Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013
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2012-175 vom 19. Juni 2012 [1. Lesung] Vorlage: Gesetz über die Feuerwehr (FWG) - Bericht der Finanzkommission vom 10. Januar 2013 / Mitbericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 15. Januar 2013 - Beschluss des Landrats vom 24. Januar 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erläutert, dass das vorliegende Gesetz das Kapitel "Schadenbekämpfung" des geltenden Feuerschutzgesetzes ersetze. Dieses stammt aus dem Jahr 1981 und ist in vielen Belangen überholt und lückenhaft. Eine umfassende Revision drängt sich deshalb auf. Das neue Gesetz erneuert das Feuerwehrwesen des Kantons Basel-Landschaft von Grund auf, und zwar sowohl inhaltlich wie auch strukturell. Es basiert auf dem Konzept "Feuerwehr 2015" der Feuerwehr Koordination Schweiz und definiert bestimmte Schwerpunkte. Das neue Gesetz ist für die Staatskasse - und das war bei der Beratung in der Finanzkommission natürlich nicht unwesentlich - kostenneutral. Für die BGV, also die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, hat es aufgrund der vorgenommenen Umschichtung Mehrkosten von ca. 460'000 Franken zur Folge. Dieser Mehraufwand kommt den Gemeinden zugute. Für ganz wenige Gemeinden könnte das Gesetz kostensteigernd sein, da sie eventuell nachrüsten müssen. Für einige Gemeinden kann es kostensenkend sein, da sie insbesondere beim Fahrzeugpark abrüsten können.
Die Finanzkommission hat die Vorlage an drei Sitzungen behandelt. Daran teilgenommen haben neben den kantonal zuständigen Stellen insbesondere auch Werner Stampfli, Feuerwehrinspektor der BGV, sowie an der Sitzung vom 26. September auch Vertreter des Feuerwehrverbandes beider Basel, und zwar Dominik Straumann als Präsident, Roger Salathe als Ressortleiter Stützpunkte und Adrian Schärer, Ressortleiter Orts- und Betriebsfeuerwehren. Bei der Beratung konnte sich die Finanzkommission auf die Anträge der Justiz- und Sicherheitskommission als Mitberichterstatterin abstützen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Detailberatung wurden bei folgenden Paragrafen Anträge gestellt, bzw. gegenüber der Regierungsvorlage abweichende Entscheide getroffen:
Bei § 17 (Dienstpflicht) wurde darauf hingewiesen, dass beim Milizsystem sichergestellt werden muss, dass genügend Personen Feuerwehrdienst leisten. In diesem Zusammenhang löste die in der Vorlage vorgesehene Dienstpflichtobergrenze von 40 Jahren eine Debatte aus. Der Feuerwehrverband würde sie eher bei 45 Jahren sehen, da Feuerwehrleute in diesem Alter über eine grosse Erfahrung verfügen. Die Verantwortlichen betonen auf der anderen Seite die medizinisch bedingte Altersgrenze und sind deshalb für das Alter 40. Die Finanzkommission schloss sich schlussendlich mit 13:0 Stimmen der Formulierung der JSK an, die den Gemeinden eine gewisse Flexibilität einräumt und ihnen erlaubt, sowohl einen späteren Beginn als auch ein späteres Ende der Dienstpflicht festzulegen.
Die in § 22 stipulierte Regelung über die Feuerwehrersatzabgabe war ebenfalls umstritten. Man war nicht mit der "Kann"-Formulierung einverstanden. Schliesslich hat sich die Finanzkommission mit 7:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Formulierung der JSK ausgesprochen, die besagt, dass die Einwohnergemeinden bei dienstpflichtigen Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe erheben müssen - dies entgegen dem regierungsrätlichen Vorschlag.
Auch bei der Jugendfeuerwehr (§ 27 Abs. 3) schliesst sich die Finanzkommission der JSK an, die klar festlegt, dass der Kanton an die Jugendfeuerwehren Beiträge zu leisten hat.
Bei § 37 Abs. 3 lehnt die Finanzkommission einen Antrag einstimmig ab, der verlangte, dass die Einsatzleitung vom Anfang bis zum Schluss bei der gleichen Person bleiben muss. Es kann Ereignisse geben, für deren Bewältigung die Ausbildung eines Miliz-Feuerwehrkommandanten nicht ausreichend ist. Derartige Grossereignisse müssen weiterhin vom Schadenplatzkommandanten, bzw. auf Weisung des Feuerwehr-Inspektorates geführt werden können. Es wird aber betont, dass dies wirklich nur bei Grossereignissen der Fall ist und in der Praxis auch eher die Ausnahme bildet.
