Protokoll der Landratssitzung vom 25. Februar 2016
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2015-399 vom 12. November 2015 Motion der SP Fraktion: ELBA-Umbau vor den Landrat - Der Regierungsrat beantragt: Ablehnung ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrats vom 25. Februar 2016: < abgelehnt > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt.
> Begründung des Regierungsrats
Martin Rüegg (SP) fragt sich, wie es nach dem Nein vom November 2015 zur Variante ELBA-Ausbau nun weiter gehen soll. Der Landratsbeschluss bestand aus acht Punkten. Gegen die Punkte 3 und 6 wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Was bedeutet das? In Punkt 3 ging es um die Anpassungen der Objektblätter und die Anpassungen in den beiden Richtplan-Karten. Diese sind nicht rechtskräftig, es gelten also die bisherigen Bestimmungen, ohne Ausbau und auch ohne gemeinsame Elemente. Im Punkt 6 ging es um den Planungs- und Projektierungskredit. Dieser wurde ebenfalls nicht bewilligt. Es braucht somit einen neuen Beschluss, um zu Lösungen zu gelangen, welche die Verkehrsprobleme im ELBA-Raum aufgreifen und weiter bearbeiten. Mit anderen Worten: Die Variante Ausbau kann nicht weiterbearbeitet werden, da die rechtlichen Grundlagen und das Geld dazu fehlen. Der Votant erinnert daran, dass der kantonale Richtplan behördenverbindlich ist.
Um die Verkehrsprobleme im ELBA-Raum zu lösen, braucht es einen neuen Landratsbeschluss zur Anpassung des Richtplans sowie für einen neuen Planungskredit. Dieser Beschluss muss der Volksabstimmung vom 8. November selbstverständlich Rechnung tragen. 2009 erteilte der Landrat der Regierung den Auftrag, innert fünf Jahren eine Vorlage mit zwei Varianten vorzulegen. Damals ging es noch um eine Alternative zur Südumfahrung. Die eine der beiden Varianten kann nach dem Volksentscheid nicht weiterverfolgt werden. Ende September sah dies die Regierung ebenso. Gemäss der Berichterstattung der Basler Zeitung schrieb die Regierung in einem Antwortschreiben an die Juso, den Volksentscheid respektieren zu wollen. Der Votant geht davon aus, dass dies auch im Februar 2016 noch der Fall ist. Es macht daher Sinn, die zweite Variante genau anzusehen und dem Landrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auch diese Variante wurde unter Einbezug der betroffenen Gemeinden, Basel-Stadt und französischen Gemeinden in fünfjähriger Arbeit in einem mustergültigen Planungsprozess erarbeitet.
Was verlangt die Motion? Die Variante Umbau soll dem Landrat vorgelegt werden, damit er darüber diskutieren und befinden kann. Die Motion verlangt nicht, dass Planungskredit und der Richtplan-Eintrag Umbau schon vorgenommen werden soll. Wird die Motion überwiesen, muss die Variante Umbau dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Motionär geht davon aus, dass auch eine erneute Vorberatung in der Bau- und Planungskommission folgerichtig und angebracht ist. Dabei lassen sich Änderungen vornehmen.
Wird die Motion aber abgelehnt, steht man vor einem echt teuren Scherbenhaufen. Die Lösung der Verkehrsprobleme im ELBA-Raum müssen von Grund auf neu geplant werden (mit Ausnahme des Zubringers Allschwil). Das käme einer Verschwendung grosser Ressourcen gleich. Das kann sich der Kanton Baselland - jetzt sowieso - schlicht nicht leisten.
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit diversen Argumenten ab. Es ist mit dem Regierungsrat darin übereinzustimmen, dass der Stimmbürger mit seinem Nein am 8. November ein finanzpolitisches Signal gesetzt hat. Das ist jedoch absolut verständlich, befindet man sich doch in einer Sparphase. Wird von allen verlangt, den Gürtel enger zu schnallen, darf dies auch von den Befürwortern bzw. den Verlierern der Abstimmung verlangt werden. Ein weiteres Argument ist, dass der Umbau in den nächsten 10 Jahren teurer als der Ausbau werden soll. Das ist richtig. Nur: Wird das tatsächlich 1:1 so umgesetzt wie jetzt? Letztendlich bleibt aber die Differenz von einer Milliarde bestehen - und das ist entscheidend. Zudem bezweifelt der Regierungsrat offenbar, dass die Bereitschaft zur Umsetzung der Variante Umbau bei den Gemeinden vorhanden ist. Das wird sich zeigen, wenn der Umbau beschlossen ist. Sicher ist bisher nur eines: wäre die Bereitschaft da gewesen, die Variante Ausbau umzusetzen, wäre sie beim Volk nicht gescheitert.
