Protokoll der Landratssitzung vom 26. Juni 2014

Nr. 2058

Marc Joset (SP), Präsident der Finanzkommission sagt, dass die Vorlage «Jahresbericht» aus dem Teil «Staatsrechnung» und dem «Amtsbericht» bestehe. Darum erstatten sowohl die Finanzkommission als auch die Geschäftsprüfungskommission dem Landrat Bericht.


Zur Staatsrechnung: Die Erfolgsrechnung 2013 des Kantons Basel-Landschaft schliesst mit einem Defizit von 4,2 Mio. Franken ab. Ausgegeben wurden 1% mehr als budgetiert, eingenommen wurden 2% mehr. Die Steuereinnahmen betragen 2,6 Mio. Franken mehr als budgetiert.


Die Nettoinvestitionen liegen mit 217 Mio. Franken um 83 Mio. Franken unter dem Budget. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt minus 8%. Die Rechnung 2013 erfüllt die Bestimmungen der Defizitbremse. Das Eigenkapital betrug per 31. Dezember 2013 331 Mio. Franken. Das Eigenkapital ausserhalb der Defizitbremse (zweckgebundenes Eigenkapital) beträgt 471.5 Mio. Franken. Das entspricht gegenüber dem Ende des Vorjahrs einer Zunahme um 210 Mio. Fr. oder 81 %. Die Zunahme ergibt sich hauptsächlich aus der Neubewertung der Immobilien im Finanzvermögen im Rahmen des Projekts «Restatement Etappe III» von HRM 2.


Eintreten auf die Rechnung 2013 war in der Finanzkommission unbestritten. Eine Zusammenfassung der Fraktionsvoten kann dem Bericht entnommen werden.


Die Finanzkontrolle empfiehlt in ihrem Prüfungsbericht die Genehmigung der Staatsrechnung 2013 - ohne Vorbehalt. Sie hält aber fest, dass die Rückstellungen für die Sanierung der BLPK durch die Entnahme aus der Konjunkturausgleichsreserve in der Höhe von 10.2 Mio. Fr. aufgestockt wurden und nun 459.40 Mio. Fr. betragen. Die Aufhebung der «Konjunkturausgleichsreserve» ist von mehreren Mitgliedern der Kommission als falsches Signal gewertet worden. Eigentlich wäre diese Reserve als antizyklisches Instrument gedacht gewesen. Das spiegelt sich im Stimmenverhältnis - 6:1 Stimmen bei 6 Enthaltungen - wider, mit dem die Finanzkommission dem Landrat beantragt, die Konjunkturausgleichsreserve aufzulösen (Ziffer 3 vom Landratsbeschluss). Die Finanzkommission hat von vierzehn weiteren detaillierten Prüfungsergebnissen der Finanzkontrolle Kenntnis genommen und die entsprechenden Feststellungen und Empfehlungen bekräftigt. Die Finanzkommission hat den Bericht der Finanzkontrolle zustimmend zur Kenntnis genommen und beantragt dem Landrat die Kenntnisnahme des Bestätigungsberichts gemäss Beilage A und Ziffer 2 des Landratsbeschlusses.


Zu den Prüfungsberichte der Subkommissionen: Die vier Subkommissionen der Finanzkommission haben bei den zuständigen Verwaltungseinheiten Zusatzauskünfte eingeholt. Die gestellten Fragen sind von der Verwaltung kompetent, umfassend und rasch beantwortet worden. Die Details können dem Bericht entnommen werden. Ein Punkt möchte der Votant aufgreifen, hier gibt es auch einen Antrag: Bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sind die Budgetabweichungen von netto ca. 33 Mio. Franken bei den Abgeltungen an die Spitalbetriebe augenfällig und unerklärlich. Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, die Regierung mit der Durchführung einer externen Expertise zur Entwicklung der Spitalkosten zu beauftragen (Ziffer 4 des Landratsbeschlusses). In der Zwischenzeit konnte die Finanzkommission ihre Fragen bei der VGD deponieren. Allfällige Begründungen für diese Budgetüberschreitung - zum Teil sind diese schon voreilig in der Presse aufgetaucht - wurden in der Kommission nicht besprochen. Wenn die Antworten schon vorlägen, bräuchte es ja keine Expertise. Die Ursachen sind wohl komplizierter, wie dargestellt. Zum Teil liegen sie wohl auch ausserhalb des Handlungsspielraums der VGD. Daher braucht es eine unabhängige und unbefangene Stelle, welche die Situation analysiert.


Zu den Anträgen: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat


- mit 9:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Jahresbericht 2013 zu genehmigen,


- den Bericht der Finanzkontrolle zum Jahresbericht 2013 zu Kenntnis zu nehmen,


- mit 6:1 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Vorfinanzierung «Konjunkturausgleichsreserve» aufzuheben und


- mit 13:0 Stimmen - also einstimmig -, dass der Landrat den Regierungsrat beauftragt, eine externe Expertise zur Entwicklung der Spitalkosten erstellen zu lassen.


Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Hanspeter Weibel (SVP), sagt, dass die Berichterstattung zum Teil Amtsbericht für die GPK einer jährlichen Pflichtübung gleichkomme. Der Amtsbericht wird jeweils eingehend studiert und die Subkommissionen stellen den Direktionen anschliessend Fragen und besuchen auch die Direktionen. Diese Besuche bilden dann die Grundlage für die Berichterstattung.


Die GPK hatte in ihrem Bericht zum Jahresbericht 2012 des Regierungsrates darauf hingewiesen, dass allenfalls die kurzen, schnell lesbaren Texte aus dem Geschäftsbericht in den Jahresbericht integriert werden könnten. Diese Anregung wurde vom Regierungsrat bis anhin nicht übernommen. Ebenfalls bereits in ihrem letztjährigen Bericht hatte die GPK verlangt, künftig einen Hinweis auf bestehende separate Jahresberichte von Dienststellen aufzunehmen. Auch dieses Anliegen wurde in der diesjährigen Berichterstattung nicht umgesetzt.


Zur FKD: Für die Subko I der GPK ist nicht zu übersehen, dass das bis 2016 verlängerte Entlastungspaket beträchtliche Ressourcen bindet und gleichzeitig das Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» zu zusätzlicher personeller Belastung führt, vor allem bei der Finanzverwaltung, aber auch bei Schlüsselpersonen aller beteiligten Direktionen. Die Finanzlage des Kantons erzwingt, dass beide Grossprojekte parallel vorangetrieben werden. Entscheidend für den Erfolg ist, dass Regierungsrat und Teamleitende/Führungskräfte voll hinter den Projekten stehen und diese aktiv fördern. Die Neuorganisation Tresorerie/Liquiditätsplanung erhält mit dem massiven Anstieg der Kantonsschulden eine neue Dimension, lassen sich doch mit einer optimalen Schuldenbewirtschaftung in den nächsten Jahren Zinskosten in Millionenhöhe sparen. Für die GPK ein Dauerthema sind Kreditüberschreitungen und Verpflichtungskredite, welche zu spät vorgelegt werden. Für die rechtzeitige Erarbeitung und Überweisung an den Landrat sind die federführenden Direktionen verantwortlich.