Zum Thema Fehlalarm (§ 40) schlägt die Finanzkommission mit 13:0 Stimmen einen zusätzlichen Absatz 2 vor, der lautet:
"Die Gemeinden können im Reglement eine strengere Regelung als diejenige gemäss Abs. 1 Buchstabe c vorsehen."
Es wird bemerkt, dass die Gemeinden von diesem Problem unterschiedlich betroffen sind und daher eine flexiblere Handhabung angebracht ist.
Die Finanzkommission spricht sich im Weiteren einstimmig dafür aus, dass die Steuerbefreiung des Soldes im Rahmen der Steuergesetzänderung geregelt werden soll. Im Moment wird diese Gesetzesanpassung mit der Vorlage 2012/222 in der Finanzkommission beraten. Demnach soll der Sold für den Feuerwehrdienst bis Fr. 5'000.00 im Sinne der bundesrechtlichen Steuerharmonisierung ab 01.01.2014 steuerfrei sein.
In der Schlussabstimmung stimmte die Finanzkommission dem Feuerwehrgesetz in der dargelegten Fassung zu und beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung, das Gesetz über die Feuerwehr unter Berücksichtigung der beantragten Änderungen zu genehmigen.
Werner Rufi (FDP) Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) erläutert deren Mitbericht. Er schliesst sich weitgehend den Ausführungen von Hans-Jürgen Ringgenberg an und bedankt sich für das Vertrauen der Finanzkommission, die der JSK die Gelegenheit eingeräumt hatte, das Geschäft zeitlich vorgelagert zu behandeln. Die JSK hat das Feuerwehrgesetz in fünf Sitzungen behandelt, sie ist auf die vorliegenden kritischen Äusserungen eingegangen und hat den Feuerwehrverband angehört. Inzwischen war auch zu erfahren, dass kürzlich - am 17. Januar - mit Werner Stampfli und den Betroffenen eine Aussprache stattfand, bei der man feststellte, dass relativ viel noch in der Verordnung zu regeln sein wird und dass man dort im Rahmen einer Anhörung der Gemeinden die einzelnen Punkte wird aufnehmen können.
Die JSK hat die Vorlage mehr von der praktischen Seite her angeschaut und dabei zum Beispiel erfahren, dass es bei der Regelung des Fehlalarms zweckmässig ist, wenn die Gemeinden eine eigene Kompetenz erhalten und höhere Auflagen machen können. Es wird heute noch ein Antrag der SVP zu § 20 kommen, der in der JSK nicht beraten werden konnte. Die Lohnfortzahlungspflicht soll auf Arbeitgebende öffentlichrechtlicher Körperschaft und Anstalten ausgeweitet werden. Dies ist mit der FKD bereits vorgeprüft worden und erscheint sinnvoll, weil es zu einer Gleichbehandlung der betroffenen Arbeitnehmenden führt.
Die von der JSK eingeführte Änderung bei § 22 (Ersatzabgabe) erscheint zwingend. Dieser Punkt wurde in der JSK intensiv diskutiert. Es erschien der JSK mehrheitlich sinnvoll, klare Leitplanken zu setzen und keine Wahlmöglichkeit einzuräumen.
Zum Zeitrahmen ist festzuhalten, dass das neue Gesetz zum 01.01.2014 in Kraft treten soll. Es wäre daher wichtig, dass heute die erste und im Februar die zweite Lesung durchgeführt werden kann, damit dann die Vorbereitungsarbeiten anlaufen können.
Von kleineren Feuerwehren kam häufig der Einwand, sie könnten Probleme finanzieller Art bekommen. Dies wird nach Meinung von Werner Rufi eine Frage der Verordnung und deren Anwendung sein. Man muss das Problem sicher sehr differenziert anschauen.
Das Eintreten war unbestritten in der JSK. Sie hat schliesslich mit 13:0 Stimmen der Vorlage - mit den vorgenommenen Anpassungen - zugestimmt.
Die Sache mit dem Sold wurde beiseite gelassen; man liess sich davon überzeugen, dass es sinnvoll ist, dies im Rahmen der Steuergesetz-Revision zu behandeln. Es gibt übrigens bereits ein Bundesgesetz über den Feuerwehrsold, das per 01.01.2013 in Kraft getreten ist.
