Protokoll der Landratssitzung vom 24. Mai 2012

Nr. 572

Elisabeth Augstburger (EVP) beantragt die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Elisabeth Augstburger (EVP) dankt für die Antworten, zeigt sich damit aber nicht zufrieden. In der Interpellation wird der Inländervorrang erwähnt. Dieser war aber schon im früheren Gesetz verankert und trat nicht erst mit dem neuen Ausländergesetz in Kraft. So schreibt der Regierungsrat, faktisch seien Asylsuchende vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Dies bedeutet nicht, dass der Kanton berechtigt ist, kein Bewilligungsverfahren mehr durchzuführen. Vorher hat der Kanton Arbeitsbewilligungen erteilt. Für die Praxisänderung fehlen aber die stichhaltigen Gründe. Wenn sich im Einzelfall kein geeigneter In- oder Ausländer findet, muss nach Ablauf der Sperrfrist eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Das Recht, einer Arbeitstätigung nachzugehen, ist immerhin auch ein Menschenrecht, wie dies in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dazu gibt es auch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Interessant ist auch, dass das Bundesgericht auf eine Beschwerde eingetreten ist; das heisst, es hat bejaht, dass aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbstätigkeit besteht. Der Kanton hat ein Arbeitsverbot für diese Asylbewerber eingeführt. Dies ist nicht haltbar. Es muss doch zumindest in einem Verfahren geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in das Menschenrecht auf Erwerbstätigkeit gegeben sind. Dass die Bundespauschale gekürzt wird, wenn die betroffene Person eine Arbeitsbewilligung besitzt, ist kein Argument. Warum nicht die Asylsuchenden Geld verdienen lassen, anstatt Pauschalen beim Bund zu kassieren? Es handelt sich immerhin auch um Steuergelder. Es ist Tatsache, dass die Verfahren zu lange dauern. Wenn die Asylsuchenden längere Zeit nicht in einen Arbeitsprozess integriert werden, kann dies hohe Folgekosten mit sich bringen, wobei auch die Gemeinden mit direkter Betreuungsarbeit mitbetroffen sind.


Marie-Theres Beeler (Grüne) meint, aus dieser Interpellationsantwort werde deutlich, dass seitens des Kantons Baselland die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgenutzt werden, um Asylsuchenden eine sinnvolle Existenz durch eine Arbeitstätigkeit in einem möglichen Rahmen zu gewährleisten. Dies ist störend. Entsetzend ist aber die Antwort auf Frage 2 der Interpellation: «Die Auslegung der Gesetzgebung in einem Nachbarkanton zu beurteilen, ist nicht Aufgabe des Regierungsrats.» Dazu hat Elisabeth Augstburger nicht aufgefordert, sondern es wäre Anlass gewesen, Bezug zu nehmen auf die Praxis in anderen Kantonen um dazuzulernen. Dies wäre eigentlich durch das KIGA zu erwarten. 


Aus Sicht der SVP-Fraktion sei diese Interpellation sehr gut beantwortet worden, so Rosmarie Brunner (SVP). Es geht vor allem um ein Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Status N - Nichteintretensentscheid. Dies ist ein weiter Unterschied zu Asylanten mit einer Möglichkeit zum Verbleib. Es kann nicht sein, dass solche mit Nichteintretensentscheid noch beschäftigt und integriert werden sollen, da diese das Land verlassen müssen.


Andreas Bammatter (SP) erklärt, der Status N stehe für «Nichteintreten» oder «noch nicht abgehandelt». Noch nicht abgehandelt heisst, ein Verfahren hat nicht stattgefunden. Somit werden diese Leute auf die lange Bank geschoben. Andreas Bammatter arbeitet im Kanton Basel-Stadt, hat mit dieser Praxis zu tun und kennt daher diese Möglichkeit. Es ist nicht ersichtlich, weshalb ein Mensch, der sich in einem noch nicht abgehandelten Verfahren befindet und der Geld verdienen will, dies nicht darf. In diesem Sinne ist es störend, den Föderalismus bis zum Geht-nicht-mehr zu praktizieren.


Werner Rufi (FDP) meint, gemäss der FDP-Fraktion sei die Auslegeordnung mit der Beantwortung der vier Fragen erfüllt worden. Es ist der FDP-Fraktion aber auch bewusst, dass es in diesem Bereich durchaus andere Möglichkeiten gibt. Wesentlich ist, dass das Arbeitsverbot nicht als absolut gesehen wird, sondern dass man gewisse Möglichkeiten prüft. Wenn der Regierungsrat zurzeit aber eine gesetzliche Regelung hat und mit diesem Ablauf zufrieden ist, kann das ganze so gelassen werden. Es müssen auch die Einzelfälle betrachtet werden: In welchem Bereich würden diese Asylsuchenden beschäftigt werden? Es dürfte auch keine Ungleichbehandlung geben mit anderen Personen. Das Problem ist erkannt. Wenn andere Kantone eine andere Praxis kennen, kann dies hier so stehen gelassen werden. Mit den bisherigen Erfahrungen hat man im Kanton Baselland gut gelebt, weshalb dies zurzeit nicht geändert werden soll.


://: Damit ist die Interpellation 2012/050 erledigt.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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