Protokoll der Landratssitzung vom 24. Juni 2010
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2010-146 vom 15. April 2010 Vorlage: Überführung von zwei Temporärstellen in den Sollstellenplan und Bewilligung eines Nachtragskredits zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Archäologie Baselland - Bericht der Finanzkommission vom 3. Juni 2010 - Beschluss des Landrats vom 24. Juni 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Wie Kommissionspräsident Marc Joset (SP) ausführt, geht es darum, die Stellen zweier langjähriger Temporärarbeiter der Archäologie Baselland in den Sollstellenplan zu überführen. Mit dieser Umlagerung könnten die jährlichen Mehrkosten für den Personaldienstleister eingespart werden.
Die archäologischen Grabungen haben sich in den letzten 15 Jahren verzehnfacht, während der Personalbestand gleich geblieben ist. Jährlich muss bei rund 2'500 Baugesuchen abgeklärt werden, ob archäologische oder bauhistorische Substanz gefährdet ist. Pro Jahr werden dann ca. 12 grössere Notgrabungen und 10 archäologische Bauuntersuchungen ausgelöst. Das sind je länger je mehr grossflächigere Grabungen, vor allem in den alten Siedlungskernen.
Der Finanzkommission ist versichert worden, dass die Kantonsarchäologie nicht über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus tätig ist. Wenn der Landrat findet, dass weniger gegraben werden soll, müsste das Gesetz geändert werden.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Landratsbeschluss betreffend die Überführung von zwei Temporärstellen in den Sollstellenplan und Bewilligung eines Nachtragskredits zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Archäologie Baselland zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, dass wir wachsen, bauen und gleichzeitig wollen, dass weniger auf der grünen Wiese, sondern verdichtet gebaut wird. Das hat zur Folge, dass heute im Siedlungsbereich Neubauten beispielsweise in alten Baumgärten erstellt werden. Es handelt sich um Bereiche, in denen schon früher Ansiedelungen stattgefunden hatten und für die es nun gilt, archäologische Abklärungen zu treffen. In letzter Zeit sind dabei auch sensationelle archäologische Kenntnisse gewonnen worden, die - über die Archäologie hinaus - für die Siedlungsgeschichte der Dörfer von zentraler Bedeutung sind.
Solche Vorgänge sind möglich und nötig geworden, weil im Kanton Baselland ein neues Archäologiegesetz gilt und weil man beim verdichteten Bauen auf diese Siedlungsspuren stösst.
Dafür braucht es Personal. Dieses ist bereits beansprucht worden, und die Vorlage will eine Überführung in eine definitive Regelung erreichen, welche sogar kostensenkend wirken kann. Es handelt sich um keine Mehrausgabe. Vielmehr wird dadurch eine klare und berechenbare Organisation ermöglicht, und das Know-how in der Archäologie bleibt so längerfristig erhalten.
Es handelt sich um eine sinnvolle Vorlage, mit welcher der Landrat den Hüftschuss, den er bei der Budgetdebatte abgegeben hatte, korrigieren kann.
Ruedi Brassel bittet, der Vorlage zuzustimmen.
Peter Brodbeck (SVP) stellt fest, dem Landrat sei bei der Genehmigung des neuen Archäologiegesetzes im Jahr 2002 wahrscheinlich nicht bewusst gewesen, dass damit die Grabungsarbeiten massiv ansteigen würden. Ob diese so notwendig sind oder nicht, ist eine andere Frage.
Im Wissen, dass die Grabungen zunehmen, hätte dannzumal davon ausgegangen werden müssen, dass es weiteres Personal braucht, und die entsprechenden Stellen hätten bereits im Rahmen der damaligen Vorlage beantragt werden sollen. Da dies nicht der Fall war, sind die entsprechenden Mittel für diese Stellen bislang dem Sachaufwand entnommen worden. Jetzt wird das Ganze offengelegt, und die Stellen sollen in den Stellenplan übergeführt werden.
Die SVP ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und kann der Vorlage nicht zustimmen. Wenn der gesetzliche Auftrag damit nicht mehr erfüllt werden kann, muss das Gesetz geändert werden. Gegebenenfalls muss ein Vorstoss in diese Richtung unternommen werden.
Der Personalbedarf ist vor allem mit den technischen Anforderungen, welche die Grabungstätigkeit stellt, begründet worden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen bereits vor Jahren bekannt gewesen waren - damals hätte die Situation offengelegt werden können. Das hätte die Gelegenheit gegeben, sich zu überlegen, ob dem Gesetz in dieser Form zugestimmt werden sollte.
Siro Imber (FDP) teilt mit, seine Fraktion halte an dem vom Landrat beschlossenen Stellenstopp fest. Innerhalb der BKSD wären genug Reserven und Personal vorhanden, um entsprechende Priorisierungen vorzunehmen.
Die FDP hatte nichts gegen die Temporärstellen einzuwenden. Eine Aufstockung im Sollstellenplan zöge aber aus Sicht der FDP ein ungewolltes Perpetuieren nach sich. Es ist schade, dass das Personal die politischen Verschiebungen ausbaden muss, denn dieses leistet sicher sehr gute Arbeit und zeigt viel Engagement.