Schliesslich bringt die Regierung als Argument vor, die Vorlage sei für die Bevölkerung zu komplex gewesen, deshalb also nicht verstanden worden. Das kommt für den Votanten einer Bankrotterklärung gleich und lässt sich immer dann einbringen, wenn eine Abstimmung verloren gegangen ist. Das kann nicht die Erklärung sein, abgesehen davon, dass man das Volk damit für dumm verkauft.
Fazit: Mit der Ablehnung der Motion lehnt der Regierungsrat, völlig unverständlicherweise, auch die eigene Vorlage ab. Er desavouiert damit die eigene fünfjährige Planungsarbeit und riskiert den totalen verkehrspolitischen Scherbenhaufen. Der Motionär erwartet von der Regierung, dass sie für ihre Vorlage kämpft, statt sie zu bekämpfen, dass sie für die Second best-Variante einsteht und damit signalisiert, die Verkehrsprobleme in diesem Raum lösen zu wollen. Auch wenn es nun nicht die Luxusvariante, sondern halt nur die Trottinett-Variante ist. Ein Nein zur Motion käme auch einer Diskussionsverweigerung gleich. Das wäre demokratiepolitisch fatal. Mit einem Nein auf die Variante Umbau gar nicht einzutreten, und gleichzeitig die Variante Ausbau und insbesondere die stadtnahe Tangente weiter zu verfolgen (über das ordentliche Budget), würde bedeuten, dass der Volksentscheid vom 8. November massiv missachtet und hintergangen würde. Das wäre eine Salamitaktik. Zudem, wie bereits betont, würde die rechtliche Grundlage fehlen.
Der Votant bittet, zu akzeptieren, dass die Volksabstimmung den bekannten Ausgang genommen hat. Es besteht der Auftrag, die Verkehrsprobleme im Raum Allschwil zu lösen. Mit der Zustimmung zur Motion kann gezeigt werden, dass man an einer Lösung ernsthaft interessiert ist.
Markus Meier (SVP) findet, dass Martin Rüegg mit seiner Forderung, den Volksentscheid zu akzeptieren, bei der SVP just an der richtigen Adresse sei. Die Partei ist es sich gewohnt, Volksentscheide zu akzeptieren, und vor allem ist sie der Meinung, dass sie dann auch umgesetzt werden sollen...
Um was geht es? Es gibt ein verfahrenstechnisches Momentum, es gibt ein politisches Momentum, und es gibt das Momentum, dass man dem Volk eine riesige Summe vorgaukelte, die bejaht würde, wenn das Volk die Vorlage annähme. Dabei ging es um einen wesentlich kleineren Planungskredit. Dadurch aber war die Planungsvorlage zum Scheitern verurteilt. Dass sich die SVP der Diskussion nicht verweigert, zeigt der heutige Tag, an dem das Thema aktiv aufgenommen wird und die eingebrachten Argumente widerlegt werden.
Die SVP ist der Meinung, dass mit dem Nein zur ELBA-Vorlage klar ist, dass die Planung so nicht vorgenommen werden kann. Gleichzeitig ist man aber auch der Meinung, dass die Variante Umbau durchaus Gegenstand des Prozesses war; sie war es aufgrund der Auflagen, ging danach in die vorberatende Kommission und hatte damals im Rahmen des parlamentarischen Prozesses nicht obsiegt - und wurde somit eben verworfen. Deshalb handelt es sich hier um eine Art Rückkommensantrag auf eine verworfene Vorlage.
Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass man - mit welchen begleitenden Emotionen auch immer - mit der Ablehnung des Ausbaus damit zwangsläufig für einen Umbau gestimmt hätte. Dies aber wird mit dem vorliegenden Vorstoss suggeriert. Der Weg muss ein anderer sei. Es braucht eine neue Vorgehensweise und man sollte damit entsprechend dem Stimmvolk begegnen. Ganz sicher aber soll nicht eine Vorlage aus der Schublade geknübelt werden, die im Rahmen des Prozesses bereits einmal verabschiedet wurde. Deshalb wird die SVP-Fraktion die Motion ablehnen.
Laut Felix Keller (CVP) deckt sich die Haltung der CVP/BDP-Fraktion mit der Argumentation des Regierungsrats. Man ist der Meinung, dass das Volk nicht über die Alternativen Um- oder Ausbau abgestimmt hat, sondern es hat seine Meinung zum Ausbau kundgetan und dabei der Finanzierung nicht zugestimmt. Der Umbau wurde in diesem Rahmen bereits eingehend diskutiert, wobei sich eine Mehrheit dagegen wandte. Es macht wenig Sinn, das Ganze noch einmal vorzulegen. Somit ist klar: Umbau ist nicht ausführbar - und vor allem auch nicht finanzierbar, so wie es jetzt daherkommen soll, da es genauso 10 Millionen kostet, wozu das Volk Nein sagte.
