Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
| |
|
23
2011-150 vom 19. Mai 2011 Motion von Bruno Baumann, SP-Fraktion: Einführung eines kantonalen Mindestlohnes - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < abgelehnt > |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist darauf hin, dass der Regierungsrat diese Motion ablehne.
Regierungsratspräsident Peter Zwick (CVP) erinnert an einen in Bern hängigen Vorstoss für einen schweizerischen Mindestlohn. Dies ist aber unvereinbar mit dem Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit. Ein kantonaler Mindestlohn würde das bundesverfassungsmässige Recht der Wirtschaftsfreiheit verletzen. Auch würde er das überwiegende Interesse an einer freien Marktwirtschaft verletzen. Er wäre unverhältnismässig und verstösst gegen die Vertragsfreiheit als unantastbaren Kern der Wirtschaftsfreiheit. Die Forderung ist aus grundrechtlicher Sicht abzulehnen.
Andreas Giger (SP) meint, der Motionär habe sehr wohl um die Initiative auf Bundesebene gewusst. Wegen der «massiven» Zunahme von Lohndumping sollte aber Baselland mit dieser Motion eine Vorreiterrolle im Kampf gegen diese Entwicklung übernehmen. Es kann nicht sein, dass ein Lohn von CHF 3'000 als branchenüblich bezeichnet wird.
In der Schweiz verdient jeder 9. Arbeitnehmer weniger als CHF 3'800 trotz Vollzeitbeschäftigung. Menschen können von einem solchen Lohn nicht leben und gehören zu den «working poor», deren Zahl in den letzten Jahren «massiv» zugenommen hat. Bereits Adam Smith, Begründer der liberalen Wirtschaftstheorie und der freien Marktwirtschaft, kam zum Schluss, dass ein Mensch von seiner Arbeit leben können müsse und sein Lohn wenigstens existenzsichernd sein müsse. Ist dies nicht der Fall, werden ArbeitnehmerInnen oftmals gezwungen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, wofür dann die Allgemeinheit aufkommen muss.
Für rund 60% der Arbeitnehmenden gibt es keine Lohnuntergrenze. Das führt immer wieder zu Fällen von Lohndumping. Dieses unfaire Wettbewerbsverhalten geht dann zulasten der Arbeitnehmenden, der Qualität, der Kunden - und der Arbeitgeber, die schon jetzt einen fairen Lohn bezahlen. Mindestlöhne sind das beste Mittel im Kampf gegen Lohndumping, damit gute Arbeitsplätze in Tieflohnbranchen geschützt werden. Auch können damit neue Stellen geschaffen werden, denn Arbeitnehmende mit einem «anständigen Mindestlohn» sind dann nicht mehr auf einen zweiten Job angewiesen. In Grossbritannien ist die Beschäftigung in gewissen Branchen, nachdem 1999 ein Mindestlohn eingeführt worden ist, um 25% gestiegen.
Aus all den genannten Gründen möge die Motion unterstützt werden.
Nach Franz Hartmann (SVP) lehnt seine Fraktion die Motion ab, wobei Regierungsratspräsident Peter Zwick die wichtigsten Argumente bereits angeführt habe. Ein Mindestlohn wäre eine Schwächung für die KMU und für die Konkurrenzsituation in der Nordwestschweiz.
Gemäss Beatrice Herwig (CVP) steht ihre Fraktion dem Anliegen positiv gegenüber, ist aber grossmehrheitlich der Meinung, dass es nicht kantonal, sondern gesamtschweizerisch verwirklicht werden sollte, wie dies ja auch die aktuell hängige Initiative wolle.
Gemäss Marie-Theres Beeler (Grüne) unterstützt auch ihre Fraktion mehrheitlich die Motion. Den Grünen ist wichtig, dass jemand, der zu 100% arbeitet, sich auch seine Existenz und jene seiner Familie sichern kann. Das Recht auf ausreichend Lohn ist ein Menschenrecht, das mindestens gleich viel wert ist wie die Vertragsfreiheit. Es sollen nicht Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.
Bei den Grünen umstritten ist die Höhe des Mindestlohns von CHF 4'000. Es wird begrüsst, dass es schweizweite Anstrengungen gibt, aber im Sinne eines wirksamen Zeichens müssen auch auf kantonaler Ebene Massnahmen ergriffen und erste Schritte gemacht werden.
Christoph Buser (FDP) vermerkt, dass seine Fraktion das Problem anerkenne. Aber gerade in Baselland sind dagegen einige Instrumente vorhanden. Im Übrigen hat die Sozialpartnerschaft gerade im Lohnbereich gute Resultate gezeitigt, und Lohn ist ein wichtiger Bestandteil solcher Verhandlungen, aber nicht der einzige. Deshalb sollen nicht einseitige Eingriffe gemacht werden und die Verhandlungen gefährden.
