Protokoll der Landratssitzung vom 24. Mai 2012

Nr. 577

1. Regina Vogt-Huber: Freizügigkeit mit Uni Spital Basel: Neue Überraschung im Gesundheitswesen !


Im Zeitraum des Entlastungspaketes, einem steigendem Defizit von über 210 Millionen Franken sowie zunehmend steigenden Gesundheitskosten für den Kanton Basellandschaft kommuniziert der Regierungsrat die Freizügigkeit für Patienten in den Baselbieter und Basler Spitälern.


Fragen:


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) stellt fest, es gehe bei diesen Fragen nicht nur um die Freizügigkeit mit dem Uni Spital Basel, sondern um die generelle Freizügigkeit.


Zu Frage 1:


Die Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt beschlossen anlässlich einer gemeinsamen Sitzung, dass sie die freie Spitalwahl zwischen den beiden Kantonen im Sinne eines Gesundheitsversorgungsraums Nordwestschweiz bis spätestens am 1. Januar 2014 einführen wollen. Zudem beschlossen sie, mit den Nachbarkantonen Aargau und Solothurn im Hinblick auf die Ausweitung der Freizügigkeit Gespräche aufzunehmen. Der Beschluss entspricht dem Willen beider Regierungen, die Umsetzung der Freizügigkeit erfordert jedoch bei beiden Kantonen eine Anpassung der Spitalliste.


Zu Frage 2:


Die Anpassung der Spitalliste erfolgt auf Regierungsebene, ein eigentlicher Staatsvertrag ist nicht notwendig. Das Krankenversicherungsgesetz sowie die kantonale Gesetzgebung stattet die Regierung mit den nötigen Kompetenzen aus.


Zu Fragen 3 und 4:


Ob allenfalls zusätzliche Kosten für den Kanton Basel-Landschaft anfallen werden, lässt sich zur Zeit nicht zuverlässig abschätzen. Durch Kooperationen und die Koordination der Planung unter den beteiligten Kantonen sowie die Ausgestaltung der neuen Spitalliste können die Kostenfolgen jedoch beeinflusst werden. Es können vermehrt kantonsübergreifende Synergien genutzt und Schwerpunkte gebildet werden. Ein Gesundheitsversorgungsraum Nordwestschweiz, in welchem seitens der Anbieter der Markt spielen wird, ist das Ziel.


Mittelfristig wird sich die Freizügigkeit eher kostendämpfend auswirken, daher ist die Einführung der Freizügigkeit im Spitalbereich mit der Finanzlage des Kantons Basel-Landschaft zu vereinbaren.


Zu Frage 5:


Die Spitalplanung sowie der Erlass der Spitalliste sind Sache des Regierungsrates. Gemäss § 4 Absatz 5 des Spitalgesetzes wird die Spitalliste dem Landrat im Sinne einer Orientierung zur Kenntnis gebracht. In diesem Rahmen wird auch die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur gegebenen Zeit die Gelegenheit erhalten, über die Freizügigkeit zu diskutieren.


Karl Willimann (SVP) fragt, ob der Regierungsrat beim Fassen neuer Beschlüsse nicht abkläre, welche Folgekosten diese nach sich ziehen werden.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) stellt fest, im aktuellen Fall könnten die Kosten nicht genau definiert werden. Man rechne mit einer sehr tiefen fünfstelligen Zahl, da die Fallkosten bei den meisten Spitälern tiefer liegen, als dies im Kanton Basel-Landschaft der Fall ist.


Klaus Kirchmayr (Grüne) will wissen, ob sich der Regierungsrat bewusst sei, dass durch die Freizügigkeit ein Wettrüsten zwischen den Spitälern beschleunigt werde und dadurch potentiell hohe Kosten auf die Prämienzahlerinnen und -zahler sowie die Steuerzahlenden zukommen.


Peter Zwick (CVP) ist der Ansicht, dass die Menschen wegen der Freizügigkeit nicht kränker werden. Da dank der Freizügigkeit andere Kooperationen eingegangen werden können, rechnet er sogar mit einer Vergünstigung der Kosten.


Monica Gschwind (FDP) schliesst sich Karl Willimanns Frage an und fragt, ob die Höhe der Mehrkosten bis zur Erstellung des nächsten Budgets geklärt sein werde.


Peter Zwick (CVP) bestätigt, dass die entsprechenden Zahlen im Budget für das Jahr 2014 erscheinen werden, ebenfalls liegt bis dahin die neue Spitalliste vor.