Die CVP/BDP-Fraktion begrüsst, wenn man nun im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die sowohl im Um- als auch im Ausbau unbestrittenen Elemente herauslöst und diese weiterverfolgt. Und dann sollen die entsprechenden Vorlagen für die Richtplanfestsetzung wieder in den Landrat zur Diskussion kommen. Aber die ganze Diskussion rund um den Umbau noch einmal in diesem Gremium zu führen, kann man sich wirklich sparen. Der Zeithorizont ist 2050. Man wird also noch einige Male über ELBA diskutieren und vor allem werden das viele weitere Landrätinnen und Landräte in Zukunft ebenfalls tun. So schnell lässt sich ELBA nicht bodigen. Die CVP/BDP-Fraktion lehnt die Motion einstimmig ab. Man ist der Meinung, man befinde sich auf gutem Weg. Die Regierung hat aufgezeigt, wie sich die guten Massnahmen im Rahmen des ELBA-Perimeters umsetzen lassen. Man ist zuversichtlich, dass allenfalls in 50 Jahren doch noch eine gute Lösung auf dem Tisch ist.
Hanspeter Weibel (SVP) hat doch leicht gestaunt über die Argumentation von Landrat Rüegg. Der Votant muss aber auch gestehen, dass er etwas neidisch ist. Damals, als es um die Pensionskassenabstimmung ging, wurde mit grossen finanziellen Folgen argumentiert. Das Volk liess sich davon nicht abschrecken und stimmte der Ausfinanzierung trotzdem zu. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Zahlen damals doch nicht ganz falsch gewesen sind. Umgekehrt kommt die andere Seite im Abstimmungskampf mit Fantasiezahlen und bezeichnet dann das Resultat als Scherbenhaufen. Dabei wurde dieser Scherbenhaufen mit den falschen Argumenten aktiv herbeigeführt. Angesichts der Finanzlage hatten dann tatsächlich viele das Gefühl, dass man diesen Weg nicht beschreiten dürfe. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass die Bevölkerung die andere Variante gewählt habe, scheint dem Votanten stark fahrlässig. Er ist nicht der Meinung, dass eine bereits diskutierte Variante erneut aufgelegt werden soll. Der Planungskredit wurde abgelehnt - jetzt aber die ganze Sache erneut in den Landrat zu zerren, ist nichts anderes als eine politische Zwängerei. Wenn auch eine logische Konsequenz aus der vorangegangenen Argumentation, die allerdings falsch war.
Matthias Häuptli (glp) und seiner glp/GU-Fraktion ist klar, dass die Variante Umbau, die von seiner Fraktion ursprünglich unterstützt wurde, im Landrat keine Chance hat, ebensowenig wie in einer Volksabstimmung, weil sich dann die ablehnenden Stimmen kumulieren würden. Insofern ist die Argumentation der Regierung nicht ganz falsch, nun kleinere Brötchen zu backen und einzelne Projekte vorzulegen. Trotzdem empfiehlt die glp/GU-Fraktion die Motion zur Annahme.
Warum? Würde man die Motion ablehnen, kämen einzelne Projekte aufs Tapet, zu denen man sich austauschen könnte. Man würde aber keine Gelegenheit mehr erhalten, die ELBA-Gesamtplanung nach dem ablehnenden Volksentscheid erneut anzuschauen. In diesem Sinne birgt die Motion Chancen, dass die bestehende Vorlage nochmals in der Kommission auf den Tisch kommen und dort wie hier beraten werden könnte. Klar ist, dass nicht der Umbau beschlossen wurde, aber man hätte dann die Möglichkeit, diese oder jene Elemente aus der Vorlage weiterzuverfolgen. Dies wäre ein zielführender Weg.
Nach der Ablehnung durch die Regierung kann es laut Andreas Dürr (FDP) auch keine grosse Überraschung sein, wenn die FDP-Fraktion ebenfalls, und zwar geschlossen, in diesem Sinne entscheiden wird. Die Motion kann aber nicht ganz vom Tisch genommen werden, ohne dass nicht noch ein paar Worte dazu gesagt sind. Der Votant wird seinen kleinen Vortrag aufbauen in Ausgangslage, juristische Feststellungen, Abstimmungen, Feststellungen zur Motion im eigentlichen, zum Volkswillen und schliesslich «Learnings».
