Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2017
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Vorlage: Dekret zum Energiegesetz vom 16. Juni 2016
- Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 18. Januar 2017 - Beschluss des Landrates vom 26. Januar 2017: < beschlossen > > Dekretstext |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, das neue Energiegesetz verlange für die Umsetzung von § 8 Gebäudeenergieausweis sowie § 10 Anteil erneuerbare Energie den Erlass eines Dekrets durch den Landrat. Die Vorlage beschränkt sich deshalb auf die Dekretsbestimmung zu diesen beiden Artikeln des Energiegesetzes.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung hat sich gezeigt, dass die Kommission grundsätzlich mit dem Dekret einverstanden ist. Die Regelung von § 1 Absatz 2, wonach das Warmwasser auch in bestehenden Gebäuden beim Ersatz von Brauchwassererwärmern zu mindest zu 50 % aus erneurerbarer Energie entstehen soll, wurde von der Kommission als gut befunden. Bei zentralen Anlagen in bestehenden Gebäuden oder bei dezentralen Anlagen in bestehenden Gebäuden war man der Meinung, dass dort Aufwand und Ertrag unverhältnismässig ist. Deshalb hat die Kommission im § 1 Absatz 2 eine Anpassung vorgenommen.
In Bezug auf das Inkrafttreten beantragt die Kommission, dass das Dekret nicht auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, sondern erst auf Mitte 2017. Im Planung befindliche Projekte sollen nicht abgeändert werden müssen.
Die Kommission fasste ihren Antrag einstimmig mit 12:0 Stimmen.
– Eintretensdebatte
Hansruedi Wirz (SVP) informiert, die SVP-Fraktion stimme dem vorliegenden Dekret zu.
Hannes Schweizer (SP) sagt, die SP-Fraktion stimme dem Kommissionsantrag einstimmig zu.
Christoph Buser (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion stimme einstimmig zu. In der Fraktion wurde die Frage diskutiert, ob die Regelung hauseigentümerunfreundlich sein könnte. Man hat sich von den Branchenvertretern überzeugen lassen, dass die Regelung im Dekret dem heutigen Standard entspricht. Entscheidend ist, dass das Inkrafttreten nach hinten gesetzt wurde, damit keinem Hauseigentümer ein Schaden entsteht, weil er bereits eine Planung vorangetrieben hat, die nun geändert werden müsste.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, auch die CVP/BDP-Fraktion werde dem Dekret zustimmen. Die Regelung entspricht heutigen Standards. Sie führt nicht zu wesentlichen Verteuerungen beim Bau oder Renovationen. Für Härtefälle gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung. Das ist eine pragmatische Lösung.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Dekret
Titel und Ingress
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst das Dekret zum Energiegesetz einstimmig mit 60:0 Stimmen.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei