Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
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2011-293 vom 1. November 2011 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) und des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend der flankierenden personellen Massnahmen im Entlastungspaket 12 / 15 und bei Reorganisationen in der kantonalen Verwaltung Basel-Landschaft - Bericht der Personalkommission vom 12. Januar 2012 - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Die Präsidentin der Personalkommission, Regula Meschberger (SP), erklärt, die Vorlage sei im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 entstanden. Es geht darin um Abfederungsmassnahmen, die allenfalls nötig sind im Zusammenhang mit Kündigungen und Stellenabbau. Dass darüber losgelöst vom Entlastungspaket diskutiert wird, hat einen guten Grund: Der Regierungsrat beantragt, diese Regelungen grundsätzlich einzuführen, damit bei jeglichen Reorganisationen in der kantonalen Verwaltung, die einen Stellenabbau zur Folge haben, entsprechend gehandelt werden kann. Zugleich dient dieser Sozialplan dann als Grundlage für einen allfälligen Kredit, der im Entlastungspaket vorgesehen ist für die Finanzierung solcher Abfederungsmassnahmen.
Die Vorlage umfasst noch ein paar andere Änderungen, die nicht direkt im geschilderten Zusammenhang stehen: So werden z.B. einige Bestimmungen aufgehoben, die vor ein paar Jahren im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) geschaffen wurden und die zeitlich befristet sind; sie können nun gestrichen worden. Weiter enthält die Vorlage ein paar wenige Anpassungen, die nötig wurden, weil die Statutenrevision der Pensionskasse eine andere Nummerierung zur Folge hatte und weil das Personalgesetz bzw. -dekret Verweise auf diese Statuten enthält. Es handelt sich dabei nur um redaktionelle, nicht um inhaltliche Änderungen.
Der Sozialplan, den die Regierung zum Entlastungspaket 12/15 vorschlägt, umfasst Massnahmen, für die nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dazu gehört, dass die Treueprämie nicht nur bei einer Vorpensionierung pro rata temporis ausbezahlt werden soll, sondern auch wenn jemand aufgrund einer Reorganisation seine Arbeit verliert. Zudem wird auch die Möglichkeit einer Härtefallleistung geschaffen: damit sollen unverhältnismässig schwere Folgen einer Kündigung abgefedert werden. Auch dafür braucht es natürlich eine gesetzliche Grundlage, sonst wären dem Kanton die Hände gebunden.
Damit der Kanton Basel-Landschaft weiterhin als fortschrittlicher und sorgfältiger Arbeitgeber gelten kann, hält es die Kommission für richtig und wichtig, gerade auch wenn es um reorganisationsbedingten Stellenabbau geht, sorgfältig mit dem Personal umzugehen und die Leute nicht einfach auf die Strasse zu stellen, ohne sich darum zu kümmern, was mit ihnen weiter geschieht. Deshalb ist die Kommission klar dafür, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um im Einzelfall Sozialpläne erarbeiten und Abfederungsmassnahmen ergreifen und finanzieren zu können.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig bei einer Enthaltung, der Änderung des Personalgesetzes, und einstimmig ohne Enthaltungen, der Änderung des Personaldekrets zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Roman Klauser (SVP) kündigt an, die SVP-Fraktion werde den Antrag der Personalkommission unterstützen. Diese Regelung soll nicht nur einmal, sondern auch für die weitere Zukunft gelten.
Mirjam Würth (SP) teilt mit, die SP-Fraktion finde es wichtig und nötig, dass es einen Sozialplan gibt. Jedes grössere Unternehmen hat einen Sozialplan für den Fall, dass Personal entlassen werden muss. Dem Kanton hätte es schon länger gut angestanden, über einen Sozialplan zu verfügen. Aber lieber spät als nie!
Die SP-Fraktion befürwortet selbstverständlich auch die Auszahlung der Treueprämie und ist froh, dass in Härtefällen besondere Massnahmen ergriffen werden können. Die SP-Fraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein und stimmt den Änderungen des Personalgesetzes und -dekrets zu.
Monica Gschwind (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion begrüsse, dass in Zukunft flankierende personalrechtliche Massnahmen in der Folge von notwendigen Reorganisationen einheitlich angewendet werden sollen. Die Grund-idee des Sozialplans, anlässlich einer Standortanalyse zwischen drei gleichwertigen Massnahmenpaketen auswählen zu können, ist für einen zeitgemässen und modernen Arbeitgeber notwendig und richtig.
Auch die Bestimmung, dass Härtefallleistungen möglich sein sollen, ist nötig; es braucht einen solchen Notnagel. Die paritätische Härtefallkommission wird solche Leistungen sicherlich nur in begründeten und schwerwiegenden Fällen bewilligen.
Die FDP-Fraktion stimmt den Änderungen des Personalgesetzes und -dekrets einstimmig zu.
Beatrice Herwig (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion die marginalen materiellen und redaktionellen Änderungen im Personalgesetz und -dekret befürworte. Insbesondere unterstützt sie auch die Härtefallregelung, die den Kanton als sozialen Arbeitgeber ausweist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, auch die grüne Fraktion stimme der Vorlage einstimmig zu, und dankt der Verwaltung, der Regierung und der Kommission für die gute und speditive Arbeit.
Marie-Therese Müller (BDP) begrüsst namens der BDP/glp-Fraktion ebenfalls diese Massnahmen, die den Mitarbeiter(inne)n, welche im Rahmen des Entlastungspakets eventuell doch über die Klinge springen müssen, helfen sollen bei der Stellensuche, bei der Umschulung oder bei einer allfälligen Finanzierung der Frühpensionierung. Die Änderungen im Gesetz und im Dekret sind so gestaltet, dass die Massnahmen nicht nur jetzt angewandt werden können, sondern dass auch eine allgemeine Anwendung für spätere Fälle möglich ist.
Entlassungen werden wohl nie ganz vermieden werden können, aber der Kanton sollte vor allem versuchen, die Mitarbeitenden intern weiter zu beschäftigen.
Die BDP/glp-Fraktion unterstützt die Anträge der Personalkommission.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die sehr gute Aufnahme der Vorlage und versteht dies als Lob für den neuen Personalchef Markus Nydegger, der einen sehr guten Job gemacht hat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- 1. Lesung Personalgesetz
Es liegen keine Wortbegehren vor.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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