Zusammenfassend ist festzustellen: Das neue Feuerwehrgesetz ist sehr fundiert. Es ist ein Blick in die Zukunft, und es bringt viel Effizienz. Es hat auch das Ziel, ein noch höheres Sicherheitsniveau zu gewährleisten und auch von der technischen Ausrüstung her ein Optimum zu erreichen. Man war sehr froh, Dominik Straumann in den Reihen der JSK zu haben als Politiker, Feuerwehrmann und sonst Betroffener; im gilt Dank für die wertvollen Inputs und die kompetente Mitarbeit. Dank gilt auch den Mitwirkenden aus der Verwaltung, allen voran Werner Stampfli, ferner den Mitwirkenden aus der Landeskanzlei: Barbara Imwinkelried, die die Koordination innehatte, ferner Alex Klee, der trotz zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit volles Engagement zeigte, und letztlich auch Jörg Bertsch als Protokollführer.
Werner Rufi ist überzeugt, dass dies eine gute Vorlage ist und empfiehlt dem Landrat die Annahme.
Roman Klauser (SVP) erklärt, dass die SVP hinter dem vorliegenden Entwurf stehe. Man hatte festgestellt, dass in der Frage des § 37 Abs. 3 (Kommando) sehr viele Emotionen mitspielen. Es kamen viele Briefe - auch von Leuten, die sich vielleicht zu wenig eingelesen hatten, sodass es zu gewissen Missverständnissen gekommen war. Der Votant war daher froh, als in der Folge der Brief kam, aus dem sich ergab, dass nun eine Einigung erfolgt ist. Die SVP wird die Vorlage einstimmig befürworten.
Ruedi Brassel (SP) berichtet, er habe das Vergnügen gehabt, an der Beratung des Feuerwehrgesetzes als Mitglied der Finanzkommission und teilweise als Ersatzmitglied der JSK teilzunehmen. Er kann bestätigen, dass eine sehr konzentrierte und kosensorientierte Behandlung stattgefunden hat. Der jetzt vorliegende Vorschlag verdient wirklich Zustimmung und wird diese seitens der SP-Fraktion erhalten. Von den Punkten, die zu reden gaben, möchte er die Frage der Ersatzabgabe herausgreifen. Es geht um die Sicherstellung des Feuerwehrdienstes in den Gemeinden. Wenn einzelne Gemeinden anfangen würden, die Ersatzabgabe abzuschaffen, so könnte dies zu einem unguten Wettbewerb zwischen den Gemeinden führen und dazu, dass die Kosten auf die allgemeinen Steuern abgewälzt würden. Das jetzige System hat sich bewährt. Es braucht auch Anreize für junge Leute, in der Feuerwehr aktiv mitzuwirken. Der Votant bittet daher darum, die Pflicht zur Erhebung der Ersatzabgabe stehenzulassen. Erfreulich ist auch, dass die Jugendfeuerwehr jetzt einen garantierten Anspruch auf Unterstützung hat. Dass Fehlalarme in Rechnung gestellt werden können ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Bisher gibt es sehr unterschiedliche Vorschriften; nun wurde eine ausgewogene Regelung gefunden. Zum angekündigten Antrag der SVP zu § 20: Es ist unbestritten, dass auch Arbeitnehmende von öffentlich-rechtlichen Institutionen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben sollen, wenn sie Feuerwehrdienst leisten. Es braucht eine Gleichstellung. Über die derzeit vorliegende Formulierung sollte jedoch nochmals nachgedacht werden; der Votant hält dafür, dass die, die diesen Anspruch sollen geltend machen können, die einschlägige Gesetzesformulierung sollten verstehen können, ohne einen Juristen beizuziehen. [Heiterkeit]
Monica Gschwind (FDP) findet, das neue Feuerwehrgesetz sei längst überfällig gewesen - unter anderem deshalb, weil die Einsatzarten und die Ereignisse sich in den letzten Jahren stark verändert haben. Ein Nebenziel der Gesetzesrevision ist es, durch die regionale Koordination der Einsatzmittel die Effizienz der Feuerwehren zu steigern und gleichzeitig die Kosten zu senken. Dies soll einerseits durch die zentrale Beschaffung der persönlichen Materialien der Feuerwehrangehörigen und andererseits durch Mindestvorgaben für die Einsatzmittel erreicht werden. Diese sind allerdings nicht im Gesetz, sondern in der zugehörigen Verordnung umschrieben. Bei einigen wenigen Kommandanten sind diese Vorgaben auf grossen Widerstand gestossen. Die FDP begrüsst es sehr, dass die Gebäudeversicherung im Hinblick