Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
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2012-019 vom 24. Januar 2012 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 26. Januar 2012 - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < alle Fragen beantwortet > |
In der Affäre um die durch die Stadtpräsidentin Brigitte Bos eigenmächtig angeordnete Observation der damaligen Landrätin Petra Studer stellen sich sowohl strafrechtliche als auch aufsichtsrechtliche Fragen. Mit Bezug auf die Aufsichtspflicht des Regierungsrats über die Gemeinden bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet die folgenden Fragen:
Frage 1
Welche Massnahmen hat der Regierungsrat bisher getroffen?
Antwort
Der Regierungsrat hat am 3. Januar 2012 den Rechtsdienst des Regierungsrates beauftragt, das Kantonsgerichtsurteil vom 27. Juli 2011 dahingehend zu überprüfen, ob für die Regierung ein Handlungsbedarf gegeben ist. Der Rechtsdienst des Regierungsrates stellt in seiner Beurteilung fest, dass für den Regierungsrat kein Handlungsbedarf besteht. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass der Stadtrat eine klare gesetzliche Vorschrift verletzt oder gegen eine rechtskräftige Verfügung oder einen allgemein anerkannten Grundsatz verstossen hat. Nur wenn solche Anzeichen bestehen würden, wäre die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gerechtfertigt.
Immerhin ist festzuhalten, dass das Kantonsgericht in seinem Urteil ausführt, dass die Abmeldung von Petra Studer aus dem Einwohnerregister zu Recht erfolgt ist.
Frage 2
Hat der Regierungsrat eine aufsichtsrechtliche Untersuchung eingeleitet?
Antwort
Nein, der Regierungsrat hat aufgrund der Abklärungen des Rechtsdienstes keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen eingeleitet.
Frage 3
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Regierungsrat?
Antwort
Diese Frage erübrigt sich, da kein Verfahren und keine Massnahmen eingeleitet worden sind.
Frage 4
Bis wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?
Antwort
Auch diese Frage ist hiermit hinfällig; wie gesagt ist kein Verfahren eingeleitet worden.
Frage 5
Welche ähnlichen Fälle sind bekannt?
Antwort
Nach Recherchen kam man zur Feststellung, dass keine ähnlichen Fälle bekannt sind. Meistens gibt es den umgekehrten Fall, der Druck erfolgt vom Ort, wo die Steuern nicht bezahlt werden.
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5. Christine Koch: Unfälle auf Fussgängerstreifen
Mehrere schwere bis tödliche Unfälle in den vergangenen Monaten auf Zebrastreifen haben Fragen zum Thema Sicherheit ausgelöst. Vorstösse zu diesem Thema wurden schon eingereicht, beantwortet oder sind noch pendent.
Frage
Was unternimmt der Regierungsrat konkret, um die Sicherheit auf Fussgängerstreifen zu erhöhen?
Antwort
Dem Regierungsrat ist die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und insbesondere jene der schwachen Verkehrsteilnehmenden, so der Fussgängerinnen und Fussgänger, ein grosses Anliegen. Darum sind die Polizei Basel-Landschaft und die Fachstellen des Tiefbauamts bestrebt, die Verkehrssicherheit hoch zu halten und wenn immer möglich zu verbessern. Im Zusammenhang mit den Fussgängerunfällen, die sich in den letzten Wochen und Monaten insbesondere in anderen Kantonen ereignet haben und in der Presse sehr beachtet worden sind, werden die Fachstellen der Polizei Basel-Landschaft und des Tiefbauamts die Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen überprüfen, obwohl die Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen im Baselbiet grossmehrheitlich in Ordnung sind. Sollten sich bei der Überprüfung konkrete Mängel ergeben, werden so rasch wie möglich Optimierungsmassnahmen geprüft und angeordnet.
Christine Koch (SP) stellt folgende
Zusatzfrage:
Was wäre eine konkrete Verbesserungsmöglichkeit?
