Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 2015

Nr. 2993

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) beginnt mit der banalen Feststellung, dass die Anwesenden hier in einem Parlament sitzen. Was heisst das? Es geht um die Erwartungshaltung in Zusammenhang mit dem folgenden Bericht. Es handelt sich nicht um eine Gerichtsverhandlung, nicht um materielle Fragen. Anlässlich der Behandlung des Vorstosses von Hannes Schweizer hat der Sprecher bereits verdeutlicht, was eine GPK kann und was nicht - weil dafür gesetzliche Rahmenbedingungen existieren. Es gibt im Moment sechs hängige, aktuell sistierte Gerichtsverfahren. Es soll niemand erwarten, dass die GPK in irgendeiner Form Stellung nimmt zur Klärung der Rechtslage. Es findet auch keine Zuweisung der Verantwortlichkeit statt, auch geht es nicht um Parteinahme. Sondern es geht ausschliesslich um die Frage, was die Regierung mit der Empfehlung der Petitionskommission gemacht hat.


Die GPK bildete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Pia Fankhauser, Gerhard Schafroth sowie der juristischen Beraterin der GPK. Unterstützt wurde sie von der ehemaligen Kommissionssekretärin Marie-Therese Borer.


Zum Vorgehen: Zuerst wurden bei der zuständigen Regierungsrätin Unterlagen zu den Abläufen eingefordert. Die Regierungsrätin hatte nämlich am 16. April, anlässlich der Behandlung des betreffenden Verfahrenspostulats, verlauten lassen, dass sämtliche Unterlagen und Akten für eine Einsicht zur Verfügung stünden. Nun, es stand eben nichts zur Verfügung - denn es existierten gar keine Unterlagen in der Art, wie es die GPK erwartet hatte. Der Ablauf musste somit aufgrund von Handnotizen rekonstruiert werden. Es gelang bis zum Schluss nicht, eine endgültige und vollständige Darstellung zu erhalten. Dies aus dem Grund, da damals Stillschweigen vereinbart und auf eine Protokollierung der Verhandlungen verzichtet wurde. Um sicher zu gehen, dass die von der BUD gemachte Darstellung den Abläufen entsprach, wurden die Direktbeteiligten (Herr Alfred Suter vom Hof Maiberg, Herr Alfred Sutter, Gemeindepräsident von Hemmiken, und Frau Regierungsrätin Pegoraro) zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wurde eröffnet, was die GPK abklären wird und welche Fragen sie beantwortet haben möchte. Dies wurde schriftlich fixiert und den Beteiligten nachgeliefert. Damit sollte auch deutlich gemacht werden, dass kein Gespräch mit Anwälten geführt werden und keine Diskussion über Rechtsfragen entstehen sollte. Es ging einzig um die Überprüfung der Abläufe.


Die Stellungnahmen gingen zeitgerecht ein. Es konnte festgestellt werden, dass die Darstellungen insgesamt nicht bestritten sind. Es konnte auch festgestellt werden, dass in den fünf Jahren seit Bestehen der Empfehlung tatsächlich mehrfach Anläufe unternommen wurden, eine Verhandlung zu führen. Es konnte auch im Jahr 2012 ein Regierungsratsbeschluss erwirkt werden, der definieren konnte, was der Verhandlungsrahmen finanziell und bezüglich Verpflichtungen beinhalten darf. Die GPK hat beschlossen, die in dem Regierungsratsbeschluss genannten Zahlen nicht zu publizieren, sondern sich auf die Formulierung «in Millionenhöhe» zu beschränken. Es sei aber gesagt, dass ein konkretes und substantielles Angebot von Seiten der Regierung vorlag. Und zwar so substantiell, dass die Annahme dieses Angebots in einer Landratsvorlage resultiert wäre. Damit sei auf die nächste Problematik verwiesen. Müsste der Landrat nämlich über diese Thematik diskutieren, würde man endgültig an eine Grenze stossen, bei der letztlich die Frage der Gewaltentrennung «geritzt» würde. Zur Erinnerung: Dies ist ein Parlament...