Zur VGD: Hier stehen die Strategieentwicklung und die Neuorganisation der VGD im Zentrum. Dies bindet viele Ressourcen und noch ist diesbezüglich nur wenig bekannt. Es wird aber intensiv daran gearbeitet. Dauerthemen sind die Wirtschaftsoffensive, die Rückerstattung der Pflegekosten sowie der Handlungsbedarf bei der neuen Pflegefinanzierung. Ausserdem ist die VGD in Zusammenarbeit mit der FKD daran, das Thema Coporate Governance im Rahmen der Beteiligungen des Kantons zu überprüfen und ein entsprechendes Indikatorensystem für zukünftige Eignergespräche zu erarbeiten.


Zur BUD gibt es nicht viel zu erwähnen. Nötig ist ein Nachtrag zur Aufhebung der Aussenstelle Laufen des Bauinspektorats. Dies hat im letzten Jahr für viel Aufheben gesorgt. Es wurde damals gesagt, dass die Gemeinden im Laufental das sogenannte kleine Baubewilligungsverfahren übernehmen könnten. Entsprechende Gespräche haben stattgefunden. Die Gemeinden haben aber darauf verzichtet, das kleine Baubewilligungsverfahren im Verbund durchzuführen.


Zur SID: Ausnahmsweise darf er Regierungsrat Isaac Reber heute loben! Die GPK hatte ja im letzten Jahr angeregt, dass die Direktionen ein Management Summary über die gesetzten Zielen und deren Erreichung verfassen. Die SID hat ein solches Summary verfasst. Dieses ist sehr gut und es darf gehofft werden, dass andere Direktionen sich ein Vorbild an der SID nehmen. Beim Projekt FOCUS war man wohl ein wenig zu überoptimistisch. Es können beim Betreibungsamt Liestal wohl keine Stellen eingespart werden, es wird vorübergehend sogar mehr Personal brauchen um Pendenzen abzuarbeiten. Bei der Polizei gingen die Bussenerträge zurück, das ist erfreulich. Eine wirkliche Erklärung dafür gibt es nicht. Möglicherweise halten sich die Autofahrer einfach mehr an die Geschwindigkeitslimiten. Weniger kontrolliert wurde auf jeden Fall nicht. Er geht nicht davon aus, dass es zu einem neuen Geschwindigkeitskontrollgesetz kommt um die Erträge zu steigern, sondern nur um die Kontrollen zu optimieren. Positiv ist zu vermerken, dass die Aufklärungsquote bei den Einbrüchen sich erhöht hat. Dies aber auch, weil sich die Zahl der Einbrüche erhöht hat. Als Folge davon gibt es einen akuten Mangel an Gefängnisplätzen. Offenbar hat man das Problem nun so gelöst, dass es variable Ein- und Austritte gibt. Wahrscheinlich war es aber eher ein Unglücksfall, dass ein Insasse frühzeitig raus kam... Bei der Staatsanwaltschaft ist der Umzug aller Hauptabteilungen geplant und sollte bis im Sommer abgeschlossen sein.


Zur BKSD: Hier gibt es einen Hinweis auf ein spezielles Problem. Es wurde festgestellt, dass es im Zusammenhang mit dem CSEM eine Regelung gibt, welche die Patenterlöse betrifft. In der Leistungsvereinbarung des Kantons BL mit dem CSEM steht, «dass sämtliche Gewinne des CSEM - sei es aus Patentverkäufen oder aus Aufträgen von Industrie und KMUs - in das CSEM Muttenz reinvestiert werden.» Es gab aber keine schlüssigen Hinweise darauf, dass dieser Vereinbarung nachgelebt wird. Die GPK ersucht daher die BKSD, die Einhaltung der Vereinbarung genauer einzufordern.


Zum Schluss dankt der Votant allen MitarbeiterInnen des Kantons für ihre Arbeit. Die GPK schaut naturgemäss eher dorthin, wo etwas nicht funktioniert und daher wird nicht alles lobend erwähnt, was funktioniert. Er geht davon aus, dass über 90% funktioniert. Dann gibt es halt noch wenige Dinge, die korrigiert werden müssen.


Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt dem Regierungsrat


1. in den Jahresbericht des Regierungsrates künftig die kurzen, schnell lesbaren Texte aus dem Geschäftsbericht zu integrieren,


2. in den Jahresbericht des Regierungsrates künftig Hinweise auf separate Jahresberichte von Dienststellen aufzunehmen,


3. dass künftig alle Direktionen, im Sinne eines «Management Summary», festhalten, welche der Schwerpunktziele im vergangenen Jahr inwieweit erreicht wurden bzw. welches die Gründe für die Nichterreichung waren,


4. für das CSEM eine Unterstellung an die Wirtschaftsförderung zu prüfen sowie das CSEM aufzufordern, mit einem geeigneten Instrument der Berichterstattung jährlich über evtl. Erträge und Reinvestitionen von Erträgen aus Patenten zu informieren.


Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat,


1. den Teil Amtsbericht im Jahresbericht 2013 des Regierungsrates gemäss Landratsbeschluss Punkt 1 zu genehmigen und


2. die unter Kapitel IV. aufgeführten Empfehlungen gutzuheissen.


Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei


* * * * *


Nr. 2066


(Fortsetzung)


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) findet es nicht ganz einfach, nach all dem Erheiternden und Herzlichen wieder auf die Staatsrechnung einzuschwenken. Er nimmt diese Aufgabe aber gern auf sich, gibt es dazu doch einiges zu sagen.


Die Baselbieter Staatsrechnung - besser als erwartet. So konnte man das in den Medien lesen. Realistischer hätte es aber heissen müssen: Die Lage ist schlimmer, als den meisten bewusst ist. Was nach einer Punktlandung aussieht, wurde durch die Auflösung des Konjunkturausgleichsfonds und eine Aufwertung beim Verwaltungsvermögen zurechtgestutzt. Das betriebliche Ergebnis liegt mit minus 128 Millionen Franken unter dem Budget. Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen stiegen zwar um 13 Mio. an, liegen jedoch 19 Mio. Franken unter dem Budget. Total legte der Fiskalertrag erfreulicherweise mit rund 50 Mio. zu. Dies wird aber aufgrund der Mehraufwendungen im Sozial- oder Spitalbereich beinahe weggefressen. Das ausgewiesene Gesamtergebnis von 4.2 Mio. ist zwar um 20.9 Mio. Franken besser als budgetiert, das Resultat ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen.


