Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013
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2012-204 vom 26. Juni 2012 Vorlage: Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz bei Tram- und Bushaltestellen: Projektierungskredit - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 2. Januar 2013 - Beschluss des Landrats vom 24. Januar 2013: < beschlossen [FFR] > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt in die Thematik ein. Das Behindertengleichstellungsgesetz sei auf Bundesebene seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Er verpflichtet die Kantone, die darin enthaltenen Auflagen bis allerspätestens 2023 umzusetzen. Im Bereich der Infrastruktur bei Tram und Bus liegt die Hauptforderung im niveaugleichen Einstieg von den Haltestellen in die Fahrzeuge. Mit dem beantragten Projektierungskredit von insgesamt 3 Millionen Franken soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Dies beinhaltet die Erarbeitung von möglichen Typisierungen der Haltestellen inklusive der Projektierungsrichtlinien, das Erarbeiten der Vor-, Auflage- und Bauprojekte der einzelnen Haltestellen und die Durchführung der nötigen Baubewilligungsverfahren. Im Weiteren soll mit den Gemeinden und Transportunternehmen ein Konzept zur Anpassung der Bushaltestellen erarbeitet werden.
In der Detailberatung wurden Themen wie Ausnahmebewilligungen, Kompatibilität der Fahrzeugflotte, der Einbezug der Gemeinden und die Gründe für den Bau von Busbuchten, resp. ein Moratorium für derartige Buchten, ausführlich diskutiert. Hierzu verweist Franz Meyer auf den Bericht der BPK vom 2. Januar 2013, resp. auf die Vorlage selbst.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig - mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung - den Landratsbeschluss unverändert gutzuheissen.
Gerhard Hasler (SVP) weist darauf hin, dass einmal mehr eine Vorlage aus bundesgesetzlichen Vorschriften entstanden sei, die nun den Kanton und auch die Gemeinden zur Planung und Ausführung grosser Investitionen verpflichteten. Dabei wird wenig Rücksicht genommen auf die finanziellen Verhältnisse der Akteure. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt Massnahmen, die auf dem Kantonsgebiet rund 60 Millionen Franken kosten werden. Sie sollen bis 2023 ausgeführt sein. Die SVP-Fraktion stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Umsetzung dieser Massnahmen und somit auch nicht gegen die geforderten Projektierungskredite. Sie fordert aber die Verwaltung dringend auf, sorgfältig und kostenbewusst zu projektieren und zu planen. Auch sollen die Planer auf die Anliegen der Gemeinden eingehen, wie sie in der Vernehmlassung zum Ausdruck kamen, und den Anliegen Rechnung tragen. Die vorgesehene Inventarisierung und Erfassung der Haltestellen findet die SVP-Fraktion sinnvoll. Daraus können das Konzept und dessen Umsetzung erarbeitet und allenfalls etappiert werden. Die Massnahmen müssen zwingend mit Sorgfalt und Rücksicht auf die Finanzlage des Kantons und der Gemeinden ausgeführt werden. Der Kanton Baselland muss ja nicht unbedingt ein Musterknabe bei der Umsetzung der geforderten Massnahmen sein. Die SVP-Fraktion verlangt eine Etappierung mit Rücksicht auf die verfügbaren Mittel, auch wenn dadurch der Endtermin nicht sollte eingehalten werden können. Unter diesen Voraussetzungen stimmt eine Mehrheit der SVP-Fraktion den Projektierungskrediten zu.
Christine Koch (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion den Projektierungskredit einstimmig unterstütze, aber zu bedenken gebe, dass man jetzt keine Busbuchten einrichten darf, die man später, wenn das Umsetzungskonzept vorliegt, wieder umbauen müsste. Busbuchten sollen im Moment nur umgesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.
Christof Hiltmann (FDP) erinnert daran, dass im Jahr 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes in Kraft getreten sei. Es verlangt, dass Menschen mit einer Behinderung möglichst ungehindert am öffentlichen Leben sollen teilnehmen können. Dazu gehört insbesondere der hindernisfreie Zugang zu den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs. Diesem Ziel kann sich natürlich auch die FDP vorbehaltlos anschliessen. Wie so oft steckt der Teufel - hier die erforderlichen finanziellen Mittel - im Detail, das heisst im vorliegenden Fall in der Vielzahl der erforderlichen baulichen Anpassungsmassnahmen. Es ist fast unmöglich, die Vielzahl der Massnahmen zu erfassen; sie reichen von einfachen Perronaufbauten bis hin zur vollständigen Verlegung von Haltestellen. Heute ist jedoch lediglich über den Kredit für die Projektierung der notwendigen Vorhaben zu entscheiden. Die FDP steht hinter diesem Kredit. In dem Vorhaben ist aber nicht im engeren Sinne die Thematik der Busbuchten enthalten, denn bei der Frage, ob eine Busbucht gebaut werden soll oder nicht, sind noch viele andere Kriterien zu berücksichtigen. Die FDP sieht da keinen direkten Zusammenhang. Die FDP erwartet von der Verwaltung, dass sie in der Umsetzung mit Augenmass vorgeht. Der Kanton Baselland kann nicht in vorauseilendem Gehorsam Maximalvarianten erstellen. Mit dieser Massgabe steht die FDP hinter dem Projektierungskredit.
