Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2015
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2015-344 vom 10. September 2015 Vorlage : zum Gesuch der Staatsanwaltschaft um Aufhebung der Immunität von alt Landrat Thomas Pfaff - Beschluss des Landrates vom 24. September 2015: < beschlossen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass die Geschäftsleitung festhalte, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Straffreiheit ganz klar nicht gegeben seien, und sie dem Landrat darum einstimmig beantrage, das Gesuch abzulehnen. Die schriftliche Begründung liege vor.
Rolf Richterich (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion der Geschäftsleitung folge und die Immunität nicht aufheben wolle.
Dominik Straumann (SVP) votiert, dass auch die SVP-Fraktion klar der Meinung sei, dass hier kein Verstoss vorliege und somit der Geschäftsleitung einstimmig gefolgt werde.
Hanspeter Weibel (SVP) möchte dazu sagen, dass sich der betreffende Anwalt mit dieser Anzeige selber mit seinem Namen ins Spiel gebracht habe. Er vermute, dass Thomas Pfaff, ohne zu wissen, um wen es sich handle, tatsächlich ihn gemeint haben könnte.
Nach allgemeiner Rechtslehre wird üble Nachrede, sofern es sich um berufliche Eigenschaften handelt, nicht als Straftatbestand qualifiziert, sondern allenfalls in einem Zivilverfahren behandelt, was auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein sollte. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt also 90 Landräte und vielleicht sollten sich 90 Landräte wieder einmal mit der Staatsanwaltschaft befassen.
Es wurde in der Geschäftsprüfungskommission weder in den Protokollen noch sonst in den Verhandlungen je ein Name eines Anwaltes genannt, es ist diesbezüglich nichts protokolliert. Insofern konnte Thomas Pfaff gar nicht wissen, um wen es geht. Jetzt wissen es alle. Das Verhalten der Anwälte war in der Tat Thema in der Geschäftsprüfungskommission, aber dies wurde ganz bewusst nicht im Geschäftsprüfungskommission-Bericht erwähnt, weil dafür andere Instanzen zuständig sind. Somit ist klar, dass diese Information gar nie bis hierhin hätte kommen sollen und darum wird der Antrag der Geschäftsleitung unterstützt.
://: Das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Thomas Pfaff wird einstimmig mit 86:0 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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