Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2013

Nr. 1022

Landratspräsident Jürg Degen (SP) ruft in Erinnerung ,dass gemäss § 40 des Landratsgesetzes der Regierungsrat in der Fragestunde kurze schriftliche Fragen von Ratsmitgliedern aus dem Bereich der kantonalen Politik beantwortet. Ergänzend dazu steht in § 51 der Geschäftsordnung des Landrates, dass die Fragen knapp formuliert sind. Die Ratskonferenz hat nach ihrer letzten Sitzung an die Mitglieder des Landrates die Bitte ausgesprochen, sich an diese Bestimmungen zu halten. Diejenigen, die Eingaben für die Fragestunde machen möchten, sollen sich bei ausführlichen Fragen überlegen, ob eine Interpellation nicht das richtigere Instrument wäre.


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1. Dominik Straumann: EasyTax erst ab Februar verfügbar


Die Frist für die Steuererklärung sowie die erforderlichen Beilagen ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres. Nun habe ich festgestellt, dass die zur Verfügung gestellte Software EasyTax erst ab Mitte Februar verfügbar ist.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.


Frage 1


Warum ist diese nicht früher verfügbar?


Antwort


EasyTax wird gemäss Planung am 8. Februar 2013 zum Download bereit stehen. Bis dann werden die allermeisten Steuerkunden auch die Steuererklärungsformulare erhalten haben. Für die Steuerverwaltung ist es aus ablauftechnischen Gründen wichtig, dass die mit EasyTax ausgefüllten Steuererklärungen mit dem EasyTax-Begleitbogen eingereicht werden. Wegen der Koordination von Formularversand und Bereitstellen der Steuerdeklarationssoftware kann daher der Download nicht zu früh zur Verfügung gestellt werden. Mit der Formulierung auf der Homepage der Steuerverwaltung "Mitte Februar 2013" wurde eine Sicherheitsfrist berücksichtigt, falls sich bei der Produktion von EasyTax oder beim Versand Verzögerungen ergeben sollten.


Frage 2


Wie viele Personen nutzen die Software um ihre Steuererklärung auszufüllen?


Antwort


Die Steuererklärung 2011 wurde von über 100'000 Personen mit EasyTax ausgefüllt. Das entspricht rund 65 Prozent aller unselbstständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Personen.


Frage 3


Wird durch die späte Herausgabe der Software EasyTax nicht ein unnötiger administrativer Aufwand ausgelöst (Einreichung von Fristerstreckungen)?


Antwort


EasyTax wird jedes Jahr ungefähr zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt. Damit wird kein unnötiger administrativer Aufwand verursacht, da den Kunden genügend Zeit für das Erstellen der Steuererklärung bleibt (rund 6 Wochen). In der Zwischenzeit ist auch bekannt, dass die Steuerbehörden stillschweigend, also auch ohne Zutun des Kunden, die Einreichungsfrist bis 31. Mai 2013 erstrecken. Hinzu kommt, dass seit letztem Jahr allfällige Fristerstreckungsgesuche im Internet via eFristen beantragt werden können. Das spart nicht nur Portokosten, sondern gewährleistet eine umgehende elektronische Antwort für den Kunden und verursacht keinerlei manuellen Aufwand für die Verwaltung.


Dominik Straumann (SVP) zeigt sich sehr zufrieden und bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.


://: Frage 1 ist damit beantwortet.


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2. Marie-Theres Beeler; Spitalfinanzierung


Am 1.1.2012 wurde die Spitalfinanzierung über die Fallkostenpauschale eingeführt und es gibt nun ein Jahr Erfahrung mit dem neuen System. Eine Auswertung dieser Erfahrungen würde Erkenntnisse ermöglichen und allenfalls Massnahmen nahelegen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu optimieren.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet in Vertretung von Regierungsrat Peter Zwick die folgenden Fragen.


Frage 1


Untersucht der Kanton die Folgen für PatientInnen seit Einführung der Fallkostenpauschale? (Spitalwahl, Entwicklung der Aufenthaltsdauer, Gefahr "blutiger" Austritte etc.)?


