Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2010
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2010-268 vom 29. Juni 2010 [1. Lesung] Vorlage: Motion 2009-147 von Thomas de Courten, SVP-Fraktion: Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 1. November 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. November 2010: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) erinnert daran, dass sich der Landrat bereits im April und Mai 2009 mit diesem Geschäft befasst habe. Am Ende der Beratungen wurde ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden, der dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bildungsgesetzes entspricht. In der diesbezüglichen Schlussabstimmung kam dieser politische Wille des Landrates wegen unklarer Abstimmungsanweisungen und wegen Ausfalls der Anzeige der Abstimmungsanlage nicht richtig zum Ausdruck.
Gemäss Motion 2009-147 soll der Landrat neu mit der Gesetzesrevision die Kompetenz zur Genehmigung von Entscheiden des Bildungsrates betreffend Stufenlehrplan und Stundentafeln für die Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule) erhalten.
Die Beratung der Vorlage in der Kommission verlief zackig, denn die alten Positionen waren unverändert vorhanden. Einige Kommissionsmitglieder äusserten die Meinung, die Lehrpläne und Stundentafeln hätten sehr wohl einen Einfluss auf die Finanzen und müssten daher dem Parlament unterbreitet werden. Die andere Argumentation ging dahin, dass das pädagogische Wissen des Landrates nicht ausreiche für eine Beurteilung der Materie und dass dies auch nicht stufengerecht wäre.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Inhalt der Vorlage bereits mehrmals Gegenstand von Beratungen in der Kommission gewesen war, beschloss die BKSK stillschweigend, erste und zweite Lesung in derselben Sitzung durchzuführen. Der Landratsbeschluss wurde mit folgenden Stimmenverhältnissen verabschiedet:
- Ziffer 1: Zustimmung mit 7:5 Stimmen ohne Enthaltung
- Ziffer 2: Zustimmung mit 12 : 0 Stimmen
Die BKSK beantragt dem Landrat Zustimmung zur Änderung des Bildungsgesetzes gemäss Anhang zum Kommissionsbericht sowie Abschreibung der Motion 2009/147 von Thomas de Courten.
Thomas de Courten (SVP) stellt fest, es sei alles gesagt zur aktuellen Vorlage. Die SVP-Fraktion bleibt bei ihrer Meinung und ist überzeugt, dass der beim letzten Mal getroffene Kompromiss den richtigen Weg darstelle. Thomas de Courten wehrt sich gegen die Aussage, die Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen stelle nicht dir richtige Kompetenzstufe für den Landrat dar. Er ist überzeugt, dass dies entscheidende Fragen im Bildungswesen sind und der Landrat soll ein Vetorecht erhalten. Der Bildungsrat dürfe hier nicht allein zuständig sein. Er bittet die übrigen Ratsmitglieder darum, den Anträgen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zuzustimmen.
Marc Joset (SP) spricht sich seitens der SP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und einstimmig gegen eine entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes aus. Die SP hat dies bereits mehrmals kundgetan und auch immer richtig oder dementsprechend abgestimmt. Die Kompetenzen sollen nicht verschoben werden und es wäre nicht stufengerecht, wenn der Landrat abschliessend über Stundentafeln und Lehrpläne entscheiden würde. Dem Landrat obliegt immerhin noch die Finanzkompetenz.
Der Bildungsrat schaut auf eine 200-jährige Geschichte zurück, in welcher er immer wieder umstritten war. Trotzdem zeigt ein eben erschienenes Buch über den Bildungsrat, dass dieser auch immer das bildungspolitische Gewissen unseres Kantons war. Er trug dazu bei, dass unsere Schule heute als "die gute Schule Baselland" bezeichnet werden kann. Der Bildungsrat ist breit abgestützt, es gehören ihm Vertretungen der Lehrerschaft, der Arbeitgeber, des Arbeitnehmerverbandes, der Wirtschaftskammer, der Kirchen, etc. an. Auch Marc Joset oder die SP-Fraktion waren nicht immer mit allen Entscheidungen des Bildungsrates einverstanden. Es wäre ihm jedoch nicht in den Sinn gekommen, dem Bildungsrat aus diesem Grund Kompetenzen zu entziehen. Dies entspreche nicht dem Demokratieverständnis der SP.
Der Bildungsrat verfügt über pädagogischen, didaktischen, methodischen und bildungspolitischen Sachverstand und er trifft sich regelmässig mit der landrätlichen Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, damit ein Austausch in einem frühen Stadium zu relevanten Geschäften stattfinden kann. Dem Landrat obliegt die Finanzhoheit. So werden im bereits erwähnten Buch über den Bildungsrat einige Fälle geschildert, in welchen der Landrat im Rahmen der Budgetberatung korrigierend eingriff.
Marc Joset wünscht sich auch in Zukunft ein Gremium, in welchem Diskussionen über Stundentafeln und Lehrpläne stattfinden können, welche nicht öffentlich sind. Die Begleitung der Verwaltung durch ein gesellschaftlich breit abgestütztes Gremium ist weiterhin notwendig und daher soll der Landrat keine faktische Abschaffung des Bildungsrates beschliessen.
