Protokoll der Landratssitzung vom 24. Mai 2012

Nr. 576

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet die Fragen wie folgt:


Zu Frage 1: In der Landratsvorlage 2010/279 ist festgelegt, dass die Berichte jeweils der Fachkommission, der Ersten Staatsanwältin und dem Leitenden Jugendanwalt zur Stellungnahme unterbreitet werden, bevor sie an den Regierungsrat und an die Justiz- und Sicherheitskommission weitergeleitet werden. In dieser Landratsvorlage steht auch ausdrücklich, dass die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft gemeinsam mit dem Bericht der Fachkommission dem Regierungsrat und der Justiz- und Sicherheitskommission zur Verfügung gestellt werden.


Die Fachkommission hat dem Regierungsrat mit Schreiben vom 16. März 2012 ihre beiden Berichte zum Geschäftsjahr 2011 der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft überwiesen, samt den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft. Das Verfahren ist demnach in allen Teilen so abgelaufen, wie es in § 5 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und in der Landratvorlage 2010/279 ausdrücklich geregelt ist.


Am 3. April und am 17. April 2012 hat sich der Regierungsrat mit den beiden Berichten der Fachkommission und den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendanwaltschaft befasst. Bezüglich der Jugendanwaltschaft hat er die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Antrag der Fachkommission umzusetzen, und zur Staatsanwaltschaft hat er der Sicherheitsdirektion den Auftrag erteilt, die noch offenen Fragen zu den Anträgen der Fachkommission und zur Haltung der Staatsanwaltschaft vertieft abzuklären und ihm bis Ende Juni 2012 entsprechende Anträge zur Umsetzung zu unterbreiten.


Die Justiz- und Sicherheitskommission hat sich an ihrer Sitzung vom 23. April 2012 mit den beiden Berichten der Fachkommission und den Stellungnahmen befasst, dies unter Beizug der Fachkommission und nach Anhörung der Ersten Staatsanwältin und des Leitenden Jugendanwalts.


Zur Klärung von Verständnis- und Vertiefungsfragen zum Bericht der Fachkommission und zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hat die Sicherheitsdirektion am 18. Mai 2012 ein Hearing durchgeführt, zusammen mit zwei 2 Vertretungen der Fachkommission, 2 Vertretungen der Staatsanwaltschaft und 5 Vertretungen der landrätlichen Justiz- Sicherheitskommission.


Aus dem oben erläuterten "Fahrplan" kann unschwer erkannt werden, dass von einer "Schubladisierungszeit" nicht die Rede sein kann.


Zu Frage 2: Wenn eine neu aufgestellte Organisation von öffentlichem Interesse ein erstes Jahr in dieser neuen Form hinter sich hat, ist es legitim, öffentlich eine Bilanz zu ziehen. Diese Bilanz wurde am 14. März 2012 gezogen und umfasste das gesamte Geschäftsjahr 2011 der Stawa, wohingegen sich der Fachbericht auf bestimmte Zeitfenster innerhalb des Jahres 2011 beruft. Im Mediencommuniqué vom 14. März 2012, im Votum des Sicherheitsdirektors und im Votum der Ersten Staatsanwältin wurde stets ausdrücklich darauf hingewiesen, "…dass die junge Organisation noch in verschiedenen Bereichen Optimierungspotenzial aufweist." Diese Aussagen decken sich mit den Einschätzungen der Fachkommission (Bericht ab Seite 16).


Zu Frage 3: Die Fachkommission hat die beiden Berichte und die Stellungnahmen gemäss vorgesehenem Ablauf am 16. März 2012 dem Regierungsrat und der Justiz- und Sicherheitskommission überwiesen. Die Vorlage über den Amtsbericht zum Geschäftsjahr 2011 ist aber bereits am 7. Februar dem Landrat überwiesen worden.


Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, hat die Fachkommission ihrem Auftrag entsprechend die beiden Berichte und Stellungnahmen am 16. März 2012 dem Regierungsrat und dem Landrat überwiesen. Die Sitzung mit der Subkommission IV zum Amtsbericht 2011 fand aber bereits am 5. März 2012 statt. Selbstverständlich wird der Regierungsrat im Amtsbericht 2012 ausführlich über die Berücksichtigung und die Umsetzung der Anträge der Fachkommission berichten.


://: Der von Felix Keller beantragten Diskussion wird stattgegeben.


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Felix Keller (CVP) dankt dem Regierungsrat für die Entgegennahme der Dringlichkeit und auch für die fundierte Beantwortung der Interpellation. Die Veröffentlichung des Berichts der Fachkommission "Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft" löste recht grosses mediales Interesse aus und warf in der CVP/EVP-Fraktion entsprechend Fragen auf. Als wichtig bezeichnet es Felix Keller (CVP), dass gemäss § 5 Absatz 5 EG StPO darauf geachtet wird, den Landrat möglichst früh in die Berichterstattung zu involvieren. Die Gewaltentrennung müsse funktionieren und gelebt werden.


Siro Imber (FDP) merkt an, die heutige Konstruktion betreffend Berichterstattung und Fachkommission sei unter anderem auch von der CVP/EVP-Fraktion gutgeheissen worden, obwohl es sich dabei im Grunde genommen um eine Fehlkonzeption handle. Der diesbezügliche Entscheid einer Landratsmehrheit und der Stimmbevölkerung muss heute akzeptiert werde, obwohl die so festgeschriebene Aufsichtsregelung nicht ins Bild passt. Wenn heute jemand Kritik an der aktuellen Situation anbringen dürfe, dann eher nicht die CVP. Auf jeden Fall ist die aktuelle Regelung nicht optimal.


Patrick Schäfli (parteilos) wüsste gerne, ob es künftig bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion üblich sein werde, Mediencommuniqués und Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit der Justiz- und Sicherheitskommission zu erstellen, wie es im vorliegenden Falls geschah. Er erinnert daran, dass der Justiz- und Sicherheitskommission ein klarer Überwachungs- und Kontrollauftrag zukommt. Ist sich die Sicherheitsdirektion zudem bewusst, dass nicht alle Mitglieder der Kommission über das gewählte Vorgehen informiert waren? Beachtet werden müsse die Gewaltentrennung: Die Justiz- und Sicherheitskommission müsste den hier diskutierten Bericht eigentlich prüfen und sich nicht als Ausführungsgehilfe der Sicherheitsdirektion verstehen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) zeigt sich, ähnlich wie Siro Imber, befremdet von der Tatsache, dass der frühere Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission sich heute in der Zeitung negativ zitieren lässt zu einem Modell, welches genau aus seiner Küche stammt. Zu Patrick Schäfli, welcher nicht mehr in die Kommissionsarbeit eingebunden ist, meint er, die Justiz- und Sicherheitskommission habe sich im aktuellen Fall derart engagieren wollen, denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Fachkommission beriefen sich auf die Willensäusserung des Parlaments und es war daher sinnvoll, diejenigen Personen einzubeziehen, welche damals das EG StPO miterschufen. Die Kommission agierte keinesfalls als Erfüllungsgehilfe der Sicherheitsdirektion.


Werner Rufi (FDP) will an dieser Stelle einige Dinge klarstellen: Das gewählte Vorgehen wurde anlässlich der Kommissionssitzungen vom 23. April 2012 und vom Mai 2012 sämtlichen Mitgliedern bekanntgegeben und mit der Regierung koordiniert. In der Kommission fand eine eigene Anhörungsrunde statt und die Kommission wird das Geschäft auch weiter behandeln. Anlässlich der nächsten Sitzung vom 11. Juni 2012 wird sich die Kommission erneut mit dem Thema befassen, sie sieht sich in keiner Art und Weise als Erfüllungsgehilfe.