Christoph Buser (FDP) empfindet die Beantwortung von Karl Willimanns Frage als nicht befriedigend, denn mit der Freizügigkeit werden verschiedene Mechanismen ausgelöst. Die hier diskutierte Freizügigkeit betrifft nur grundversicherte Einwohnerinnen und Einwohner, denn mit einer besseren Versicherung kauft man sich die Freizügigkeit ein. Es wäre angebracht, dass die Regierung vor ihrem Beschluss ihre diesbezüglichen Hausaufgaben erledigt. Zudem erachtet es Christoph Buser als fragwürdig, dass derart wichtige Entscheide allein von der Regierung getroffen werden.


Peter Zwick (CVP) betont, dass die Freizügigkeit nicht neu sei. Auch bei der bisherigen gemeinsamen Spitalliste gab es die Freizügigkeit. Mit dem neuen Spitalgesetz werden nun keine Betten mehr eingekauft, sondern Disziplinen. Die Frage nach den genauen finanziellen Auswirkungen, allenfalls bei einem Mitmachen der Kantone Aargau und Solothurn, kann Peter Zwick heute nicht beantworten. Die beiden Regierungen erteilten den Gesundheitsdirektionen den Auftragen, diese zu klären.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) macht auf § 40 des Landratsgesetzes aufmerksam. Dieser lautet:


§ 40 Fragestunde
Der Regierungsrat beantwortet in der Fragestunde kurze schriftliche Fragen von Ratsmitgliedern aus dem Bereich der kantonalen Politik. Eine Diskussion findet nicht statt.


Er bittet die Ratsmitglieder darum, sich an diese Regelung zu halten.


Regina Vogt (FDP) bedankt sich für die Beantwortung ihrer Fragen und ergänzt, bei den Verhandlungen und Abklärungen mit Solothurn und Aargau, welche nun im Gange sind, müsste ein Mechanismus vorgesehen werden, um bei einem Ausufern der Kosten die Reissleine ziehen zu können.


Pia Fankhauser (SP) fragt, ob ausserkantonale Spitäler generell günstiger seien als diejenigen in Basel-Landschaft und ob unser Kanton schlecht verhandelt habe.


Peter Zwick (CVP) informiert, dass Kantonsspitäler über eine höhere Baserate verfügen als beispielsweise ein Privatspital. In Liestal werden Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, es gibt eine Notfallstation, etc. Die Differenz ist nicht sehr gross, rund 300 Franken.


://: Frage 1 ist damit beantwortet.


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2. Oskar Kämpfer: Frage zum Geschäft 2012/136; Nachtragskredite zum Budget 2012


Im Rahmen dieses Geschäftes gibt der Regierungsrat unter Punkt 3) eine Information zur erwarteten Entwicklung des Haushaltes 2012.


Dabei fallen vor allem 3 Posten auf und führen zu den entsprechenden


Fragen:


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) nimmt folgendermassen zu den Fragen Stellung:


Die Vorlage 2012/136 (Nachtragskredite) wird nächste Woche in der Finanzkommission beraten und ist auf die Landratssitzung vom 21. Juni 2012 traktandiert. Im Rahmen dieses Geschäftes gibt der Regierungsrat eine Information zur erwarteten Entwicklung des Haushaltes 2012.


Zu Frage 1:


Der Regierungsrat musste sich wegen des nicht verschiebbaren Budgetprozesses auf die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 2012-15 abstützen. Bis zur definitiven politischen Klärung, also bis zum Vorliegen der LR-Beschlüsse oder sogar von Volksabstimmungen, können Massnahmen nicht umgesetzt werden. Durch den politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess verschiebt sich der Zeitpunkt der Entlastungswirkung oder die Massnahme kann gar nicht umgesetzt werden (beispielsweise BVS 2 oder KVS).


Zu Fragen 2 und 3:


Der Regierungsrat hat sich für die Budgetierung auf folgende Praxis verständigt: Das Budget basiert jeweils auf der aktuellen IST-Situation per 31. März. Konsequenterweise wurde das Budget 2012 auf den Daten von März 2011 geplant. Die tatsächlichen Kosten werden bestimmt durch die Angebote an Leistungen und ihre Kosten. Die Leistungsangebote im Kanton Basel-Landschaft und deren Kosten werden mittels Leistungsvereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen vertraglich vereinbart. Vertragsänderungen sind in der Regel planbar und werden im Budget berücksichtigt.


Anders stellt sich die Planbarkeit von Leistungsangeboten und -kosten bei ausserkantonalen Leistungserbringern dar. Laut dem Staatsvertrag "Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)" legen die Standortkantone die Leistungen und Kosten fest und melden diese bis 31. Januar für das laufende Jahr den Wohnkantonen der Leistungsbezüger und -bezügerinnen. Eine Verteuerung von ausserkantonalen Leistungen für Baselbieter Kinder und Jugendliche ist nicht rechtzeitig planbar. Solche Mehrkosten sind nicht im Budget enthalten.


