Protokoll der Landratssitzung vom 24. Juni 2010

Nr. 2031

Gemäss Kommissionspräsident Marc Joset (SP) ist im Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) aus dem Jahre 2006 vorgesehen, dass spätestens fünf Jahre nach der Gründung der FHNW eine gemeinsame Vorsorgelösung für alle Mitarbeitenden zu schaffen ist.


Die Finanzkommission begrüsst es, dass die Wahl auf die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) gefallen ist und dass die vorgeschlagene Lösung - es ist ein Kompromiss - von den Sozialpartnern akzeptiert worden ist. Diese Besitzstandslösung ist schon im Jahr 2008 beim Primatswechsel von der Aargauischen Pensionskasse angewendet worden und soll folgerichtig für alle Mitarbeitende gelten.


Für die Finanzkommission ist die Lösung insofern beachtenswert, als sie mit Blick auf die Sanierung der kantonalen Pensionskasse eine tendenziell präjudizierende Wirkung haben könnte.


Von Regierungsseite wird dazu präzisiert, dass schon durch die Abfederungsmassnahmen bei den Rheinhäfen und bei der Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW AG) ein Präjudiz geschaffen worden sei.


Die Finanzkommission erachtet den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat als grundsätzlich richtig, gerade in einem Bereich mit unterschiedlichen Arbeitspensen, wie dies bei der Fachhochschule der Fall ist. Allerdings bringt das für die langjährigen Mitarbeiter Nachteile. Ein Härteausgleich erscheint sinnvoll. Der Vorschlag entspricht einer partnerschaftlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auch in der Privatwirtschaft üblich ist.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Landratsbeschluss betreffend die Zusammenführung der Vorsorgelösungen für die Angestellten der FHNW und die Gewährung eines Kredits für Abfederungsmassnahmen zuzustimmen.


Mirjam Würth (SP) schickt voraus, ihre Fraktion begrüsse die Vorlage und schliesse sich der Empfehlung der Finanzkommission an. Dies insbesondere deshalb, weil alle Sozialpartner mit der Lösung einverstanden sind und weil ein kleiner Ausgleich geschaffen werden kann, indem die Rentner auch ihren Beitrag leisten müssen - ihnen wird nämlich kein garantierter Teuerungsausgleich mehr gewährt.


Die SP wird dem Antrag zustimmen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt fest, es müsse eine Lösung gefunden werden, damit der Übertritt in die neue Pensionskasse vertragsgemäss per 1.1.2011 erfolgen kann.


Es waren vor allem die Abfederungsmassnahmen, die zu diskutieren gaben. Man kann sich darüber streiten, ob die vorgeschlagene Lösung zu weit geht oder nicht.


Die SVP sorgt sich, dass damit ein Präjudiz im Hinblick auf die Sanierung der gesamten BLPK geschaffen wird, indem auch den übrigen Arbeitnehmenden ähnliche Leistungen oder Abfederungen gewährt bzw. von diesen gefordert werden. Das Ganze ist durch das Argument relativiert worden, dass bereits bei den Schweizerischen Rheinhäfen ein Präjudiz geschaffen worden sei, ebenso bei der NSNW AG. Der Weg ist leider also schon vorgegeben, und es besteht keine Möglichkeit, frei und ohne Vorbelastungen zu entscheiden - ein Umstand, den die SVP bedenklich findet.


Als richtig und wichtig erachtet es die SVP, dass die neue Lösung einen Wechsel vom Leistungs- auf das Beitragsprimat beinhaltet. Sie weist aber darauf hin, dass dieser Wechsel an sich noch keine Sanierung ausmacht.


Das FHNW-Vorsorgewerk soll durch die BLPK geführt werden, was die SVP selbstverständlich begrüsst. Sie betrachtet dies als Vertrauensbeweis, und der quantitative Ausbau der BLPK ist als positiv zu werten.


Auch wenn darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um eine Maximal-, sondern um eine Kompromisslösung handelt, ist diese doch alles in allem sehr komfortabel für die Mitarbeitenden und kostet den Kanton immerhin 5,417 Mio. Franken.


