Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
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2011-067 vom 3. März 2011 Verfahrenspostulat von Ueli Halder, SP: Schriftliche Begründung bei Ablehnung oder Umwandlung von Postulaten und Motionen durch den Regierungsrat - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < überwiesen > |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) berichtet, das Büro des Landrats beantrage dem Landrat mehrheitlich die Ablehnung des Verfahrenspostulats. Mit einer vorgängigen schriftlichen Begründung der ablehnenden Haltung des Regierungsrats bestünde die Gefahr, dass die Diskussion nicht mehr im Landrat stattfände. Dann wäre ein relativ grosser Aufwand für den Regierungsrat vorhanden, da die Vorstösse schon vorgängig einigermassen geprüft und behandelt werden müssten, womit dem eigentlichen Geschäft schon vorgegriffen würde.
Caroline Mall (SVP) berichtet, eine Minderheit der SVP-Fraktion werde die Überweisung unterstützen. Es macht durchaus Sinn, dass die Fraktionen Möglichkeiten haben, im Vorfeld über Umwandlungen informiert zu werden. Der Regierungsrat bespricht den Vorstoss an seiner Sitzung und hat seine Meinung wahrscheinlich auch schriftlich dokumentiert. Von einem Mehraufwand kann man hier sicherlich nicht reden.
Ruedi Brassel (SP) berichtet, die SP-Fraktion befürworte dieses Verfahrenspostulat. Eine vor einiger Zeit eingeführte Änderung, dass die gleichzeitige Abschreibung bei Überweisung von Postulaten vorgängig schriftlich begründet werden soll, hat sich sehr bewährt. Die Diskussionen wurden vereinfacht und nicht verkompliziert. Das gleiche würde auch bei der Behandlung von Postulaten oder Motionen, die abgelehnt oder umgewandelt werden sollen, zu einer Verfahrensklärung führen.
Etwas verwunderlich sind die Ausführungen des Büros des Landrats, dass der Regierungsrat sich inhaltlich mit dem zu behandelnden Vorstoss beschäftigen müsse! [Heiterkeit] Es ist doch zu hoffen, dass eine minime geistige Anstrengung vor der Stellungnahme vorhanden war. In der Regel hat Ruedi Brassel dies aber festgestellt, weshalb der Mehraufwand nicht allzu hoch ausfallen dürfte, zumal die Regierungsmitglieder ihre Texte in der Regel vorlesen, das heisst, diese vorher von jemandem geschrieben worden sind. Damit könnten die Verfahren durchaus geklärt und gestrafft werden, weshalb dieses Verfahrenspostulat überwiesen werden soll.
Elisabeth Augstburger (EVP) kann sich den Vorrednern anschliessen und berichtet, die CVP/EVP-Fraktion stimme für Überweisung dieses Postulats. Die Landratsmitglieder können sich viel besser vorbereiten, wenn man im Vorfeld über die Haltung der Regierung informiert ist. Da der Regierungsrat eine Stellungnahme der Verwaltung hat, sollte dies kein Problem sein. Elisabeth Augstburger ist überzeugt, dass die Diskussion nach wie vor im Landrat stattfinden werde.
Philipp Schoch (Grüne) meint, bei der Frage der Überweisung von Motionen gehe es schliesslich um das Anschieben von Gesetzgebungsverfahren. Es müsste schon im Interesse des Parlaments sein, über die Meinung der Regierung vorinformiert zu sein. Philipp Schoch stellt sich vor, der Regierungsrat entscheide an seinen Sitzungen über seine Haltung zu den Vorstössen. Die Begründung müsste vorliegen. Regierungssitzungen werden auch protokolliert, weshalb man die Begründung dem Protokoll entnehmen könnte. So ein grosser Aufwand kann dies nicht darstellen. Die Idee des Verfahrenspostulats ist die Stärkung des Parlaments, weshalb die grüne Fraktion dieses einstimmig unterstützen wird.
Thomas Weber (SVP) meint, die Forderung sei auf den ersten Blick bestechend. Es wird aber, wenn man diese Begründung in ein paar Stichworten liefert, schnell der Vorwurf kommen, die Begründungen seien nicht substanziiert. Folglich wird man materielle, relativ langfädige Erwägungen erstellen, die der Diskussion bereits vorgreifen. Dies führt letztlich zu einer sehr starken Beschäftigung der Verwaltung und dahinter stehen viele Stellen, die wiederum Geld kosten.
Werner Rufi (FDP) berichtet, eine deutliche Mehrheit der FDP-Fraktion sei gegen das Verfahrenspostulat. Man schliesst sich den Ausführungen des Büros des Landrats an. Man will einen Mehraufwand verhindern und kann das Verfahren auch über ein mündliches Verfahren abwickeln. Die Schriftlichkeiten, die immer mehr ausgelöst werden, führen nur zu einem administrativen Mehraufwand. Wenn die entsprechende Person mehr Informationen will, kann sie sich jederzeit an die entsprechenden Stellen wenden und wird die Informationen erhalten. Deshalb kann das heutige System belassen werden.
Rolf Richterich (FDP) meint, wenn man damit wirklich effizienter würde. Eine Viertelstunde à 92 Köpfe kostet auch etwas - 90 Landräte und die zwei Köpfe der Verwaltung. Es ist abzuwägen, was günstiger käme. Letztlich sind die Regierungssitzungen öffentlich, die Fraktionen könnten also auch jemanden delegieren.
Hanspeter Weibel (SVP) versteht nicht, wie man überhaupt dazu komme, von einem Mehraufwand zu sprechen. Es ist davon auszugehen, dass der Regierungsrat die Vorstösse mit der notwendigen Seriosität behandelt. Über die Regierungssitzung gibt es ein Protokoll und den entsprechenden Auszug könnte man vorlegen.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erklärt, der Regierungsrat lehne das Verfahrenspostulat ab. Es gibt einen Mehraufwand, die Frage ist einfach, was auf der anderen Seite eingespart werden könnte. Für den Regierungsrat gibt es wesentliche Gründe für die ablehnende Haltung: Erstens kann die Begründung durchaus noch ändern. Man kann nicht die Regierungssitzung damit verbringen, aufwändige Begründungen von A bis Z zu liefern. Dem Regierungsrat ist es wichtig, an seiner Sitzung seine Haltung zu definieren, die Begründung wird im Hinblick auf die Landratssitzung erstellt. Zweitens würde der zeitliche Vorlauf grösser. Bisher gab es keine schriftlich begründeten Regierungsratsbeschlüsse (RRB). Der Regierungsrat würde bevorzugen, wenn er wie bisher weiterarbeiten könnte und sieht in diesem Verfahrenspostulat keinen echten Mehrwert.
Siro Imber (FDP) meint zur Öffentlichkeit der Regierungssitzungen, im Verwaltungsorganisationsgesetz (SGS 140), das in Zusammenhang mit der neuen Verfassung erlassen worden sei, stehe immer noch in § 16 Abs. 3: «Die Sitzungen sind öffentlich. [...]».
://: Das Verfahrenspostulat 2011/067 wird mit 55:24 Stimmen bei 4 Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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