Zum einen Investitionsrechnung und Selbstfinanzierungsgrad: Der Finanzierungssaldo liegt bei minus 235 Mio. Franken und der Selbstfinanzierungsgrad bei minus 8 Prozent. Obwohl man bei den Investitionsausgaben zurückhaltend war und man 76 Mio. Franken weniger investiert hatte, als budgetiert, muss der genannte Finanzierungssaldo vollumfänglich auf Pump (und damit zulasten der Schulden) finanziert werden. Man ist damit nicht in der Lage, die Investitionen selbst zu finanzieren. Dieser Zustand wird wahrscheinlich noch einige Jahre andauern. Die Schulden des Kantons werden damit stetig anwachsen. Aktuell betragen die langfristigen Verbindlichkeiten in der Staatsrechnung 1.2 Milliarden. Durch die Reform der Baselbieter Pensionskasse (BLPK) kommen hier noch 1.6 Milliarden hinzu. Dies führt zu einem neuen Schuldenstand von 2.8 Mia. Franken.


Damit ist klar: Es muss unbedingt etwas passieren. Umso mehr als auch in den kommenden Jahren aufgrund der steigenden Sozial- und Bildungskosten, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen nicht mit Schwarzen Zahlen zu rechnen ist. Die Investitionsausgaben müssen weiterhin angeschrieben werden, so wie in einem «Lädeli». Denn der Minussaldo in der Investitionsrechnung wird die Verschuldung bis ins Jahr 2018 auf rund 4 Milliarden Franken anwachsen lassen.


Schulden sind zwar nicht a priori etwas Schlechtes. Vor allem wenn dadurch Mehrwert geschaffen wird. Bei den 1.6 Milliarden für die PK ist dies jedoch nicht der Fall. Einer ungebremsten Neuverschuldung darf man nicht tatenlos zusehen. Es gilt somit, bei den Investitionen Prioriäten zu setzen und eine Schuldenbremse einzuführen, damit die Nachkommen nicht auf einem Schuldenberg aufwachsen müssen.


Der Weg über eine Steuererhöhung wäre jedoch fatal. Es würde den Kanton im Steuerwettbewerb hart treffen und ihn für gute Steuerzahlende noch unattraktiver machen. Es hilft nichts: Die Suppe, die von vielen fröhlichen Geldausgebern über die Jahre eingebrockt wurde, muss ausgelöffelt werden. Kein erfreuliches Szenario! Und die Stunde der Wahrheit wird dem Kanton noch bevorstehen. Die SVP warnte seit Jahren vor dieser Situation. Erst gestern wurde der Votant mit seinen Äusserungen zur Jahresrechnung der vergangenen 10 Jahre konfrontiert. Die Voten von damals hätte er problemlos und fast unverändert auch heute halten können. Es deckt sich vieles. Und letzten Endes erhielt er durch die Entwicklung immer wieder Recht.


Und was drückt heute? Unter anderem der schlechte Uni-Vertrag, die Übernahme der Sekundarschulbauten, der Kostenanstieg in der Bildung, Harmos - besonders bei diesem Thema wurde man bezüglich Kosten getäuscht und angelogen. Last but not least: Das Entlastungspaket. Dies ist aus Sicht der SVP unbedingt vollumfänglich umzusetzen. Es ist nicht verstehbar, weshalb man sich mit dem Erreichten bereits zufrieden gibt und auf halbem Weg stehen bleibt. Obwohl es durchaus beachtlich ist, dass dadurch 100 Millionen Franken eingespart werden konnten.


Der neue Finanzdirektor Anton Lauber ist, was die Zukunft angeht, sehr optimistisch eingestellt. Er ist gewillt, so scheint es, den Kampf um gesunde Staatsfinanzen aufzunehmen und propagiert die Stärkung der finanziellen Steuerung, ein wirtschaftliches Handeln auf allen Ebenen des Kantons, Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes, die Verbesserung der Transparenz über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Kostenrechnung. Ob er damit erfolgreich sein und er nicht von konjunkturellen Entwicklungen wie einem Zinsanstieg oder einem Rückgang der Steuereinnahmen negativ überrascht wird, ist schwierig vorherzusagen. Bei der Höhe der Neuverschuldung würde ein Zinsanstieg besonders ins Geld gehen.


Das Eis ist also dünn. Bei allem Optimismus ist auch eine grosse Portion Realismus mehr als angebracht. Es gibt nämlich immer wieder neue Wünsche und Begehrlichkeiten, die vom Volk oder auch vom Landrat, unbesehen der Finanzlage, bewilligt oder erfüllt werden sollen. Man neigt in der Politik viel eher dazu, Schulden zu machen, als die Wahrheit und damit «Nein» zu etwas zu sagen. Schon gar nicht vor den Wahlen.


Noch ein Satz zu Antrag 4 (externe Expertise aufgrund der Entwicklung der Spitalkosten): Die Kostenexplosion bei den Gesundheitskosten machen nach Ansicht der Finanzkommission eine solche Expertise notwendig. Dabei geht es nicht darum, den Gesundheitsdirektor, welcher einen guten Job macht, abzustrafen. Er hat das Erbe von seinen Vorgängern übernommen und verfügt seit der Verselbstständigung der Spitäler noch nicht über die notwendigen, gefestigten Erfahrungszahlen. Es geht nun darum, ihn in seiner schwierigen Arbeit zu unterstützen und die kostentreibenden Gründe zu eruieren. Das gleiche Vorgehen [hier appelliert der Votant an den Finanzdirektor] ist auch bei den Bildungskosten und den Ergänzungsleistungen vorgesehen. Die SVP fordert dies ganz explizit.


Im Namen seiner Fraktion dankt der Votant allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre gute Arbeit und ihren Einsatz. Auch der Finanzkontrolle gebührt Dank für ihre Testate im Zusammenhang mit der Staatsrechnung. Mit dem Jahresbericht wird auch den vier Anträgen zugestimmt. Die Sorge gilt der Zukunft. Damit hofft er (als erneuter Appell an den Finanzdirektor), dass die Initiative zur Finanzierung der Staatsfinanzen bald zur Abstimmung kommt.


Mirjam Würth (SP) macht deutlich, dass die Rechnung immer auch eine Folge des Budgets ist, welches vom Landrat damals genehmigt wurde. Man darf sich deshalb nicht wundern, wenn die Rechnung entsprechend aussieht. Sie schliesst immerhin etwas besser ab als budgetiert. Das ist einerseits erfreulich, andererseits sollte man es auch nicht nur für bare Münze nehmen - sofern man weiss, was sich dahinter alles verbirgt. Nicht zuletzt wegen der Pensionskasse, die der Kanton (auch für die Gemeinden) nun ausfinanzieren muss, ist die Schieflage relativ beträchtlich. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von minus 8 Prozent steht der Kanton nicht dort, wo er gerne wäre. Ein kleiner Hinweis: Ursprünglich ging man von einem Selbstfinanzierungsgrad von minus 80% aus. Was zeigt, dass sich der Wert relativ schnell ändern kann.