Ein weiterer, nicht planbarer Faktor sind bundesrechtliche Änderungen. So muss die ab 2012 geltende Verschlechterung von IV-Leistungen bei Kostgeld und Hilflosenentschädigung für Minderjährige von den Kantonen kompensiert werden. Diese Änderung konnte nicht rechtzeitig budgetiert werden.


Weiter wird die Höhe der Kosten durch die Beanspruchung der Leistungen durch Kinder und Jugendliche aus Basel-Landschaft im Bereich der Sonderschulung (separative und integrative Sonderschulung) bestimmt. Die Sonderschulungskosten umfassen auch Fahrkosten, Heilpädagogische Früherziehung, Psychomotoriktherapie und ausserschulische Betreuung. Auf Beiträge an die Sonderschulung und Beiträge an Leistungen der Jugendhilfe in Heimen und Pflegefamilien besteht ein Rechtsanspruch. Es handelt sich um gebundene Ausgaben. Die Leistungsbeanspruchung setzt eine Indikation durch eine Fachstelle voraus. Keine Steuerungskompetenz hat die BKSD aber in Bezug auf die konkrete Inanspruchnahme von Leistungen, wenn die Indikation vorliegt und der Leistungserbringer anerkannt ist. Beispielsweise erfolgen Platzierungen in ein Jugendheim in der Regel durch die Wohnsitzgemeinden. Es handelt sich hierbei um einen Sündenfall nach der letzten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, denn gegen den Willen der Bildungsdirektion übernimmt der Kanton im Bereich der Jugendhilfe sämtliche Kosten, während die Steuerung bei den Gemeinden liegt. Hier wird versucht, eine neue Lösung zu finden.


Zur Umsetzung des Konkordats Sonderpädagogik wird die Vernehmlassung zur entsprechenden Landratsvorlage in den nächsten Wochen erarbeitet. Ein Zusammenhang zur aktuellen Kostenentwicklung kann deshalb nicht bestehen.


Wie dargelegt, handelt es sich um Kosten, die von der jährlichen Mengen- und Preisentwicklung bestimmt werden.


://: Frage 2 ist damit beantwortet.


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3. Klaus Kirchmayr; Budgetierung Spitalkosten gemäss KVG


Anlässlich der Budgetierung für das Jahr 2012 erlebte der Kanton Baselland bei den Spitalkosten eine negative "Überraschung", als er aufgrund des neuen KVG über 60 Millionen mehr budgetieren musste, als er im Finanzplan hatte. Diese Budgetierung war angesichts der nach wie vor teilweise ungeklärten Abrechnungsmethoden mit einigen Unsicherheiten behaftet. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden


Frage:


Wie präsentiert sich der Soll-/Ist-Vergleich der entsprechenden Kosten für den Kanton nach einem Drittel (4 Monaten) des Jahres?


Landratspräsident Urs Hess (SVP) gibt der Regierung an dieser Stellung die folgende Regelung des Landratsdekrets mit auf den Weg:


§ 51 Fragestunde
2 Die schriftlichen Fragen werden von der Landeskanzlei zusammengestellt und dem Landrat ausgeteilt. Sie werden vom Regierungsrat möglichst kurz beantwortet.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) informiert, im Budget 2012 seien Spitalkosten in der Höhe von 312,5 Mio. Franken vorgesehen gewesen. Nach Festsetzung der Tarife wurden die Kosten neu berechnet und 346,8 Mio. Franken ausgewiesen. Für das Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland können die Zahlen sehr genau erhoben werden, bei den Privatspitälern ist dies nicht möglich.


Für die ersten vier Monate waren für das Kantonsspital Baselland 88,9 Mio. Franken budgetiert, das Zwischenergebnis zeigt 89,5 Mio. Franken. Für die Psychiatrie Baselland waren 15,8 Mio. Franken budgetiert und die effektiven Zahlen betragen zur Zeit 16,2 Mio. Franken. Die Privatspitäler melden, dass sie im Budget liegen, konkrete Zahlen liegen jedoch, wie bei den Listenspitälern, nicht vor.


Um das Budget 2013 zu ermitteln, muss per 31. Mai 2012 eine Hochrechnung auf der Basis der Leistungserbringung für das erste Quartal 2012 erstellt werden. Bei den Hauptleistungserbringern und Spitälern mit Leistungsaufträgen gemäss Spitalliste wird im Juli eine Halbjahresrechnung mit Abgleichung der Akonto-Zahlungen erstellt, um eine bessere Aussage zum Finanzbedarf machen zu können.