Antwort
Die Situation gestaltet sich an jedem Fussgängerstreifen anders, weshalb es auch keine allgemeingültigen Rezepte gibt. An dieser Stelle alle möglichen Massnahmen aufzulisten, würde zu weit gehen. Wichtige Themen sind sicherlich die Einsehbarkeit und die Wahrnehmung. Christine Koch ist aber eingeladen, sich bei der entsprechenden Fachstelle detailliert informieren zu lassen.
://: Damit sind die Fragen 4 und 5 beantwortet.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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Ende der Vormittagssitzung: 12.04 Uhr
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Nr. 306
1. Elisabeth Augstburger: Leitlinien für Blinde
Im Kanton wurden beachtliche Fortschritte gemacht betreffend weisse Leitlinien für blinde Menschen. Das neuste Beispiel sind die Linien am Bahnhof Liestal. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Blindenorganisationen und dem Kanton ist gut.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet folgende
Frage
Welche Direktion ist zuständig, wenn es um Fragen in diesem Bereich geht? Anscheinend gibt es mehrere Anlaufstellen.
Antwort
Die Zuständigkeit ergibt sich nach dem Territorialprinzip: Für Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig, für Gemeindestrassen die betreffende Gemeinde. Bei Arealen von Dritten ist es auch die Grundeigentümerin, im Fall der Bahnhöfe also die SBB.
Eine Nachfrage in der BUD hat ergeben, dass von einer Problematik betreffend Bahnhof Liestal im Zusammenhang mit behinderten Menschen nichts Spezielles bekannt ist, wobei das Bauinspektorat noch präzisiert hat, dass im Bewilligungsverfahren die Normen SIA-500 (hindernisfreies Bauen) als Auslegehilfe zu § 108 RPG (behindertengerechte Bauweise) angewendet werden. Die Baupläne beinhalten in den meisten Fällen allerdings keine Ausführungsdetails wie z.B. spezielle Signalisationseinrichtungen (Blindenführhilfen etc.), wobei diese auch nicht Prüfgegenstand im Baubewilligungsverfahren bei Hochbauten seien. Hauptsächlich werde die Hindernisfreiheit betreffend Rollstuhlgängigkeit und Mobilitätsbehinderung geprüft. Dies müsse in den Bauplänen entsprechend angegeben werden. Bestehen Zweifel, werde die Stiftung ProCap kontaktiert, mit welcher eine Zusammenarbeitsvereinbarung bestehe und welche im Auftragsverhältnis Baugesuche auf Hindernisfreiheit prüfen oder Einzelfragen beantworten könne, was allerdings selten vorkomme.
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2. Sarah Martin: InterRegio Basel-Luzern
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 gibt es eine Verschlechterung beim Angebot des IR Basel-Luzern (bzw. Zofingen). Die Züge um 24 Uhr wurden in beide Richtungen gestrichen. Für ÖV-Benutzer/innen, die bis spät arbeiten und/oder die Bahn auch für Freizeitaktivitäten (Kino, Konzerte, usw.) nutzen, eine sehr negative Entwicklung. Negativ ist ebenfalls, dass der IR um 01.01 weiterhin ohne Halt in Gelterkinden verkehrt.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet folgende
Frage 1
Weshalb die Streichung dieser beiden Züge?
Antwort
Der Fernverkehr liegt grundsätzlich in der Verantwortung der SBB. Er wird eigenwirtschaftlich betrieben, und es besteht keine kantonale Mitfinanzierung. Im Rahmen der jährlichen Fahrplanvernehmlassungen leitet der Kanton die eingegangenen Wünsche jeweils an die SBB weiter. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere die Spätverbindungen immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind. Zu den erwähnten Zügen haben die SBB folgendes mitgeteilt:
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Einzelne Schnellzüge Basel-Liestal-Sissach-Gelter-kinden-Olten(-Luzern) sind in den Randstunden schwach frequentiert. Neu verkehrt ab Basel um 00.00 Uhr ein InterCity nach Luzern mit Halt in Liestal. In der Gegenrichtung hält neu der EuroCity um 00.50 Uhr in Liestal.
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Die beiden bisherigen Schnellzüge sind auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft worden, und es hat sich dabei gezeigt, dass sich die erwähnten Spätzüge aus Kostengründen nicht mehr rechtfertigen lassen.