Jährlich wird der Kanton von der Ratingfirma Standard & Poor's beurteilt. Zuletzt wurde Baselland leicht runtergestuft. Die Beurteilung durch S&P ist aber, entgegen anders lautender Einschätzungen, durchaus wichtig, ist der Kanton doch am Geldmarkt tätig. Dadurch, dass er Geld aufnimmt, spart er dank einem guten Rating letztlich sehr viel Geld.


Zu den einzelnen Direktionen: Die VGD schliesst relativ unaufgeregt ab. Es gibt aber ein erhebliches Problem bei den Spitälern mit einem Abschluss von 30 Millionen über Budget. Dieser Betrag (der von der VGD nicht richtig erklärt werden kann) führte zum Expertisen-Antrag der Finanzkommission. Bei der BUD ist eine kreative Art der Aufwertung zu konstatieren. Von Seiten der Finanzkontrolle wurde angemahnt, dass dies mit einem verbesserten internen Kontrollsystem genauer anzuschauen sei. Die BKSD hat ihre Kosten im Griff bzw. sie kennt ihre Kostentreiber und weiss sie so zu steuern, dass es nicht zu einer weiteren Steigerung im Sonderschulbereich kommt (wie dies in anderen Kantonen noch immer der Fall ist). Bei der Finanzdirektion stellt die SP sehr erfreut fest, dass sich Anton Lauber für eine verstärkte Steuerung ins Zeug legt, um auch unterjährig besser Einfluss nehmen zu können. Somit braucht man sich nicht weiter von Rechnung zu Rechnung zu hangeln, sondern nimmt einen längeren Zeitraum in den Blick, um (hoffentlich) möglichst schnell aus der Schieflage zu kommen.


Zur Personalsituation: leider führt die oftmals schlechte Presse dazu, dass der Kanton als Arbeitgeber nicht mehr sehr attraktiv erscheint. Dadurch ist zu erklären, dass ein grosser Bestand an Stellen, die bewilligt sind, leer bleiben. Dies hat nicht zuletzt zur Folge, dass die Angestellten mehr Arbeit übernehmen oder Externe beigezogen werden müssen, was nicht zuletzt zu Verlust an internem Knowhow führt.


Die Votantin dankt den Angestellten des Kantons für ihre gute Arbeit. Es ist nicht immer einfach, mit und unter einer Politik zu arbeiten, die immer wieder andere Forderungen stellt und nach deren Wünschen man sich richten muss. Der Dank gilt auch der Regierung, die einen schwierigen Job hat, alles unter einen Hut zu bringen. Froh ist die Votantin, dass sich die Gesamtregierung für eine verstärkte unterjährige Aufgaben- und Finanzsteuerung entschieden hat. Die SP befürwortet alle 4 von der Finanzkommission gestellten Anträge. Etwas Bedenken hat sie lediglich bezüglich des Antrags auf Auflösung der PK-Konjunkturausgleichsreserve, wozu eigentlich erst eine Zweckumbestimmung hätte erfolgen sollen. Ansonsten genehmigt die SP Rechnung und Jahresbericht.


Monica Gschwind (FDP) bescheinigt dem Gesamtergebnis von minus 4,2 Mio. Franken auf den ersten Blick ein eher gutes Aussehen, insbesondere vor dem Hintergrund des Budgets 2013 wie auch dem letztjährigen Ergebnis, das ein Minus von 32,3 Mio. Franken ergab. Man sollte aber nicht vergessen, dass diverse ausserordentliche Faktoren das Ergebnis verbessern. Diese sind vielleicht beschönigend, aber nicht unüblich - denn sie kommen in jedem Rechnungsjahr vor. Trotzdem gilt es sie gedanklich zu eliminieren. Die Schlussfolgerung ist, dass der Baselbieter Haushalt bei weitem noch nicht im Lot ist.


Die Analyse der Budgetabweichungen führen einem, wie schon in den letzten Jahresberichten, erneut die beiden grossen Kostentreiber Gesundheit und Bildung vor Augen. Ebenso steigen die Kosten, die aufgrund der doppelten Demografie entstehen, stetig an. Dies hat auch der Regierungsrat erkannt und ist intensiv damit beschäftigt, die Ursachen zu eruieren. Die FDP erwartet, dass Erkenntnisse daraus so schnell wie möglich thematisiert und die nötigen Schritte zur Eindämmung der Ausgaben eingeleitet werden. Ebenso muss das Entlastungspaket von 180 Mio. Franken nun zügig umgesetzt werden. Alle Direktionen, vor allem BKSD und VGD, müssen ihre diesbezüglichen Zielwerte einhalten.


Marc Joset erwähnte bereits, dass die explodierenden Gesundheitskosten grosse Fragezeichen hinterlassen. Auch wenn die Budgetierung aufgrund der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 sehr schwierig war, gilt es die Ursachen schnellstens herauszufinden, zumal sich bereits im 1. Quartal 2014 eine weitere grosse Kostensteigerung abzeichnet. Der Antrag der Finanzkommission, eine entsprechende Expertise in Auftrag zu geben, wird deshalb unterstützt.


Dass der Selbstfinanzierungsgrad immer noch im Minus liegt und die Schulden darum angewachsen sind, ist - kurz gesagt - schlecht, per Stichtag aber noch nicht sehr alarmierend. Wird aber die bevorstehende Ausfinanzierung der BLPK mit einbezogen, wird schnell klar, dass man sich das in Zukunft nicht mehr leisten darf. Eine klare Unterscheidung und Priorisierung bei den Investitionen in Notwendiges, Wünschbares und Luxusobjekte und die Einsicht in den Direktionen, dass man nicht mehr mit der «grossen Kelle» anrichten darf, ist darum unumgänglich. Auch den Wünschen von Dritten wie Uni, Fachhochschule etc. muss man in Zukunft sehr kritisch gegenüber stehen. Die Werterhaltung der eigenen Infrastruktur muss Vorrang haben - diese Aufgabe darf nicht auf künftige Generationen verschoben werden.


Damit diese Werterhaltung gewährleistet ist, sind ausgeglichene Jahresergebnisse in Zukunft ein Muss, denn mit der vollständigen Auflösung der Konjunkturausgleichsreserve ist jetzt auch dieses «Kässeli» leer. 2009 wurde die Vorfinanzierung für den Neubau Bruderholzspital aufgelöst, da überflüssig geworden. Daraus wurde die Reserve von 220 Mio. Franken gebildet. Die Konjunkturausgleichsreserve diente dem Ausgleich von Defiziten in wirtschaftlich schwierigen Jahren. 2010 waren daraus 48 Mio. und 2011 bereits 61 Mio. Franken zur Glättung der Defizite entnommen worden. Im letzten Jahr wurden 111 Mio. zur Äufnung der Rückstellung BLPK verwendet. Im Berichtsjahr wurden nun der letzte Rest aus dem Kässeli wie auch der Restbetrag des Neubaukontos Bruderholz aufgelöst, und damit die Rückstellung BLPK nochmals um 10 Mio. Franken erhöht. Die Ausfinanzierung der BLPK ist zwar ausserordentlich und hoffentlich einmalig - diese Schuld wird aber Ende Jahr eingebucht werden müssen, was zu einem rasanten Anwachsen des Schuldenbergs führt.


