Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1016

Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erläutert die Vorgeschichte der Vorlage. Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 hatte die Regierung bereits die Einführung einer Provision von 1% für den Bezug der Kirchensteuer vorgeschlagen. Die Massnahme war bereits damals unbestritten und war mit 12:0 Stimmen von der Finanzkommission empfohlen worden. Die Einführung der Provision wurde zusammen mit sechs weiteren Massnahmen Teil des Entlastungsrahmengesetzes, das das Volk am 17. Juni 2012 abgelehnt hat. Die Regierung unterbreitet daher dem Landrat die für die Einführung der Provision notwendige Änderung des Kirchengesetzes nun als separate Vorlage, dies mit dem Hinweis, dass die Massnahme weder im Vernehmlassungsverfahren noch in der politischen Diskussion umstritten war. Es wird damit gerechnet, dass die Provision für den Bezug der Kirchensteuer ab 2013 zu einem zusätzlichen Ertrag von 83'000 Franken jährlich führen wird. 55% davon oder 45'700 Franken entfallen auf die evangelisch-reformierte Landeskirche, 44% oder 36'500 Franken auf die römisch-katholische Landeskirche und 1% oder Fr. 800 auf die christkatholische Kirche. Die Finanzkommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 7. November behandelt und an der gleichen Sitzung die 1. und 2. Lesung durchgeführt. Der Gesetzesentwurf ist gegenüber der Vorlage vom 21. August 2012 leicht modifiziert worden. Es wurde ein zusätzlicher § 19 vorgeschlagen, der die Bezugsprovision schon für das Jahr 2013 ermöglicht; unter Ziffer II. wird ferner vorgeschlagen, dass der Regierungsrat das Inkrafttreten der Änderung beschliesst. Die Finanzkommission findet die Massnahme materiell vertretbar und in Ordnung und beantragt dem Landrat mit 12:1 Stimmen, der Änderung des Kirchengesetzes gemäss dem modifizierten Entwurf zuzustimmen. Die Gegenstimme bezog sich primär auf die Beratung in einer Sitzung.


Dieter Epple (SVP) dankt der Regierung für die kurze und klare Vorlage und findet, die Provision von 1% sei vertretbar. Dienstleistungen werden auch in anderen Bereichen abgegolten. Die SVP unterstützt den Antrag der Regierung.


Ruedi Brassel (SP) befürwortet für seine Fraktion die Vorlage, die materiell unbestritten sei. Für Stirnrunzeln hat gesorgt, dass, nach dem ablehnenden Volksentscheid, die Finanzdirektion vor der Einleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens die Kirchen nicht mehr einbezogen hat. Das ist nicht die Art, wie man mit diesen Institutionen umgehen sollte. Die Kirchen waren davon ausgegangen, dass das Gesetz abgelehnt ist. Gerade wenn das Gesetz schon ab 2013 greifen soll, wäre eine Vorabinformation sinnvoll gewesen, da die Kirchen ja auch budgetieren müssen. Deshalb hatte der Votant in der Kommission mit Nein gestimmt, was sich in der heutigen Abstimmung aber nicht wiederholen wird.


Monica Gschwind (FDP) erinnert daran. dass die Vorlage im Rahmen des Entlastungsrahmengesetzes unbestritten gewesen sei; es sei legitim, dass der Regierungsrat das Thema jetzt nochmals bringt. Eine Dienstleistung für Dritte, im vorliegenden Fall für die Kirchen, soll abgegolten werden. Die Provisionshöhe von 1% ist vertretbar. Die FDP-Fraktion wird daher der Änderung der Kirchengesetzes einstimmig zustimmen.


Alain Tüscher (EVP) dankt vorab Georges Thüring für sein Votum zum Thema Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz; so viel Herzblut, wie Georges Thüring dort hineingelegt hat, würde manch einem im Saal gut tun. - Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig für die Gesetzesänderung. Das eine Prozent Provision für die erbrachte Dienstleistung ist ein faires Angebot. Zu hoffen ist, dass die Entlastungswirkung von 83'000 Franken sinnvoll gespart oder sinnvoll eingesetzt wird.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bedankt sich für die kurzen und prägnanten Ausführungen des Kommissionsvizepräsidenten, dem er in den kommenden drei Monaten alles Gute für die Vertretung des Kommissionspräsidenten wünsche. Inhaltlich ist nichts hinzuzufügen; die Grünen unterstützen die Vorlage.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die Aufnahme. Man habe mit den Kirchen nicht noch einmal gesprochen. Man hatte zuvor intensiv mit der Leitung der evangelisch-reformierten Kirche geredet. Das Thema war nicht bestritten. Es ist richtig, dass der Staat für eine Inkasso-Dienstleistung, die er erbringt, eine Gegenleistung erhält. Er erhält eine solche auch zum Beispiel von den Arbeitgebern im Falle der Quellensteuer. Die Regierung hatte öffentlich kommuniziert, dass sie diese Vorlage wieder bringen würde; dies konnten die Kirchen also wissen. Sie wissen auch, und haben dies auch anerkannt, das sowohl bei GAP - vielleicht wissen einige noch, was das war; es handelte sich um ein Entlastungspaket aus dem Jahr 2005 - wie auch im jetzigen Entlastungspaket 12/15 sehr pfleglich mit den Kirchen umgegangen wurde, dies in Würdigung der wertvollen Dienste, die die Kirchen für die Gesellschaft leisten.


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- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I keine Wortbegehren
§ 8b Abs. 4 keine Wortbegehren
§ 19 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt


://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch



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