Antwort


Die Spitalwahl ist unter den neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes zur Freizügigkeit und Spitalfinanzierung freier geworden. Dadurch dürften sich die Patientenströme je nach Disziplin stärker als bisher verändern. Zurzeit läuft mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn eine Ausschreibung für ein Monitoring der Patientenströme 2011, 2012 und 2013. Die Federführung liegt beim Kanton Basel-Landschaft. Der Gewinner der Ausschreibung wird bis Mitte 2013 ermittelt, so dass mit Vorliegen der statistischen Daten vom Bundesamt für Statistik per Ende 2013 das Monitoring aufgesetzt werden kann. Der erste Zwischenbericht über den Wechsel 2011/2012 wird per Mitte 2014 vorliegen und der Schlussbericht über drei Jahre per Mitte 2015.


Die Aufenthaltsdauer nimmt in Schweizer Akutspitälern kontinuierlich ab. So auch im Kanton Basel-Landschaft. Ein Einfluss der Abrechnungen über DRG ist nicht generell auszumachen. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium OBSAN hat 2011 einen Bericht über den Einfluss von Fallpauschalen veröffentlicht, damals noch unter dem Begriff APDRG. Es führt folgendes aus: "Die Modellschätzungen zeigen, dass die Einführung von APDRG zwischen 2001 und 2008 keinen Einfluss hatte auf die Aufenthaltsdauer in einem Spital und auf die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung. […] Die Studie zeigt […], dass sich die Aufenthaltsdauer unabhängig von der Abrechnungsstruktur der Spitäler in den letzten Jahren stark verkürzt hat, von durchschnittlich 8.7 Tage im Jahr 2001 auf 7.4 Tage im Jahr 2008. Dies ergibt eine Differenz von 1.3 Tagen oder 15%. Hingegen ist hinsichtlich der Rehospitalisierungsrate kein Zeiteffekt ersichtlich. Die Rehospitalisierung innerhalb von 30 Tagen nach Spitalaustritt ist bei rund 10% konstant geblieben. Ebenfalls konstant geblieben sind die Rehospitalisierungsraten innerhalb von 18 beziehungsweise 50 Tagen (6.7% bzw. 12.4%)."


Die Aussage über die Rehospitalisierungen belegt, dass "blutige Austritte" unter Fallpauschalen nicht zunehmen.


Frage 2


Welche Folgen hat das neue Modell für die Kosten des Kantons zur Spitalfinanzierung im Vergleich zu 2011?


Antwort


Für die Spitalversorgung betrug die Rechnung 2011 rund 237 Millionen Franken. Bei der letzten Hochrechnung aus der Rechnungsstellung für das Jahr 2012 ergab die Erwartungsrechnung eine Summe von 320-325 Millionen Franken. Der Mehraufwand bei der Spitalversorgung wurde durch den im Krankenversicherungsgesetz vorgegebenen Systemwechsel ausgelöst. Bis 2011 mussten die Kantone nur die Finanzierung der öffentlichen Spitäler und der medizinisch indizierten Behandlungen mitfinanzieren, die Wahleintritte von Privatversicherten in Privatkliniken und ausserkantonalen Spitälern hingegen nicht. Mit dem durch die KVG-Revision provozierten Systemwechsel müssen die Kantone bei diesen Fällen ebenfalls 55% der Kosten übernehmen.


Die provisorischen Abrechnungen der Spitäler für das zweite Halbjahr 2012 werden bis Ende Januar 2013 in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion eintreffen. Die definitiven Abrechnungen sind auf Mai 2013 vereinbart. Mit diesen Informationen werden sich verlässliche Aussagen zum veränderten Aufwand machen lassen.


Frage 3


Hat sich die Aufenthaltsdauer in den Baselbieter Spitälern durch die Einführung des DRG-Systems verändert? Wenn ja, in welchen Spitälern?