Zum Schluss: Die GPK legte in ihrem Bericht die Feststellung dar, dass der Regierungsrat die Empfehlung des Landrats aufgenommen und sich im Rahmen des Möglichen um eine gütliche Einigung bemüht hat. Den Runden Tisch musste man sich allerdings abschminken. Es konnte schnell festgestellt werden, dass an diesem Tisch immer nur die Anwälte sassen, nicht die Direktbetroffenen, was eher dem Charakter von unpräjudiziellen Vergleichsverhandlungen entsprach. Die unvollständige Dokumentation erschwerte es der Oberaufsicht, die Prozesse nachzuvollziehen. Man kann zwar in solchen Verhandlungen eine Vereinbarung treffen, man sollte aber immer daran denken, dass man letztlich im Auftrag des Steuerzahlers handelt und solche Prozesse nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Zudem wurde im Jahr 2012 ein Gesamtkonzept für eine Gesamtlösung unter Einbezug sämtlicher Problemkreise ausgearbeitet und vorgelegt. Die GPK ist auch der Meinung, dass fünf Jahre erfolglos geführte Bemühungen für eine gütliche Einigung zu lange sind.


Die Empfehlung: die Fortsetzung der Gespräche mit dem Ziel, eine Lösung auf dem Verhandlungsweg zu finden, ist zeitlich eng zu begrenzen, ohne dem Regierungsrat terminliche Vorgaben zu machen. Die Verhandlung sollte abgebrochen werden, sollte sich nicht bald eine umfassende aussergerichtliche Lösung abzeichnen. Unabhängig von diesem Fall wird aber empfohlen, dass bei der Einsetzung von Runden Tischen künftig Auftrag und Zielsetzungen genau zu definieren sind; ebenso sind der Charakter, worum es geht, klar auszuweisen und klare Prozessrichtlinien mit Zielsetzungen, Dauer und Teilnehmern festzuhalten. Ausserdem sind Abschlussberichte zu erstellen.


Die GPK beantragt, den Bericht zum modifiziert überwiesenen Verfahrenspostulat von Hannes Schweizer zur Kenntnis zu nehmen und die Empfehlungen dem Regierungsrat zu unterbreiten. Zweitens wird der Regierungsrat ersucht, dem Landrat im ersten Quartal 2016 einen summarischen Schlussbericht über die Ergebnisse der letzten Phase der Verhandlungen abzugeben.


Der Sprecher erinnert den Rat zum Schluss nochmals an den Auftrag, die Möglichkeit und den gesetzlichen Rahmen der GPK in diesem Fall.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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Urs Hess (SVP) sagt, dass es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit handle. Auf der einen Seite gibt es das Gerichtsverfahren des Kantons gegen den betroffenen Landwirt. Auf der anderen Seite gibt es eine politische Aufarbeitung. Es ist sehr löblich, dass die Regierung versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden und es ist schade, dass sich die Gegenseite bis jetzt einer Einigung verweigert hat. Es wäre in dieser Situation wohl am sinnvollsten, wenn das Parlament sich aus der Sache heraushält und die Gerichte ihre Arbeit machen lässt.


Die SVP-Fraktion stimmt den Empfehlungen der GPK zu.


Hannes Schweizer (SP) nennt einige für ihn passende Schlagworte zum Fall: «Abklärungen enden in Ratlosigkeit, am Wischberg nichts Neues, Tempo vor Sorgfalt, ausser Spesen nichts gewesen.» Mit diesen Äusserungen soll der Arbeitsgruppe nicht der Vorwurf gemacht werden, sie hätte seine Erwartungen inhaltlich nicht erfüllt. Der Votant kritisiert hingegen die Feststellung im Bericht, dass es an Herrn Suter des Hofs Maiberg gelegen habe, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Das ist eine Unterstellung, die nicht im Raum stehen gelassen werden kann. Es reicht nicht, dass der Kanton und die Gemeinde sich bereit erklären, die Deponie zu entwässern und damit die Gefahr einer weiteren Rutschung zu minimieren. Es ist verständlich, dass diese Zusicherungen dem Landwirt nicht reichen.


In den Augen des Votanten ist der runde Tisch gescheitert. Es geht um die Frage, wer für die am Hof entstandenen Schäden aufkommt. Diese Schäden betragen mehrere Millionen Franken. Diese Schuldfrage muss ein Gericht entscheiden. Eine Einigung am runden Tisch wird in dieser Frage nicht stattfinden.


Sein Postulat kann nach Erscheinen des angekündigten Berichts des Regierungsrats abgeschrieben werden, wie es die GPK empfiehlt. In dem Sinne ist er einverstanden mit dem Antrag der GPK.