Was war die Ausgangslage? Es gab den Landratsbeschluss zur Ausbauvariante. Der Umbau wurde besprochen und als nicht tauglich zurückgewiesen. Beschlossen wurde Ausbau, Ziffer 2 des Beschlusses, wogegen sich gar kein Referendum ergreifen liess. Das war auch gar nicht nötig, denn es ist ein Planungsbeschluss für die nächsten 35 Jahre bis 2050. Die einzelnen Projekte werden ohnehin aufgelegt, wobei sich diese fallweise anschauen lassen. Der Ausbaubeschluss ist weder in Gesetz noch Verfassung noch sonstwo gemeisselt, weshalb man ihn auch nicht ändern kann. Das wusste die SP auch. Deshalb ergriff sie korrekterweise das Referendum gegen Ziffern 3 und 6. Ziffer 3 betrifft das Planungsreferendum, die 37 angefochtenen Einträge in den Kantonalen Richtplan - von denen notabene 23 gemeinsame Projekte in Um- und Ausbau, und über 20 ÖV-Projekte waren. Zweitens wurde ein Finanzreferendum ergriffen gegen den Planungskredit von CHF 11 Mio. Dies hätte keine Sau hinter dem Ofen hervorgelockt, weshalb man das Ganze etwas aufpeppte und so wurden aus den 11 Millionen 1.8 Milliarden. Es ging weder um 37 Projekte noch um 23 ÖV-Projekte, sondern es ging um eine 1.8 Milliarden teure Strasse. Genau das wurde dem Wähler erzählt.
Während des ganzen Abstimmungskampfes ging es um eine Abstimmung finanzpolitischer Art. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons war der Ausgang wenig überraschend. Es ging aber in Wirklichkeit immer nur um die CHF 11 Mio., dem Planungskredit mit einem Horizont von 35 Jahren. Dies wurde möglicherweise von den Befürwortern der Abstimmung schlecht transportiert. Gleichwohl hätte auch das Referendumskomitee ehrlich sein und verdeutlichen müssen, dass ein Nein kein Nein zum Ausbau ist, dass ein Nein nicht zwangsläufig Umbau bedeutet. Dies wurde nun auch realisiert, was die Existenz dieser Motion erklärt, die den Umbau verlangt. Scheinheilig wird dabei von einem Scherbenhaufen geredet, der doch ganz bewusst selbst herbeigeführt wurde.
Der Umbau wurde also in diesem Rat erledigt. Nun erneut darauf zurückzukommen, entspricht einem Rückkommensantrag. Und dann gilt es sich zu überlegen, was sich denn seit letztem Herbst, als der Rat sich für die Variante Ausbau entschied, geändert hat. Die Seite des Motionärs legitimiert dies mit dem Ausgang der Abstimmung, wonach das Volk den Ausbau abgelehnt habe. Aber das ist eben nicht der Fall, weil dies gar nicht zur Abstimmung stand. Mit anderen Worten: Es hat sich rein gar nichts verändert. Ausser dass vielleicht die Sensitivität bezüglich der Finanzen seither gestiegen ist. Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Variante Umbau in den nächsten Jahren noch teurer ist als die Variante Ausbau, würde der Volkswille erst recht missachtet, wenn der Umbau nun bevorzugt würde.
Nun noch zu den Learnings: Zum einen wäre es richtig, wenn man in den Abstimmungskämpfen grundsätzlich und parteineutral sagt, worum es geht und was das Resultat der Abstimmung ist. Hier können beide Seiten lernen. Aber dann müssen auch Vorlagen gebracht werden, in denen klar ist, worüber abgestimmt wird. Weiter ist festzuhalten, dass es in diesem Kanton möglicherweise ein Überangebot bezüglich Referenden gibt. Eine kritische Bemerkung, losgelöst von ELBA, zum Planungsreferendum: Im Kanton Baselland beschliesst der Landrat über den Kantonalen Richtplan. Es handelt sich um behördenverbindliche Beschlüsse. Und der Beschluss untersteht dann dem sogenannten Planungsreferendum.
Womöglich gibt es hier einen gewissen Overkill an Demokratie im Kanton. Denn der Landrat ist eigentlich bereits legitimiert. In den meisten anderen Kantonen wird der behördenverbindliche kantonale Richtplan vom Regierungsrat erledigt, so auch im Kanton Basel-Stadt. Es gibt hier bereits den hohen Level durch den Landrat, den der Votant nicht antasten möchte. Man müsste sich aber ernsthaft fragen, ob der nächsthöhere Level des Planungsreferendums nicht zuviel des Guten ist. Der Votant vermutet, dass Baselland der einzige Kanton mit dieser Möglichkeit ist. Um derartige Debatten zu verhindern, könnte man das Instrument des Planungsreferendums in Zweifel stellen, bzw. es überdenken. Wenn sich das als Learning aus dem Abstimmungskampf ziehen liesse, hätte man doch noch etwas profitiert.