Trotzdem: Jammern ist nicht angesagt, denn Jammern ist fruchtlos. Und auch ein vermeintlich starker Partner Basel-Stadt braucht nicht angeschnallt zu werden. Vielmehr sind Aufbruchstimmung und Tatendrang gefragt. Besonders wichtig sind jetzt: Das Einhalten einer eisernen Haushaltsdisziplin, das Festhalten am Entlastungspaket und das Ziehen von Direktionen und Landrat am gleichen Strick. Die FDP-Fraktion fordert zudem, dass Aufgaben nicht nur auf andere Gemeinwesen verschoben, sondern effektiv eingespart werden; weiter möchte die FDP eine Flexibilisierung des Personalrechts und insbesondere das zügige Voranschreiten hängiger Vorstösse erreichen; mittelfristig wird auch eine Anpassung der Steuerkurve nötig sein. Rund 20% der Einwohnerschaft des Kantons bezahlen keine Steuern. Es gibt aber eine sehr steile Progression. Man stelle sich vor, dass ca. 0.5% der Steuerpflichtigen für 50% der Vermögenssteuern aufkommen, und dass 15 % der Steuerpflichtigen 50% der Einkommenssteuern bezahlen. Dieses Klumpenrisiko schwächt die Standortattraktivität empfindlich.


Die FDP spürt zwar den frischen Wind in der Finanzdirektion, besonders dank Finanzdirektor Toni Lauber. Aus diesem Wind muss nun aber ein Sturm entstehen, damit die teilweise noch alten Zöpfe in den Direktionen definitiv weggeblasen werden und die Aufbruchstimmung sich überall durchsetzen kann. Die FDP wird dies nach Kräften unterstützen - erwartet aber baldige Resultate.


Die FDP-Fraktion dankt dem Regierungsrat und allen Angestellten für ihren grossen Einsatz zu Gunsten des Kantons. Alle von der Finanzkommission gestellten Anträge werden unterstützt.


Zur Versinnbildlichung seines Gedankens erzählt Alain Tüscher (EVP) die Geschichte von zwei Fallschirmspringern. Einer mit, einer ohne Fallschirm. Der Fallschirmspringer, der als zweiter auf dem Boden landet, besieht sich die Karte und realisiert, dass er ohne Wasser mitten in der Wüste steht. Wer von den beiden hat gewonnen? Das sei der Imagination überlassen. Der Fokus liegt eigentlich nicht auf der Tragik der beiden Fallschirmspringer, sondern auf dem Piloten. Denn dieser hätte den einen auffordern können, den Fallschirm anzuziehen, und den anderen, mit dem Springen zu warten. Die Piloten sind diejenigen, die entscheiden.


Die Piloten, das sind der Landrat, die Regierung und das Stimmvolks. Es liegt nun mal in ihrer Kompetenz, darüber zu entscheiden, was im Kanton geschieht. Sie alle entscheiden über das Wohlergehen der «Fallschirmspringer».


Blickwechsel: Es ist nun so, dass das Budget konform und darin alles enthalten ist, was sein muss. Somit ist die Arbeit, die geleistet wurde, eine sehr gute - und alles in Ordnung. Man spürt auch den «Drive» in der Finanzdirektion. Dass aber ein solch riesiges Schiff wie der Kanton den Kurs nicht schlagartig ändern kann, ist sonnenklar. Wenn diese Erkenntnis von Regierung und Direktion nun noch auf den Landrat überschwappen würde (der über Dinge entscheidet, die Geld kosten), wäre man schon einen Schritt weiter. Sicher, die Lage ist ernst, aber weit entfernt von dramatisch. Einiges hat man schon sehr gut im Griff: Die Pensionskasse wird saniert und ist in der Bilanz abgebildet; die Geschichte ist bekannt, die Regierung hat einen Plan, dem Folge geleistet wird. Wichtig ist nur, dass alle, die die Entscheidungskompetenz haben, am gleichen Strick ziehen. Dann ist es möglich, das Schiff auf Kurs zu bringen. Doch dazu braucht es Zeit und Unterstützung. Der Prozess wird in der Finanzkommission fortlaufend besprochen und analysiert.


Die CVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen der Finanzkommission einstimmig zu.


Klaus Kirchmayr (Grüne) erinnert daran, dass die Rechnung ein Routinegeschäft sei, die in jeder öffentlichen Körperschaft und der Privatwirtschaft verpflichtend ist. Dies hat sowohl einen formalen als auch einen sachlich-politischen Aspekt. Heute möchte der Votant diese beiden trennen.


Formal hat der Landrat zu beurteilen, ob das in der Rechnung gezeichnete Bild richtig ist. Da fast alle im Rat Laien sind, kommen die Profis der Finanzkontrolle zum Einsatz, welche die Zahlen daraufhin überprüfen. Die Finanzkontrolle empfiehlt, die Rechnung gutzuheissen. Aus Sicht der Grünen sind deren Überlegungen, die in der Finanzkommission im Detail besprochen wurden, nachvollziehbar. Es gibt keinen Grund, die Rechnung in formaler Hinsicht nicht abzunehmen. Zwar war ein leichtes Grummeln bezüglich der Konjunkturausgleichsreserve vernehmbar. Am Ende sagen aber die im HRM 2 festgelegten Buchungsregeln, dass die Altlasten möglichst schnell zu bereinigen sind. Aus dieser Sicht scheint das Vorgehen also richtig.


Allerdings hat man zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Zahlensystem eine gewisse Problematik aufweist: z.B. wenn es bei einer Budgetposition eine Abweichung von 35 Millionen Franken gibt. Dies unterminiert das Vertrauen. Aus diesem Grund wurde auch die externe Expertise in die Wege geleitet. Die Grünen unterstützen den entsprechenden Antrag.


In der Finanzdirektion, die seit einem Jahr unter neuer Leitung steht, weht ein erfrischend neuer Wind. Es wurde vieles angepackt, einiges davon umgesetzt - insbesondere der Finanzdirektor zeigt dabei Mut. So ist es nichts Selbstverständliches, zwei Monate nach der Wahl schon in einen 2-Milliarden-Abstimmungskampf zu steigen, und wesentlich dazu beizutragen, eine Jahrzehnte alte Last vernünftig zu bereinigen. Es ist auch festzustellen, dass die strukturellen Probleme angegangen werden, wozu sich ein ganzer Strauss an Reformvorhaben in der Pipeline befindet. Die Grünen hoffen, dass der Mut und der «Drive», die bis anhin gezeigt wurden, auch weiterhin Bestand haben. Die Unterstützung der Fraktion ist gewiss.


