Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2010

Nr. 2262

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) verweist einerseits auf den ausführlichen Bericht der Regierung vom 18. Mai 2010 sowie auf den Bericht der Personalkommission vom 12. November 2010. Im Vordergrund der Revision des Personaldekrets steht die Regelungen der Sozialzulagen. Einerseits werden Anpassungen gestützt auf das Bundesrecht vorgenommen, andererseits werden Änderungen im kantonalen Recht beantragt, um die bisherige Praxis in die gesetzlichen Bestimmungen aufzunehmen. Die Regelung des Anspruchs auf eine Erziehungszulage soll teilweise unabhängig von den Voraussetzungen des Anspruchs auf Familienzulagen geregelt werden. Im Weiteren wird die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft als Ziel aufgeführt. Mit der Streichung des bestehenden § 26 des Personaldekrets zum Thema Familienzulagen wird das Bundesrecht berücksichtigt, welches dazu eine eigene Regelung enthält. Bei den Erziehungszulagen hat die Personalkommission am Vorschlag der Regierung gewisse Anpassungen vorgenommen.


Die Vorlage 2010/204 wurde anlässlich von zwei Sitzungen in der Personalkommission behandelt. Zum Thema Beratung in der Kommission (Ziffer 3 des Berichts) bringt Werner Rufi an dieser Stelle zwei kleine Korrekturen an. Auf Seite 2 muss in der rechten Spalte das Abstimmungsergebnis zu § 29 Absatz 1 Personaldekret wie folgt geändert werden: Die vorliegende Version wurde nicht einstimmig, sondern mit 6:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Auf Seite 3 des Berichts ist in der linken Spalte (lit. h) sollte die vorgeschlagene Version von § 29 Absatz 5 des Personaldekrets wie folgt lauten:


" 5 Die Erziehungszulage wird einmal pro Haushalt und unabhängig von der Anzahl unterstützungsberechtigter Kinder ausbezahlt."


Schliesslich weist Werner Rufi darauf hin, dass das Inkrafttreten offen gelassen wurde. Die Regierung soll freie Hand haben, vorgesehen gewesen wäre ein Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. Januar 2010.


Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Änderung von § 26 Personaldekret (Aufhebung) zuzustimmen. § 29 Absätze 1 bis 7 des Personaldekrets sollen gemäss Vorschlag der Kommission (Beilage 1 des Kommissionsberichts) ebenfalls beschlossen werden. Die Kommission verabschiedete diese Änderungen mit 7:0 Stimmen bei 1 Enthaltung.


Grundsätzlich werden mit den beantragten Änderungen des Personaldekrets die Erziehungszulagen abgekoppelt. Die Familienzulagen werden im Bundesrecht geregelt. Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung sind schwer zu beurteilen, allenfalls könnte sich sogar eine Entlastung des Kantons ergeben, dies jedoch ist abhängig von den verschiedenen Konstellationen der Anspruchsberechtigten.


Eva Chappuis (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion sei einstimmig mit den Anträgen der Personalkommission einverstanden. Sie merkt an, es sei niemandem die Wohnmöglichkeit entzogen worden, wie dies auf Seite 1 des Kommissionsberichts (linke Spalte, Absatz b, letzter Satz) irrtümlicherweise festgehalten wird. Es ging nicht um die Wohn-, sondern um die Wahlmöglichkeit .


Paul Jordi (SVP) stimmt den Anträgen der Personalkommission im Namen der SVP-Fraktion zu.


Petra Schmidt (FDP) gibt die Zustimmung der FDP-Fraktion zur Vorlage bekannt.


Auch die Grüne Fraktion schliesst sich gemäss Christoph Frommherz (Grüne) dieser Zustimmung an.


Claudio Wyss (CVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion unterstütze den Kommissionsvorschlag einstimmig. Seine Fraktion kann die Argumente gut nachvollziehen, welche dazu führten, dass die Kommission die regierungsrätliche Vorlage abänderte. Die Abänderung betrifft die Ausrichtung von reduzierten Erziehungsbeilagen, falls ein anderer Arbeitgeber ebenfalls eine solche ausrichtet. Ausserdem wird die Zulage reduziert, falls ein anderer Arbeitgeber eine Differenzzulage ausrichtet. Die CVP/EVP-Fraktion geht davon aus, dass die Version der Kommission billiger ausfallen wird als der Regierungsvorschlag. Ein gewisses Unbehagen bleibt jedoch bestehen. Die CVP/EVP geht davon aus, dass die Umsetzung und die Kontrolle der Zahlungen eher personalintensiv sein wird. Hier wird darauf vertraut, dass die vom Personalamt gegenüber der Personalkommission gemachten Aussagen sich als richtig erweisen werden. Demnach sei die Änderung von § 29 des Personaldekrets in Bezug auf die Umsetzbarkeit vertretbar.


Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage 2010/204 fest und leitet damit zur Detailberatung des Personaldekrets über. An dieser Stelle dankt Beatrice Fuchs für einmal der Redaktionskommission, welche ihre Arbeit immer im Stillen ausführt.


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Detailberatung Änderung des Dekrets zum Personalgesetz


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 keine Wortbegehren
§ 29 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet die Änderung des Dekrets zum Personalgesetz mit 72:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


> Dekret zum Personalgesetz (Änderung)


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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