Lotti Stokar (Grüne) kann ihrem Vorredner dahingehend zustimmen, dass die Variante Ausbau rein formell nicht abgelehnt wurde. Allerdings erstaunte es die Votantin auch, dass kurz nach der Abstimmung die Regierung verkündete, dass die Strasse Richtung Ausbau weiterhin Gültigkeit habe. Es scheint doch etwas tendenziös und im Kaffeesatz gelesen, wenn man für sich alleine beansprucht zu wissen, was die Leute mit ihrem Entscheid genau sagen wollten.
Natürlich handelt es sich nur um Planungsgeld. Mit der Planung werden aber Vorarbeiten für Investitionen gemacht, die sehr wohl Ausbauprojekte beinhalten. Wenn man also das Projekt nicht möchte, müsste man auch der Planung den Riegel schieben, weil man sonst nur Geld in den Sand gesetzt hätte. Es ist also etwas heikel zu verkünden, dass das Volk den Ausbau gewollt und den Umbau abgelehnt hat. Darüber wurde eigentlich gar nicht abgestimmt.
Die Votantin hat deshalb auch etwas Mühe mit der Motion, die auf den Umbau setzt. Denn das ist nicht wirklich das Thema. Es geht eigentlich darum, wie schon Matthias Häuptli sagte, dass eine riesige Arbeit geleistet wurde (wobei die Sprecherin selbst im Steuerungsausschuss vertreten war) und zahlreiche Bausteine zusammengesetzt wurden. Es sind aber viele Bausteine in beiden Varianten enthalten. So gesehen hat auch die Regierung in der Medienmitteilung verlauten lassen, dass sie in Zukunft Massnahmen zur Abstimmung bringen möchte, die in beiden Stossrichtungen enthalten sind. Deshalb ist der Widerstand gegen die Motion nicht wirklich verständlich. Warum soll man ihr nicht auch eine Chance geben, um auf dieselbe Ebene zu kommen? Es gäbe dann wieder eine Auslegeordnung und man ginge anders vor. In der Steuerungsgruppe war nämlich die grosse Frage, welchen Weg man mit ELBA nun weiter beschreiten möchte: Soll es zuerst eine Richtplananpassung geben? Muss zuerst Planungsgeld beantragt werden? Was macht der Landrat, was das Volk? Muss es in Stücken serviert werden?
Es handelte sich um etwas ganz Neues für den Kanton, und es erstaunt deshalb eigentlich nicht, dass man mit dieser Abstimmung leicht überfordert war und nun die Frage im Raum steht, wie mit diesem Nein umgegangen werden soll. Es ist keineswegs alles verloren, sondern weiterhin auf dem Tisch. Somit kann man sich nun von Neuem dahinter setzen und sich überlegen, was in welchen Etappen Sinn macht.
Damit beantragt die Votantin, der Motion zuzustimmen. Nicht, um buchstabengetreu die Variante Umbau umzusetzen, sondern um den Fächer aufzutun und offen zu lassen.
Kathrin Schweizer (SP) möchte noch einmal in die Geschichte zurückblicken. Was ist vor einem Jahr passiert? Die Regierung schlug, nach einem vorbildlichen Prozess, zwei ELBA-Varianten vor. In der Vorlage führte sie nicht aus, weshalb sie die Ausbau-Variante vorzog. Sie zog sie einfach vor, ohne dass dies mit einem einzigen Satz begründet worden wäre. Und der Landrat folgte der Regierung.
Die Qualität des ELBA-Prozesses war, dass endlich einmal keine Salamitaktik und kein Flickenteppich mit hier ein bisschen ÖV und da ein bisschen Strassenausbau bestand. Es wurde vielmehr der gesamte Raum in den Blick genommen, um zu schauen, wie die Mobilität darin zu organisieren wäre. Herausgekommen sind, wie bekannt, die zwei Varianten. Die Regierung und die Mehrheit des Landrats haben sich für die teurere der beiden entschieden. In diesem Sinn war es ein finanzpolitischer Entscheid des Volks, das mit seinem Votum deutlich gemacht hat, dass man sich diese teure Lösung für CHF 1.8 Milliarden für die nächsten 35 Jahre nicht leisten wolle. Hingegen gibt es eine Variante, die die anerkannten Verkehrsprobleme im Leimental lösen kann - die Variante Umbau. Diese aber wurde weder von der Bau- und Planungskommission noch im Landrat à fonds diskutiert. Als man sich für die Ausbauvariante entschied, kam es gar nicht mehr zu einer richtigen Detailberatung des Umbaus, weil klar war, dass eine Mehrheit den Ausbau favorisierte.