://: Frage 3 ist damit beantwortet.


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4. Christine Koch Kirchmayr; Zwangsverschiebung von Sekundarschülern


Fragen:




Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) informiert wie folgt zu Frage 1 : Die Schülerinnen-/Schülerzahlen im Sekundarschulkreis Birsigtal im Niveau A präsentieren sich so, dass in Therwil ohne Zuweisung an die Sekundarschule Binningen die Höchstzahlen überschritten würden. Oberwil hat keine Kapazitäten, SchülerInnen zusätzlich aufzunehmen. In Binningen zeigen die Anmeldezahlen, dass problemlos zusätzliche SchülerInnen aufgenommen werden können.


Zu Frage 2:


Die SchülerInnen aus Therwil fahren höchstens an zwei Schulhäusern vorbei. Das Schulhaus Bottmingen beherbergt lediglich das Werkjahr und die Berufswahlklasse. Je nachdem, wo die SchülerInnen wohnen (Einsteigen bei der Station Post / Bahnhof in Therwil), fahren sie sogar nur an einem Schulhaus vorbei, nämlich an Oberwil.


Zu Frage 3:


In Oberwil ist die Niveau-A-Klasse bereits gefüllt. Es würde keinen Sinn machen, Oberwiler SchülerInnen nach Binningen (Nachbargemeinde) zuzuweisen, damit Therwiler SchülerInnen nach Oberwil zugewiesen werden könnten. Damit würde die Anzahl Schülerinnen und Schüler erhöht, die nicht der Schule an ihrem Wohnort zugeteilt werden können. Reinach als andere "Nachbargemeinde" liegt im Schulkreis Birseck. Die Verordnung zum Bildungsgesetz sagt aber klar, dass SchülerInnen nur innerhalb des Schulkreises (dies wurden vom Landrat festgelegt) einem andern Schulstandort zugewiesen werden können. Zudem könnte auch Reinach nicht alle SchülerInnen aus Therwil aufnehmen.


Christine Koch (SP) dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für die ausführliche Beantwortung ihrer Fragen. Weshalb wurde den Eltern der betroffenen Therwiler Schülerinnen und Schüler die Information vorenthalten, dass sie nur während eines Schuljahres die Schule im Mühlemattschulhaus besuchen können, während sie die restlichen drei Jahre im vom Tram viel weiter entfernten Spiegelfeldschulhaus zur Schule gehen müssen?


Hanspeter Weibel (SVP) will sich ein Bild zur Selbständigkeit der betroffenen SchülerInnen machen und fragt, wie alt denn diese Schülerinnen und Schüler seien.


Urs Wüthrich bestätigt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler dem Sekundarschulstandort Mühlematt in Binningen zugeteilt werden und später, nach Abschluss eines Umbaus, ins Schulhaus Spiegelfeld wechseln. Eine spezielle Information durch die Schulleitung fand offenbar nicht statt, was Urs Wüthrich zur Kenntnis nehmen muss. Ein diesbezüglicher Auftrag zur Verheimlichung durch die Direktion lag nicht vor. Die hier diskutierte Tramstrecke bedeute eine Fahrzeit von rund zehn Minuten, die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel 11 bis 12 Jahre alt. Der Weg vom Tram zum Mühlemattschulhaus ist sehr kurz, zum Spiegelfeldschulhaus dauert es rund zehn Minuten zu Fuss bis zur entsprechenden Tramstation. Zum Mittagstisch besteht eine Tramverbindung (2 bis 3 Minuten).


Christoph Hänggi (SP) erhielt den Eindruck, viele Eltern könnten sich mit einer Verschiebung einverstanden erklären, wenn ihr Kind die Schule in einem Nachbardorf besuchen könnte. Er bittet, die Verschiebungen noch einmal zu überdenken und Therwiler SchülerInnen nach Oberwil sowie solche von Oberwil weiter zu verschieben. Es wären so zwar mehr Schülerinnen und Schüler betroffen, jedoch alle gleich stark.


Urs Wüthrich gibt zu bedenken, dass die Akzeptanz in der Regel nicht grösser werde, wenn die Anzahl der Betroffenen verdoppelt wird. Der vorgesehene Schulweg würde auch vom Bundesgericht als für Schülerinnen und Schüler dieses Alters zumutbar beurteilt.


Elisabeth Augstburger (EVP) fragt, ob für alle Kinder, welche nun verschoben werden sollen, die Möglichkeit bestehe, einen Mittagstisch zu besuchen.