Felix Keller (CVP) erinnert an den Slogan "Eintreten statt einsteigen", der nun auch im Tram- und Busnetz von Baselland umgesetzt werden solle. Die EVP/CVP-Fraktion begrüsst die Anstrengungen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr, so dass auch Mobilitäts-eingeschränkten Personen der Zugang zum ÖV möglichst uneingeschränkt möglich wird. Bis 2013, das heisst innerhalb von 10 Jahren, müssen etwa 415 Haltestellen angepasst werden. Das ist ein ziemlich ehrgeiziges Ziel. Es versteht sich von selbst, dass da Prioritäten gesetzt werden müssen. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Anträge für diesen Planungskredit für Tramhaltestellen mit zwei Millionen und für Bushaltestellen mit einer Million Franken. Dass man mehr in Tramhaltestellen investiert, macht durchaus Sinn, denn erstens sind die Tramhaltestellen stärker frequentiert, zweitens sind auch die baulichen Massnahmen dort viel effizienter. Bei den Busbuchten ist es etwas anders; denn ein Bus fährt nicht immer gleich in die Haltestellen hinein, so dass der Abstand differieren kann. Es ist auch nicht sinnvoll, alle nicht so stark frequentierten Bushaltestellen, vor allem auf den Überlandstrecken, 100% behindertengerecht auszubauen. Dort kann man mit dem effizienten und kostengünstigen System der herausfahrbaren Klappen weitermachen.
Julia Gosteli (Grüne) kündigt namens der Grünen ebenfalls Unterstützung für das Anliegen an. Sie weist darauf hin, dass sich im Zuge der Umsetzung behindertengerechter ÖV-Haltestellen auch die Anzahl der sogenannten Tixi-Fahrten vermindern werde, was bei der Gesamtkostenrechnung positiv zu Buche schlage. Zurzeit gibt der Kanton jährlich rund 1,3 Millionen Franken für solche Tixi-Fahrten aus.
Marc Bürgi (BDP) teilt für die BDP/glp-Fraktion mit, dass diese einstimmig hinter dem Kredit stehe. Sie hat jedoch zwei Erwartungen an die Umsetzung. Eine davon ist, dass man kostenbewusst plant und die Erhöhung der Perrons schrittweise in Zusammenarbeit mit den Gemeinden plant. Zweitens soll bei der Erhöhung der Trottoirs auch berücksichtigt werden, dass höhere Trottoirs zwar behinderten Personen das Ein- und Aussteigen erleichtern, andererseits aber gehbehinderten Personen die Strassenüberquerung auch wieder erschweren. Zudem muss man darauf achten, dass man mit den Erhöhungen nicht Velofahrer gefährdet. Die gleiche Diskussion hat man zurzeit in Basel-Stadt, zum Beispiel am Marktplatz.
Georges Thüring (SVP) hält fest, dass der Kanton und die Gemeinden ganz klar in der Pflicht stünden; Termin und zu erfüllende Aufgaben seien klar. Aus seiner Tätigkeit im Vorstand der IVB Behindertenselbsthilfe beider Basel weiss er, dass Mobilität gerade für behinderte Menschen eine sehr zentrale Voraussetzung ist, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Darum muss die Aufgabe, öffentliche Verkehrsmittel besser zugänglich zu machen, sehr ernst genommen werden, auch wenn dies Geld kostet. Es darf hier nicht um günstige Lösungen gehen, sondern darum, zweckmässige und behindertengerechte Massnahmen zu ergreifen.
Er findet es schade, dass die Regierung es im Rahmen der Vorlage versäumt hat, etwas zur hängigen Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, respektive zur "Initiative behindertengerechter öffentlicher Verkehr" aus dem Jahr 1996 zu sagen. Er erinnert die Regierung und den Landrat an den, wie er meint, peinlichen Unstand, dass der Landrat vor etwas mehr als 14 Jahren, am 26. November 1998, folgendes beschlossen hat:
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1.
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Der nichtformulierten Initiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" wird Folge geleistet.
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2.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, dahin zu wirken, dass gesamtschweizerisch technische Lösungen für den Behindertentransport ausgearbeitet werden.
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Seit 14 Jahren ist der Regierungsrat jetzt mit der Erledigung dieses Auftrags beschäftigt. Auch wenn inzwischen das Behindertengleichstellungsgesetz seit dem 1. Januar 2004 bezüglich des öffentlichen Verkehrs den Kanton in die Pflicht nimmt, ist damit der formelle Gesetzgebungsauftrag des Landrats an den Regierungsrat in keiner Weise aufgehoben. Ein verbindlicher Landratsbeschluss kann nicht einfach so abgeschrieben werden.