Die SP fordert nun einfach, den Umbau nochmals in der Kommission zu behandeln, damit es in derselben Tiefe diskutiert und verstanden werden kann, wie das beim Ausbau der Fall war. Dann erst kann eine koordinerte Planung des Verkehrsraums erfolgen. Es macht keinen Sinn, das Ganze in einzelne Stückchen zu zerbröseln und zu diskutieren. Die Probleme werden so nicht gelöst werden, man wird stets hinterher rennen, weil es immer nur darum gehen wird, Feuer zu löschen. Es braucht eine einheitliche Konzeption über den gesamten Raum. Die Votantin bittet aus diesem Grund, der Motion zuzustimmen.
Christine Koch (SP) warnt davor, fünf Jahre Planungsarbeit nun in den Sand zu setzen. In Mitwirkungsveranstaltungen mit 26 Gemeinden wurden zwei gleichwertige Varianten erarbeitet: Umbau und Ausbau. Beide wurden verabschiedet, wurden aber in der Bau- und Planungskommission nicht gleichwertig diskutiert. Der Landrat war mehrheitlich für den Ausbau, das Volk dagegen. Und nun möchte die Regierung am Ausbau festhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nun keine koordinierte Entwicklungsplanung mehr nötig sein soll. Jetzt sollen plötzlich nur noch Einzelprojekte verfolgt werden. Viele Projekte stehen aber in einem Zusammenhang. Deshalb muss man jetzt nach Ablehnung des ELBA-Ausbaus dem Umbau zustimmen. Vielleicht nicht so, wie er nun auf Papier vorliegt, aber man kann etwas Neues daraus hervorziehen, damit die fünf Jahre Planung nicht umsonst waren.
Die Fasnacht ist vorbei. Die Sprecherin rät, die Larven abzuziehen. Dann ist die Sicht klarer.
Martin Rüegg (SP) erlaubt sich, auf einiges des Gesagten nachträglich einzugehen. Zuerst zum «demokratischen Overkill» von Andreas Dürr. Dieser hatte richtig bemerkt, dass es drei Möglichkeiten gibt, ein Referendum zu ergreifen: Finanzreferendum, Planungsreferendum, Referendum bei Staatsverträgen. Es gab gar keine andere Möglichkeit, dagegen vorzugehen, als bei den beiden angesprochenen Punkten. Man ist differenziert vorgegangen und liess den Zubringer draussen. Eine Frontalopposition wurde nicht gestartet. Je teurer die Endkostenprognose (die CHF 1.8 Mia. ist keine Fantasiezahl, sondern wurde von der Regierung genannt - und auf die nächsten 30 Jahren sind das 60 Mio. pro Jahr), desto eher macht es Sinn, dies möglichst früh in Frage zu stellen. Je weiter fortgeschritten, desto mehr Geld wurde in Sand oder in Beton gesetzt. Aus solchen Überlegungen heraus wurde das Planungsreferendum vermutlich auch einst eingeführt und ist somit keineswegs ein Overkill.
Dass der Umbau nicht wirklich diskutiert wurde, wurde bereits erwähnt. In der BPK war sich die bürgerliche Mehrheit sicher, dass der Ausbau kommt. Die linke Seite fand den Umbau gut. Niemand ergriff das Wort. Im Rat wurde dann nur über den Ausbau diskutiert, der Umbau blieb aussen vor. Da muss man ehrlich sein. Die Motion sollte als Chance verstanden werden, die Planungsarbeit von fünf Jahren nun nochmals auf den Tisch zu legen und ergebnisoffen zu diskutieren. Es ist ein ganzheitliches Konzept, was auch Sinn macht, da es gut abgestützt ist und lange geplant wurde. Der Motionär bittet, es möglich zu machen, die Probleme weiter zu diskutieren und hoffentlich auch zu lösen.
Matthias Häuptli (glp) empfiehlt, von dem sterilen Hickhack wegzukommen. Die eine Seite behauptet, es müsse der Umbau sein, weil der Ausbau abgelehnt wurde. Die andere Seite pocht auf den Ausbau, weil im Rat ein Variantenentscheid gefällt wurde, der zwar in keinem Gesetz oder Plan und daher auch nicht rechtsverbindlich ist, aber immer noch gültig, weil kein Referendum möglich war. Das alles führt zu nichts, weil sich auf diese Weise beide Lager gegenseitig lahmlegen.