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Frage 2
Wieso verkehrt der IR Basel-Luzern um 01.01 Uhr ohne Halt in Gelterkinden?
Antwort
Bei der Verbindung Basel-Luzern um 01.01 Uhr ab Basel (Nächte Fr/Sa, Sa/So) ist ein zusätzlicher Halt in Sissach dazu gekommen. Allenfalls könnte für den Fahrplan 2013 ein weiterer Halt in Gelterkinden geprüft werden. Die SBB erwähnen aber auch die Problematik einer daraus resultierenden Verlängerung der Fahrzeit. Die Abfahrtszeit in Basel und Anschlüsse im Knoten Olten dürfen durch einen zusätzlichen Halt nicht gefährdet werden, da sonst die bisherigen Passagiere in diesen Zügen schlechtere Verbindungen hätten.
Der Kanton wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin für ein attraktives Angebot im Fernverkehr einsetzen. Dies gilt insbesondere für die Spätverbindungen.
Sarah Martin (Grüne) dankt der Regierungsrätin bestens für die Antworten. Sie stellt folgende
Zusatzfragen
Vom Landrat ist das Postulat 2009/153 für einen zweiten Schnellzughalt in Gelterkinden bereits überwiesen worden. Nun passiert das Gegenteil: Es werden sogar bestehende Schnellzughalte abgebaut.
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1.
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Wird sich der Regierungsrat also - auch wenn sie nicht so rentabel sind - für die Wiedereinführung von Schnellzughalten in den Randstunden einsetzen, weil diese für die Menschen wichtig sind?
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2.
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Kann im Zusammenhang mit dem erwähnten Postulat ein Zeitrahmen angegeben werden, innerhalb dessen dieser zweite Schnellzughalt in Gelterkinden eingeführt werden soll?
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Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint zur ersten Zusatzfrage, dass der Regierungsrat diesbezüglich Gespräche mit den SBB führe. Die zweite Zusatzfrage muss abgeklärt und bilateral beantwortet werden.
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3. Sarah Martin: S-Bahnanschlüsse an Fernverkehr in Olten
Der Fahrplanwechsel im Dezember 2011 hat für die Region keine Verbesserungen gebracht bei den Anschlüssen der S-Bahn an den Fernverkehr in Olten (Bsp. Verbindung nach Bern, Zürich und Luzern Umsteigezeit in Olten weiterhin bis 20 Minuten).
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet folgende
Frage
Wie setzt sich die Regierung für eine Verbesserung der Situation ein?
Antwort
Die Bahnstrecke durch das Ergolztal ist wegen der vielen Schnell- und Güterzüge sehr dicht befahren. Deshalb ist es schwierig, für alle Züge einen passenden Fahrplan zu erstellen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bahnhof Olten sehr stark ausgelastet ist. Er ist besonders bei der gleichzeitigen Ankunft der Schnellzüge aus allen Richtungen voll belegt. Schon jetzt sind einzelne Gleise mit zwei Zügen gleichzeitig belegt. Mit der derzeitigen Infrastruktur ist es nicht möglich, zusätzliche Züge der Regio-S-Bahn Basel auch noch zu den idealen Zeiten in Olten aufzunehmen. Dies wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern.
Zurzeit verkehrt die S3 kurz nach der vollen und halben Stunde ab Basel. Das ist für die Anschlüsse nahezu ideal. Würde eine andere Ankunftszeit in Olten angestrebt, würde sich die Anschlusssituation in Basel verschlechtern.
Zentrales Ziel des Regierungsrates ist es nach wie vor, für die S3 möglichst bald den Viertelstundentakt einzuführen. Dafür sind diverse Ausbaumassnahmen in Basel, Pratteln und Liestal notwendig. Wenn die Infrastruktur entsprechend ausgebaut ist, ergibt sich auch wieder mehr Flexibilität bei der Fahrplangestaltung. Bis dahin ist es wenig wahrscheinlich, dass der gegenwärtige Fahrplan der S3 grundsätzlich umgestaltet werden kann. Der vorhandene Handlungsspielraum soll ausgenützt werden, aber dieser ist sehr klein.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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