auf die heutige Beratung eine Aussprache gesucht hat, sodass die Differenzen weitgehend bereinigt werden konnten. Obwohl die Feuerwehr ganz klar im Aufgabenbereich der Gemeinden liegt, sind diese auf fachliche und finanzielle Unterstützung durch die BGV angewiesen, was eine genaue Aufteilung der Aufgaben und Kosten nach sich zieht. Trotzdem ist es gelungen, mit diesem Gesetz den Gemeinden eine grosse Autonomie zuzugestehen. Gemäss Finanzkommission soll allerdings die Erhebung einer Ersatzabgabe den Gemeinden weiterhin zwingend vorgeschrieben werden. In der FDP-Fraktion ist dieser Punkt zum Teil umstritten. Die Votantin vertritt aber die Ansicht der Finanzkommission, dass das Milizsystem dringend auf Anreize angewiesen ist. So motiviert unter anderem auch die Befreiung von der Ersatzabgabe viele Bürgerinnen und Bürger, sich bei der Feuerwehr zu engagieren und ihre Pflicht zu erfüllen. Eine Pflicht ohne Sanktionen aber mutet an wie ein zahnloser Tiger. Die Bewohner des Kantons Basel-Landschaft können auf eine sehr gut ausgebildete, sofort einsatzbereite und erfahrene Feuerwehr zählen. Die Feuerwehrangehörigen sind bereit, zum Schutz aller eine Menge zu leisten. Die Votantin möchte an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, allen Feuerwehrangehörigen für ihren grossen Einsatz zu danken. Sie bilden sich laufend weiter und opfern einen sehr grossen Teil ihrer Freizeit. Das ist in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich. Unterstützt wird die Feuerwehr durch eine sehr professionell agierende Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, die bestrebt ist, die bestmögliche Ausbildung anzubieten, gut zu koordinieren, wo notwendig Unterstützung zu gewähren und optimale Rahmenbedingungen für die Feuerwehrangehörigen zu schaffen.
Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass dies mit dem vorliegenden Gesetz gelungen ist, und wird ihm deshalb zustimmen.
Claudio Botti (CVP) erklärt für die CVP/EVP-Fraktion, dass auch dort die Gesetzesrevision unbestritten sei. Das alte Gesetz ist von 1981; eine Überarbeitung war dringlich. Wenn man auch auf Gemeindeebene tätig ist, dann sieht man, was die Feuerwehren bewegt. Dieses Gesetz kommt den Anliegen der Feuerwehren entgegen. Es gab zwar Diskussionen; einzelne Gemeinden und einzelne Feuerwehrkommandanten waren mit einigen Dingen nicht ganz einverstanden. Aber es ist Monica Gschwind darin beizupflichten, dass Werner Stampfli es wirklich gut verstanden hat, mit den Leuten an einen Tisch zu sitzen, so dass man jetzt ein Gesetz präsentieren kann, hinter dem alle stehen können. Der Votant dankt Werner Stampfli und Marcus Müller für die ausgezeichnete und gut verständliche Präsentation in der Finanzkommission. Gut ist auch, dass den Gemeinden gewisse Freiheiten geblieben sind. Die CVP/EVP-Fraktion steht einstimmig hinter dem Gesetz.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt fest, er habe als Mitglied sowohl in der Finanz- wie in der Justiz- und Sicherheitskommission in den letzten Monaten eine gewisse Überdosis Feuerwehrgesetz genossen. Diese war aber gut auszuhalten, da es wirklich ein erfreuliches Arbeiten war. Er dankt ganz herzlich den beiden Kommissionspräsidenten, die auch gezeigt haben, wie man mustergültig unter zwei Kommissionen zusammenarbeiten kann. Dass nun am Ende ein Gesetz vorliegt, hinter dem alle stehen können, ist wirklich ein Leistungsausweis für dieses Parlament, welches draussen hin und wieder auch in der Kritik steht. Die Fraktion der Grünen wird das Gesetz so, wie es da steht, unterstützen, ebenso den Antrag der SVP. Der Votant dankt Feuerwehrinspektor Werner Stampfli, der das Geschäft hervorragend betreut hat, assistiert von Marcus Müller und Daniel Schwörer aus der Verwaltung. Dank gilt auch Landrat Dominik Straumann, der sich im Hintergrund sehr darum verdient gemacht hat, dass die anfänglich nicht ganz geringen Widerstände in verschiedenen Feuerwehren abgebaut werden konnten. Er hat als Verbandspräsident eine sehr positive und konstruktive Rolle gespielt.