Die SVP fordert ultimativ, dass die Resultate der Arbeitsgruppe und die entsprechende regierungsrätliche Vorlage, welche die generelle Sanierung der BLPK zum Ziel hat, endlich vorgelegt werden. Es wird Einzellösung um Einzellösung - und damit ein Präjudiz ums andere - geschaffen. Damit besteht die Gefahr, dass der Blick aufs Ganze verloren geht. Dies bereitet der SVP grosse Sorgen, weshalb es nicht verwunderlich ist, dass die SVP nicht geschlossen hinter der Vorlage stehen kann. Ganz im Gegenteil - sie lehnt die Vorlage grossmehrheitlich ab.


Peter Schafroth (FDP) betont, dass es heute nicht um die Sanierung einer Pensionskasse geht. Dieses Thema hat die FHNW selber gelöst; der Kanton Baselland leistete auf der Basis des Staatsvertrages einen Beitrag von 34 Mio. Fr. aus zurückgestellten Mitteln.


Heute geht es um eine Unterstützung im Zusammenhang mit dem Übergang vom Leistungs- ins Beitragsprimat. Dies kostet selbstverständlich etwas - konkret 5,417 Mio. Fr. -, denn die langjährigen Mitarbeiter haben Ansprüche, die nicht einfach so fallen gelassen werden dürfen.


Warum soll Baselland diese Zusatzkosten tragen?


Es ist festzuhalten, dass die FHNW nicht über die Mittel verfügt, um die Finanzierung sicherzustellen; es ist ihr vom Kanton kein Kapital übergeben worden, die ihr einen Spielraum gewähren würde.


Der Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat wird auch bei den Kantonsangestellten ein Thema werden. Gerade für eine Institution, die viele Teilzeitangestellte beschäftigt, ist dies eine aktuelle und sinnvolle Lösung, von der letztlich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren.


Dass nun eine relativ grosszügige Lösung gefunden wurde, war zu erwarten gewesen. Wenn bei Fusionen in der Wirtschaft Pensionskassenlösungen zusammengelegt werden müssen, funktioniert dies nicht, ohne dass eine relative Grosszügigkeit gezeigt wird.


Wichtig ist aber auch, dass die Arbeitnehmer ihren Beitrag leisten und auf gewisse Privilegien verzichten - dies zu Gunsten einer Lösung, welche für die ganze FHNW Gültigkeit hat.


Unter diesen Gesichtspunkten ist die Fraktion bereit, den Antrag zu unterstützen.


Sabrina Mohn (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion freue sich ebenfalls, dass die Wahl auf die BLPK gefallen sei. Ebenso liegt ihr viel daran, dass eine Vorsorgelösung gefunden werden konnte, welche von allen Sozialpartnern akzeptiert wird. Die Fraktion stimmt der Vorlage deshalb einstimmig zu. Im Weiteren wartet sie gespannt auf die Vorlage zur Sanierung der BLPK - die hier getroffenen Massnahmen sieht sie als dafür wegweisend an.


Wie Klaus Kirchmayr (Grüne) darlegt, erachtet seine Fraktion die vorgeschlagene Lösung als gut, ausgewogen und sachgerecht; auch wird diese den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden in dieser spezifischen Situation der FHNW gut gerecht.


Die Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen. Auch sie ist gespannt auf das Sanierungskonzept für die BLPK. Ob allerdings ultimative Forderungen, wie sie von der SVP gestellt werden, den Regierungsrat zu einem beschleunigten Vorgehen animieren, darf zu bezweifeln gewagt werden.


Laut Oskar Kämpfer (SVP) geht es heute um Geld, das eingesetzt werden soll, um Abfederungsmassnahmen zu finanzieren. Diese Abfederungsmassnahmen stellen selbstverständlich einen Bestandteil der Pensionskassen-Sanierung dar - ob man dies nun wahrhaben will oder nicht.


Die Vorlage umfasst leider sowohl inhaltliche wie strukturelle Punkte. Die inhaltlichen sind mehrheitlich bereits genannt worden - es geht darum, wie eine Pensionskasse vom Leistungs- ins Beitragsprimat übergeführt werden kann. Es ist keineswegs immer so, dass dies unter dem Primat der Besitzstandswahrung erfolgen kann. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise zeigte es sich, dass dies nicht finanzierbar ist.


