Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2015

Nr. 160

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt. Eine schriftliche Begründung liegt vor.


> Begründung des Regierungsrats


Hannes Schweizer (SP): Mit diesem Vorstoss hat Motionär Andreas Giger ein Anliegen jener Gemeinden eingebracht, die in den letzten Jahren einen unverhältnismässigen Anstieg der Sozialhilfekosten zu verkraften hatten. Zum Beispiel hat die Gemeinde Liestal in den letzten Jahren eine Steuererhöhung von 8 Prozent benötigt, um die Kosten aufzufangen. Die Gemeindepräsidentin von Waldenburg und Landrätin Andrea Kaufmann hat in der Presse angekündigt, dass ihre Gemeinde die Steuern auf 70% heraufsetzen müsse.


Es wurde heute ein Finanzausgleichsgesetz (gegen die Stimme des Sprechenden) verabschiedet. Darin wurden die Anliegen der Gebergemeinden umgesetzt. Die Nehmergemeinden zeigten sich solidarisch und stimmten der Umverteilung zu. Es ist ein Kompromiss, worunter nun wiederum kleine, finanzschwache Gemeinden leiden, denn die Solidarität beschränkt sich auf eine gegenüber den Gebergemeinden. Der Vorstoss, um den es hier geht, fordert nun in Form einer Motion und in Ergänzung zu dem, was bereits in den letzten Jahren gemacht wurde - nämlich den Lastenausgleich zu verbessern - die Regierung dazu auf, etwas mehr zu tun, als das, was nun im Finanzausgleichsgesetz festgehalten ist. Es ist auch ein Bekenntnis des Rats, wenn man sagt: Diese Kosten müssen solidarischer verteilt werden. Die finanzschwächeren Gemeinden haben dafür gesorgt, dass die Gebergemeinden ihre Steuersätze von teils 42 oder 43 Prozent halten können. Es ist ein grosszügiges Bekenntnis. Nun verlangt die SP ein Bekenntnis dazu, die Sozialhilfekosten solidarischer auszugleichen. Der Auftrag ist relativ offen formuliert, es sind verschiedene Modelle denkbar, z.B. jenes des Kantons Bern oder Solothurn. Es ist nicht so, dass bei einer Vertiefung des Ausgleichs die Gemeinden und deren Behörden demotiviert wären, die betreffenden Leute wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Es sind vielmehr andere Faktoren, welche diese Menschen in genau jene Gemeinden führen. Diese Faktoren sollen hier aber nicht weiter ausgeführt werden.


Es hat keinen Wert, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die Regierung hat ausführlich beschrieben, weshalb sie die Motion ablehnt. Mit einem Postulat würde man vermutlich den identischen Bericht in Form einer Vorlage erhalten. Diese zusätzliche Belastung lässt sich sparen. Deshalb muss nun ein Bekenntnis abgelegt werden: Eine Motion - oder nichts. Die SP-Fraktion bittet um Unterstützung.


Rolf Richterich (FDP) sagt, dass die FDP gegen eine Motion ist. Sie sieht nicht, dass die heute kantonale Regelung der Sozialhilfekosten den Gemeinden übertragen werden soll. Die FDP ist aber der Meinung, dass die Gemeinden das Geschäft unter sich aushandeln müssen und eine Verteilung zu finden ist, wie sie damit umgehen sollen. Wenn der Kanton aber eine Rolle dabei spielen kann und der zuständige Regierungsrat der Meinung ist, dass er eine moderierende Rolle einnehmen kann, wäre eine Mehrheit der Fraktion für eine Überweisung als Postulat.


Dominik Straumann (SVP) macht klar, dass die SVP-Fraktion gegen eine Überweisung sowohl als Motion als auch als Postulat ist. Sie erachtet es nicht als notwendig, dass der Kanton in dieser Frage mitredet. Es gibt genug Institutionen auf Stufe Gemeinde. Und es wurde heute bereits über den Finanzausgleich diskutiert.


Laut Klaus Kirchmayr (Grüne) ist die Fraktion Grüne/EVP gegen eine Überweisung als Motion, wäre in einer Mehrheit aber bereit, dem Vorstoss als Postulat zur Prüfung zuzustimmen. Den Finanzausgleich hält die Fraktion für das falsche Vehikel, um das Problem anzugehen. Der Finanzausgleich ist ertragsbasiert und gleicht die Steuerkraft im Kanton aus. Würde dieses Modell nun mit einem Kostenfaktor verfälscht, würden Nebeneffekte produziert, die sich erstens nicht abschätzen lassen, und weitere unerwünschte Effekte erzielen. Entsprechende Erfahrungen musste dieser Kanton schon leidvoll machen. Deshalb verschliesst sich eine Mehrheit der Grünen/EVP einer Prüfung zwar nicht - aber nicht im Rahmen des Finanzausgleichs. Eher noch, wie das bereits von den Vorrednern ausgeführt wurde, indem der Kanton als Moderator den Dialog zwischen den Gemeinden sucht.