Anhand eines Balkendiagramms [das Siro Imber projiziert] , ist erkennbar, dass sich die Ausgrabungen seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes - vergleicht man den Minimal- und den Maximalwert - fast um Faktor 14 erhöht haben. Es ist auch zu fragen, ob der Kanton Baselland vor zehn oder zwanzig Jahren im Vergleich zu heute so viel weniger Grabungsschätze aufzuweisen hatte, dass die Grabungstätigkeit gegenüber heute um Faktor 10 geringer ausfiel.
Die Rede ist stets vom gesetzlichen Auftrag. § 1 des Archäologiegesetzes besagt Folgendes:
«Dieses Gesetz bezweckt den Schutz und die Erforschung archäologischer Stätten, archäologischer Zonen und beweglicher archäologischer Objekte.»
In § 3 findet sich die Definition der Schutzobjekte:
«Schutzobjekte sind ortsfeste archäologische Stätten und Zonen sowie bewegliche archäologische Objekte aus dem Kantonsgebiet, die aufgrund ihres wissenschaftlich-archäologischen Wertes als Bestandteile des kulturellen Erbes von Bedeutung sind.»
Viel schwammiger lässt sich der gesetzliche Auftrag nicht mehr formulieren - es handelt sich um Allgemeinplätze. Den Behörden wird damit ein zu grosser Ermessensspielraum gewährt. Dieser kann ausgenützt werden, indem eben sehr viel oder sehr wenig gegraben wird. Es kann nicht sein, dass der Sollstellenplan mit dem Argument des bestehenden gesetzlichen Auftrags erhöht werden soll, wenn es im Ermessen der Behörden liegt, wie dieser gesetzliche Auftrag zu erfüllen ist.
Am Bestehenden soll festgehalten werden. Es kann, wie früher, eine Temporärlösung getroffen werden, um die Schwankungen aufzufangen. Dann gilt es, wie die GPK einmal hat verlauten lassen, den gesetzlichen Auftrag zu konkretisieren oder das Ermessen entsprechend auszunutzen.
Sabrina Mohn (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion sei nicht besonders glücklich darüber, dass es überhaupt zu dieser Vorlage habe kommen müssen.
Es ist der falsche Zeitpunkt, um jetzt über den gesetzlichen Auftrag zu diskutieren.
Die Fraktion sieht die Notwendigkeit des Nachtragskredits ein und stimmt diesem einstimmig zu.
Gemäss Klaus Kirchmayr (Grüne) hat der Kommissionspräsident das Thema sehr gut ausgeführt; auch Regierungspräsident Urs Wüthrich ist zu danken, dass er das Geschäft sehr fundiert dargelegt hat - solches wäre auch in der Budgetberatung wünschenswert gewesen.
Die Grünen sind auch der Ansicht, dass jetzt nicht der Zeitpunkt gegeben ist, um über die gesetzliche Grundlage zu diskutieren. Im Übrigen kommt die Lösung mit Temporärstellen am Schluss teurer zu stehen als die Lösung mit Festangestellten.
Der Landrat ist deshalb aufgerufen, die Schritte für eine Gesetzesänderung einzuleiten, sofern dies angestrebt wird, aber jetzt ist der zweckmässigeren Lösung einer Sollstellenaufstockung zuzustimmen. Die Grünen werden jedenfalls zustimmen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) hat den Kommissionsbericht ernst genommen und ist davon ausgegangen, dass er heute eigentlich nichts mehr zu diesem Geschäft sagen müsse. Wie er nun feststellt, hat dessen Verbindlichkeit stark abgenommen, weshalb er drei Bemerkungen anbringt:
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Die Zahlen, auch was die Sachkredite angeht, wurden immer offengelegt. Das Parlament hatte stets Klarheit darüber, wofür welche Kosten investiert werden.
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2.
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Wenn das Parlament den Vorschlag, Gleiches zu einem günstigeren Preis einzukaufen, ablehnt, so ist dies als Signal problematisch. Ebenso problematisch ist es, wenn das Parlament fordert, es seien auf Vorrat Stellen zu schaffen. Es erscheint sinnvoll, ein Vorgehen zu wählen, welches es erlaubt, mit einem flexiblen Modell - den Temporärstellen - zunächst Erfahrungen zu sammeln und anschliessend Stellen zu schaffen.
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3.
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Der Regierungspräsident war der Auffassung gewesen, dass der Landrat dem Irrtum, dem er bei der Budgetberatung erlegen war - ursprünglich wollte dieser eigentlich eine andere Position streichen -, nun korrigieren will. Deshalb hofft und erwartet er, dass der Landrat das Gesetz tatsächlich präzisieren wird. Für schwammige Formulierungen ist das Parlament zuständig - dies an die Adresse Siro Imbers.
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Schliesslich ist festzuhalten, dass nicht mittels Kreditverschiebung operiert werden kann. Aufgrund der Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes bedeutet die damalige Budgetkürzung, dass das Geld weg ist. Darum geht es heute um den Entscheid, ob die notwendigen Arbeiten weitergeführt werden können oder nicht.
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Keine weiteren Wortbegehren.
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- Detailberatung
Keine Wortbegehren.
- Rückkommen
Rückkommen wird nicht verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt der Überführung von zwei Temporärstellen in den Sollstellenplan und der Bewilligung eines Nachtragskredits von Fr. 200'000 zu Gunsten der Archäologie Baselland mit 48:31 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
[ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Nachtragskredits zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Archäologie Baselland
vom 24. Juni 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Das Budget 2010 wird per Nachtragskredit wie folgt geändert:
2512 Amt für Kultur, Mehraufwand Personal CHF 200'000
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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