Am Ende haben die «technischen» Aspekte (buchen, budgetieren, darstellen) vielleicht die Entscheidungsqualität verbessert. Gespart oder entlastet ist damit allerdings noch nichts. Dazu braucht es konkrete operative Entscheidungen, indem Dinge besser, schneller oder gar nicht mehr gemacht werden. Bei diesem Prozess ist die gesamte Regierung gefordert, obschon der Finanzdirektor hier eine moderierende Funktion hat. Der Votant stellt mit Freude fest, dass der Modus diesbezüglich geändert wurde und faktenbasierte Einzelgespräche zwischen Finanz- und den anderen Direktionen Einzug halten.


Auf der sachlichen Ebene ist das Bild weniger erfreulich. Die Finanzsituation des Kantons ist sogar äussert anspruchsvoll, was sich schon in der Art der Kommunikation zeigt. Für dieses Jahr wird ein Verlust von über 100 Millionen Franken erwartet. Kein Rappen der geplanten Investitionen kann aus eigener Tasche bezahlt werden und die Schuldenlast per Ende Jahr drückt mit einem Gewicht von 2.8 bis 3 Milliarden Franken. Demgegenüber Wünsche im Bereich von 2 bis 3 Milliarden Franken an, die noch gar nicht finanziert sind. Hinzu kommen die Risiken: 2% Zinsanstieg bedeutet 60 bis 80 Mio. Franken mehr Belastung; fallen die Nationalbankgewinne dauerhaft aus, bleiben weitere 25 Mio. Franken aus - somit müsste es auf der Steuerseite überdurchschnittlich gut laufen, damit nur schon eine dauerhafte Neuverschuldung vermieden werden kann. Der Votant ist deshalb der Ansicht, dass Neuanstrengungen unbedingt nötig sind. Die dazu angedachten Massnahmen reichen dazu wohl nicht aus. Für den Fall der Materialisierung der angesprochenen Risiken braucht es mindestens einen Plan B. Dieser sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.


Eine Ergänzung zum zuvor genannten «besser, schneller oder gar nicht mehr machen» und zur operativen Tätigkeit des Staats. Dieser Punkt scheint verbesserungswürdig, insbesondere wenn es um direktionsübergreifende Massnahmen geht. So wurden diverse Rationalisierungsprojekte aus dem Entlastungspaket gestartet, ohne dass die erhofften Einsparungspotentiale (vollumfänglich) zustande gekommen sind. Oft ist die Nachnutzung von Gebäuden ein Thema. Es ist nur schwer verständlich, dass trotz einem über Jahre hinaus bekannten Ende einer Nutzung nicht rechtzeitig eine Lösung bereitgestellt werden kann. Ebenso gibt es Rationalisierungspotential z.B. durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen SBB und Waldenburgerbahn. Ein entsprechender Auftrag liegt seit 2 Jahren vor; Entscheidungen sind bis jetzt nicht gefallen. Dabei müssen auch diverse Schwierigkeiten bedacht werden: bei den Spitalkosten z.B. existieren viele externe Stellschrauben, die den vorhandenen Gestaltungsspielraum beeinflussen.


Gesamthaft lässt sich die Finanzsituation des Kantons als äusserst herausfordernd beschreiben. Die Grünen glauben nicht, dass die heutigen Massnahmen ausreichend sind, um auf einen grünen Zweig zu kommen. Die Regierung ist dazu aufgerufen, die Sachen «besser, schneller oder nicht mehr zu machen». Die Grüne Fraktion unterstützt die Rechnung in diesem Sinne. Vereinzelt wird es Enthaltungen geben.


Es sitzen alle im selben Boot, stellt Gerhard Schafroth (glp) einleitend fest. Gehe es dem Kanton schlecht, kommt es zu Steuererhöhungen - was die rechte Seite nicht besonders witzig finden dürfte. Es drohe aber ebenso Sozial-, Bildungs- und Kulturabbau - was wiederum die linke Seite nicht besonders witzig finden dürfte. Der Finanzdirektor, der eben mit einem schönen Ergebnis gewählt wurde (Gratulation, Toni!), hat einen sehr schwierigen Job gefasst. Im letzten Jahr gab es immer wieder Abschlüsse, bei denen man sich permanent über den Tisch ziehen liess und ein gewisser Selbstbetrug gepflegt wurde. Frage: Ist es möglich, sich mit dem vorliegenden Ergebnis daraus zu befreien? Es gilt, zuerst einmal Tacheles zu reden und die Fakten auf den Tisch zu legen, um die Ausgangslage klar vor Augen zu haben. Betrügt man sich jedoch bereits bei der Sachverhaltsdarstellung der Ausgangslage, gibt es kaum eine Chance, um die Probleme richtig anzupacken. In der Zusammenfassung der Staatsrechnung heisst es u.a.: «...schliesst fast ausgeglichen ab; klare Reduktion des Defizits; mit dem fast ausgeglichen Abschluss der Rechnung befindet sich der Kanton Basel-Landschaft weiterhin auf dem Weg zurück zu positiven Rechnungsabschlüssen». Dies ist eine beschönigende Darstellung, die nicht der Realität entspricht.


Es geht dem Votanten aber nicht ums Schwarzmalen. Kommt es aber in Zukunft zu einem Börsencrash und die Arbeitslosenzahlen steigen, muss dieser Worst Case bewältigt werden können - und zwar sowohl sozial als auch fiskalisch.


Der Kanton hat das HRM 2 eingeführt, das nach dem Prinzip «true and fair» eine sachliche Rechnungslegung anpeilt. Damit sollen die Zahlen möglichst gut verstanden werden. Es gibt 4 Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung: 1. Eine gegenseitige Verpflichtung, die den Ursprung in der Vergangenheit hat. 2. Ein Mittelabfluss von mehr als 50% Eintretenswahrscheinlichkeit. 3. Die Höhe der Verpflichtung muss grob geschätzt werden können (weiss man es genau, ist es eine Schuld). 4. Der Betrag muss wesentlich sein. Diese Voraussetzungen sind bei der BLPK erfüllt. Richtigerweise betrüge die Rückstellung heute 1.6 Milliarden Franken. Es ist nicht bestritten, dass es eine braucht - die Regierung weist dafür aber lediglich 459 Mio. aus. Dieser Betrag ist falsch.


Es lässt sich zwar darüber streiten, ob man eine hohe Rückstellung bilden muss, wenn es irgendwann eine Deckungslücke aufzulösen gilt. Aber nun existiert ein konkreter Sanierungsbeschluss mit klaren Beträgen. Die 1.6 Milliarden müssen bezahlt werdem - und damit ist die Voraussetzung für eine Rückstellung gegeben. Es gibt keinen Grund, diese nicht zu bilden.


Ein Teil der Schuld (von 1.6 Mia.) ist zurückzuführen auf die Abstimmung über die Gemeindeausfinanzierung. Der Votant stellt klar, dass der Entscheid zur Vollkapitalisierung ein Problem schuf, indem sich die Gemeinden dagegen zur Wehr setzten. Es kam zur Abstimmung mit dem Kompromiss, dass 276 Millionen Franken nun dem Kanton angelastet werden. Dies ist glasklar Ergebnis des Entscheids zur Vollkapitalisierung, was der Kanton nun eben selbst ausbaden muss. Das Problem hätte massiv entschärft werden können, hätte man nur anders entschieden. Aber damit muss man nun leben.