Die CVP/BDP-Fraktion, so Claudio Botti (CVP), ist bei diesem Geschäft etwas gespalten. Eine starke Minderheit würde den Vorstoss sehr unterstützen. Vor allem jene, die aus Gemeinden kommen, die die Thematik konkret miterleben. Wie bereits von Hannes Schweizer betont, wurde heute morgen das Finanzausgleichsgesetz verabschiedet, was dazu führte, dass die Gebergemeinden nun befriedigt sind. Das Problem ist, dass es im Kanton trotzdem Ungleichheiten gibt - und zwar in den Gemeinden. Dafür kann der Kanton nichts. Der Sprechende hat das Gefühl, dass man aber immer auch noch etwas solidarisch untereinander sein sollte. Es wäre jetzt die Gelegenheit, ein Zeichen zu setzen und für einen gewissen Ausgleich pro Kopf zu sorgen. Natürlich ist es Sache der Gemeinden, und es wird auch immer wieder gesagt, dass sie selber schauen sollen. Aber wie will eine Gemeinde selber schauen, wenn der Wohnraum nun mal so ist, wie er ist, und sich daran in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten kaum etwas ändern lässt? Billiger Wohnraum ist eben lukrativer für weniger vermögende Personen. Hier lässt sich als Gemeinde nicht viel machen. In diesem Sinne wäre es positiv, wenn der Landrat den Vorstoss als Motion überweisen würde, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, etwas zu unternehmen.


Dem Kanton würde es gut anstehen, etwas Solidarität zu zeigen. Nachdem die Gebergemeinden davon profitiert haben, wäre es nun auch für die Nehmergemeinden ein schönes Zeichen. Deshalb ist die Motion zu unterstützen, um den Vorschlag anschliessend sauber zu diskutieren.


Linard Candreia (SP) macht klar, dass das Thema auch national im Gespräch ist. Die Quoten der Sozialhilfebezüger steigen enorm. Es trifft vor allem einzelne Gemeinden. Würde man die Motion in ein Postulat umwandeln mit der Begründung, dass sich der Kanton aus seiner Verantwortung verabschiedet und nunmehr moderiert, damit ist der Votant nicht einverstanden. Der Anstieg der Sozialhilfebezüger ist ein gesellschaftliches, kein kommunales Problem. Deshalb ist der Kanton auch in der Pflicht. Zur Pflicht: Es gibt Flüchtlinge, die den B-Status erhalten. Sie werden in den ersten fünf Jahren ja auch vom Kanton mitfinanziert. Er ist also immer mit in der Verantwortung, auch in Zusammenhang mit Integrationsmassnahmen. Der Kanton soll also nicht nur Moderator spielen, sondern eine aktive Rolle wahrnehmen.


Peter Riebli (SVP) redet gegen die Motion, obschon heute morgen bereits das Finanzausgleichsgesetz gegen seine Stimme verabschiedet wurde. Der Votant gibt allen Vorrednern recht: Es gibt ein Problem bei den Sozialhilfekosten. Sie steigen unaufhörlich und verschiedene Gemeinden bringt das an die Grenzen ihrer Finanzkraft. Eine Vergesellschaftung der Sozialhilfekosten ist jedoch der falsche Weg. Man muss das Problem bei der Wurzel lösen und nicht versuchen, die Kosten auf die einzelnen Köpfe abzuwälzen - um damit zugleich eine gewisse Eigenverantwortung der Gemeinden zu beseitigen. Das Problem lässt sich also weder mit dem Finanzausgleich noch mit einem Pro-Kopf-Ausgleich lösen. Die Lösung muss im Rahmen des Sozialhilfegesetzes erfolgen.