Urs Wüthrich bejaht diese Frage.


://: Frage 4 ist damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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5. Felix Keller: Zwangsverschiebungen in Allschwil


Auch dieses Jahr wiederholt sich das Szenario, dass mit Beginn des neuen Schuljahres einige Sekundarschüler in die Nachbargemeinde ins Schulhaus - diesmal nach Binningen - gehen müssen. Dies hat wiederum grossen Unmut und regen Schriftwechsel ausgelöst.


Die Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet.


Frage 1


Nach welchen Kriterien wurden diesmal einzelne Allschwiler Sekundarschüler ausgewählt, welche in die Nachbargemeinde zwangsverschoben werden?


Antwort


Die Schulleitungen der Sekundarschulstandorte eines Sekundarschulkreises nehmen gemeinsam die Klassenbildung für den Sekundarschulkreis vor. Sie bestimmen, welche Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der optimalen Klassengrösse welchem Schulstandort zugewiesen werden. Für die Zuteilung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:


- Zeitbedarf für den Schulweg;
- Beschaffenheit des Schulweges;
- Persönliche Gründe.


Nach diesen Kriterien werden Schüler/innen-Zuteilungen immer gemacht. Daneben werden auch Überlegungen wie bestehende Gruppen - dass also nicht ein Kind allein verschoben wird - oder die Zusammensetzung der Klassen - beispielsweise ein ausgewogener Anteil beider Geschlechter - berücksichtigt.


Frage 2


Ist die Feststellung korrekt, dass es mehrere Schüler/Innen mit der gleichen Stufeneinteilung gibt, die näher bei der Bushaltestelle der Linie 61 wohnen und dennoch in Allschwil die Schule besuchen dürfen, als diejenigen, die nach Binningen in Schule müssen? Wenn ja, warum?


Antwort


Dies kann in einem Einzelfall möglich sein, wenn die persönlichen Gründe, die die Erziehungsberechtigten geltend machen, als relevant gewichtet werden (z.B. bei körperlichen Einschränkungen). Bei der Wertung der persönlichen Gründe besteht natürlich ein gewisser Ermessensspielraum, der jedoch vom Kantonsgericht ausdrücklich gestützt wird.


Nach den vorliegenden Informationen ist es aber nicht korrekt, dass es mehrere Schüler/innen mit der gleichen Stufeneinteilung gibt, die näher bei der Bushaltestelle der Linie 61 wohnen und dennoch nach Allschwil eingeteilt wurden.


Momentan laufen die Anhörungen in Allschwil noch, d.h. es ist noch gar kein definitiver Entscheid gefallen.


Frage 3


Rechnet der Regierungsrat wiederum damit, dass das Kantonsgericht über die Zwangsverschiebung einzelner Schüler/Innen entscheidet?


Antwort


Das kann der Regierungsrat heute noch nicht sagen. Es wird sich weisen, was für Entscheide die Erziehungsberechtigten treffen. Immerhin kann festgestellt werden, dass von den voraussichtlich 43 Betroffenen (von 2'500, also 1,2 %!) sich bereits deren dreissig mit der Zuweisung einverstanden erklärt oder sich sogar freiwillig gemeldet haben: In einem Schulkreis musste sogar eine Weile lang damit gerechnet werden, dass gar nicht alle Wünsche nach Verlegungen berücksichtigt werden können.


Formulierungen wie «Kinder werden nach Binningen verbannt » oder der Standardbegriff «Zwangsverschiebungen» gemahnen eher an Stalin als an 15-minütige Busfahrten. [beifälliges Klopfen]


Zusatzfrage von Siro Imber (FDP)


Viele Landräte haben E-Mails bekommen von Eltern, die sich über das Vorgehen beschwert haben, sich nicht richtig informiert fühlen, von widersprüchlichen Briefen berichten: Treffen diese Vorwürfe zu? Wenn ja, wird die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion künftig das Vorgehen besser begleiten?


Antwort


Den Mitgliedern der BKSK wurden die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die - auch gestützt auf die Erfahrungen aus dem letzten Jahr - allen Schulleitungen abgegeben worden sind. Die Konferenz der Schulleitungen wurde mündlich und in aufwändiger Weise darüber auch mündlich informiert. Zu den Instruktionen gehörten eine Checkliste für jeden Vorgehensschritt und Briefentwürfe, damit mit der nötigen Sorgfalt die Eltern vorinformiert werden konnten.