Michael Herrmann (FDP) gibt bekannt, die FDP-Fraktion werde auf die aktuelle Vorlage eintreten. Die Motion 2009-147 soll abgeschrieben werden und die FDP bleibt bei ihrer bisherigen Haltung. Sie sieht keinen grundsätzlichen Widerspruch zwischen der Rolle des Landrates als strategischem Organ und der Tatsache, dass der Landrat die Stundentafeln und Lehrpläne genehmigen soll. Der Bildungsrat fasst viele kostenrelevante Beschlüsse, zu welchen sich auch der Landrat äussern soll. Trotzdem würde dadurch der Bildungsrat nicht abgeschafft. Der anlässlich der früheren Debatten gefundene Kompromiss sei sinnvoll und er wäre auch bereits anlässlich der letzten Landratssitzung verabschiedet worden, sofern alle gewusst hätten, wie sie abzustimmen haben. Hoffentlich klappt dies heute!
Christian Steiner (CVP) spricht sich seitens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage aus und hält an deren ursprünglicher Meinung fest. Seine Fraktion ist gegen die Änderung des Bildungsgesetzes, die sachlichen Gründe dafür sind bekannt und müssen hier nicht wiederholt werden.
In der Zwischenzeit fand die Harmos-Abstimmung statt und Christian Steiner hatte die leise Hoffnung, dadurch würde die Motion obsolet oder gar zurückgezogen. Im Rahmen der Harmos-Abstimmung befürwortete die Baselbieter Bevölkerung einen gemeinsamen Lehrplan 21 und mit der Zustimmung zu zwei Fremdsprachen an der Primarschule auch eine weitgehend vereinheitlichte Stundentafel. Sollte die Änderung des Bildungsgesetzes vom Landrat verabschiedet werden, jedoch nicht mit 4/5-Mehr, kommt es zu einer neuerlichen Volksabstimmung, in welcher sich das Volk dazu äussern müsste, ob es bei seiner Meinung bleibt oder ob es eine schweizweit einmalige Sonderlösung bevorzugt, bei welcher das kantonale Parlament das letzte Wort hat zu Stundentafeln und Lehrplänen. Schon heute kann man sich die Bildungsschlachten vorstellen, welche dann im Landrat geführt würden, falls die erklärte Gegnerschaft von Harmos im Landrat eine Plattform erhielte, um ihre Vorstellungen zu platzieren. Der Inhalt der heute diskutierten Motion komme einem ständigen Torpedo gegen Harmos gleich. Endloses Abwägungen, was mit dem Konkordat verträglich wäre und was nicht und zeitliche Erschwernisse in der Umsetzung von Beschlüssen wären die Folge.
Die CVP/EVP-Fraktion ist, wie bereits gesagt, gegen die Änderung des Bildungsgesetzes, jedoch für die Abschreibung der Motion 2009-147 .
Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, die Grüne Fraktion habe das aktuelle Geschäft sehr ernst diskutiert und habe sich nicht auf eine Meinung einigen können. Es bestehen die folgenden beiden Positionen: Eine Minderheit lehnt die Änderung des Bildungsgesetzes ab. Sie erachtet den Bildungsrat als Fachgremium, welches abschliessend in allen Belangen, also auch bezüglich Lehrplänen und Stundentafel, urteilen soll. Der Bildungsrat würde geschwächt, falls ein Vetorecht des Landrates bestünde. Ebenso darf es nicht zu Patt-Situationen kommen, falls der Landrat von seinem Vetorecht Gebrauch machen und eine Rückweisung beantragen würde.
Eine Mehrheit der Grünen Fraktion unterstützt die Kommissionsanträge, denn entscheidende Fragen betreffend Lehrpläne und Stundendotation sind sehr wichtig. Da Lehrpläne nicht jährlich geändert werden, würden sie nur selten diskutiert. Gerade aber bei diesen seltenen Diskussionen macht es Sinn, dass ein Zweitgremium sich dazu äussern kann. Der Kompromissvorschlag zielt zudem darauf ab, dass der Landrat nicht einfach Änderungen vornehmen kann, sondern den Vorschlag des Bildungsrates nur absegnet oder an den Bildungsrat zurückweist. Eine gewisse politische Kontrolle muss im Landrat bleiben!
In der Grünen Fraktion haben sich 2 Mitglieder gegen die Änderung des Bildungsgesetzes ausgesprochen, 5 dafür und 3 haben sich enthalten.
Paul Wenger (SVP) hat den Eindruck, Christian Steiner habe in seinem Votum massiv gegen die SVP geballert. Er weiss auch, dass Christian Steiner sich als Fraktionssprecher äusserte. Hauptberuflich ist Christian Steiner Lehrer und daher könne sein Votum wohl kaum seiner persönlichen Meinung entsprechen. Paul Wenger ist überzeugt, dass im Landrat keine permanente Harmos-Diskussion stattfinden werde. Der angesprochene Lehrplan der SVP umfasse knapp 100 Seiten und Paul Wenger glaubt nicht, dass Christian Steiner diesen gelesen hat, denn sonst hätte er andere Ausführungen gemacht. Paul Wenger bittet Christian Steiner darum, künftig ein Papier zu studieren, bevor er dieses angreift, und so differenzierter zu argumentieren.
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) korrigiert Christian Steiners Votum. Der Lehrplan 21 stand mit der Harmos-Abstimmung nicht zur Debatte und zudem werde dieser auch eine kantonale Komponente enthalten, der Kanton habe also auch etwas zum Lehrplan zu sagen.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) informiert, der Motionär hätte seine Motion gar nicht mehr zurückziehen können, da der Landrat diese am 22. April 2010 an den Regierungsrat überwies. Nach dieser Anmerkung leitet sie zur 1. Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes über.
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1. Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 85 Buchstabe b
keine Wortbegehren
§ 89 Buchstabe f
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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