Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1041

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass eine schriftliche Antwort vorliege, und erkundigt sich bei der Interpellantin, ob sie damit einverstanden sei, eine kurze Erklärung abgeben wolle oder die Diskussion verlange.


Julia Gosteli (Grüne) verlangt die Diskussion.


://: Der Diskussion wird stillschweigend stattgegeben.


Julia Gosteli (Grüne) dankt der Regierung für die Antwort auf die Interpellation. Im Rahmen der einleitenden Bemerkungen wird noch einmal aufgezeigt, dass der Landrat im September 2011 die Abschreibung der Motion ( 2008/091 ) von Madeleine Göschke abgelehnt hat. Damit hat der Regierungsrat einen zwingenden und verbindlichen Auftrag erhalten. Der Regierungsrat muss sich mit allen seinen Möglichkeiten für eine gleiche Nachtflugsperre wie in Zürich einsetzen. Leider steht im Bericht des Regierungsrates weiter unten nur etwas von «hat sich im Verwaltungsrat eingebracht». Weiter steht: Der Regierungsrat «hat sich bemüht, die Anliegen einzubringen». Solche Äusserungen lassen fehlenden Willen erkennen, den Auftrag des Landrates umzusetzen. Hat die Vertretung des Kantons Baselland im Verwaltungsrat des EuroAirport (EAP) nicht etwas mehr Biss? Wo ist das Engagement im Verwaltungsrat, ein deutliches Zeichen zu setzen? Wer im Verwaltungsrat sitzt, kann doch auch Einfluss nehmen.


Weiter steht, eine übergeordnete Sichtweise sei angebracht, Interessen und die wirtschaftliche Bedeutung des EAP müssen abgewogen werden. Was Zürich kann, kann Basel doch aus. Zumal dieser Wirtschaftsraum deutlich kleiner und weniger bedeutend ist. Eine Nachtflugruhe vom 23 bis 6 Uhr schmälert die Wirtschaft sicher nicht. Denn mit gut erholten und ausgeschlafenen Mitarbeitenden wird bessere und produktivere Arbeit geleistet. Manchmal entsteht der Eindruck, die Befürworter des bisherigen Nachtflugbetriebs verklären diese Angelegenheit. Denn es geht ja nicht um die Aufhebung des Flughafens. Es geht überhaupt nicht um eine Aufhebung oder um eine Umstellung nur auf Tagesbetrieb. Sondern es geht nur um etwas mehr ungestörten Schlaf für rund 70'000 Menschen rund um den Flughafen. Es geht also nicht um Wirtschaftsfeindlichkeit, auch wenn das manchmal unterstellt wird.


Auf der zweiten Seite der Antwort des Regierungsrates wird über Themen berichtet, die nichts mit der Frage zu tun haben. Das ist schade. Denn konkret werden die Fragen nicht richtig beantwortet. Eine Frage war, wie die Regierung das Versprechen einlösen will. Es geht um die Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr und um nichts anderes.


Julia Gosteli bittet den Regierungsrat, sich mit Vehemenz dafür einzusetzen, dafür zu kämpfen und den Auftrag des Landrates ernst zu nehmen. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro schreibt am Schluss, sie wolle das Anliegen noch einmal in den Verwaltungsrat einbringen. Ist das nicht zu wenig für einen verbindlichen Aufrag des Landrates? Gegenüber dem Engagement des Regierungsrates ist Skepsis angebracht. Denn er hat dem Schutzverband am 21. August 2012 geschrieben, dass er die Nachtflugruhe von 23 bis 6 Uhr nicht wolle. Im Brief vom 21. August steht:


«Der Regierungsrat ist angesichts der enormen wirtschaftlichen Bedeutung des EuroAirports für unsere Region und den massiven Nachteilen, welche mit einer Verkürzung der Betriebszeiten verbunden wären, in Abwägung aller Interessen der Auffassung, dass die derzeit geltenden Betriebsbedingungen am EuroAirport bezüglich der Betriebszeiten beibehalten werden sollen.»


Das heisst, der Regierungsrat nimmt weder den Landrat noch die betroffene Bevölkerung ernst. Auch haben durch die Wirtschaftsstudie des EAP die massiven Nachteile nicht belegt werden können. Die Motion von Madeleine Göschke ist bei weitem noch nicht erfüllt.


