Protokoll der Landratssitzung vom 24. Mai 2012

Nr. 588

Landratspräsident Urs Hess (SVP) hält fest, dass der Regierungsrat den Vorstoss als Postulat entgegennehmen wolle.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beschränkt sich darauf klarzustellen, dass der Regierungsrat ein Postulat zu diesem Thema zweckmässig finde. Der Votant verzichtet unter Verweis auf die Bemerkung am Ende von Traktandum 20 betreffend Unterschied von Motion und Postulat auf eine inhaltliche Begründung.


Regina Werthmüller (Grüne) meint, der Motion liege ein guter Gedanke zugrunde. Der Motionär hat schon früh erkannt, dass das kulturelle Schaffen im Baselbiet finanziell gezielter unterstützt werden müsste. Dennoch ist der vorgeschlagene Kostenverteilschlüssel nicht ganz überzeugend. Die Tatsache, dass Vereine bereits heute in Form von Anträgen beim Swisslos-/Lotteriefonds finanzielle Mittel fordern können, ist eine gute Lösung. Vielleicht stellt sich in diesem Zusammenhang höchstens die Frage, wer diese Gesuche beurteilt und wie viel Geld für was gesprochen wird.


In Baselland besteht eine grosse Vielfalt kulturellen Schaffens, so dass es nicht möglich ist, finanzielle Mittel gerecht zu verteilen. Zudem sind die Aufgaben, die die Vereine übernehmen, auf kommunaler Ebene angesiedelt und nicht beim Kanton. Gerade weil Chöre, Musikvereine oder Theatervereine auf freiwilliger Basis in einem Dorfcharakter bürgernah und autonom organisiert sind, können sie optimal funktionieren: Viele Vereinsmitglieder bleiben ihrem Verein über Jahre treu. Darum gibt es grössere und kleinere Vereine. Insofern wäre die aufgestellte Forderung, dass für jedes Mitglied ein bestimmter Betrag permanent zu bezahlen sei, übertrieben. Denn dann könnte man ab sofort Vereine gründen und würde den entsprechenden Betrag erhalten. Dafür ist aber weder eine Motion noch ein Postulat gerechtfertigt. Die Votantin ist ohnehin erstaunt, dass von Seiten SVP eine Art von Giesskannen-Subvention proklamiert wird.


Ihre Fraktion will weder eine Motion noch ein Postulat in dieser Frage überweisen.


Karl Willimann (SVP) fasst die Worte des abwesenden Motionärs zur Position des Regierungsrats zusammen. Georges Thüring ist verärgert, dass es eineinhalb Jahre gedauert hat, bis nun die Motion behandelt werden kann. Dieser nimmt im Weiteren mit einer gewissen Enttäuschung zur Kenntnis, dass es für die Motion offenbar keine Mehrheit gibt, weshalb er «zähneknirschend» mit einem Vorstoss in Form eines Postulats «wohl oder übel» einverstanden ist.


Christoph Hänggi (SP) gibt zu verstehen, dass sich seine Fraktion auch nicht mit einem Postulat einverstanden erklären könne. Der Regierungsrat will ein Postulat entgegennehmen, aber der Postulant verlangt ein Giesskannenprinzip, was nicht mehr zeitgemässe Kulturpolitik ist. Eine jährliche Kopfpauschale würde grossen Vereinen helfen, aber kleineren Kulturensembles nichts bringen. Soll also Quantität anstatt Qualität über Beiträge entscheiden? So etwas wäre ein grosser Wandel, was aber für den Votanten und seine Fraktion nicht glaubwürdig ist.


In der BKSK war zu vernehmen, dass demnächst ein Kulturleitbild und ein entsprechendes Kulturgesetz vorliegen sollten. Ein Hintergedanke dieser Grundlagen ist sicher auch, dass Vereine und ihre kulturellen Beiträge anerkannt und berücksichtigt werden sollen. Diese Vermutung scheint durch einen ersten Eindruck aus der Präsentation des Inhaltsverzeichnis zum Kulturleitbild bestätigt zu werden.


Seine Fraktion kann diesen tiefgreifenden Wechsel - auch wenn dieser nur mittels Postulat geprüft und dazu dann ein Bericht erstellt würde - nicht unterstützen, weshalb auch das Postulat abgelehnt wird.


Gemäss Christine Gorrengourt (CVP) sind ihrer Fraktion die kulturell engagierten Vereine sehr wichtig. Diese sollen auch weiterhin mit konkreten Projekten vom Swisslos/ Lotteriefonds punktuell profitieren können. Eine Kopfpauschale oder mindestens CHF 1'000 wird aber von ihrer Fraktion als Giesskannenprinzip empfunden, welches in dieser Form nicht unterstützt werden kann. Ein kultureller Verein könnte dann z.B. aus 3 Personen bestehen, so dass praktisch jedem Trio, welches einen Verein gründet, im Minimum CHF 1'000 ausbezahlt werden müssten.


Gezielte Unterstützung von Vereinen ist erwünscht, aber nicht in dieser Form. Die Forderung von CHF 1'000 pro Verein bzw. nach einer Kopfpauschale steht mit dem Postulat so im Raum, weshalb auch ein derartiger Vorstoss in dieser Frage nicht als sinnvoll erachtet wird.