In Allschwil ist ein Sturm der Entrüstung entstanden allein schon durch die Frage, ob allenfalls jemand freiwillig bereit wäre, sein Kind in Binningen zur Schule gehen zu lassen. Und es sind beim Regierungsrat verschiedene Beschwerden eingegangen von Eltern, die gar nicht betroffen sind.


Zusatzfrage von Urs-Peter Moos (SVP)


Wird erfasst, welche Kosten durch die Umteilungsentscheide und das Beschwerdewesen entstehen?


Antwort


Der Aufwand, vor allem für Beratung und Unterstützung der Schulleitungen, ist vergleichsweise hoch. Er liegt aber deutlich unter jenen CHF 11 Mio. Minderaufwand, die durch die Verschiebungen erzielt werden.


Nur mit dem Argument eines grossen administrativen Aufwandes auf das Verfahren zu verzichten, wäre nicht richtig. Denn die Erfahrung zeigt, dass es an ganz verschiedenen Standorten weitgehend problemlos funktioniert und dass die Zuteilungen an andere Schulorte akzeptiert werden. Und zudem darf man eins nicht vergessen: zwei Drittel aller Baselbieter Gemeinden sind kein Sekundarschulstandort.


Zusatzfrage von Christoph Hänggi (SP)


Es scheint vor allem ein Kommunikationsproblem zu bestehen. Hat der Regierungsrat nicht die Kompetenz, einfach eine Klasse mehr zu bilden und so die ganzen Probleme auf einen Schlag zu lösen?


Antwort


Nein, dafür hat der Regierungsrat von den gesetzlichen Vorgaben her keinen Spielraum.


Zusatzfrage von Jürg Wiedemann (Grüne)


Stimmt es, dass der zweite Brief an die Eltern mit der Einladung, ihren Widerstand gegen eine Verschiebung zu begründen, mit einer Ausnahme durchwegs an ausländische Familien geschickt wurde, obwohl Schweizer Kinder teils näher oder gleich nahe wohnen, und dass auf Reklamationen hin danach einige Tage später auch Schweizer Familien diesen Brief erhalten haben?


Antwort


Der Regierungsrat kennt keine Details. Die Verantwortung für die Vorschläge bzw. die Auswahl liegt bei den Schulleitungen vor Ort, die die Klassen gut kennen. Formell wird die Verfügung vom AVS gemacht; denn es ist im Interesse der Rechtssicherheit wichtig, dass es nicht zu einem langen Instanzenweg kommt, sondern dass jemand, der mit der Verfügung nicht einverstanden ist, sich direkt an den Regierungsrat wenden kann, so dass ein Entscheid möglichst vor dem Start des neuen Schuljahres erfolgen kann.


Zusatzfrage von Hanni Huggel (SP)


In vielen Gemeinden wird gebaut, es entstehen ganz neue Quartiere. Das führt zum Zuzug vieler Familien und entsprechenden Auswirkungen auf die Schülerzahlen. Wird bei der Planung der Klassenzahl an der Sekundarschule die Bautätigkeit in den entsprechenden Gemeinden berücksichtigt? Oder haben neu Zugezogene einfach keinen Platz mehr an der Schule in ihrem neuen Wohnort und müssen dann einfach verschoben werden?


Antwort


Die Schulleitungen vor Ort können in der Regel antizipieren, wie sich die Zahl der Zuzüger/innen entwickeln könnte. Das führt dazu, dass gelegentlich einem Nachbarstandort mehr Kinder zugeteilt werden als von der Höchstschülerzahl her zwingend notwendig wäre, damit in den bestehenden Klassen noch einige Plätze freigehalten werden. Damit verärgert man aber Leute, die fordern, dass zuerst alle Klassen ganz aufgefüllt werden, bevor Schüler/innen woanders hin zugeteilt werden. Die Aufgabenstellung ist also nicht ganz widerspruchsfrei.


Wichtig ist die Klarstellung, dass trotz der Optimierung der Klassenbildung im ganzen Kanton die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse bei zwanzig Schüler(inne)n auf der Sekundarstufe 1, Niveaus E und P, liegt, also deutlich unter den Richt- und weit entfernt von den Höchstzahlen.