Das Hearing, welches stattfand, wurde von den Kommissionsmitgliedern als wichtig erachtet, weil offensichtlich in gewissen Bereichen unterschiedliche Haltungen der Fachkommission, der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft bestehen. Es handelt sich um Beurteilungsunterschiede in der Rechtsanwendung betreffend Verfahren aus einer Hand oder Pikettorganisation. Der Kommission war es wichtig, von Anfang an eingebunden zu werden und zu prüfen, ob allenfalls gesetzliche Anpassungen notwendig werden. Die Kommission nimmt ihre Aufsichtsfunktion auf jeden Fall wahr.


Als wichtig erachtet die Justiz- und Sicherheitskommission die Tatsache, dass die Regierung in ihren beiden RRB vom April 2012 festhielt, wie sie die Situation beurteilt. Die Fachkommission arbeitet direkt mit der Regierung zusammen, dem Landrat kommt neben der Aufsicht über die Regierung eine Oberaufsicht zu. Der abschliessende Entscheid liegt beim Landrat. Es war daher wichtig, dass eine enge Begleitung des gesamten Prozesses durch die Kommission stattfand.


Betreffend Medienmitteilung erklärt Werner Rufi, er habe sich bereit erklärt, als Kontaktperson gewisse Fragen zu beantworten. Primär wurde die Medienmitteilung von der Justiz- und Sicherheitsdirektion erlassen, die Kommissionsmitglieder waren jedoch informiert und orientiert. Sämtliche Fraktionen konnten die entsprechenden Informationen intern weitergeben. Vorwürfe, es seien nicht alle Fraktionen informiert worden, weist Werner Rufi zurück.


Zur Zeit bearbeitet die Kommission noch eine aus dem Hearing hervorgegangene Aktennotiz, welche allen Mitgliedern zugestellt wird. Das gewählte Vorgehen erachtet Werner Rufi als richtig, zum Modell selbst äussert er sich nicht. Bis zu den Sommerferien wird die Justiz- und Sicherheitskommission einen ersten Zwischenentscheid und später einen Endentscheid fällen. Sämtliche Kommissionsmitglieder haben erkannt, dass Optimierungen in verschiedenen Bereichen notwendig sind. Bei Fragen der Rechtsanwendung gilt es, die Unabhängigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft zu respektieren.


Die Zusammensetzung der Fachkommission ist insofern speziell, dass die gleichen Leute am Strafgericht und Zwangsmassnahmengericht tätig sind und dort Entscheide fällen, bei welchen als Gegenpartei die Jugendanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft erscheint. Gewisse Personen haben also zwei verschiedene Funktionen inne, obwohl diese nicht miteinander vermischt werden sollten.


Abschliessend betont Werner Rufi, wichtig sei die Qualität der Strafuntersuchung und der Anklagen, zudem müsse das Beschleunigungsgebot eingehalten werden. Sämtliche Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, dass dies der Fall ist. Unter anderem muss der Landrat auf diese Punkte ein Augenmerk richten. Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass Basel-Stadt bereits zuvor über ein Staatsanwaltschaftsmodell verfügte, während das System in Basel-Landschaft komplett anders war. Es werden also Birnen mit Äpfeln verglichen, was Werner Rufi als nicht fair erachtet.


Patrick Schäfli (parteilos) erwidert Klaus Kirchmayr, selbstverständlich sei er weiterhin Mitglied verschiedener Kommissionen und somit in die Kommissionsarbeit eingebunden, auch als parteiloser Landrat. Der Fachkommission attestiert er, sehr gute Arbeit geleistet zu haben. Ihr darf keine Befangenheit vorgeworfen werden, denn es macht durchaus Sinn, dass Fachpersonen und somit Leute mit Erfahrungen aus dem Bereich Strafprozess der Kommission angehören.


Dominik Straumann (SVP) zeigt keine grundsätzliche Mühe mit der Tatsache, dass das Mediencommuniqué im Namen der Justiz- und Sicherheitskommission erschien, jedoch werden darin Aussagen gemacht, welche nicht von restlos allen Mitgliedern geteilt werden können. Ein gemeinsames Vorgehen und ein gemeinsamer Auftritt wurden zwar beschlossen, betreffend Communiqué wäre jedoch eine bessere interne Kommunikation angebracht gewesen. Eine Verbesserung des Ablaufs wäre wünschenswert.