Antwort


Gemäss den Aussagen des Kantonsspitals Baselland sind die Aufenthaltsdauern im Standort Liestal in etwa gleich geblieben und in den Standorten Bruderholz und Laufen leicht zurück gegangen. Dies wird mit dem Nachholbedarf der beiden Spitäler bezüglich des Wechsels von Abrechnung nach Aufenthalt auf Abrechnung nach Fall begründet. Die Auswirkung der neuen Spitalfinanzierung auf die Aufenthaltsdauer wird im Monitoring der vier Kantone über alle Spitäler aufgezeigt werden.


Gemäss mündlichen Aussagen sind stärkere Verkürzungen der Spitalaufenthalte in den anthroposophisch geführten Spitälern mit Fallpauschalenabrechnung aufgetreten. Quantitative Aussagen können zurzeit noch nicht gemacht werden.


Frage 4


Gibt es Institutionen, die nach einem Jahr Erfahrung einen Optimierungsbedarf bei der Umsetzung der Spitalversorgung und -finanzierung erkennen und fordern?


Antwort


Von vielen Spitälern wird eine Weiterentwicklung des DRG-Systems mit besserer Darstellung von Spezialleistungen gefordert. Als Beispiel sei hier das Universitäts-Kinderspital beider Basel genannt, das für einen mittels Diagnose- und Eingriffscode definierten "Fall" einen höheren Aufwand leisten muss als ein Spital, das Erwachsene versorgt.


Ein Wunsch nach kompletter Abkehr vom Fallpauschalen-System ist der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion bisher nicht zugetragen worden. Viele Spitäler scheinen die verbesserte Abrechnung der Leistungen zu schätzen.


Einen Überblick über die Spitalversorgung bezüglich Über-/Unterversorgung, Angebot und Nachfrage usw. wird im Monitoring der vier Kantone dargelegt werden.


Marie-Theres Beeler (Grüne) bedankt sich für die Ausführungen und die Beantwortung der Fragen.


://: Frage 2 ist damit beantwortet.


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3. Gerhard Schafroth: Sanierung BLPK


Die Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) nach dem vorgeschlagenen Konzept der Vollkapitalisierung mit Gewährung von Darlehen, die während 40 Jahren gegenüber der BLPK amortisiert werden, ist gemäss Art. 58 Abs. 2 BVV2 nur zulässig, sofern der Kanton oder die Einwohnergemeinden als garantiefähige Schuldner für die der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber einstehen. Für das Kantonsspital, die BLT, die Hardwasser AG, die Rheinhäfen, die Waldenburgerbahn, die Wirtschaftskammer, die Bürgergemeinden, die Kirchgemeinden, die Forstbetriebe, die Alters- und Pflegeheime, die Musikschulen und zahlreiche weitere Unternehmen müssen also entweder der Kanton oder die Gemeinden die Deckungslücke garantieren. Da die meisten dieser Betriebe über keine Reserven verfügen, müssen Kanton und Einwohnergemeinden deren Deckungslücke bei der BLPK faktisch selber tragen. Daraus ergeben sich folgende Fragen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgenden Fragen. Er leitet ein mit der Vorbemerkung, dass das Geschäft 2012/176 zur Reform der beruflichen Vorsorge in der Basellandschaftlichen Pensionskasse in der Kommissionsberatung durch die Personal- und die Finanzkommission ist, dass der Fragesteller Mitglied der Finanzkommission ist, dass Kommissionsberatungen gemäss § 22 des Landratsgesetzes vertraulich sind und dass die Fragen angesichts der Komplexität der Vorlage Sinn und Zweck einer Fragestunde sprengen. Die Fragen sind einerseits unpräzis und andererseits suggestiv. Trotzdem wird an dieser Stelle versucht, Antworten auf die Fragen zu geben. Die Angaben beziehen sich immer auf die Kantonslösung; wohl wissend, dass die angeschlossenen Arbeitgeber für ihr eigenes Vorsorgewerk auch andere Lösungen mit anderen Kostenwirkungen wählen können.