Zudem gibt es Menschen, die für unter CHF 4'000 arbeiten wollen oder können. Was ist deren Alternative? Es gibt wahrscheinlich solche, die lieber weniger verdienen, um so den Staat nicht zu belasten. Im Ausland hat man eher schlechte Erfahrungen gemacht mit Mindestlohngesetzen, weshalb der Vorstoss abzulehnen ist.
Daniel Münger (SP) ist bei einem Teil der Aussagen seines Vorredners gleicher Ansicht. Mit gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungen hat man sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie sind mit den festgeschriebenen Mindestlöhnen ein bewährtes bzw. das wichtigste Mittel gegen Lohndumping, Schwarzarbeit und ähnliches. Aber leider gibt es nicht über alle Arbeitsverhältnisse Gesamtarbeitsverträge und sind nicht in allen Gesamtarbeitsverträgen Mindestlöhne definiert. So sind z.B. beim KV nur Mindestlohnempfehlungen abgegeben worden, wie auch im Gesundheitsbereich keine Mindestlöhne definiert sind.
Es grenzt aber an Zynismus zu sagen, jemand arbeite gern für CHF 3'700, obwohl damit eine Familie nicht ernährt werden kann und deswegen das Sozialamt angegangen werden muss. Darum soll die Motion angenommen werden, um in Baselland als Grenzkanton flächendeckend Kontrollen in allen Branchen durchführen zu können.
Auch Andreas Giger (SP) bestätigt, dass man in der Sozialpartnerschaft «sehr wichtige und sehr gute» Erfahrungen gemacht habe. Leider sind aber nur 40% der Arbeitsverhältnisse durch Gesamtarbeitsverträge abgedeckt, d.h., 60% fallen unter keine Regelung. Insofern sind CHF 4'000 pro Monat «keine Luxuslösung».
Für Thomas Schulte (FDP) sind Lohnverhandlungen der wichtigste Aspekt seiner Tätigkeit als selbständiger Unternehmer. Dabei ist zu beachten, dass es immer um Leistungen geht, die nur zu jenem Preis verkauft werden können, den die Kunden zu bezahlen bereit sind.
Nun werden mehr Ferien und mehr Lohn gefordert, aber die Leistung der Arbeitnehmer wird nicht hinterfragt. Darum soll jeder Verband entsprechend seiner Leistungsfähigkeit die Löhne selber bestimmen können. Ist dies nicht der Fall, könnten auch Arbeitsplätze vernichtet werden, denn es lassen sich anderswo sicher billigere Arbeitskräfte finden.
Christoph Buser (FDP) erwidert auf Daniel Münger, dass mit Mindestlöhnen genau jene Stellen gefährdet seien, die eigentlich damit gerettet werden sollen. Es gibt darum tatsächlich Leute, die lieber für einen tieferen Lohn arbeiten, als Sozialhilfe zu beziehen. Sollte ein Mindestlohn für alle eingeführt werden, werden sich die Firmen fragen, ob nicht oder nur schlecht qualifizierte Stellen beizubehalten sind oder nicht.
Daniel Münger (SP) ist zunächst froh, dass man von den ersten, zynischen Aussagen Abstand nehmen konnte.
In Sachen Preisgestaltung aufgrund von Angebot und Nachfrage ist auf die Produktivitätsgewinne der letzten Jahre zu verweisen. Die Arbeiter sind heute viel produktiver, aber der Gewinn ist zugunsten der Firmen und deren Inhaber geflossen. Es gibt kein Land, dem es nach gesetzlicher Festlegung eines Mindestlohns schlechter gegangen ist als vorher. Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmende und hilft dem Staat, zu Steuern zu kommen, weil damit mehr Leute Steuern zahlen. Schon aus rein ökonomischen Überlegungen müsste man also einen Mindestlohn einführen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) geht davon aus, dass hohe Mindestlöhne dazu führen werden, dass vermehrt Menschen aus angrenzenden EU-Gebieten zur Arbeitssuche in die Schweiz kommen werden. Insofern ist es dann eben auch zynisch, wenn dann deswegen Schweizer Bürger arbeitslos werden.
Balz Stückelberger (FDP) ist erstaunt, dass Parteien, die gewerkschaftsnahe seien, in diesem Punkt die Sozialpartnerschaft «massiv» schwächen wollen, indem sie den Lohn als Verhandlungsgegenstand aus selbigen herausnehmen. Mindestlohn ist eine Frage der Sozialpartnerschaft. Wie Regierungsratspräsident Peter Zwick gesagt hat, kann doch nicht ein Zeichen gegen die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit gesetzt werden.
Thomas Schulte (FDP) repliziert auf Daniel Münger, dass die KMU ihr Geld hart verdienen müssen. Jetzt wird ein Mindestlohn von CHF 4'000 gefordert und als nächstes 6 Wochen Ferien: «Sorry, wer soll das bezahlen?» Das bezahlt der Kunde! Früher waren übrigens die Gewinnmargen viel besser.
Andreas Giger (SP) meint abschliessend, dass «Mindestlöhne gleich lange Spiesse für alle schaffen».
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2011/150 mit 51:24 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Back to Top