Hier ist die Rede von einer kleinen Tranche, die aber - übertragen auf die Sanierung der BLPK - nahezu 1 Mia. Fr. ausmachen wird. Es ist zu bedenken, dass mit einem Ja zur Vorlage heute ein Zeichen in diese Richtung gesetzt wird.


In struktureller Hinsicht ist das Ganze aber noch viel problematischer. Es wird ein kleiner Beitrag gesprochen zu Gunsten eines grossen, komplex strukturierten Gefässes - der FHNW. Ungewiss ist, welche Kosten dort noch anfallen werden, etwa in Form von Zusatzkrediten, die gesprochen werden müssen.


Persönlich zeigt sich Oskar Kämpfer sehr unglücklich darüber, dass das Ganze scheibchenweise daherkommt. Er stellt deshalb den formellen Antrag, das Geschäft zurückzuweisen und dieses dem Landrat erst dann erneut zu präsentieren, wenn sämtliche Kosten, welche dem Kanton Baselland aus der FHNW erwachsen, klar auf dem Tisch liegen.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) erklärt, mit der Zustimmung zu dieser Vorlage ergebe sich eine doppelte Wirkung. Zum einen wird die BLPK mittels eines grossen Versichertenbestandes gestärkt; damit wird ein Beitrag an die langfristige Sicherung der Pensionskasse geleistet. Daneben handelt es sich auch um einen Vertrauensbeweis.


Zum anderen wird Klarheit geschaffen, wie die zukünftige, langfristige Vorsorgelösung der ganzen FHNW ausgestaltet sein soll. Diese Klärung bedeutet, dass der Auftrag aus dem Staatsvertrag termingerecht erfüllt werden kann und dass die Mitarbeiter wissen, wo inskünftig ihre Vorsorgelösung angesiedelt ist und wie die Spielregeln aussehen. Damit geht auch eine Stärkung der Sozialpartnerschaft einher.


Für eine Rückweisung gibt es eigentlich gar keinen Spielraum, ausser es bestehe die Absicht, den Staatsvertrag hinsichtlich der gesetzten Termine neu auszuhandeln.


Die Vorlage, wie sie unterbreitet ist, widerspiegelt nur einen kleinen Teil einer sehr grossen und anspruchsvollen Arbeit, die geleistet worden ist - ein Teil davon in der FHNW, aber vor allem von den Spezialistinnen und Spezialisten der Finanzdirektion. Es ist darum gegangen, einen hochkomplexen Bereich auseinander zu nehmen, um schliesslich die Entscheidungsgrundlagen vorzulegen.


Zur Forderung, das Sanierungskonzept für die BLPK nun endlich zu präsentieren, ist folgende Bemerkung anzubringen: Es hat Pensionskassen gegeben, die 1 Mia. Fr. investiert haben und nun zu beklagen haben, dass dieses Geld an der Börse geschmolzen ist wie Schnee in der Märzsonne. Insofern ist ein pragmatisches, auf lange Sicht ausgerichtetes Vorgehen wahrscheinlich erfolgversprechender als kurzfristige Sanierungsmassnahmen.


Er bedankt sich beim Landrat für dessen Beitrag zur Klärung der Pensionskassensituation der FHNW-Mitarbeitenden.


Keine weiteren Wortbegehren.


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- Antrag auf Rückweisung der Vorlage


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) lässt über den Antrag Oskar Kämpfers auf Rückweisung der Vorlage abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag mit 61:13 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


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- Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1 bis 3 keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Rückkommen wird nicht verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss betreffend die Zusammenführung der Vorsorgelösungen für die Angestellten der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und die Gewährung eines Kredits für Abfederungsmassnahmen mit 64:11 Stimmen bei 4 Enthaltungen. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend die Zusammenführung der Vorsorgelösungen für die Angestellten der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und die Gewährung eines Kredits für Abfederungmassnahmen


vom 24. Juni 2010


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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