Grundsätzlich leistet die Fachkommission eine sehr gute Arbeit und am wichtigsten ist es, dass die Justiz und die Strafverfolgung gut funktionieren. Die entsprechenden Vorschläge und Empfehlungen sollen möglichst schnell aufgenommen und sachlich umgesetzt werden, damit kein Täterschutz stattfinden wird, indem beispielsweise die Fristen nicht eingehalten werden. Dominik Straumann zeigt sich überzeugt, dass die Empfehlungen der Fachkommission schon bald umgesetzt werden können.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) betont, die Gewaltentrennung müsse sowohl von der Exekutive als auch von der Legislative sehr ernst genommen werden. Der bisher gewählte Ablauf sieht vor, dass die Regierung und die Justiz- und Sicherheitskommission parallele Adressaten des Berichts der Fachkommission sind. An den im Gesetz und in der Vorlage 2010/279 festgeschriebenen Ablauf habe man sich gehalten. Am Hearing vom 18. Mai 2012 wurden keine Beschlüsse gefällt, es wurden lediglich Fragen diskutiert und geklärt. Zum Hearing wurde eine Delegation der Justiz- und Sicherheitskommission eingeladen, weil einige der Diskussionspunkte Auslegungsfragen betrafen und die Meinung des Gesetzgebers dazu angehört werden sollte.


Das Communiqué wurde von der Sicherheitsdirektion herausgegeben. Als Auskunftpersonen wurden der Sicherheitsdirektor sowie der Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission genannt, weil diese Adressaten des Fachberichts sind und daher auch Auskünfte erteilen konnten.


Seit dem 1. Januar 2011 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft, ein gesamtschweizerisches neues Recht, zu welchem es noch wenig gefestigte Praxis gibt. In vielen Kantonen finden zur Zeit Diskussionen über die richtige Auslegung statt. Die Staatsanwaltschaft ist seit dem 1. Januar 2011 komplett neu organisiert, da die alte Organisation mit dem neuen Recht nicht kompatibel war. Seit dem gleichen Datum gilt auch eine komplett neue Aufsichtsregelung (Regierung übt, unterstützt durch Fachkommission, Aufsicht aus). Inzwischen liegt nun ein erster Bericht der Fachkommission vor und Isaac Reber bezeichnet es als wichtig, das Augenmass zu behalten. Die Regierung erachtet den Bericht als sehr wertvolle Entscheidungsgrundlage.


Da der Bericht wichtig ist, wurde der Regierung beantragt, die noch offenen Fragen seriös und vertieft zu prüfen, dies mit dem Ziel einer gut funktionierenden Staatsanwaltschaft. Obwohl eine gewisse Ungeduld im Parlament zu verspüren ist, bittet Isaac Reber den Landrat, die Anträge betreffend Umsetzung der Empfehlungen der Fachkommission abzuwarten, welche die Sicherheitsdirektion bis spätestens Ende Juni 2012 an den Regierungsrat stellen wird.


Oskar Kämpfer (SVP) erachtet es als wichtig, neben dem prozessualen Ablauf betreffend Bericht auch den eigentlichen Inhalt des Berichts zu studieren. Im Bericht heisst es: "Der Regierungsrat und die Justiz- und Sicherheitskommission stellen mit Befriedigung fest, (...)", was sehr wohl auf eine gemeinsame Arbeit hindeutet. In Zukunft ist hier eine klarere Trennung vorzunehmen. Ausserdem müssen auch die Schlussfolgerungen des Berichts diskutiert werden. Er legt nahe, dass bei der Staatsanwaltschaft eklatante Führungsmängel bestehen, welche entsprechend bearbeitet werden müssen.


Siro Imber (FDP) betont noch einmal, das Vorgehen sei in der Justiz- und Sicherheitskommission grossmehrheitlich so beschlossen worden, weshalb ihn die Kritik nach wie vor erstaunt. Die heutige Diskussion hätte also bereits früher stattfinden müssen.


://: Die Interpellation ist damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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