Frage 1


Wie viel kostet es in den nächsten 40 Jahren jährlich die Gemeinden zusammen und den Kanton, wenn diese die Deckungslücke der nicht garantiefähigen Schuldner der BLPK zusätzlich übernehmen müssen?


Antwort


Die jährliche Annuität macht - auf der Basis der Zahlen per 31. Dezember 2011 - für den Kanton 46 Millionen Franken, für die Einwohnergemeinden 24 Millionen Franken, für die übrigen 30 Millionen Franken aus, das heisst total 100 Millionen Franken. Bei den übrigen angeschlossenen Arbeitgebern gibt es solche, die keine Garantie brauchen, solche, die zwar eine Garantie brauchen, aber die Annuität selber tragen können, und auch solche, die die Annuität möglicherweise nicht vollständig selber tragen können. Dazu laufen zurzeit interne Abklärungen mit externer Unterstützung.


Frage 2


Wie viele Steuerprozente kostet die Sanierung der BLPK die Gemeinden zusammen und den Kanton somit im Durchschnitt der nächsten 40 Jahre?


Antwort


Der gesamte Steuerertrag im Jahr 2011 aller Einwohnergemeinden im Bereich der natürlichen Personen beträgt 600 Millionen Franken. Der durchschnittliche Steuerfuss beträgt 55%. Eine Annuität von 24 Millionen Franken macht theoretisch eine Erhöhung des Steuerfusses um durchschnittlich 2.2 Prozentpunkte aus (624*55/600). Das heisst, der durchschnittliche Steuerfuss steigt auf 57,2%. Für den Kanton beträgt der Steuerertrag im Jahr 2011 der natürlichen Personen 987 Millionen Franken; die Annuität von 46 Millionen Franken macht theoretisch eine Erhöhung des Steuerfusses um 4.7 Prozentpunkte aus. Eine Annuität von 100 Millionen Franken würde theoretisch 10.1 Prozentpunkte bedingen.


Die Inflation hätte im übrigen einen erheblichen Einfluss auf die Ausfinanzierung: Während die Schuld nominal gleich hoch bleibt, nehmen die Steuereinnahmen inflationsbedingt zu.


Frage 3


Ist der Regierungsrat aufgrund des ab 1.1.2013 gültigen Öffentlichkeitsprinzips verpflichtet, die Verteilung der gesamten Deckungslücke der BLPK von CHF 2.3 Mrd. auf den Kanton und die einzelnen Einwohnergemeinden zu veröffentlichen und wann kommt er gegebenenfalls seiner Publikationspflicht nach?


Antwort


In der Vorlage 2012/176 sind die Daten des Arbeitgebers Kantons sowie die aggregierten Daten aller angeschlossenen Arbeitgeber publiziert. Alle angeschlossenen Arbeitgeber kennen ihre Daten. Der Regierungsrat hält sich nicht für befugt, die Daten der einzelnen angeschlossenen Arbeitgeber zu publizieren


Frage 4


Was schlägt der Regierungsrat für diejenigen Einwohnergemeinden vor, die die Sanierungslast der BLPK nicht tragen können oder die ihre Gemeindegarantie nicht für andere zur Verfügung stellen wollen oder die per 31.12.2013 aus der BLPK austreten?


Antwort


Alle Arbeitgeber - ob öffentliche oder private - sind nach Massgabe des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet, ihre Beiträge an die berufliche Vorsorge zu leisten. genau so, wie sie auch AHV-Beiträge abzurechnen haben. Alle Einwohnergemeinden sind in der Lage, ihre Annuitäten als Teil ihres Personalaufwandes zu tragen; deshalb sind sie nach BVG auch garantiefähig. Wer seine öffentlichen Aufgaben teilweise outsourct, bleibt für die Erfüllung dieser Aufgaben verantwortlich. Ein angeschlossener Arbeitgeber, der aus der BLPK austritt, ist verpflichtet, seine Deckungslücke auszufinanzieren. Dies steht so in den Anschlussverträgen. Nur wer in der BLPK verbleibt, hat die Möglichkeit, seine Schuld über maximal 40 Jahre abzutragen. Die Annuitäten sind drei Mal so hoch, wenn man sie bereits in zehn Jahren abtragen will.