Zum Konjunkturausgleich: Rund 370 Millionen hatte die Nationalbank damals als Einmalbetrag ausgeschüttet. Dieser Betrag wurde von Fonds zu Fonds hin und her geschoben. Heute wird der letzte Rest des Nationalbankgoldes aufgebraucht, ohne dass es gelang, damit etwas Schlaues anzustellen. Wenn nun noch der Konjunkturausgleich abgeschafft wird, ist das ein Entscheid gegen eine antizyklische Finanzpolitik. Kommt dieses oder nächstes Jahr ein Crash, ist kein Geld in der Staatskasse vorhanden, um darauf zu reagieren. Dies ist nach seinem Dafürhalten keine verantwortungsvolle Politik.


Die Stärkung der finanziellen Steuerung liegt als das grosse Schlagwort auf dem Tisch und wird als Lösung aller Probleme verkauft. Bei genauerer Betrachtung handelt sich bei diesem Bündel von Massnahmen lediglich um eine Weiterführung des Entlastungspakets: Man sitzt zusammen, hirnt darüber, wo es noch etwas zu sparen gibt - und ist aber eigentlich am Anschlag und relativ hilflos. Man könnte einen grossen Schritt machen: mit einem Wechsel von der Finanz- in die Betriebsbuchhaltung (wie das jede Organisation mit knappen Finanzen macht). Aber im Kanton Baselland will das nicht in die Köpfe. Ein Beispiel: Es gibt eine Vorlage zum Ausgleich der Primarschulkosten, aufgrund der Belastung der Gemeinden durch die Übernahme des 6. Primarschuljahres. In diesem Zusammenhang wurden die Kosten eines Schülers genau analysiert. Ein Primarschüler kostet in Augst durchschnittlich 34'000 Franken, in Sissach 12'000 Franken - bei gleichem Ausbildungsniveau. Für diese Diskrepanz gibt es keinen Grund, und somit werden 22'000 Franken grundlos zum Fenster hinaus geworfen. Den Augstern ist dabei kein Vorwurf zu machen, befinden sie sich doch - wie auch der Landrat - ohne Kostenrechnung im Blindflug. Das Problem ist, dass kein Zusammenhang geschaffen wird zwischen den Leistungen und den Kosten.


Eine Preisetikette ist nicht nur bei den Vorstössen gefragt, sondern (zur Überprüfung hinterher) auch bei den Leistungen, wenn sie einmal erbracht worden sind. Doch bis jetzt weigern sich alle, inklusive bis jetzt der Finanzdirektor, eine transparente Kostenrechnung zur Vermeidung eines Blindflugs einzuführen.


2018 werden die Schulden auf 4 Milliarden Franken steigen. Dies ist übrigens die Schönwettervariante. Kommt es zur Wüstwettervariante, und steigen darüber hinaus die Zinsen noch auf 2 Prozent (was nicht sehr hoch ist), müssten 80 Mio. Franken nur an Schuldzinsen berappt werden - und da ist kein Franken Rückzahlung und kein Investitionsrappen dabei.


Baselland ist vergleichbar mit dem Kanton Zug. Es gibt keine Zentrumslasten, dafür eine wunderschöne Gegend - wenn auch ohne See. In diesem Vergleich sieht man, was im Baselland über die Jahre bei den Finanzen gebastelt wurde: BL ist eines der Schlusslichter der Schweiz, Zug einer der Spitzenreiter.


Die glp/BDP-Fraktion wird die Rechnung mehrheitlich zurückweisen. Die Überlegung dabei: Das Vorliegende ist die Weiterführung der Ära Ballmer; es wurde nichts geändert. Will man den Kanton aber finanziell in den Griff bekommen, braucht es eine Zäsur mit grundsätzlichen Entscheiden. Die vergangenen Rezepte haben offensichtlich nicht gewirkt. Der Kanton ist vergleichbar mit einem Patienten mit Kopfweh, dem Aspirin verschrieben wird. Nützt es nichts, gibt man ihm zwei - und so weiter. Irgendwann wird klar, dass man auf dem falschen Weg ist und es Zeit wäre, die Ursache zu finden und zu behandeln.


Den Antrag auf Beiziehen eines externen Experten wird die Fraktion unterstützen. Allerdings ist es schon etwas peinlich, dass der Finanzchef in der VGD keinen Schimmer hat, wohin die 30 Millionen verschwunden sind. Heiliger Bimbam, wozu auch werden beim Kanton tolle Löhne bezahlt und anschliessend für die gute Leistung gedankt, wenn diese Leute nicht einmal wissen, wie und wohin das Geld verschwindet? Was man hier antrifft, ist wirklich sehr « schitter ».


Mit buchhalterischen Tricks, so Urs Hess (SVP), habe man eine geschönte Rechnung bekommen. In der Hauptsache dank der Aufwertung von Liegenschaften. Wer aber ein Einfamilienhaus hat, das er nicht zu verkaufen gedenkt, dem kann auch der Wert des Hauses egal sein. Deshalb ist für Hess die Schönung ein schwieriger Fall. Transparenz ist jedoch etwas vom Wichtigsten. Sein Vorredner hat es erwähnt: Es braucht eine Kostenrechnung, von der man weiss, um was es geht, und in der Personalkosten, Infrastruktur, Inventar jeder Dienststelle enthalten sind. Die Aufzählung liesse sich noch weiterführen, z.B. indem man die Kosten für die Beantwortung von Vorstössen einzelner Parlamentsmitglieder aufnähme. Somit würde auch ersichtlich, dass einige wenige Landräte mit ihren Vorstössen pro Jahr mehrere hunderttausend Franken verursachen.


Es konnte aber auch festgestellt werden, dass der neue Vorsteher der VGD, Thomas Weber, ein grosses Chaos angetroffen hat. Die Gründe liegen nicht nur bei der Auslagerung der Spitäler und der gleichzeitigen Einführung der Fallkostenpauschale. Es ist aber auch erfreulich, dass zielstrebig und strukturiert nach Lösungen gesucht wird, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Auch ist eine neue Handschrift erkennbar, welche die Zusammenarbeit unter den Mitarbeitenden dank dem Projekt «Avenir VGD» fördert und sie sichtbar und leistungssteigernd motiviert. Endlich wird in der VGD team- und lösungsorientiert gearbeitet. Aber auch die Wirtschaftsoffensive nimmt langsam Fahrt auf. Auf der anderen Seite muss für die BKSD konstatiert werden, dass dort weder Sparwille gezeigt wird noch wirkliche Anstrengungen dazu unternommen werden.


