Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2015
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Kommissionspräsident Georges Thüring (SVP) sagt, er erlaube sich angesichts der doch recht grossen Zahl an neuen Ratsmitgliedern und der heute traktandierten Einbürgerungsgesuche einleitend einige grundsätzliche Anmerkungen.
Wie bekannt sein dürfte, erwirbt eine Ausländerin oder ein Ausländer mit seiner Einbürgerung in die Schweiz drei Bürgerrechte, nämlich das Schweizer Bürgerrecht, ein Kantonsbürgerrecht und ein Gemeindebürgerrecht. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechts beeinflusst auch das Einbürgerungsverfahren. Möchte eine ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger sich in der Schweiz einbürgern lassen, händigt die Gemeinde der betreffenden Person das Gesuchsformular der Sicherheitsdirektion aus. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller reicht daraufhin sein Einbürgerungsbegehren bei der Sicherheitsdirektion ein, welche das Einbürgerungsverfahren einleitet. Dies bedeutet, dass Bund, Kanton (Sicherheitsdirektion, Abteilung Bürgerrechtswesen) und Bürgergemeinde bzw. Einwohnergemeinde abklären, ob der oder die Gesuchstellerin sämtliche Einbürgerungskriterien erfüllt. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Punkte Erfüllung der Wohnsitzpflicht (12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz und 5 Jahre im Kanton), gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1 gemäss europäischem Sprachenportfolio), Integration in die Schweizerischen und regionalen Verhältnisse, Vertrautsein mit schweizerischen und regionalen Sitten und Gebräuchen, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz und Beachten der schweizerischen Rechtsordnung. In diesem Zusammenhang wird von den Gesuchstellenden das Unterzeichnen einer so genannten Loyalitätserklärung verlangt.
Der straf- und betreibungsrechtliche Leumund der Gesuchstellenden wird überprüft, ebenso der finanzielle Leumund. Dazu gehört die generelle Zahlungsmoral. Es wird unter anderem durch die Sicherheitsdirektion bei der Kantonalen Steuerverwaltung abgeklärt, ob die Steuern beglichen wurden. Der Bezug von Sozialhilfe stellt kein Einbürgerungshindernis dar, sofern dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin gegenüber keine Herabsetzung der Unterstützung oder keine Einstellung der Unterstützung wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten verfügt werden musste und sich die einbürgerungswillige Person gegenüber der Sozialhilfebehörde stets kooperativ verhalten hat. Wer sich einbürgern lassen will, muss auch die Integration der Partnerin oder des Partners, sowie der minderjährigen Kinder unterstützen und er oder sie darf die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Sämtliche der oben genannten Einbürgerungskriterien werden nach der Einreichung des Gesuchs parallel von Bund, Kanton und Gemeinden geprüft. Sobald sowohl die Eidgenössische, als auch die Kantonale Einbürgerungsbewilligung vorliegt, darf eine Person auch in der Gemeinde eingebürgert werden. Nach der Einbürgerung durch die Bürgergemeindeversammlung beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat zuhanden des Landrates die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Aufgabe der Mitglieder der Petitionskommission ist es, die Einbürgerungsdossiers erneut zu prüfen und dem Plenum des Landrates Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts zu stellen.
Erst mit dem Entscheid des Landrates erwerben die Gesuchsteller das Schweizer Bürgerrecht.
Heute liegen sechs Pakete an Einbürgerungsgesuchen vor, Traktanden 2-7. Es ist vorab festzustellen, dass die Petitionskommission alle nachfolgenden Einbürgerungspakete geprüft hat und beantragt, allen Bewerberinnen und Bewerbern das Kantonsbürgerrecht zu erteilen sowie die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festzusetzen. Im Detail hat die Kommission wie folgt entschieden:
- Traktandum 2, 2015/291: 17 Gesuche, 5:1 Stimmen bei einer Enthaltung;
- Traktandum 3, 2015/292: 12 Gesuche, 5:2 Stimmen;
- Traktandum 4, 2015/293: 15 Gesuche, 6:1 Stimmen;
- Traktandum 5, 2015/294: 24 Gesuche, 5:2 Stimmen;
- Traktandum 6, 2015/295: 18 Gesuche, 5:2 Stimmen;
- Traktandum 7, 2015/296: 12 Gesuche, 4:3 Stimmen.
Hanni Huggel (SP) sagt, dass sie grundsätzlich zu dem, was Georges Thüring zu den Einbürgerungsvoraussetzungen erläutert habe, etwas bemerken wolle.
Alle, über deren Gesuche abgestimmt werden, haben die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und deshalb ist es unverständlich, weshalb es bei den Abstimmungen immer Gegenstimmen gibt.
://: Mit 61:18 Stimmen bei 6 Enthaltungen erteilt der Landrat den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantonsbürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei
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