Frage 5


Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, durch Anpassung der Vorlage zur Sanierung der BLPK die möglicherweise zu hohe finanzielle Belastung und die damit verbundenen Steuererhöhungen bei Kanton und Gemeinden zu vermeiden oder wenigstens abzumildern?


Antwort


Nein. Mit einer Schuldanerkennung gegenüber der BLPK und einer Amortisation über maximal 40 Jahre haben wir die risikoärmste und für die Belastung der Erfolgsrechnung günstigste Lösung gewählt. Kürzere Amortisationsfristen bedeuten wesentlich höhere jährliche Annuitäten.


Gerhard Schafroth (glp) zeigt sich zufrieden mit der Antwort und bedankt sich für die Erläuterungen.


://: Frage 3 ist damit beantwortet.


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4. Oskar Kämpfer: Postulat 2011-303 : Trägerschaft UNI Basel breiter abstützen


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgende Frage.


Frage


Wieso ist das Postulat 2011-303 noch nicht beantwortet, obwohl ein Sparpotential von bis zu 50 Mio. SFr. darin verborgen ist?


Antwort


Das Postulat ist am 12. Mai 2012 überwiesen worden. Die Frist für den Bericht zum Postulat ist damit noch nicht abgelaufen (ein Jahr nach Überweisung). Aus Effizienzgründen ist vorgesehen, die Berichterstattung zum Postulat gemeinsam mit der Landratsvorlage zum neuen Leistungsauftrag der Universität vorzunehmen. Diese ist für den Mai 2013 geplant.


Auf der Basis des Postulats sind bereits Abklärungen getroffen worden. Der Regierungsrat sieht keine spezifischen finanzrechtlichen Hindernisse, um das Anliegen des Postulanten umzusetzen, Die Hindernisse sind vor allem politischer Natur: Im September 2011 hat die Bundesversammlung nach langen Jahren der Vorbereitung das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) verabschiedet. Auf dieser Grundlage werden die Diskussionen über eine allfällige Weiterentwicklung geführt. Bis zum Jahr 2015 gelten allerdings die bestehenden Finanzierungsgrundlagen - und damit auch die interkantonalen Abgeltungen - weiter.


Der Finanzdirektor wird bestätigen können, wie schwierig es ist, wenn die Minderheit der Universitätskantone bei der Überzahl der Nicht-Hochschulkantone eine Mehrheit beschaffen muss. Selbstverständlich werden diesbezüglich mögliche Vorgehensweisen geprüft, zum Beispiel ein Einzelantrag eines Ratsmitglieds im Bundesparlament oder eine Standesinitiative. Zum Thema Standesinitiative sind im Landrat nicht ganz zu Unrecht bereits kritische Äusserungen über die politische Bedeutung dieses Instruments gefallen.


Oskar Kämpfer (SVP) bedankt sich für die Beantwortung der Frage.


://: Frage 4 ist damit beantwortet.


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5. Pia Fankhauser: Fahrten für Behinderte


Seit dem 1.1.12 läuft das neue System der Fahrten für Menschen mit Behinderung. Da es bei einzelnen Gruppen eine massive Verteuerung gab, fanden diverse Gespräche und Sitzungen statt. Gemäss Medien haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land zudem den Staatsvertrag betreffend Kostenaufteilung geprüft.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen.


Frage 1


Reicht der vom Landrat bewilligte Kredit?


Antwort


Der maximale Kredit der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt in Höhe von total 2,6 Millionen Franken reichte im Jahr 2012 aus. Der Kredit wurde im letzten Jahr im Total um knapp 130'000 Franken oder etwa 5% unterschritten.


