Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2010

Nr. 2263

://: Der von Martin Rüegg (SP) beantragten Diskussion wird stattgegeben.


Martin Rüegg (SP) bemerkt einleitend, die vorliegende Interpellation laufe zwar unter seinem Namen, er habe sie jedoch im Auftrag der Bau- und Planungskommission verfasst und er äussere sich nun auch in deren Namen. Die Antwort des Regierungsrates wurde im Rahmen einer Kommissionssitzung besprochen.


Martin Rüegg bedankt sich bei der Regierung für die vorliegende Antwort, mit welcher die Kommission jedoch nur zum Teil zufrieden ist. Viele der Antworten erachtet die Kommission als unklar oder unpräzise. Die Bau- und Planungskommission sieht sich in ihrer Vermutung bestätigt, dass die Schulraumplanung in unserem Kanton lange Zeit vernachlässigt wurde. Dass drei Direktionen (BKSD, BUD und Finanzdirektion) an diesem komplexen Prozedere beteiligt sind, mache die Sache nicht einfacher. Die Zuständigkeit müsste daher überprüft werden.


Auf der Sekundarstufe 1 gibt es seit dem Inkrafttreten des Bildungsgesetzes im Jahr 2003 ein strategisches Vorgehen in Form einer Fachkommission, welche durch die beauftragte Person für Schulraumplanung der BKSD geleitet wird. Diese Person ist vor allem im Bereich der Übernahme der Sekundarschulbauten tätig. Im Bildungsgesetz selbst sucht man vergeblich nach dem Begriff "Schulraumplanung", was ein Stück weit erstaunt, jedoch auch gewisse Probleme, welche zwischenzeitlich aufgetreten sind, erklärt.


Auf der Sekundarstufe II wurde die Situation vor allem bei den Gymnasien und den Berufsfachschulen regelrecht verschlafen. Erst im Jahr 2009 wurde mit einem Grundlagenbericht der Firma planconsult eine strategische Planung an die Hand genommen. Den Berufsfachschulen steht dieser Prozess noch bevor, weil sich der bereits vorliegende Bericht erst auf die Gymnasien bezieht. Beide Schulstufen haben seit Jahren mit grossen Raumproblemen zu kämpfen, was besonders daran sichtbar wird, dass in Liestal und Münchenstein noch immer auf den Samstagsunterricht zurückgegriffen werden muss und in Muttenz darüber nachgedacht wird, ebenfalls den Samstagsunterricht wieder einzuführen. Ob das geplante Überlaufgefäss tatsächlich zur Lösung der Raumprobleme beitragen wird, wird sich weisen.


Die vorliegenden Antworten auf die Fragen 1 und 2 zeigen, dass eine systematische Schulraumplanung erst in Ansätzen zur erkennen ist. Hier sind dringend die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.


Die Antwort zu Frage 3 ist etwa gleich dünn wie die gesetzliche Grundlage zur Schulraumplanung. Weder im Bildungsgesetz noch in den so genannten Schullasten (Verordnungen) oder im zugehörigen Anhang über die Raumprogramm-Richtlinien ist zur Schulraumplanung etwas zu lesen. Nachholbedarf scheint hier ebenfalls vorhanden zu sein.


Die Beantwortung der Frage 5 bestätigt diesen Sachverhalt. Die Schulraumplanung ist von Grund auf neu anzugehen und muss auch die Sekundarstufe II gleichberechtigt einbeziehen.


Zur Frage 7, wo der Regierungsrat Handlungsbedarf sehe, macht Martin Rüegg vier Bemerkungen:


Isaac Reber (Grüne) bezeichnet die Schulraumplanung als anspruchsvoll, da sie Bau, Bildung und Finanzen betrifft. Er möchte wissen, welche Direktionen in die Beantwortung der vorliegenden Fragen einbezogen wurden.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, in die Beantwortung der Interpellation seien alle fünf Direktionen einbezogen gewesen, da derartige Positionsbezüge vom Gesamtregierungsrat verabschiedet werden.


Zur Kommentierung durch Martin Rüegg: Es ist kein Zufall, dass Aussagen zur Schulraumplanung im Bildungsgesetz fehlen, denn bis zum Zeitpunkt der Übernahme der Sekundarschulen waren die Gemeinden nicht nur Eigentümer, sie planten, bauten und übernahmen die Vorfinanzierung. In diesem Bereich wirkte der Kanton nur mit, indem er dafür sorgte, dass die Gemeinden keine Schulbauten errichteten, welche nicht dem Bedarf entsprachen. Nach der Übernahme der Sekundarschulbauten kommt dem Kanton nun eine neue Rolle zu. Urs Wüthrich zeigt sich froh darüber, dass man offenbar in der Bau- und Planungskommission den Ressourcenanträgen mit Wohlwollen begegnen wolle. Die konkrete Diskussion soll dann geführt werden, wenn der Regierungsrat mit Investitionsanträgen antritt.


Isaac Reber (Grüne) weiss, dass Vorlagen an den Landrat durch den Regierungsrat verabschiedet werden. Trotzdem möchte er wissen, welche Direktionen in die Ausarbeitung der vorliegenden Antworten einbezogen waren.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, es seien redaktionell mindestens drei Direktionen einbezogen gewesen.


://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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