Julia Gosteli möchte ihr Votum mit etwas Positivem beenden. Da sie aber mit der Antwort des Regierungsrates nicht zufrieden sei, schliesse sie mit einer Frage: Wann wird die Nachtflugsperre eingeführt?


Hanspeter Weibel (SVP) nimmt die Aussagen von Julia Gosteli auf. Der Regierungsrat hat im Verwaltungsrat der EAP so agiert, als ob ihm der letzte Biss fehlt. Der Regierungsrat hat zwar gesagt, er habe einen Auftrag, aber er hat auch so öffentlich gemacht, dass er diesen sehr widerwillig ausführe. Das ist schon beim Umweltbericht des EAP kritisiert worden. Auch damals hat die Regierung gesagt, sie gedenke eigentlich gar nicht, den Auftrag des Landrates an die Hand zu nehmen und auszuführen. Die Kritik bleibt stehen. Der Auftrag bleibt auch stehen.


In diesem Zusammenhang sind zwei Punkte in Erinnerung zu rufen: Der grösste Ausbau des EAP hat in letzter Zeit im Frachtbereich stattgefunden. Frachtflieger sind Nachtflieger. Ursprünglich ist aber der EAP als eine Verkehrsdrehscheibe, als Passagierflughafen konzipiert worden. Zunehmend hat er aber eine Funktion auch als Frachtflughafen erhalten. Beim ursprünglichen Versprechen des Regierungsrates hat der Landrat nicht mehr als nachgedoppelt und den Regierungsrat aufgefordert, sich an seine Versprechungen zu halten.


Die Risikoanalyse für den EAP ist bereits sehr alt und basiert auf einem Verkehrsaufkommen und auf Verkehrswegen, die heute schon längst nicht mehr aktuell sind. Auch im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung wäre es dringend notwendig, die Risikoanalyse zu erneuern. Und auch dafür müsste sich der Regierungsrat vielleicht in diesem Verwaltungsrat einsetzen.


Agathe Schuler (CVP) schliesst sich dem Votum von Hanspeter Weibel an. Die Risikoanalyse ist tatsächlich uralt. Es wäre höchste Zeit, diese zu aktualisieren.


Es ist unabdingbar, dass sich Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro als Verwaltungsratsmitglied für die Nachtflugsperre am EuroAirport einsetzt. Die Motion ist überwiesen. Auch ist die Petition mit sehr grosser Stimmenzahl eingereicht worden. Das Anliegen ist bekannt. Das Anliegen ist umsetzbar. Eine Nachtflugsperre gibt es auch an anderen Orten, so zum Beispiel in Zürich oder - wie es im Postulat heisst - auch in Frankreich oder in Deutschland. Das muss weiter verfolgt werden.


Zu unterstreichen ist noch ein anderer Punkt in der Antwort, auch wenn er nicht in der Frage enthalten gewesen ist. Die Regierung muss sich auch im Verwaltungsrat dafür einsetzen, dass es wegen der - aufgrund des neuen Staatsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz - wegfallenden Nordanflüge über deutsches Gebiet in Richtung Flughafen Zürich zu keiner Verschiebung kommt und die Region wegen dieses Staatsvertrags nicht durch neuen Fluglärm belastet wird.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) hält fest, sie sei seit letzem Sommer Verwaltungsratsmitglied des EAP und habe als erstes genau diese Forderung wieder auf den Tisch gebracht. Sie habe gesagt, die Regierung habe den Auftrag, sich dafür einzusetzen, und gebeten, das Anliegen zu traktandieren. Es ist zugesagt worden, dieses Anliegen an einer der nächsten Verwaltungsratssitzungen aufzunehmen. Der Auftrag ist erfüllt. Von widerwilligem Ausführen kann keine Rede sein. Es ist auch dem Regierungsrat ein Anliegen, die Lärmbelastung für die Bevölkerung so tief wie möglich zu halten. Zur Kenntnis zu nehmen ist einfach, dass der Kanton Baselland zwei der 16 Verwaltungsräte stellt. Der Landrat kann nicht per Motion dem EAP-Verwaltungsrat befehlen, was er zu tun hat. Der Kanton hat im Verwaltungsrat keine Mehrheit. Deswegen ist er abhängig davon, dass auch andere Mitglieder mitziehen. Und das war bis jetzt noch nicht der Fall.