Auch in den Augen von Michael Herrmann (FDP) wird der Vorstoss von Georges Thüring als grundsätzlich gute Idee zugunsten der Baselbieter Kultur beurteilt. Aber auch seine Fraktion lehnt selbst ein Postulat ab, weil unter anderem die finanziellen Auswirkungen völlig unklar wären und der Swisslos-/Lotteriefonds nicht für alles gebraucht bzw. missbraucht werden darf. Die im Postulat erwähnte Kulturvertragspauschale wird demgegenüber von Baselland für die Abgeltung der Zentrumsleistungen Basels verwendet.


Die Baselbieter Kultur wird vom Kanton, den Gemeinden, den Vereinen etc. gefördert, so dass man sich fragen muss, wo das Subsidiaritätsprinzip zu gelten habe, d.h. was muss man selber leisten, und was muss durch den Staat bezahlt werden? Insofern geht der aktuelle Vorschlag ein bisschen weit. Im Zusammenhang mit der Kulturtagsatzung vom 7. Mai 2011 hat die FDP einen Vorschlag zum Kulturleitbild eingereicht und darin u.a. die Hierarchien festgehalten, d.h. die Frage beantwortet, wer welche Kultur unterstütze. Bevor also ein solcher Vorstoss überwiesen und diskutiert werden könnte, müssten zuerst das Kulturleitbild und das Kulturgesetz vorliegen, um dann zu klären, ob z.B. die Baselbieter Kultur zu wenig unterstützt werde. Jetzt kommen die sehr weitgehenden Forderungen des Postulats aber zu früh und werden deshalb von der Fraktion des Votanten abgelehnt.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist eigentlich erstaunt, dass der Vorstoss nicht mindestens als Postulat überwiesen werden solle. Sehr wahrscheinlich kennen einige Landrät/innen die bisherigen Diskussionen nicht zur Frage, was eigentlich mit den Swisslos-/Lotteriefonds-Geldern für Kultur passiere. In bestimmten Jahren blieben in der Vergangenheit weniger als 50% dieser Kultur-Gelder im Baselbiet. Das hat u.a. auch den Redenden geärgert, weil vielleicht zuerst die im Baselbiet Kultur betreibenden Vereine einen Beitrag erhalten sollen, bevor Geld an Institutionen ausserhalb von Baselland vergeben wird.


Kopfgelder sind im Sportbereich z.B. für die Juniorenförderung üblich und werden genau abgerechnet. Aber offenbar ist man nicht einmal bereit, die Frage zu prüfen, ob so etwas analog zur Situation im Sport auch im Bereich Kultur möglich sei. Dabei geht es nicht einmal um Steuergeld, sondern um Drittmittel. Aber diese Gelder aus den Lotteriespielen sollten vermehrt im Baselbiet bleiben. Solche Überlegungen müssten zugunsten der vielen, im Kanton aktiven Vereine angestellt werden.


Es wird nicht bestritten, dass die Gemeinden im Kulturbereich auch etwas tun können. Aber die Swisslos-/ Lotteriefonds-Gelder werden durch den Regierungsrat verwaltet, so dass dieser die entsprechende Kompetenz hat, die Gelder zu verteilen. In diesem Sinne soll dem Regierungsrat mittels Postulat eine gedankliche Anregung mit auf den Weg gegeben werden, damit ein grösserer Teil dieses Geldes im Kanton zugunsten der vielen, kulturschaffenden Vereine ausgeschüttet werden kann.


Das Postulat möge also bitte überwiesen werden.


Hans Furer (glp) meint scherzhaft, dass das Postulat im Prinzip wirklich gutgeheissen werden müsste. Denn 3 Menschen können einen Verein bilden, was z.B. dem Votanten ermöglichen würde, 20 Kulturvereine zu gründen, um so den Beitrag von CHF 20'000 abzuholen. Es könnten wohl mit der Hilfe von Kolleg/innen noch 40 zusätzliche Vereine gegründet werden - mit dem Mindestbetrag von CHF 1'000 kann viel gemacht werden. Im Ernst: Wenn diese Schleuse geöffnet wird, freut sich zwar der Votant persönlich, aber er ist sich nicht sicher, ob das gut wäre für den Kanton.


Nach Ansicht von Urs-Peter Moos (SVP) treffen die Aussagen seines Vorredners nicht zu, da mit dem Postulat der Sachverhalt erst geprüft und dann darüber berichtet werden werde. Der Landrat kann also auf die Auswirkungen, wie sie der Regierungsrat darlegen wird, noch in der Umsetzung Einfluss nehmen.


Rolf Richterich (FDP) weist darauf hin, dass ein Postulat nicht nur zum Prüfen und Berichten eines Sachverhalts führe, sondern im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats auch dessen Ausführung bewirken könne. Insofern treffen die Aussagen von Urs-Peter Moos nicht zu: Wenn der Regierungsrat die Kompetenz hat, die Swisslos-/Lotteriefonds-Gelder zu verteilen, und der Landrat dem Regierungsrat die Kompetenz erteilt, pro Verein CHF 1'000 zu verteilen, zeitigt dies die entsprechenden Folgen - Hans Furer scheint in diesen Fragen konditioniert zu sein [Heiterkeit].


://: Der Landrat lehnt mit 56:20 Stimmen bei 1 Enthaltung die Überweisung des in ein Postulat gewandelten Vorstosses 2010/400 ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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