Zusatzfrage von Karl Willimann (SVP)


Hat der Regierungsrat eine Ahnung, weshalb sich das Wehklagen über sogenannte «Zwangsverschiebungen» vor allem in Allschwil konzentriert? [Heiterkeit]


Antwort


Die Gründe für dieses Phänomen kann der Regierungsrat nicht seriös zuordnen. Es fällt aber auf, dass der Wechsel von Binningen nach Allschwil akzeptiert wird, nicht aber jener von Allschwil nach Binningen. Eine mögliche Erklärung könnte die folgende sein:


Letztes Jahr hatte der Bildungsdirektor das Privileg, in der gut besetzten Mehrzweckhalle der Sekundarschule Oberdorf persönlich den entzürnten Eltern das Projekt erklären zu können; dieses Jahr lagen aus Waldenburg mehr Bewerbungen für den Schulort Reigoldswil vor als dort Plätze verfügbar sind. In Allschwil wurde der Bildungsdirektor 2011 ausdrücklich von einer Elternversammlung aus- und dieses Jahr schon gar nicht eingeladen. Der Termin dieses Abends war offenbar auch so gelegt, dass keine Vertretung des Schulrates anwesend sein konnte.


Zusatzfrage von Caroline Mall (SVP)


Ist Regierungsrat Urs Wüthrich zufrieden mit der Situation in Allschwil oder hat er Ideen, wie die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulleitung verbessert werden könnte?


Antwort


Der Bildungsdirektor erwartet selbstverständlich, dass der Schulrat als vorgesetzte Behörde der Schulleitung die Kritik analysiert und, falls sich Handlungsbedarf erweist, Schlussfolgerungen zieht. Der Direktionsvorsteher selbst hat keine Einwirkungsmöglichkeit gegenüber der Schulleitung.


Zusatzfrage von Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP)


Könnte der Unmut jener Eltern, die ihre Kinder ins Nachbardorf schicken müssen, etwas gelindert werden, indem diesen Kindern das Tram- bzw. Bus-Abo bezahlt würde?


Antwort


Dieser Vorschlag des Finanzkommissionsmitglieds Hans-Jürgen Ringgenberg ist auch Inhalt von in Vorbereitung befindlichen parlamentarischen Vorstössen. Der Regierungsrat wird sich mit grosser Sorgfalt auf dieses Glatteis begeben, weil sonst unter Umständen Busfahrplanausdünnungen im Oberbaselbiet wieder kompensiert würden mit Schulwegentschädigungen.


Wenn eine Familie belegt, dass sie gerade wegen der Zusatzkosten für den ÖV sozialhilfebedürftig würde, würden natürlich Lösungen gesucht.


Zusatzfrage von Christine Gorrengourt (CVP)


Ist es künftig so, dass innerhalb der doch recht grossen Schulkreise prinzipiell nach der Richtzahl optimiert werden soll, so dass möglichst in jeder Schule die Richtzahl erreicht wird?


- Die Frage bleibt unbeantwortet. -


Zusatzfrage von Roman Klauser (SVP)


Wie lang darf ein Schulweg maximal dauern für Kinder, die mit dem Tram von Allschwil nach Binningen fahren müssen? Und: Wer entscheidet über die Klasseneinteilungen - der Schulrat, die Schulleitung oder das AVS?


Antwort


Dazu liegen sogar bundesgerichtliche Urteile vor. Es geht nicht nur um die Dauer allein, sondern auch um die Anzahl der Umsteigevorgänge usw. Diese Vorgaben können im Baselbiet eingehalten werden.


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6. Hanspeter Weibel/Georges Thüring: Schulraumplanung


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet folgende Fragen:


Frage 1


Wenn man die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Planungsvorhaben der Gemeinden betrachtet, werden insgesamt für einen grösseren dreistelligen Millionenbetrag im Kanton Schulhäuser geplant. Weshalb braucht es im Kanton mehr Schulraum trotz gleich hohen Schülerzahlen?


Antwort


Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Interpellation 2012/100 von Hanspeter Weibel zum Thema Schulraumplanung für die Landrats-Sitzung vom 14. Juni 2012 traktandiert wird. Im Sinn einer Vorschau nimmt der Regierungsrat heute zu den Fragen zum gleichen Thema wie folgt Stellung.


Es gibt eine breite Palette an Gründen für Investitionen der Gemeinden im Bereich Schulraum: etwa wenn eine Primarschulanlage in eine Musikschule umgewandelt wird. In vielen Schulhäusern besteht ein Nachholbedarf an veränderte pädagogische Anforderungen aufgrund des Bildungsgesetzes von 2003 (und nicht etwa aufgrund von HarmoS), und viele Investitionen ergeben sich auch aus der Notwendigkeit von Instandsetzungsmassnahmen. Zudem sind auch Erdbebenertüchtigung, energetische Massnahmen oder Schadstoffsanierungen Gründe für Investitionen. HarmoS an sich generiert keinen zusätzlichen Schulraumbedarf.


