Protokoll der Landratssitzung vom 25. Februar 2016
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2015-034 vom 27. Januar 2015 Vorlage: Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP); Anpassung 2012 -Bericht der Bau- und Planungskommission vom 16. Februar 2016 - Beschluss des Landrats vom 25. Februar 2016: < beschlossen; FPlR > |
Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) erläutert, dass die Gründe für die Anpassung der Richtpläne im Kommissionsbericht nachgelesen werden können. Die Kommission hat nur an fünf der neun Objektblätter geringfügige Änderungen vorgenommen. Dass der Bericht 56 Seiten und alle Objektblätter umfasst ist damit zu begründen, dass der Landrat alle Änderungen, d.h. auch jene des Amtes für Raumplanung, genehmigen muss. Die violetten Änderungen sind jene des Amtes, die wenigen blauen Stellen wurden durch die Kommission geändert. Die Kommission hat den gesamten Text und nicht nur die Beschlüsse behandelt. Daraus folgte lediglich eine Anpassung in den Textpassagen. Daher wird der Landrat gebeten, sich lediglich auf die Beschlüsse zu konzentrieren. Grosser Dank gilt dem Kommissionssekretär Damian Zurschmiede, der immer hervorragende Berichte verfasst.
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- Eintretensdebatte
Markus Meier (SVP) sagt, die vorliegenden Anpassungen sind beinahe rückwirkender Natur. Obwohl der Titel der Vorlage «Anpassungen 2012» lautet, umfasst er Änderungen von 2013 und 2014. In der Kommissionsdebatte wurde deutlich, dass es in diesem Bereich vermutlich nie eine Synchronisation geben kann. Das Kommissionsresultat ist einstimmig, die SVP-Fraktion stimmt dem Geschäft zu.
Martin Rüegg (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion den Veränderungen zustimmt, aber zwei Einzelanträge einbringen wird. Die Richtplanänderungen wurden durch das Agglomerationsprogramm 2012 bedingt, woher vermutlich der Titel der Vorlage stammt. Mit den Anpassungen ist die SP grossmehrheitlich einverstanden, auch mit dem neuen Objektblatt «historische Verkehrswege».
Thomas Eugster (FDP) informiert, dass die Anpassung des Richtplans die Voraussetzung ist, damit die Änderungen des 2. Agglomerationsprogramms des Bundes realisiert werden können. Viele dieser Projekte sollten bereits starten, weshalb die Änderungen endlich formal vom Landrat beschlossen werden müssen. Die Kommission hat sich besonderes darauf geachtet, dass die Änderungen des Richtplans in Übereinstimmung mit dem 2. Agglomerationsprogramm sind und hat inhaltlich nur kleine Änderungen vorgenommen. So wurden realisierte Projekte gestrichen und solche die per Definition nicht in die KRIP gehören. Für grössere inhaltliche Anpassungen und Diskussionen ist die KRIP 2012 das falsche Instrument. Dies muss in der aktuell anstehenden KRIP-Anpassung 2016 erfolgen, wo sich die FDP dezidiert einbringen wird. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Die Grüne/EVP-Fraktion sieht ebenfalls davon ab bei dieser Anpassung des KRIP auf Details einzugehen, informiert Lotti Stokar (Grüne). Zu den Anträgen der SP-Fraktion gibt es noch keine Meinung, da sie diese bisher nicht kennen.
Die CVP/BDP-Fraktion stimmt den vorwiegend redaktionellen Anpassungen des KRIP ebenfalls zu, sagt Felix Keller (CVP). Im neuen Objektblatt «historische Verkehrswege» wurden über 60 km erfasst, was beachtlich ist und hoffentlich touristisch genutzt wird. Die CVP vermisst allerdings die Hauenstein-Strecke, die von hohem historischem Wert ist.
Matthias Häuptli (glp) informiert, dass die KRIP-Anpassungen in der GLP/G-U-Fraktion unbestritten sind.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Objektblätter
Objektblatt S 4.1 keine Wortbegehren
Objektblatt L 3.1 keine Wortbegehren
Objektblatt V 1.1 keine Wortbegehren
Objektblatt V 1.2 keine Wortbegehren
Objektblatt V 2.1
Martin Rüegg (SP) beantragt auf S. 29 im Abschnitt «Örtliche Festlegungen», «Vororientierung» die Streichung von «ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck - Bahnhof SBB - Birsig (Gundeldinger-Tunnel) (orientierend)». Nach der ELBA-Abstimmung und dem Nein zum ELBA Ausbau ist das Projekt obsolet. Im Kanton Basel-Stadt gibt es zudem grossen Widerstand.