Die Risikoanalyse gilt immer noch. Die Situation hat sich nicht geändert. Ein neuer Bericht kann erstellt werden. Aber dieser wird nicht zu anderen Ergebnissen kommen. Daher wurde übrigens im letzten Jahr der Schutzverband auch über das Ganze informiert.


Was den Staatsvertrag betrifft, ist in der Beantwortung aufgezeigt worden, dass sich der Regierungsrat im offiziellen Schreiben an den Bund klar dagegen ausgesprochen hat. Er hat gefordert, die eingezeichnete dritte Piste wieder aus dem Projektblatt herauszunehmen. Auch hat er festgehalten, dass Basel nicht zum Überlaufgefäss für Zürich werden solle, und dass es auch zu einer Gleichbehandlung komme müsse, damit nicht der Eindruck entstehe, Zürich könne die Flüge, die sie nicht wollen, nach Basel umschichten. Dafür hat sich der Regierungsrat ganz klar eingesetzt.


Es ist ein binationaler Verwaltungsrat, jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Schweiz und Frankreichs zusammengesetzt. Darin hat Baselland zwei Sitze. Der Kanton hat keine Mehrheit. Anliegen können eingebracht und vertreten werden. Wenn die Mehrheit anders beschliesst, sind der basellandschaftlichen Vertretung die Hände gebunden.


Elisabeth Augstburger (EVP) informiert, das Thema Nachtflugsperre werde auch im Distriktrat des trinationalen Eurodistrikts diskutiert. Auch dort ist ein Vorstoss hängig. Sie dankt der Regierungspräsidentin für ihr Engagement und hofft, eine gute Lösung könne gefunden und die Nachtflugsperre realisiert werden.


Hanspeter Weibel (SVP) entgegnet der Regierungspräsidentin, er könne die Bemerkung zur Risikoanalyse so nicht im Raum stehen lassen. Die Risikoanalyse stammt aus dem Jahr 2000. Im Jahr 2007 haben die Verkehrsverbindungen mit der Einführung des Instrumentenlandesystems (ILS) Süd völlig geändert. Auch der Flugzeugmix, der eingesetzt worden ist, hat geändert. Es gibt keine Crossair mehr. Es gibt heute auch noch andere Fluggesellschaften. Die Risikoanalyse ist nun tatsächlich nicht mehr auf dem gleichen Stand und aktuell und müsste nachgeführt werden. Es wäre gut, sich einmal sachkundig zu machen.


Siro Imber (FDP) führt aus, dass der Staatsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und der Französischen Republik vereinbart worden sei. In letzter Zeit war von Planungen zu vernehmen, den Staatsvertrag aus den 1940er Jahren anzupassen oder einmal total zu revidieren. Diesbezüglich haben auch schon Gespräche zwischen dem französischen Präsidenten und der damaligen Bundespräsidentin stattgefunden. Ist die Lärmproblematik in diesen Gesprächen auch ein Thema? Inwieweit weiss die Baselbieter Regierung, ob Verhandlungen zur Anpassung des Vertrags am Laufen sind? Von den Medien thematisiert wurde vor allem die Anpassung der Arbeitsbedingungen, des Arbeits- und Steuerrechts.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) antwortet, zur Revision des Staatsvertrags liege nichts Konkretes vor. Es ist bereits diskutiert worden. Vorsicht ist aber angebracht. Wenn neu verhandelt wird, ist nicht auszuschliessen, dass dann die Schweiz und mit ihr Basel-Stadt und Baselland schlechter gestellt sind. Es bleibt besser beim heutigen Verhältnis. Das hat sich bewährt. Die Franzosen haben manchmal andere Interessen als die Schweizer. Der Kanton fährt vielleicht schlechter, wenn der Vertrag nun angetastet wird. Fragen des Steuer- und Arbeitsrechts sind geprüft worden.


://: Somit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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