Hanspeter Kumli (BDP) hält fest, dass es sich bei der Vorlage um eine sinnvolle und weitsichtige Gesetzesrevision handle. Die vielen Anhörungen und ausgiebigen Diskussionen haben gezeigt, dass die Vorlage ein grosses Gewicht hat. Der Votant dankt den beiden Kommissionspräsidenten und den Vorrednern aus den verschiedenen Fraktionen. Die BDB/glp-Fraktion wird das Gesetz und den Antrag der SVP vollumfänglich unterstützen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die gute Aufnahme. Er habe grosse Freude, dass es gelungen ist, ein Gesetz zu schaffen, das derart breite Akzeptanz nicht nur im Landrat, sondern vor allem auch bei den direkt Beteiligten - Gemeinden und Feuerwehren - erhalten hat. Er schliesst sich dem bereits ausgesprochenen Dank an die Beteiligten an. Werner Stampfli hat sehr umsichtig und mit hoher Sozialkompetenz gewirkt. Daniel Schwörer hat die Gesetzgebung gut begleitet. Dank gilt auch der BGV für den guten Job, den sie zugunsten der Gemeinden macht - nicht zu Lasten des Steuerzahlers, sondern finanziert durch die Hauseigentümer, was ein sehr gutes System ist. Dank gilt weiterhin dem Präsidenten des Feuerwehrverbandes Dominik Straumann für das gute Einvernehmen. Er ist auch froh, dass die Differenzen zu einigen Feuerwehrkommandanten bereinigt werden konnten. In der Frage der Feuerwehr-Ersatzabgabe wäre die Regierung für die Freigabe im Sinne der Gemeindeautonomie gewesen. Der Zwang zur Erhebung der Abgabe widerspricht dem Willen der Mehrheit der Gemeinden sowie nach Meinung des Regierungsrats der Charta von Muttenz und auch der Kantonsverfassung. Dies ist aber kein casus belli. Mit dem Ergänzungsantrag von Dominik Straumann (SVP) zu § 20 ist der Regierungsrat einverstanden. Der OR-Standard, der für private Unternehmen gilt, sollte auch für die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber gelten. Der Regierungsrat bittet, der Vorlage zuzustimmen.
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- Detailberatung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
§§ 1 - 19 keine Wortbegehren
§ 20
Dominik Straumann (SVP) bedankt sich zuerst für das erhaltene Lob, das er auch zurückgeben wolle. Er ist froh, dass mit diesem Gesetz die Feuerwehr einen eigenen Stellenwert erhält. Er wird die Anerkennung für die Arbeit der Feuerwehr weitergeben.
Zu seinem Antrag führt er aus: § 20 soll einen neuen Absatz 2 erhalten. Der von ihm zuerst vorgelegte Wortlaut:
"Gegenüber Arbeitgebenden öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten gibt er Anspruch auf Lohnfortzahlung."
ist zwar inhaltlich korrekt, jedoch, wie Ruedi Brassel zutreffend bemerkt hat, sprachlich nicht glücklich formuliert. Er schlägt vor, dass die Verwaltung bis nächste Woche eine verständlichere Formulierung vorlegt.
Ruedi Brassel (SP) sieht das sprachliche Problem in dem Wort "er", von welchem nicht auf den ersten Blick klar sei, worauf es sich beziehe (nämlich auf den "Feuerwehrdienst" gem. Abs. 1). Er schlägt zu Handen der Verwaltung diese Formulierung vor:
"Gegenüber Arbeitgebenden öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten besteht für feuerwehrdienstleistende Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung."
So wäre der Adressantenkreis definiert, und die, die angesprochen sind, finden sich auch im Gesetz.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) findet den Vorschlag gut und meint, er solle entgegengenommen werden. Für die zweite Lesung bittet er die Verwaltung, schriftlich eine rechtlich einwandfreie und gut verständliche Formulierung vorzulegen. - Er stellt auf Nachfrage fest, dass keine inhaltlichen Einwände gegen den Antrag von Dominik Straumann erhoben werden.
§§ 21 - 46 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch
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