Deshalb appelliert der Votant an die Gegner der Motion, diese als Chance zu sehen, in diesem Rahmen erneut darüber zu diskutieren und der Regierung etwas mitgeben zu können, was man eigentlich will. Es ist einfach zu sagen, man solle einzelne Elemente bringen, ohne zu konkretisieren, was unbestritten und was erneut vorzulegen ist. In diesem Sinne wäre eine Überweisung der Motion hilfreich.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sieht es als Tatsache, dass das Gesamtkonzept Ausbau vom Stimmbürger nicht abgelehnt wurde. Nun liegt der Ball bei der Regierung. Von ihr ist zu erwarten, das Ganze vorab in Bezug auf die Kosten neu anzugehen. Mit den 1.8 Milliarden Franken wollte man den Leuten nur Angst machen. Es wäre aber nun ein Projekt nötig, das es möglich macht, auch via Bund abzuklären, wie viel des Gesamtbetrags subventioniert werden könnte. Man hätte dann eine Basis, die auch den Realitäten entsprechen würde. Der Votant bittet die Regierung, das Dossier neu aufzubereiten, und hofft gleichzeitig, dass die Motion abgelehnt wird.
Andreas Dürr (FDP) findet es sehr scheinheilig zu sagen, man möchte ELBA nicht sterben lassen und deshalb die Variante Umbau aufbereiten. Es wurde bereits gesagt: der Ausbau besteht. Kathrin Schweizer hat gesagt, dass der Umbau in der Bau- und Planungskommission nicht richtig besprochen worden sei. Als Mitglied der BPK kann der Votant sagen, dass diese Variante sehr wohl betrachtet und die Unterlagen dazu studiert wurden. Weiter ist Kathrin Schweizer zu widersprechen: die Regierung hat sich sehr wohl und deutlich zugunsten des Ausbaus ausgesprochen. In einer Grundsatzdiskussion in der BPK wurden dann einzelne Elemente aus der Variante Umbau in einzelne Positionen der Variante Ausbau eingearbeitet, z.B. die Talstrasse in Arlesheim. Der Vorwurf, Teile der Kommission hätten Scheuklappen aufgehabt, trifft nicht zu. Was aus der Variante Umbau nicht passte, wurde begründet abgelehnt. Es geht aber nicht, nun das Ganze erneut zu bringen mit der Aufforderung, noch einmal genau hinzuschauen, auf dass man vielleicht mehr Gefallen daran fände. Es kommt dem Sprecher so vor, als stünde man vor einem Autofenster, dahinter ein schöner Aston Martin. Der Mann findet Gefallen daran und überlegt sich einen Kauf, die Frau schreitet ein und überzeugt ihn, dass der wohl doch zu teuer sei. Man wolle weiterschauen. Und am nächsten Tag kommt der Mann dafür mit zwei neuen Fahrrädern nach Hause. Das ist doch ein Witz! Die Frau wollte einen Familienvan, aber sicher nicht Velo fahren. [Gelächter]
Hanspeter Weibel (SVP) hat nichts gegen eine Appellpolitik, wie sie von Matthias Häuptli mit dem Verweis auf den landrätlichen Hickhack betrieben wurde. Es ist deutlich geworden: In diesem Rat wurden vor überschaubarer Zeit beide Varianten behandelt. Man hatte sich für eine entschieden. Möchte man nun im selben Gremium dasselbe wieder zur Diskussion bringen, ist vielmehr das eine Form von Hickhack-Politik. Deshalb sollte man zu diesem Vorstoss Nein sagen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt einleitend fest, dass man zum Glück in einer Demokratie lebe. Darin ist auch vieles erlaubt. Zum Beispiel ist es erlaubt, einem Referendum einen süffigen Titel zu geben wie «Keine Milliarden für Luxusstrassen». Man lebt aber auch in einem Rechtsstaat, in dem der Buchstabe des Gesetzes gilt, bzw. in diesem Fall der Buchstabe der Abstimmungsvorlage. Am 8.11.2015 wurde über zwei Sachen abgestimmt. Erstens über die Anpassung im kantonalen Richtplan, in den 37 Massnahmen hätten eingetragen werden sollen. Zweitens über einen Kredit von 11.2 Millionen Franken für strategische Planungen, Vorstudien und Vorprojekte. Das war's. Es wurde nicht abgestimmt über eine Strossrichtung Entscheid Ausbau, weil dieser gar nicht Gegenstand des Referendums war. Es wurde vor allem auch nicht über ein 1.8 Milliarden Franken teures Strassenprojekt abgestimmt, obschon dies im Landrat und in den Zeitungen immer wieder behauptet wurde.