Die Behindertenorganisationen haben im Juni 2012 im Gespräch mit der Bau- und Umweltschutzdirektion aufgezeigt, dass diese peinliche Angelegenheit mit etwas gutem Willen pragmatisch und rasch bereinigt werden könnte. So könnte zum Beispiel der § 4 des bestehenden ÖVG des Kantons um einen Absatz 6 ergänzt werden, der wie folgt lauten könnte:
Abs. 6 (Hindernisfreier Zugang ÖV)
Die Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs (Fahrzeuge, Haltestellen, Billettautomaten oder ähnliches) sind für behinderte und betagte Personen selbstständig nutzbar auszugestalten. Können behinderte und betagte Personen den Öffentlichen Verkehr nicht selbstständig benutzen, können sie ergänzend angebotene spezielle Fahrdienste in Anspruch nehmen.
Als Alternative bietet sich ein gesonderter Gesetzesartikel im Rahme des ÖVG an, entsprechend z.B. dem § 13 im ÖVG des Nachbarkantons Basel-Stadt. Die BUD wurde seitens der Behindertenverbände mit dieser Vorlage dokumentiert. Man müsste, kurz gesagt, nicht das Rad neu erfinden, sondern könnte diesen 14 Jahre alten Gesetzesauftrag rasch und unkompliziert erfüllen. Es ist dem Votanten schleierhaft, weshalb dies nicht endlich geschieht. Weil es sich konkret um die Thematik des gegenwärtigen Traktandums handelt, bittet er die zuständige Bau- und Umweltschutzdirektorin um eine verbindliche Stellungnahme. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch an das Postulat von Landrätin Sara Fritz vom 17. Juni 2010. Wenn man die gesellschaftliche Integration von behinderten Menschen ernst nimmt, ist eine weitere Schubladisierung dieses Gesetzesauftrags aus dem Jahre 1998 nicht weiter zumutbar. Namens der Baselbieter Behinderten fordert er die Regierung auf, endlich ihren Job zu machen.
Martin Rüegg (SP) erinnert daran, dass die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht nur den Behinderten zugute kommt, sondern auch sehr vielen Müttern und Vätern mit Kinderwägen sowie Seniorinnen und Senioren, letztendlich auf lange Sicht also allen Anwesenden.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Die Benachteiligungen, denen behinderte Menschen ausgesetzt sind, müssen beseitigt werden. Das Gesetz verlangt den niveaugleichen Einstieg von der Haltestelle ins Fahrzeug. Davon kann nur mit guten Gründen eine Ausnahme gemacht werden. Für eine handicapierte Person muss im Prinzip das ganze ÖV-Netz zugänglich sein. Dies sind die Vorgaben des eidgenössischen Gesetzes, und es ist anspruchsvoll, diese umzusetzen. Die Lösungsvarianten sind nicht für alle Haltestellen die gleichen. Fachinstanz ist das Tiefbauamt, das in jedem Fall genau abklärt, welches die konstengünstigste vertretbare Lösung ist. Die Kosten sind also ganz klar auch im Fokus. Ausschlaggebend sind aber sachliche Kriterien. Es macht also keinen Sinn, im Vorhinein mit einem Moratorium eine Variante ausschliessen zu wollen. Sie bittet daher, der Vorlage zuzustimmen. An die Adresse von Georges Thüring fügt sie hinzu: Sie findet. man habe sich bei besagter Begegnung im vergangenen Jahr gut ausgetauscht. Man wird die Erfordernisse in die Planung einbeziehen, und auch in der Vergangenheit wurde dort, wo Haltestellen saniert werden mussten, der Ausbau behindertengerecht ausgeführt. Das Vorgehen wurde mit Georges Thüring und den Behindertenorganisationen besprochen, und die Regierung wird sich daran halten.
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- Detailberatung zum Landratsbeschluss (Anhang zum Kommissionsbericht)
Titel und Ingress, Ziff. 1-4: keine Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
://: Der beantragte Verpflichtungskredit wird mit 73:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Projektierungskredites für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tram- und Bushaltestellen
vom 24. Januar 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Das einheitliche Konzept für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen auf dem Netz der BLT und BVB auf dem Gebiet der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird zur Kenntnis genommen.
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Der Projektierungskredit für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen von CHF 2'000'000 inkl. Mehrwertsteuer von 8% wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen werden bewilligt.
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3.
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Der Projektierungskredit für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Bushaltestellen von CHF 1'000'000 inkl. Mehrwertsteuer von 8% wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen werden bewilligt.
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4.
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Die Ziffer 2 und 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Jörg Bertsch
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