Agathe Schuler (CVP) sagt Namens der CVP/EVP-Fraktion, dass diese den Anträgen der GPK zustimme. In der Fraktion ist man froh, dass der Bericht so rasch erstellt worden ist und noch in der alten Legislatur beraten werden kann.


Falls es kurzfristig zu keiner Einigung am runden Tisch kommen wird, muss der Rechtsweg beschritten werden. Es kann nicht Sache der GPK sein, das Geschäft juristisch aufzuarbeiten.


Für Martin Rüegg (SP) handelt es sich hier wohl um das traurigste Geschäft seiner Landratskarriere. Die Erklärung der GPK ist eine politische Bankrotterklärung und eine Kapitulation. Offenbar schafft es auch der Landrat nicht, diese Sache in irgendeiner Form einen Schritt weiterzubringen. Für alle, welche den Fall mit einem wachen Auge betrachten, ist klar, dass hier eine Existenz durch eine Deponie bedroht wird, welche von einer Gemeinde angelegt wurde. Alle schauen zu und niemand macht etwas. Es ist eine Katastrophe, dass der Staat nicht fähig ist, eine Lösung zu finden. Nun liegt die Hoffnung bei der Justiz. Die Verfahren blockieren sich leider gegenseitig. Es wird noch viel Zeit dauern, bis eine Lösung gefunden werden kann und es ist fraglich, ob der Hof diese Zeit übersteht.


Die Feststellung 5 im GPK-Bericht ist eine Schuldzuweisung gegenüber Alfred Suter. Das ist inakzeptabel. Hier wird das Opfer zum Täter gemacht. Es ist befremdlich, dass der SVP-Sprecher diese Optik stützt.


Peter Schafroth (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion skeptisch war gegenüber dem Geschäft. Man war in der Fraktion der Meinung, dass der Landrat kaum etwas zu einer Lösung beitragen kann.


Persönlich fühlt er sich sehr ohnmächtig. Es ist traurig, dass während Jahren keine Lösung gefunden werden konnte. Die GPK hat ihr Mögliches getan. Des Votanten Dank gilt daher der Arbeitsgruppe. Diese hat rasch gearbeitet. Damit wurde ein Zeichen gesetzt, dass etwas gehen muss.


Die FDP-Fraktion schliesst sich den Anträgen der GPK an.


Florence Brenzikofer (Grüne) rekapituliert, dass die GPK am 16. April den Auftrag bekommen habe, den Fall zu prüfen. Eine fünfköpfige Arbeitsgruppe hat sich mit dem Fall auseinandergesetzt. Die Arbeit war beschwerlich, weil es von den runden Tischen keine Protokolle gibt. Das ist erstaunlich. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in den fünf Jahren vieles versucht wurde, letztlich aber keine Einigung erzielt werden konnte. Die Empfehlungen der GPK sind deutlich. Es wird in nächster Zeit keine Lösung geben. Für die weiteren Schritte braucht es einen zeitlich eng gesteckten Rahmen. Im ersten Quartal 2016 sollen Ergebnis vorgelegt werden.


Die Grüne-Fraktion ist sowohl mit der Kenntnisnahme des Berichts als auch mit den Anträgen der GPK einverstanden.


Für Thomas Pfaff (SP) zeigt der Bericht zwei erschreckende Tatsachen: Zum einen ist es befremdlich, dass es absolut keine Notizen über die Gespräche am runden Tisch gibt. Auch wenn auf ein Protokoll verzichtet wird, wäre es notwendig, dass auf Verwaltungsseite Notizen gemacht worden wären, um die Diskussionen im Nachhinein nachvollziehen zu können. Es ist erstaunlich, dass man sich nur auf die Erinnerungen der fallführenden Mitarbeitenden abstützen muss. Zum zweiten ist es nicht erstaunlich, dass kein Erfolg erzielt werden kann, wenn am runden Tisch Rechtsanwälte sitzen, die nicht nach Erfolg sondern nach Aufwandstunden bezahlt werden.


Gerhard Schafroth (glp) hat den Auftrag der Arbeitsgruppe so verstanden, dass diese überprüfen muss, ob die BUD richtig vorgegangen ist. Gesamthaft gesehen hatte die Arbeitsgruppe den Eindruck, dass die BUD vernünftig gearbeitet und ihren guten Willen gezeigt hat, um zu einem Ergebnis zu kommen. Eine Einigung war nicht möglich und das soll nicht bewertet werden. Die Arbeitsgruppe hat damit ihren Auftrag erfüllt.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) möchte der GPK ein Kränzlein winden. Die GPK hat sich innerhalb von sehr kurzer Zeit in die komplexe Materie eingearbeitet und hat es geschafft, noch in der alten Legislatur einen Bericht fertig zu stellen. Das ist gut für alle Beteiligten, denn solche Untersuchungen sind immer für alle belastend.


