistung, die nicht abgeschlossen ist. Ein Fussgängerstreifen kann dort bestehen bleiben, wo ein hohes Verkehrsaufkommen oder wo ein hohes Fussgängeraufkommen im Bereich von Tramhaltestellen, Bushaltestellen, des öffentlichen Verkehrs herrscht. Es besteht also kein Verbot für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen. Der Bund lässt viel Spielraum und die Folge der fehlenden Fussgängerstreifen ist schlussendlich die, dass sich die Kinder auf ihrem Schulweg unsicher fühlen. Deshalb werden sie von Eltern oder Grosseltern in die Schule gefahren. So können sie den Schulweg nicht mehr selbständig zurücklegen, weil sie eine Strassse überqueren müssen, bei der es keinen Fussängerstreifen mehr hat. Die Antwort, dass Fussgängerstreifen bei Schulhäusern stehen gelassen werden, ist nicht wirklich zufriedenstellend. Das würde bedeuten, nur bei Schulhäuser tauchen Kinder plötzlich aus dem nichts auf und vorher sind sie nicht vorhanden.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt Christine Koch, ob sie beantrage, das Postulat nicht abzuschreiben.
Christine Koch (SP) sagt, sie wolle das Postulat nicht abschreiben.
- Keine weiteren Wortbegehren
://: Der Landrat beschliesst mit 37:32 Stimmen bei einer Enthaltung, das Postulat 2012/283 zu überweisen und abzuschreiben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei
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