Die Ausschöpfung des Kreditrahmens ist schwer zu budgetieren, zumal im Jahr 2012 noch kein Erfahrungsjahr mit dem neuen System vorlag. Die Höhe der kantonalen Beiträge ist einerseits abhängig vom Nutzungsverhalten der Fahrgäste, das heisst von der Anzahl der effektiv durchgeführten subventionierten Fahrten, von der Länge der dabei zurückgelegten Fahrtstrecken und damit der Kosten einer Fahrt, andererseits von der Praxis für Härtefallregelungen.


Frage 2


Wie hat sich die Zahl der NutzerInnen entwickelt im Vergleich 2011/2012?


Antwort


Die Anzahl der Fahrberechtigten ist im Verlauf des Jahres 2012 angestiegen. Waren es im Januar 2012 noch 2411 Personen, erhöhte sich die Anzahl der Fahrberechtigten im August auf 3000 Personen. Im Dezember wurden bereits 3120 Fahrberechtigte registriert. Der Anstieg resultiert laut der Geschäftsleitung der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB) aus dem Kundensegment der Fahrberechtigten, insbesondere im AHV-Alter. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung nutzen etwa 70% der Fahrberechtigten in unterschiedlichem Masse ihr Kontingent der subventionsberichtigten Fahrten.


Frage 3


Sieht der Regierungsrat tatsächlich Sparpotential?


Antwort


Gemäss dem Auftrag des Regierungsrates sollen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihr eigenes Beitragsniveau bestimmen können. Die Verhandlungen werden auf der Basis einer sorgfältigen Analyse der aktuellen Situation geführt. Ob Sparpotential besteht, sollen die kommenden Analysen und Verhandlungen aufzeigen. Die Möglichkeiten und Varianten werden sorgfältig geprüft. Bei all diesen Bemühungen muss sicher gestellt werden, dass die Beiträge an Fahrten für Behinderte und Betagte ihren Zweck erreichen. Die Beiträge sollen Benachteiligungen verhindern oder verringern. Sie sollen Behinderte und mobilitätseingeschränkte Betagte insbesondere darin unterstützen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und soziale Kontakte pflegen können.


Pia Fankhauser (SP) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.


://: Frage 5 ist damit beantwortet.


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6. Georges Thüring: Will der Kanton Basel-Landschaft auf dem Buckel von behinderten Menschen sparen?


Laut Medienmitteilung der Regierungen beider Basel vom 14. Januar 2013 soll u.a. die "Vereinbarung betreffend Fahrten von Behinderten und mobilitätseingeschränkten Betagten" überprüft und neu verhandelt werden. Bei diesem bisher partnerschaftlich und damit auch paritätisch finanzierten Angebot soll künftig den beiden Kantonen ermöglicht werden, unterschiedlich hohe Beiträge zu leisten, um so dem Baselbiet offenbar Einsparungen zu ermöglichen. Die Ankündigung einer Neuverhandlung der bewährten und sinnvollen Vereinbarung hat sehr viele behinderte Menschen in unserer Region - nicht nur die Nutzer des fraglichen Angebotes - verunsichert.


Ich bitte den Regierungsrat respektive die für die Behindertenanliegen zuständige Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen.


Frage 1


Will der Kanton Basel-Landschaft diese Vereinbarung in Zukunft überhaupt noch erfüllen und ein solches Mobilitäts-Angebot ermöglichen?


Antwort


Ja, der Kanton Basel-Landschaft will die Vereinbarung erfüllen. Die bisherigen Aufgaben und die Durchführung sollen auch weiterhin gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt wahr genommen werden. Gemäss dem Auftrag des Regierungsrates sollen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihr eigenes Beitragsniveau bestimmen können. Die Analysen und Verhandlungen sollen Möglichkeiten, Varianten und Auswirkungen der Gestaltung des Beitragniveaus aufzeigen.


Frage 2


Entspricht dieser Staatsvertrag den Standards für partnerschaftliche Geschäfte?