Frage 2


Welche Raumvorgaben hat der Regierungsrat bzw. allenfalls die Verwaltung den Gemeinden für die Schulraumplanung gemacht und mit welcher Begründung geht man von einem massiven Mehrbedarf an Schulraum aus?


Antwort


Für die Schulraumplanung sind die Gemeinden als Schulträger verantwortlich. Es gibt dafür ausdrücklich keine gesetzlichen Vorgaben. Den Gemeinden wurden keine Vorgaben gemacht. Der Kanton orientiert sich an der eigenen Schulraumverordnung, welche sich auf die heutigen didaktischen und pädagogischen Erkenntnisse abstützt. Diese Grundlage steht auch den Gemeinden als Planungshilfe und Orientierung - nicht aber als Vorgabe - zur Verfügung.


Inwiefern bei den Gemeinden ein Mehrbedarf an Schulraum besteht, ist der Regierung im Einzelnen nicht bekannt. Bekannt ist lediglich, dass es Gemeinden gibt, die im Hinblick auf den Strukturwandel von fünf auf sechs Jahre Primarstufe keinen zusätzlichen Schulraum benötigen, und andere, die Raum schaffen müssen. Die Gründe dazu sind in der Beantwortung von Frage 1 zu finden.


Frage 3


Aus welchen Gründen können Primar- und Sekundar- Schüler nicht im gleichen Schulhaus unterrichtet werden?


Antwort


Es gibt grundsätzlich keinen Grund, warum dies nicht gehen sollte. Letzten Endes ist dies eine organisatorische Angelegenheit. Zum Beispiel Gelterkinden, Aesch, Oberwil und weitere Schulen zeigen seit Jahren, dass der Schulbetrieb in der gleichen Schulanlage möglich ist.


Auch in Zukunft wird der Kanton als Vermieter auftreten, wenn die Gemeinde Schulraum von ihm nutzen möchte, und umgekehrt bleibt er Mieter, wenn er - statt selber Schulraum zu bauen - Schulraum von einer Gemeinde mieten kann, wie dies in Arlesheim der Fall ist.


Zusatzfrage von Hanspeter Weibel (SVP)


Ist es aus Sicht des Regierungsrates einem Lehrer zumutbar, zur Optimierung der Schulraumplanung einen Schulhauswechsel vorzunehmen, für den ein Fussweg von fünf bis zehn Minuten erforderlich ist?


Antwort


Das Kantonsgericht musste schon die Frage entscheiden, ob der Wechsel eines Klassenzimmers innerhalb eines Schulhauses zumutbar sei. Deshalb muss sich der Regierungsrat bei der Beantwortung dieser Frage grösste Zurückhaltung auferlegen...


Zusatzfrage von Karl Willimann (SVP)


Stimmt es, dass der integrative Unterricht einen grösseren Schulraumbedarf zur Folge hat zwecks Ausscheidung von Gruppentherapieräumen?


Antwort


Nicht nur wegen des integrativen Unterrichts, sondern generell wegen des Unterrichts, der sich in den letzten Jahren in Richtung Projektunterricht und Gruppenarbeit verändert hat, braucht es mehr Gruppenräume.


Die Frage ist grundsätzlich mit Ja zu beantworten. Die Idee des integrativen Unterrichts ist aber, dass man ein Wachstum im Sonderschulbereich stoppen kann, wo die Infrastrukturkosten noch wesentlich höher sind als bei einer Integration in Regelklassen.


Zusatzfrage von Marianne Hollinger (FDP)


Ist es richtig, dass die Sekundarschule pro Klasse jetzt, nach der Übernahme der Schulhäuser, nicht mehr Platz braucht als vor der Übernahme?


Antwort


Die Übernahme hat nichts geändert am Schulraumbedarf. Es gibt gewisse Faktoren, die zu einer gewissen Enge führen, z.B. dass gewisser Schulraum nicht übernommen worden ist; es kann aber auch sein, dass man - weil man ein Schulhaus übernommen statt ein neues gebaut hat - etwas mehr Raum zur Verfügung hat als man eigentlich in Anspruch nehmen müsste. Diese Frage wird bei der Beantwortung des Postulats 2012/117 noch konkret erläutert werden können, und die Verantwortliche für die Schulraumplanung wird nach der BKSK auch den weiteren zuständigen Landratskommissionen (BPK und FIK) aufzeigen, wie die Investitionsplanung im Bereich der Sekundarschulen vorgesehen ist.


Der Kanton macht den Gemeinden im Zusammenhang mit den Umsetzungsarbeiten für das Projekt HarmoS das Angebot, dass sie gewisse Tools für die Berechnung des Raumbedarfs und entsprechende Beratung in Anspruch nehmen können.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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