Die GPK kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Regierung den landrätlichen Empfehlungen vom 23.9.2010 nachgekommen ist, nämlich auf eine aussergerichtliche Einigung hinzuarbeiten. Die GPK attestiert der Regierung, dass diese dieses Ziel ernsthaft und ausdauernd angestrebt habe. Diese Feststellungen erfüllen die Exekutive mit einer gewissen Genugtuung, denn die Medien haben die Regierung ja in dieser Sache sehr stark kritisiert. Der GPK-Bericht entkräftigt die Vorwürfe, die Regierung habe das Verfahren verschleppt und verschlampt. Speziell sei auf Seite 3 des Berichts verwiesen, wo steht, dass der Kantonsgerichtsentscheid aus dem Jahr 2007 nicht umgesetzt habe werden können, weil dafür Sondierbohrungen nötig gewesen wären und die dazu nötigen Schritte durch Einsprachen blockiert wurden. Die Gemeinde und der Kanton haben einen Vorschlag mit substanzieller Beteiligung präsentiert. Leider gab es in diesem Punkt keine Einigung.


Der Kanton wird sich aber weiterhin für eine einvernehmliche Lösung einsetzen. Am Tag der Publikation des GPK-Berichtes fand ein weiterer runder Tisch statt. Ein nächster Termin ist nach den Sommerferien geplant. Es gibt also eine Dynamik in der Sache, auch dank der Arbeit der GPK. Es folgen hoffentlich bald auch Abklärungen zur Stabilität der Auffüllung der Grube. Das wäre ein wichtiger Schritt im Hinblick auf eine Gesamtlösung, welche auch der Familie Suter dienen würde.


Die Empfehlungen der GPK wird die Regierung beherzigen. Die Verhandlungen werden demnach abgebrochen, wenn nicht bald eine Einigung erzielt werden kann.


Betreffend Protokollierung der runden Tische: Es ist nicht unüblich, dass bei solch unpräjudiziellen Gesprächen keine Protokolle geführt werden. Damit soll eine offene Diskussion möglich sein. Niemand soll riskieren, zu einem späteren Zeitpunkt mit protokollierten Aussagen konfrontiert zu werden. In einem nächsten Fall - den es hoffentlich nicht geben wird - sollen die Ergebnisse aber besser dokumentiert werden. Es gibt, wie im GPK-Bericht erwähnt, durchaus Unterlagen über die Verhandlungen. Es handelt sich dabei vor allem um Gutachten von Experten und diese unterstehen der Geheimhaltungspflicht.


Hoffentlich kann die Regierung dem Landrat bald den Schlussbericht unterbreiten. Falls es zu keiner Einigung kommt, müssten die juristischen Verfahren weitergezogen werden. Es gilt hier festzuhalten, dass es nicht der Kanton ist, der gegen Herr Suter prozessiert. Es gibt zwei Gerichtsurteile zum Fall. Im Kantonsgerichtsurteil von 2007 wird die Gemeinde Hemmiken - und nicht der Kanton - verpflichtet, einen Stabilitätsnachweis für die Ablagerungen in der Grube zu erbringen und nachzuweisen, dass die Grube nicht überfüllt ist. Ferner gibt es ein Bundesgerichtsurteil, das für Sondierbohrungen ein Baugesuch vorschreibt. Dieses wurde eingereicht und dagegen hat Herr Suter Einsprache erhoben. Es gibt also kein Urteil, welches finanzielle Forderungen gegenüber dem Kanton oder der Gemeinde festschreibt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat beschliesst mit 66:0 Stimmen bei 8 Enthaltungen wie folgt:


1. Vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum modifiziert überwiesenen Verfahrenspostulat 2015/083 von Hannes Schweizer vom 12. Februar 2015 «Gerichtsentscheid umsetzen» wird Kenntnis genommen und die Empfehlungen der GPK werden dem Regierungsrat unterbreitet.


2. Der Regierungsrat wird ersucht, dem Landrat im ersten Quartal 2016 einen summarischen Schlussbericht über die Ergebnisse der letzten Phase der Verhandlungen abzugeben. [ Namensliste ]


Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei


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