Antwort


Dies ist Gegenstand der Prüfung. Es ist aber davon auszugehen, dass der Staatsvertrag den Standards für partnerschaftliche Geschäfte entspricht. Er trifft Regelungen zu Zweck, Berechtigten, Umsetzung, Aufgaben, Finanzierungsbeiträgen, Kostenverteilung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Aufsicht im Sinne der Qualitätssicherung, Geltendmachung der notwendigen Mittel, Geltungsdauer und Anpassung. Damit sind die wesentlichen Parameter definiert.


Frage 3


Die Basler Zeitung (Ausgabe vom 15.1.2013) zitiert den Baselbieter Finanzverwalter Roger Wenk wie folgt: "Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist, mehrere Anbieter für den subventionierten Dienst einzusetzen." Laut BaZ sollen diese Transporte bislang von "einem Unternehmen ausgeführt" worden sein. Plant der Kanton Basel-Landschaft einen weiteren Systemwechsel oder ist sein Finanzverwalter respektive der Baselbieter Verhandlungsführer schlicht nicht auf dem neuesten Informationsstand?


Antwort


Wir wissen nicht, in welchem Zusammenhang und welchem Originalwortlaut Herr Roger Wenk sich geäussert hat. Richtig ist, dass bereits seit dem Jahr 2012 mehrere zugelassene Fahranbieter die Fahrten für Behinderte und mobilitätseingeschränkte Betagte ausführen. Die Konkurrenzsituation führte im Jahr 2012 nicht zu einer Reduktion der Fahrkosten. Ein Systemwechsel ist weder geplant noch Gegenstand der kommenden Verhandlungen.


Frage 4


Welche Schlussfolgerungen können aus der spezifischen Sicht des Kantons aus dem Betriebsjahr 2012 der KBB-Transporte gezogen werden - z.B. hinsichtlich der Nutzer, der Finanzen oder der frequentierten Fahrstrecken?


Antwort


Das Jahr 2012 wird in den kommenden Wochen sorgfältig analysiert. Ohne diesen Analysen vorzugreifen, können heute die folgenden Tendenzen wahrgenommen werden:


Frage 5


Gibt es im Rahmen dieses partnerschaftlichen Geschäftes aus der Sicht der zuständigen BKSD überhaupt Einsparmöglichkeiten?


Antwort


Gemäss dem Auftrag des Regierungsrates sollen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihr eigenes Beitragsniveau bestimmen können. Die Verhandlungen werden auf der Basis einer sorgfältigen Analyse der bestehenden Situation geführt. Erst diese Analysen sollen aufzeigen, ob Sparpotential besteht, selbstverständlich immer unter Respektierung der sozialpolitischen Vorgaben. Bei all diesen Bemühungen müssen wir sicherstellen, dass unsere Beiträge an Fahrten für Behinderte und Betagte ihren Zweck erreichen. Unsere Beiträge sollen Benachteiligungen verhindern oder verringen. Sie sollen Behinderte und mobilitätseingeschränkte Betagte insbesondere darin unterstützen, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und soziale Kontakte zu pflegen können.


Frage 6


Könnte es sich der Kanton Basel-Landschaft tatsächlich leisten, in diesem Bereich einen Leistungsabbau vorzunehmen und wie würde er dies gegenüber den behinderten Menschen, denen dann noch weniger Transporte zur Verfügung stehen würden, rechtfertigen?


Antwort


Im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist als Ziel formuliert, dass Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen sind. Behinderte und mobilitätseingeschränkte Betagte sind zu unterstützen, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und soziale Kontakte pflegen können. Diese Grundsätze sollen nicht in Frage gestellt oder revidiert werden. Das BehiG definiert das übergeordnete Ziel, an dem sich vorgeschlagene Massnahmen messen lassen müssen.


Frage 7


Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus?


Antwort


Die bisherigen Regelungen über die Beiträge an Fahrten für Behinderte und mobilitätseingeschränkte Betagte laufen unverändert weiter, bis eine Änderung des Staatsvertrages beschlossen wird. Die Verhandlungsdelegationen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurden bereits bestimmt. Sie sind beauftragt, bis Ende Februar 2013 das Verhandlungsmandat hinsichtlich Ziele, Massnahmen und Ressourcen auszuarbeiten und der Kerngruppe BS/BL für die Neuverhandlung der Staatsverträge vorzulegen.


Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.


://: Frage 6 ist damit beantwortet.


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7. Stephan Grossenbacher: Frage nach Gesundheitsrisiken im Umgang mit belastetem Abfall


Im letzten August wurde die Öffentlichkeit über die Presse und Television über Folgendes informiert: mit Giftmüll belastetes Material aus einer Grube in Monthey VS wurde als nicht gefährdend eingestuft und in einer offenen Halle im Basler Westhafen zwischengelagert. Eine Umweltorganisation hat Proben dieser Stoffe analysieren lassen und kam zu einem anderen Schluss. Es wurden problematische Stoffe gefunden. In der Folge haben auch Basler Behörden Analysen ausgewertet und einen Transportstopp für den Müll verfügt. Die Sanierungsfirma der Deponie in Monthey hat Zwischenlagerung und Umschlag von kontaminiertem Material im Hafen abgeschafft. Das Transportgut wird per Eisenbahn direkt nach Holland gebracht.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet in Vertretung von Regierungsrat Peter Zwick die folgenden Fragen.


Frage 1


Durch Fehleinschätzungen zur Schädlichkeit von Transportgütern, wie im oben genannten Beispiel, kann ungenügender Schutz der Umladearbeiter die Folge sein.


Antwort


Zur Frage 1a): Grundsätzlich gibt es Betriebe beziehungsweise Betriebsarten, bei welchen die Mitarbeitenden einer so genannten Vorsorgeuntersuchung unterstellt sind. Es sind dies Betriebe mit hohen Gefährdungen wie zum Beispiel Chemie- oder Steinverarbeitungsbetriebe. Recyclingbetriebe gehören zurzeit noch nicht zu diesen Betrieben. Gemäss Art. 70ff. der Verordnung zur Unfallverhütung (VUV) kann die SUVA aber auch andere Betriebe zur Vorsorgeuntersuchung verpflichten, wenn entsprechende Risiken vorhanden sind oder sein können. Vorsorgeuntersuchungen sind für den Betrieb kostenlos. Die Kosten werden als Präventionsmassnahme von der Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) finanziert. Alle diese Aufgaben werden hoheitlich von der SUVA wahrgenommen.


Zur Frage 1b):


Wie erwähnt, handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe der SUVA. Diese führt die Untersuchungen selbst durch oder delegiert diese an externe Ärzte.


Zur Frage 1c):


Siehe oben.


Zur Frage 1d):


Jedermann (Mitarbeitende, Angehörige, Ärzte, Betriebe, Vollzugsbehörden, Aussenstehende) kann einen Verdacht oder eine gesundheitliche Störung aufgrund einer Kontamination direkt der SUVA oder dem kantonalen Arbeitsinspektorat melden. Die SUVA wird von sich aus aktiv werden, das Arbeitsinspektorat wird die Meldung an die SUVA weiterleiten und das weitere Vorgehen falls notwendig koordinieren


Frage 2


Wie sieht es im Fall von Frage 1 im Bezug zu Lebensmittelumschlag in der Nähe von unsachgemässem Umgang mit Gefahrengütern aus. Werden exponiert umgeschlagene Lebensmittel auf Kontaminationen untersucht?


Antwort


Hier sind zwei Aspekte aufzuführen:


Frage 3


Wie lauten die obigen Antworten im Bezug zum genannten Beispiel?


Antwort


Beim geschilderten Beispiel handelt es sich um einen Fall aus dem Kanton Basel-Stadt. Deshalb wird der Regierungsrat diesen auch nicht weiter kommentieren. Anzufügen ist, dass auf dem Baselbieter Gebiet kein Material aus der Grube in Monthey VS umgeschlagen worden ist.


Stephan Grossenbacher (Grüne) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.


://: Frage 7 ist damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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