Protokoll der Landratssitzung vom 24. Mai 2012
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2011-333 vom 29. November 2011 Vorlage: Sammelvorlage betreffend 12 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juli 2010 - September 2011; Genehmigung - Bericht der Finanzkommission vom 10. Mai 2012 - Beschluss des Landrats vom 24. Mai 2012: < beschlossen > |
Mit Genugtuung wurde zur Kenntnis genommen, dass die Abrechnungen rechtzeitig fertiggestellt werden konnten. Laut Finanzhaushaltgesetz muss dies spätestens zwei Jahre nach Projektende der Fall sein. Generell stellte die Finanzkommission fest, dass bei den noch nicht oder nicht vollständig abgeschlossenen Projekten der jeweilige so genannte Erfüllungsgrad nicht oder zu wenig deutlich benannt und beziffert wird, beispielsweise in Prozenten. Schon im letzten Jahr wurde diese Tatsache moniert und die entsprechende Forderung wurde nun noch einmal deutlich deponiert.
Der Kommentar zu den einzelnen Abrechnungen kann dem Kommissionsbericht entnommen werden, ebenso die erläuternden Erklärungen des Tiefbauamtes zur Schlussabrechnung Nr. 2 (Projektierungskredit für einen Halbanschluss Gasstrasse an die Schweizerische Hauptstrasse H2 Umfahrung Liestal). Hier kam es zu Kostenüberschreitungen, weil ein komplett neues Entwässerungskonzept zu erstellen war und weil die Stadt Liestal die Umsetzung ihres Verkehrskonzepts zeitlich vorzog. Diese Begründung erschien der Kommission plausibel, die gewählte Lösung macht verkehrstechnisch Sinn. Trotzdem hätte die Finanzkommission früher über die Kostenüberschreitung informiert werden sollen oder man hätte einen Nachtragskredit beantragen müssen. Bei Kostenüberschreitungen über 10 % gilt die Praxis, dass ein Zusatzkredit eingeholt wird. Trotzdem stimmte die Finanzkommission der genannten Abrechnung einstimmig zu. Die übrigen Detailanträge können dem Bericht entnommen werden.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat, den Landratsbeschluss betreffend 12 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten in unveränderter Form zu genehmigen.
Roman Klauser (SVP) kann sich für die SVP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission anschliessen. Auch er betont die Wichtigkeit des Erfüllungsgrades, welcher angegeben werden sollte.
Ruedi Brassel (SP) erklärt, auch die SP-Fraktion könne der Sammelvorlage mit den Abrechnungen zustimmen. Es gelte, die Auflagen betreffend Nachtragskredite zu beachten und die Finanzkommission sowie allenfalls die Bau- und Planungskommission jeweils bei Projektabweichungen zu informieren. Der Erfüllungsgrad muss künftig in den Abrechnungen deutlich ausgewiesen werden.
Marianne Hollinger (FDP) informiert, die FDP-Fraktion werde die Abrechnung von Verpflichtungskrediten genehmigen. Sie begrüsst speziell, dass erstmals ein Bericht der Bau- und Planungskommission zu einer speziellen Situation (Unterbruch und Abschluss der Gebäudehüllensanierung an der GiBM infolge unvorhergesehener Asbest-Probleme) angefordert wurde. Die FDP geht davon aus, dass auch in Zukunft entsprechende Mitberichte angefordert werden.
Bei Kreditüberschreitungen wird stets die Frage diskutiert, ob ein Nachtragskredit hätte eingereicht werden müssen, oder ob schliesslich einfach die Kreditüberschreitung ausgewiesen wird. Ein Nachtragskredit würde zur Transparenz beitragen, jedoch könnten dadurch Projekte gefährdet oder allenfalls verteuert werden, weil sie eine Verzögerung erfahren könnten. Es liegt jeweils in der Verantwortung der entsprechenden Direktion, hier die richtigen Entscheide zu treffen. In den vorliegenden Fällen wurde nach Ansicht der FDP richtig vorgegangen, weshalb sie die Abrechnungen genehmigen wird.
Alain Tüscher (EVP) studierte die aktuelle Vorlage und stellte erfreut fest, dass viele Abrechnungen deutlich billiger schlossen, als vorgesehen (Unterschreitungen um 38 %, 68 % oder 49 %). Er fragte sich dann jedoch, auf was sich diese Prozentzahlen beziehen und kam in der Kommission auf das Thema Erfüllungsgrad zu sprechen. Er merkte dann, dass das gleiche Thema bereits im Vorjahr diskutiert wurde. Nachdem also zweimal das Gleiche kritisiert wurde, sollte es im nächsten Jahr beim dritten Anlauf, wie bei einer Prüfung, endgültig klappen und der Erfüllungsgrad jeweils angegeben werden.
Ansonsten äussert sich die CVP/EVP-Fraktion zufrieden bezüglich Einhaltung der Zweijahresfrist und sie wird die Abrechnungen genehmigen.
Hanspeter Weibel (SVP) äussert sich in seiner Eigenschaft als Präsident der Geschäftsprüfungskommission. In einem Schreiben vom 1. Juli 2011 an den Regierungsrat mit dem Betreff "Kreditüberschreitungen / Projektänderungen bei Verpflichtungskrediten" hat die GPK darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit mehrmals Kreditüberschreitungen bzw. Projektänderungen erfolgten, ohne dass diese korrekt dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet worden wären. Die GPK ersuchte den Regierungsrat im oben genannten Schreiben, den geltenden Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes in der kommenden Legislatur besondere Beachtung zu schenken. Inzwischen musste festgestellt werden, dass erneut ein Kredit um 42 % überschritten wurde. § 26a des Finanzhaushaltsgesetzes sagt:
"Zeigt sich vor oder während der Ausführung eines Projektes, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ist ein Zusatzkredit vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen einzuholen."
Dieser Forderung sollte nun endlich Nachachtung verschaffen werden.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der aktuellen Vorlage und bittet den Landrat darum, den Anträgen der Finanzkommission zu folgen und die Schlussabrechnungen zu genehmigen. Verschiedentlich wurde gefordert, der Erfüllungsgrad müsse ausgewiesen werden. Am 15. Mai 2012 verabschiedete die Regierung ein Konzept betreffend Erfassung und Umsetzung von Investitionsvorhaben und Raumbegehren. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Zielerreichung ausgewiesen werden muss. Bei einer Schlussabrechnung muss im Teil Kostenabrechnung deutlich und separat aufgeführt werden:
- Abweichungen in % zwischen effektiv ausgeführten Arbeiten und Projektauftrag.
- Abweichungen in % zwischen effektiven Kosten und Verpflichtungskredit.
Diese Abweichungen sollen als separater Beschlusspunkt im Direktionsentscheid jeweils beschlossen werden. Dieses Vorgehen soll in der nächsten Sammelvorlage umgesetzt werden.
://: Der Landrat genehmigt die 12 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten in unveränderter Form mit 75:0 Stimmen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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