Markus Meier (SVP) weist darauf hin, dass der unveränderte Beschluss orientierenden Charakter hat. Das Objekt liegt nicht alleine in der Zuständigkeit des Kantons Basel-Landschaft, sondern in der übergeordneten Erschliessung. Die Streichung der orientierenden Information wäre untragbar. Das Projekt ist nicht mit der ELBA gestorben, wie Martin Rüegg glauben macht.
://: Der Landrat lehnt die beantragte Streichung des Punktes «ABAC, Autobahnanschluss Basel-City, Gellertdreieck - Bahnhof SBB - Birsig (Gundeldinger-Tunnel) (orientierend)» auf dem Objektblatt 2.1 unter «Vororientierung» mit 57:26 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Objektblatt V 2.2
Martin Rüegg (SP) beantragt auf S. 38 im Abschnitt «Örtliche Festlegungen», «Festsetzung» die Streichung der Punkte «Umfahrung Waldenburg, Neubau» und «Umfahrung Rickenbach, Neubau». Beide Ortsdurchfahrten wurden vor kurzem erneuert, das Verkehrsaufkommen rechtfertigt zudem die Ausgaben für eine Umfahrung nicht. Insbesondere im Fall Waldenburg sind die Entwicklungsmöglichkeiten durch die Trassesicherung der Gemeinde behindert.
Markus Meier (SVP) wähnt sich wieder in der Kommissionssitzung, in der dieser Punkt ebenfalls erörtet wurde. Die Linken haben heute Vormittag beklagt, dass die Gemeinden zu wenig in die ÖV-Vorlage eingebunden wurden. Hier würde eine Anpassung des KRIP vorgenommen, ohne dass eine Konsultation der Gemeinden stattgefunden hat. Diese wird bei der generellen Revision des KRIP durchgeführt. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass nicht vorgegriffen werden sollte. Erst nach dem Mittun der Gemeinden sollten die Streichungen erfolgen. Der Landrat wird gebeten, diesen Kombiantrag abzulehnen.
Thomas Eugster (FDP) pflichtet Markus Meier bei. Der KRIP 2016 ist in der Vernehmlassung, die Gemeinden können sich dazu einbringen. Es sollte nicht über die Köpfe der Gemeinden hinweg die Streichung dieser Ortsumfahrungen beschlossen werden. Das wurde heute Vormittag oft genug gesagt. Die FDP-Fraktion bittet ebenfalls darum, den Antrag abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt die beantragte Streichung des Punktes «Umfahrung Waldenburg, Neubau» auf dem Objektblatt 2.2 unter «Festsetzung» mit 53:22 Stimmen bei acht Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
://: Der Landrat lehnt die beantragte Streichung des Punktes «Umfahrung Rickenbach, Neubau» auf dem Objektblatt 2.2 unter «Festsetzung» mit 54:24 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Objektblatt V 2.3 keine Wortbegehren
Objektblatt V 3.2 keine Wortbegehren
Objektblatt V 3.4 keine Wortbegehren
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über den Kantonalen Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2012, gemäss Antrag der Bau- und Planungskommission mit 78:0 Stimmen bei sieben Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2012
vom 25. Februar 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (KRIP), bestehend aus den Anpassungen der Objektblätter S4.1, L3.1, V1.1, V1.2, V2.1, V2.2, V2.3 und V3.2 und der Anpassungen in der Richtplan-Gesamtkarte und der Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur sowie des neuen Objektblattes V3.4, wird beschlossen.
2. Der vorliegende Landratsbeschluss unterliegt dem fakultativen Planungsreferendum (§ 31 Abs. 1 lit. a Kantonsverfassung (KV)).
3. Die Anpassung des Kantonalen Richtplans tritt mit rechtskräftigem Beschluss des Landrates in Kraft.
4. Der Beschluss der Anpassung des Kantonalen Richtplans bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat (Art. 11 Abs. 1 RPG). Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Bundesrat zu gegebener Zeit die Genehmigung zu beantragen.
Für das Protokoll:
Leonie Schwizer, Landeskanzlei
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