Es wurde gesagt, das Problem könne man nicht über den Finanzausgleich lösen. Der Votant betont, dass mit dem bestehenden Finanzausgleich ein Teil der Sozialhilfekosten bereits ausgeglichen wird. Im jetzigen Finanzausgleich befinden sich etwa 9 Millionen Franken, die anhand von klaren Kriterien wie Anzahl Ausländer, Deutschstunden in der Schule etc. verteilt werden. Ein weiterer Ausgleich wäre ungerechtfertigt. Es handelt sich um ein Problem, das generell und auf Gemeindeebene gelöst werden muss. Deshalb ist der Votant strikt gegen eine Überweisung sowohl als Motion wie auch als Postulat.


Andrea Kaufmann (FDP) bestätigt, dass die Sozialhilfekosten für viele Gemeinden ein Problem darstellen. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn Hannes Schweizer die Motion in ein Postulat umwandeln würde. Es ist nicht die Aufgabe des Kantons, die Sozialhilfekosten in Griff zu bekommen. Vielmehr sollten die Gemeinden untereinander solidarisch sein und zusammen eine Lösung finden. Es wäre deshalb gut, wenn der Kanton als Moderator auftreten oder wenn wieder eine Konsultativkommission ins Leben gerufen würde. Es ist im Moment nicht sehr einfach für die Gemeinden, untereinander eine Lösung zu finden. Die Solidarität wird im Moment nicht sehr gross geschrieben, wie die Votantin feststellen musste.


Hanspeter Weibel (SVP) dankt Peter Riebli für sein Votum, das es dem Votanten erlaubt, schneller zum Punkt zu kommen. Die Halbwertszeit des Gedächtnisses dieses Parlaments ist manchmal schon etwas bedenklich: Es wurde eben das Finanzausgleichsgesetz verabschiedet, und kürzlich das Sozialhilfegesetz. Möchte man nun bei jedem Einzelproblem grundlegende Anpassungen am System vornehmen, hat man ein Problem. Es ist daran zu erinnern, dass ins Sozialhilfegesetz reingeschrieben wurde, dass SKOS-Richtlinien angewendet werden können, aber nicht müssen. Das Problem ist, dass auf der einen Seite die Anzahl der Empfänger, auf der anderen Seite die Höhe der Auszahlungen stehen. Bei den Auszahlungen (den Sozialhilfeleistungen an sich) muss man sich mit dem neuen Sozialhilfegesetz nun tatsächlich nicht mehr an die SKOS-Richtlinien halten. Die Gemeinden können das Instrument nach ihrem Belieben anwenden. Es soll nun erst einmal das angewendet werden, bevor wieder mit Umverteilung begonnen wird.


Eine Umwandlung in ein Postulat oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle. Ein Postulat hat ohnehin keine Wirkung. Die Losung lautet: Ablehnen.


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bittet eindringlich, den Vorstoss sowohl als Motion als auch als Postulat abzulehnen. Mehrfach wurde die Solidarität angesprochen. Es ist dem Votanten nicht klar, wo eine mangelnde Solidarität unter den Gemeinden erkennbar sein soll. Natürlich ist ihm bewusst, dass es beim Finanzausgleichsgesetz auch kritische Stimmen gibt. Es wurden in diesem Saal aber bis jetzt vor allem die kritischen Stimmen der kleineren Gemeinden gehört. Würde eine grössere Gemeinde aufstehen, würde es sich auf die andere Seite hin garantiert gleich anhören.


Die Solidarität funktioniert, deshalb kam es auch zum heute verabschiedeten Finanzausgleichsgesetz. Die Solidarität im Finanzausgleichsgesetz basiert auf abstrakten, nicht beeinflussbaren Kriterien. Dort werden die Ressourcen der Gemeinden ausgeglichen. Das ist etwas ganz anderes. Es kommt nicht darauf an, wie hoch der Steuerfuss ist, ob die Gemeinde gut oder schlecht wirtschaftet, sondern es geht um den Ressourcenausgleich. Das ist das Zentrale beim Finanzausgleich. Das, worüber man jetzt redet, ist etwas total anderes. Man redet über effektive Kosten, die ausgeglichen werden sollen. Bei einer Aufteilung der Kosten durch 86 Gemeinden von Solidarität zu reden - das dehnt in den Augen des Sprechenden den Begriff der Solidarität doch erheblich. Man stelle sich vor: Die Gemeinde Nummer 86 beschliesst Ausgaben im Sozialbereich und weiss genau, dass 85 Gemeinden mitzahlen. Das wäre schon eine spezielle Solidarität. Deshalb ist es eigentlich ein fremder Ansatz, von effektiven Kosten zu reden, die pro Kopf verteilt werden sollen. Man kann sagen, dass damit falsche Anreize gesetzt werden. Und wenn man sagt, dass man diese mit einem anderen Anreizsystem korrigieren könne, ist fraglich, warum zuerst falsche Anreize gesetzt werden, um dies dann wieder mit anderen Anreizen zu korrigieren. Auch hier ist keine wirkliche Verbesserung sichtbar.


