Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012

Nr. 291

Landratspräsident Urs Hess (SVP) gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erklärt, die Motion verlange, dass sich Vereine und Veranstalter von Grossanlässen an den Kosten für Sicherheit und Sauberkeit beteiligen sollen. Damit rennt der Vorstoss nach Ansicht des Regierungsrates weitgehend offene Türen ein. Trotzdem ist er bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und den ganzen Fragenkomplex im Rahmen der laufenden Teilrevision des Polizeigesetzes zu behandeln. Diese Vorlage befindet sich bereits in der Vernehmlassung. Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf soll das Polizeigesetz einen neuen § 55a bekommen, der den Kostenersatz bei Veranstaltungen folgendermassen regelt:


1 Veranstalterinnen und Veranstalter sind verpflichtet, diejenigen Vollkosten zu ersetzen, welche die normale polizeiliche Grundversorgung überschreiten.


2 Eine Überschreitung der normalen polizeilichen Grundversorgung liegt dann vor, wenn die Polizei Basel-Landschaft für die Veranstaltung ein spezielles Polizeiaufgebot vorsieht.


3 Die Sicherheitsdirektion reduziert den Kostenersatz auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters um maximal 50 Prozent, sofern die Veranstalterin oder der Veranstalter den Massnahmenkatalog der Polizei Basel-Landschaft zur Vermeidung von Polizeieinsatzkosten ganz oder teilweise umsetzt.


Dieses Vorgehen entspricht auch der Mustervereinbarung, die die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Swiss Football League zusammen abgeschlossen haben. Im vorgeschlagenen Paragraphen gibt es aber auch noch Ausnahmebestimmungen, die besagen, dass der Regierungsrat teilweise oder ganz auf den Kostenersatz verzichten könne, um Veranstaltungen von erheblicher gesellschaftlicher, sportlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung zu gewinnen oder zu erhalten.


Der Vorschlag ist wie gesagt zur Zeit in der Vernehmlassung, und damit ist der erste Teil der Anliegen der Motion berücksichtigt. Im zweiten Teil des Vorstosses wird die Beteiligung an den Sauberkeitskosten (Stichwort «Littering») verlangt. Diesbezüglich gibt es heute schon im Strassengesetz in § 42 und im Umweltschutzgesetz in § 2 Bestimmungen, die es erlauben, Veranstaltern als Verursachern entsprechende Kosten zu überbinden. Aufgrund dieser Bestimmungen kann dem Veranstalter im Rahmen der Bewilligung, die für solche Grossanlässe nötig ist, die Auflage gemacht werden, dass er rund um den Veranstaltungsort, z.B. ein Stadion, den Abfall selber zu entsorgen hat.


Viele Bewilligungen werden von den Gemeinden erteilt. Sie haben die Kompetenz, solche Auflagen zu erlassen; das wird unterschiedlich gehandhabt, aber es ist nicht am Kanton, den Gemeinden vorzuschreiben, was sie zu tun haben. Wird eine Bewilligung vom Kanton ausgestellt, ist sie ebenfalls mit Auflagen verbunden.


Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass schon wesentliche Rechtsgrundlagen bestehen, der Vorstoss nicht als Motion, sondern als Postulat zu überweisen sei. Der Regierungsrat ist gerne bereit, die Fragestellung vertieft zu prüfen im Rahmen der laufenden Polizeigesetz-Teilrevision.


Felix Keller (CVP) betont, dass Ziel der Motion sei es, die laufenden Kosten für Sicherheit und Sauberkeit bei Grossanlässen zu senken. Bereits im Vorfeld sollte mit allen Akteuren ein wirksames Massnahmenpaket ausgearbeitet und dann auch umgesetzt werden. Falls einer dieser Akteure seiner Pflicht zur Senkung des Gewaltpotenzials nicht nachkommt, soll er für die Kosten für den Ordnungs- und Reinigungsdienst aufkommen, denn er wäre mitschuldig und gemäss Verursacherprinzip auch kostenpflichtig.


Bei Sport- und sonstigen Grossveranstaltungen kann mit diesem Vorgehen sichergestellt werden, dass für die Finanzierung der Einsatzdienste, soweit sie über die Grundversorgung hinausgehen, keine Steuergelder aufgewendet werden müssen. Es kann ja nicht sein, dass unbeteiligte Steuerzahler/innen die stark ansteigenden Kosten für den Sicherheits- und den Reinigungsdienst in Millionenhöhe übernehmen müssen.


Solange sich die Veranstalter, Stadionbetreiber und Sportvereine darauf verlassen können, dass die Allgemeinheit für diese steigenden Kosten aufkommt, besteht kaum Motivation, das Problem ernsthaft anzupacken und wirksame Gegenmassnahmen zu ergreifen.


Es ist bekannt, dass im Polizeigesetz in § 55 Absatz 3a der Kanton die Möglichkeit hat, Veranstalter(inne)n von Anlässen bei aufwändigen Polizeieinsätzen eine Kostenbeteiligung aufzubürden. Was die Motion aber verlangt, sind griffigere Gesetzesgrundlagen, und vor allem möchte die CVP/EVP-Fraktion, dass für die Aufräum- und Reinigungsarbeiten Vollkosten in Rechnung gestellt werden können. Insofern ist es begrüssenswert, dass der Regierungsrat aktiv geworden ist, und deshalb ist die Umwandlung der Motion in ein Postulat in Ordnung.


://: Das Postulat 2011/300 wird stillschweigend überwiesen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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