Wo steht man also heute nach dem Nein vom 8. November? Es gibt für den Raum Leimental-Birseck-Allschwil keine langfristige, im Richtplan verankerte Gesamtverkehrsplanung. Das soll geändert werden. Deshalb sollen Schritt für Schritt einzelne Projekte vorangetrieben und die erforderlichen Planungs- und Projektierungskredite sowie Baukredite einzeln beantragt werden. Die Votantin verspricht, dass alle Projekte einzeln vorgelegt werden. Diese Lehre gilt es aus der Abstimmung zu ziehen. Der Block mit den 37 Massnahmen war überladen. Künftig wird man davon absehen. Die Referendumsgegner sehen das ja auch so. Laut ihnen ist der Zubringer Allschwil unbestritten. Die Richtplaneintragung war aber in den 37 abgelehnten Massnahmen enthalten. Folgte man nun der Logik von Landrat Rüegg, dürfte man den Zubringer Allschwil nun nicht mehr bringen. Das will aber niemand. Deshalb muss es auch zulässig sein, die Projekte einzeln vorzulegen. Zur ganzen Problematik gibt es übrigens auch ein Rechtsgutachten, das extra vor der Abstimmung eingeholt und zusammen mit den Abstimmungserläuterungen publiziert wurde.
Nun zum politischen Teil und somit auch zur Variante Umbau. Vorab ein Wort zu Kathrin Schweizer: Die beiden Varianten Umbau und Ausbau wurden in der Kommission sehr ausführlich dargestellt. Anschliessend wurde eine Empfehlung abgegeben. Es stimmt nicht, dass nur auf die Ausbauvariante gesetzt wurde. Die Regierungsvorlage berücksichtigte beide Varianten ausführlich.
Was heisst Umbau? Es geht um eine Projektierung von 800 Mio. Franken, wovon heute nichts finanziert ist. Umbau heisst, die Bevölkerung zum Umsteigen von Auto auf ÖV zu erziehen. Umbau heisst Abbruch von Wohnhäusern für den Bau von bis zu 30 Meter breiten Boulevards und Strassen. Umbau heisst vor allem auch 60 Mio. Franken Mehrausgaben bis 2025. Aus diesen Gründen empfahl die Regierung damals die Ablehnung der Variante Umbau und votierte stattdessen für die Variante Ausbau. An diesem möchte sie auch weiterhin festhalten. Deshalb empfiehlt die Regierung Ablehnung der Motion.
Es wurde verlangt zu sagen, wie es nun weitergehe. Am 21. Januar 2016 wurde die Medienmitteilung verschickt mit Hintergrundinformationen dazu. Es wurden die dringlichen Massnahmen aus dem ELBA-Projekt evaluiert mit einem Realisierungshorizont bis 2030. Diese Massnahmen liegen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kantons bis zu diesem Zeitpunkt. Die Massnahmen bringen einen wirtschaftlichen Nutzen, sie haben eine positive Auswirkung auf die Wirtschaftsstandorte in den Gemeinden. Vor allen Dingen handelt es sich (bis auf zwei) um Massnahmen, die sowohl in der Variante Umbau wie auch der Variante Ausbau enthalten sind. Deshalb ist anzunehmen, dass diese auch unbestritten sind.
Um welche Massnahmen handelt es sich? Bezogen auf den Raum Allschwil geht es darum, das Gewerbe im Bachgraben an Verkehrsinfrastrukturen mit hoher Leistungsfähigkeit anzubinden. Es geht hier vorab um den Bachgraben-Zubringer wie um den ÖV-Korridor Bachgraben-St. Johann. Im Leimental geht es um eine effiziente Abwicklung vom und zum Wohnstandort; hier geht es um den Ausbau des ÖV-Knotens Bottmingen und Langmattstrasse Oberwil, um das Expresstram Leimental und die Fahrplanstabilität der tangentialen Busse. Im Birseck geht es um die Entwicklung und eine leistungsfähige Erschliessung im Süden und dem Talboden; hier geht es um den 15-Minuten-Takt der S-Bahn, Kapazitätserhöhungen der Anschlüsse an die H18, Teilumfahrung Reinach Süd und Tramverbindung Reinach-Dornach. Dieses Paket soll weiterverfolgt werden. Bis 2030 wird damit eine gute Entlastung in diesem Verkehrsraum erreicht sowie ein wirtschaftlicher Nutzen.
Die Sprecherin verspricht, dass jede einzelne dieser Massnahmen vorgelegt werden, damit darüber entschieden werden kann.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2015/399 mit 49:33 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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