Der Kanton nimmt sich der Thematik der Gemeinden sehr wohl an. Er ist im Gespräch mit Waldenburg oder Grellingen und hat bereits entsprechende Einzelanträge bewilligt, die ja auch im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen sind. Es gibt dort auch den Lastenausgleich, der sich wiederum an objektivierbaren, nicht beeinflussbaren Kriterien orientiert, und ganz bewusst nicht an den effektiven Kosten. Es wurde dort festgestellt, dass der Lastenausgleich funktioniert: Jene Gemeinden, die stärker belastet sind, erhalten die Unterstützung.


Zusätzlich wurde ja bereits das Finanzausgleichsgesetz teilrevidiert, ebenso wurde das Sozialhilfegesetz angepasst, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen. Anlässlich der Sozialdirektorenkonferenz, an der der Votant teilnahm, wurde klar, dass die Wirkung der Auszahlungen auch überprüft werden muss und damit auch eine Anpassung der SKOS-Richtlinien nach unten höchstwahrscheinlich von der Sozialdirektorenkonferenz getragen wird. Mit anderen Worten: Man tut der Gemeindeautonomie und der Sache nichts Gutes. Damit soll aber nicht gesagt sein, dass die Regierung nichts unternimmt. Die Sozialhilfe und das Amt bleiben in den Händen der Direktion. Selbstverständlich bleibt man im Austausch, und es wird dafür gesorgt, dass das Übel an der Wurzel gepackt wird. Denn dort stellen sich die eigentlichen Probleme: Warum können nur so wenige Leute eingegliedert werden? Warum gibt es relative lange Abhängigkeiten? Und wo lässt sich das System generell verbessern - auch für die einzelnen Gemeinden, denen man übrigens auch Unterstützung angeboten hat?


Hannes Schweizer (SP) kann das, was Regierungspräsident Anton Lauber im letzten Teil seiner Rede gesagt hat, vollumfänglich unterstützen. Es geht darum, die Ursache zu bekämpfen und Infrastruktur einzurichten, damit möglichst viele Menschen aus der Sozialhilfe heraus finden. Zum Anfang des Votums des Regierungspräsidenten hat der Sprecher jedoch, diplomatisch formuliert, eine andere Meinung. Es wurde ein Szenario beschrieben, wonach der Motionär die Absicht habe, alle Sozialhilfekosten auf die Anzahl Einwohner zu verteilen. Das ist natürlich nicht die Idee der Motion. Es gibt viele andere Möglichkeiten.


Wenn der Votant nun innerhalb einer Viertelstunde einen Meinungswandel erlitten hat, so ist das nicht wegen der starken Argumente für die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Sondern deshalb, weil der zuständige Regierungsrat bereit dazu zu sein scheint, zu vermitteln und aufzuzeigen, wie stark belastete Gemeinden zu unterstützen wären. Kommt dies in Form einer Vorlage in den Landrat, kann es zumindest zur Entspannung in dieser heiklen Diskussion führen. In diesem Sinne wird die Motion in ein Postulat umgewandelt.


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) weist darauf hin, dass er von Hannes Schweizer leicht überinterpretiert wurde. Er hat deutlich seine Bitte zum Ausdruck gebracht, die Motion und das Postulat abzulehnen. Er werde aber trotzdem aktiv bleiben, was selbstverständlich ist. Der Regierungsrat ist aber nicht bereit zu prüfen, wie es im Text heisst, im Verhältnis der Einwohnerzahl die Kosten pro Kopf zu verteilen. So steht es im Antrag glasklar zu lesen. Das ist aber eindeutig die falsche Richtung.


Peter Riebli (SVP) sagt, dass die Umwandlung in ein Postulat nichts am Problem ändert, dass damit eine Pro-Kopf-Vergesellschaftung der Sozialhilfekosten angestrebt wird. Falls dies überwiesen würde, müsste man mit einer Motion antworten, die verlangt, das Steuereinkommen des Kantons pro Kopf auf die Gemeinden zu verteilen. Dies wäre in etwa dasselbe, wie das, was hier mit den Sozialkosten versucht wird. Der Votant bittet, das Postulat abzulehnen.


://: Der Landrat lehnt den Vorstoss 2014/426 mit 51:29 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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