Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2015

Nr. 142

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) findet das Beschäftigungsprogramm «Suprise» an sich etwas Gutes, da hier Personen durch das Verkaufen von Zeitungen etwas dazuverdienen können. Allerdings gibt es ein Problem: Die Leute erhalten keine reguläre Arbeitsbewilligung, wie es der Verein gerne möchte. Der Verein Surprise stellte im Jahr 2011 ein Gesuch, womit die Bewilligung erteilt worden wäre. Kurz davor wurde das Gesuch jedoch zurückgezogen. Eigentlich würde man das Anliegen unterstützen, aber wenn es nicht über das Beschäftigungsprogramm läuft, gibt es auch keine Bewilligung und können somit auch die Zeitungen nicht auf einem legalen Weg verkauft werden. Deshalb beantragt die Finanzkommission mit 8:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Postulat als erledigt abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Hanni Huggel (SP) sagt, dass in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Aargau die Asylsuchenden im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms Surprise-Magazine verkaufen dürfen. Sie werden angelernt, wie sie sich verhalten sollten, dass sie dabei nicht rauchen und telefonieren und vieles mehr. Sie werden begleitet. In Basel ist das auch so. In den drei Kantonen erhalten die Verkäuferinnen und Verkäufer pro verkauftem Heft 2.70 Franken. Insgesamt dürfen sie pro Monat 300 Franken behalten. Verdienen sie mehr als das, müssen sie den darüber liegenden Betrag abliefern. Dies wird alles genau abgerechnet und kontrolliert.


Die Antwort der Regierung auf das Postulat der Sprecherin, welches von Balz Stückelberger und drei ehemaligen Ratsmitgliedern mitunterzeichnet wurde, ist teilweise befriedigend. Die Regierung sagt, dass aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen eine Bewilligung nicht möglich sei - in vielen anderen Kantonen ist es das. Sie sagt aber auch, dass es im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms möglich wäre, dass Personen aus dem Asylbereich einer Beschäftigung im Sinne einer Tagesstruktur nachgehen dürfen. So weit so gut. Unbefriedigend ist aber die Tatsache, dass die Asylsuchenden dann zwar das Surprise verkaufen können, sofern sich der Verein für das Beschäftigungsprogramm angemeldet hat, dass sie dann aber kein Geld behalten dürfen. Im Gespräch mit Rolf Rossi (Abteilungsleiter Koordinationsstelle für Asylfragen beim Kanton) wurde der Sprecherin versichert, dass eine Lösung gefunden werden könnte. Dies schimmert auch im Kommissionsbericht leicht durch. Die Verwaltung müsste sich in dieser Sache aber nochmals bewegen, indem sie einmal über die Zulage diskutiert, da hier offenbar noch ein Spielraum besteht. Man könnte also ohne Weiteres mit gutem Gewissen im Rahmen bis zu 300 Franken, analog zu anderen Kantonen, den Verkaufenden einen Motivationsbeitrag überlassen.


Die Sprecherin ist nicht auf dem Laufenden, wie das mit Asylsuchenden geregelt ist, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb arbeiten. Sind diese auch ohne Entschädigung tätig? Diese Frage möchte sie im Moment noch offen lassen. Man sollte es aber ebenfalls abklären.


So, wie die Votantin Herrn Rossi und Paola Gallo (Geschäftsleiterin Verein Suprise) verstanden hat, wäre eine Anmeldung zum Beschäftigungsprogramm möglich, inklusive dem Thema Gefälligkeitszulage bzw. Motivationsbeitrag. Weil die Verwaltungsabteilung zu einer konstruktiven Lösung bereit ist, wie Herr Rossi versicherte, könnte man eigentlich einer Abschreibung zustimmen. Passiert denn mehr, wenn das Postulat stehen bleibt? Klar ist: Es wurde geprüft und berichtet, wie verlangt. Erfüllt ist es hingegen noch nicht ganz. Deswegen ist die SP dafür, das Postulat stehen zu lassen, verbunden mit der Bitte, dass die Lösung endlich konkret ausgehandelt wird. Der Kanton Basel-Landschaft soll nicht ständig abseits stehen.


Die wenigen Asylsuchenden, die sich für eine freiwillige Tätigkeit - und darum handelt es sich - mit dem Surprise-Verkauf bewerben, werden entsprechend eingeführt und begleitet und sollen diese Möglichkeit auch erhalten. Die SP möchte das Postulat also stehen lassen. Es braucht im Rat später gar nicht mehr darüber diskutiert zu werden. Ist das Anliegen erfüllt, lässt sich das Postulat im nächsten Jahr im Rahmen der Sammelvorlage als erfüllt erledigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber zu früh.


Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, dass auch die Grüne/EVP-Fraktion der Meinung ist, dass dieser Vorstoss nicht zum Abschreiben ist. Es ist wohl allen sympathisch, dass es Menschen gibt, die auf der Strasse mit anderen in Kontakt kommen und Suprise verkaufen - anstatt andere Dinge zu tun, die sich vor lauter Langeweile in dieser Zeit auch noch anstellen liessen. Das Verkaufen führt zu Kontakt, gibt Tagesstruktur und ist somit eine sinnvolle Beschäftigung für Asylsuchende. Es ist dabei allen klar, dass das Verkaufen von Surprise nicht wirklich als selbstständige Tätigkeit betrachtet werden kann, weil es schlicht kein existenzsicherendes Einkommen ermöglicht.


Es wäre sinnvoll, in Diskussion zwischen den Asylbeauftragten des Kantons (insbesondere Herrn Rossi) und dem KIGA eine Anerkennung als Beschäftigungsprogramm zu erwirken. Leider hinterlasst das KIGA den Eindruck, dass es wenig Kreativität hat und wenig Spielraum sucht, um in dieser Frage zu einer Lösung zu kommen. Die Grünen/EVP werden das Postulat nicht abschreiben, weil sie den involvierten Personen weiterhin die Chance geben möchten, schliesslich doch noch eine kreative Lösung für dieses Thema zu finden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt fest, dass die Regierung das Postulat geprüft und über den Stand der heutigen Situation berichtet hat. Hanni Huggel hat in ihrem Votum selber viele Konjunktivsätze benutzt, und gesagt, dass es noch viele offene Fragen gebe. Aber das vorliegende Ergebnis ist im Moment der Stand der Dinge. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass dies nun der Zeitpunkt ist, den Vorstoss abzuschreiben. Möchte man auf das Thema wieder zurückkommen, müsste man allenfalls einen neuen Vorstoss machen.


Die SVP würde das Postulat auf jeden Fall abschreiben und somit dem Antrag der Finanzkommission folgen.


Balz Stückelberger (FDP) hat das Postulat damals mitunterzeichnet und steht nach wie vor voll und ganz hinter den Zielsetzungen und vor allem hinter der guten Idee von Surprise. Im Ergebnis kommt der Votant aber zu einem etwas anderen Schluss als Hanni Huggel, dem auch die Haltung der FDP-Fraktion entspricht.


Mit dem Postulat wurde sehr viel erreicht. Das Problem ist erkannt. Es wissen alle, dass es eine unmögliche Situation ist, wenn sich etwas an sich Gutes nicht in die Schublade eines vorgegebenen Gesetzessystems versorgen lässt. Nun ist die Verwaltung gefordert; das Anliegen sollte aber aus dem Bereich der Politik herausgenommen werden. Sie wird dafür weiterhin ganz genau hinschauen. Der Votant hat ebenfalls mit Rolf Rossi gesprochen und wird ihn beim Wort nehmen: Es muss nun jeder einen Schritt machen, damit die Hefte auch wirklich - was das normalste der Welt ist - verkauft werden können. Dazu sollte der Vorstoss aber erst abgeschrieben werden, denn dann ist es an der Verwaltung, eine Lösung zu finden. Findet sie sie nicht, kommt man wieder.


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bittet, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Das Thema ist schon lange bekannt. Es wurde bereits 2011 erklärt, dass sich über ein Beschäftigungsprogramm die Massnahme umsetzen lässt. Zuerst sagte Surprise zu, dann machte der Verein einen Rückzieher, weil man nicht in ein Beschäftigungsprogramm eingebunden werden wollte. Aus diesem Grund fühlt sich der Sprecher etwas zur Gegenwehr verpflichtet, wenn gefordert wird, der Kanton habe aktiv zu werden. Das Angebot des Kantons steht schon lange. Nach seiner eigenen Wahrnehmung und den internen Aktennotizen, die er erhalten hat, ist die Lösung über das Beschäftigungsprogramm von Surprise selber verworfen worden.


Die Thematik ist also in den Köpfen pendent. Herr Rossi sowie das KIGA haben sich mehrfach damit auseinander gesetzt. Wenn andere Kantone die Arbeit als selbstständige oder sogar als unselbstständige Tätigkeit akzeptieren (unter Missachtung des Inländervorrechts), ist das ihre Sache. Das heisst nicht, dass es der Kanton Basel-Landschaft gleich falsch machen muss.


Es wäre also wichtig, wenn nun auch Surprise mal einen Schritt macht.


Elisabeth Augstburger (EVP) hat eine Frage an den Regierungspräsidenten. Die Votantin hat mit Rolf Rossi ebenfalls ein Gespräch geführt. Würde der Vorstoss nun nicht abgeschrieben, wären dann die weiteren Verhandlungen zwischen der Verwaltung und Frau Gallo von Surprise in irgend einer Weise blockiert?


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) sagt, dass ein abgeschriebenes Postulat für die Verwaltung kein Denkverbot darstellt. Es wird weiter gearbeitet.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Beschlussfassung


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://: Der Landrat schreibt das Postulat 2012/044 mit 52:23 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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