Zu den Vorgaben der GPK: Die Lesbarkeit des Jahresberichts ist, wie schon von Hanspeter Weibel moniert, verbesserungsbedürftig. Mit der Rechnung wird immerhin Geschichtsschreibung betrieben. Dennoch sind klare Tendenzen sichtbar. Die Sparanstrengungen sind massiv zu erhöhen; eine Effizienzsteigerung ist in allen Direktionen absolut notwendig. Der Votant bittet den Rat, den Anträgen beider Kommissionen zu folgen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.


Jürg Degen (SP) spricht als Fraktionssprecher der SP Fraktion zum Bericht der GPK. Diese hat sich eingehend mit dem Berichtsteil des Jahresberichts, dem Amtsbericht, auseinander gesetzt. Die einzelnen Subkommissionen führten ausführliche Gespräche mit den Spitzen der Direktionen. Die jährlichen Gespräche haben sich bewährt und werden auch in der neuen Form der Jahresberichtserstattung, wie sie jetzt zum zweiten Mal vorliegt, beibehalten. Selbstverständlich können nicht alle im Jahresbericht erwähnten Themen eingehend besprochen werden. Was die einzelnen Subkommissionen anzumerken haben, steht im Bericht der Geschäftsprüfungskommission.


Besonders sorgt sich die SP-Fraktion um die Personalentwicklung, worauf schon Mirjam Würth hingewiesen hat. Für die SP ist es wichtig, dass der Kanton trotz der angespannten Finanzlage ein attraktiver Arbeiter ist und bleibt. Das Personal wurde in den letzten Jahren wie überall in der Wirtschaft mit anspruchsvollen Reorganisationen konfrontiert. Eine grosse Unsicherheit war im vergangenen Jahr die Zukunft der Pensionskasse. Im Namen der SP-Fraktion dankt der Votant allen Angestellten des Kantons für ihre Arbeit.


Zu den Anträgen der GPK: Mit den Empfehlungen 1 bis 3 ist die SP einverstanden. Empfehlung 4, welche das Unterstellen des CSEM unter die Wirtschaftsförderung prüfen will, wird abgelehnt. Die SP stellt den Antrag auf Streichung dieser Empfehlung und das aus vier Gründen:


1. Im Abschnitt CSEM auf Seite 16 des GPK-Berichts geht keine logische Begründung für diese Empfehlung hervor. Im Gegenteil, es heisst: «...es bestehen gute Kontakte zwischen dem Projektleiter Wirtschaftsoffensive und dem Leiter des CSEM Muttenz. Damit ist die Vernetzung zur Wirtschaftsförderung sichergestellt».


2. Das Konzept der Wirtschaftsförderung ist ganz anders ausgelegt und eine Unterstellung des CSEM nicht mit deren Zielen nicht vereinbar.


3. Das CSEM hat im Moment viele andere Herausforderungen, als sich innerhalb der Verwaltung neu zu positionieren.


4. Die Empfehlung hat die falsche Flughöhe. Es geht nicht an, dass in einen Amtsbericht, der die Verwaltungstätigkeit in der Vergangenheit beleuchtet, politische Forderungen für die Zukunft geschmuggelt werden.


Der Votant bittet, den SP-Antrag auf Streichung von Empfehlung 4 zu unterstützen. Mit den anderen Anträgen der GPK geht die SP einig.


Agathe Schuler (CVP) ist heute, nachdem sie die Debatte verfolgt hat, nicht mehr so sicher, ob es eine gute Idee war, die Jahresberichte der Regierung als Zusammenfassung von Amtsbericht und Staatsrechnung zu konzipieren. Man stürzt sich nämlich in erster Linie auf die Zahlen. Die grosse Arbeit für das Erstellen des Amtsberichts aber wird dabei nicht wirklich abgebildet. Eigentlich müssten viele der Betrachtungen, wenn es um die Zahlen geht, bereits beim Budget erfolgen.


Vorweg: die CVP/EVP-Fraktion stimmt den 2 Anträgen der GPK zum Jahresbericht der Regierung zu: Sie genehmigt den Jahresbericht 2013 und heisst die Empfehlungen 1 bis 4 der GPK an den Regierungsrat gut. Zu den 4 Empfehlungen bleibt zu bemerken, dass diese die GPK teilweise bereits im letztjährigen Bericht gemacht hat: Vom Regierungsrat wird erwartet, dass der Regierungsrat diese, wo Bedarf, umsetzt.


Weiter zum Amtsbericht der Direktionen: Im Bericht auf Seite 2 hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Regierungsrat Anton Lauber trat sein Amt nicht 2012, sondern im Jahr 2013 an. Offenbar hat er in dieser kurzen Zeit schon so viel bewegt, dass dieser Fehler gar nicht aufgefallen ist. Alle wissen, dass der Vorsteher der FKD in seinen ersten Amtsmonaten mit grossem Engagement die schwierige Vorlage «Revision des Pensionskassengesetzes» zum positiven Volksentscheid gebracht und anschliessend die Umsetzung der Revision tatkräftig angepackt hat. Ein weiteres Schwerpunktthema war der Start des Programms zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» im Jahr 2013. Gleichzeitig muss von der Finanzdirektion das verlängerte Entlastungspaket weiter vorangetrieben werden, was, wie die Landräte aus ihren Verhandlungen «über Sparmassnahmen» wissen, ein schwieriges Unterfangen ist.


Auch die VGK hat seit Mitte 2013 einen neuen Direktionsvorsteher. Positiv ist zu werten, dass der Strategieentwicklungsprozess «Avenir VGD» nun in Angriff genommen wird. Dem Amtsbericht der GPK kann entnommen werden, dass es in der VGD einige Baustellen gibt. Für die Zukunft wird erwartet, dass die Wirtschaftsoffensive aus der Anfangsphase, in der sie sich 2013 noch befand, heraus bewegt und sich die erwartete Wirkung bald zu entfalten beginnt. Handlungsbedarf zeigt der Amtsbericht auch bei der Pflegekosten-Rückerstattung an Bewohner/innen von Pflegeheimen sowie bei der Pflegefinanzierung. Dass die Explosion bei den Gesundheitskosten generell ein riesiges Problem ist, wurde bereits gesagt.


Bei der BUD wird im Bericht der Eindruck erweckt, dass der Bahnanschluss Euroairport (EAP) als wichtigstes Projekt fungiert. Die CVP-Fraktion ist aber der Meinung, dass auch inländische ÖV-Vorhaben vorangetrieben werden müssen. Zu nennen ist der Vollausbau der Linie 10 (Spiesshöfli), der Margarethenstich oder als neue Vorlage das «Herzstück». Ein wichtiges Etappenziel, das im Geschäfts- und im Rückständebericht mehrfach erwähnt wird, wurde gestern mit dem Start zur externen Vernehmlassung für die Totalrevision des Energiegesetzes erreicht. Zum Schluss: Bei der Investitionsrechnung gäbe es Verbesserungspotential.


Zur SID: Hier ist festzustellen, dass sich die Direktion, nebst dem Aufgabengebiet Sicherheit, auch mit Themen wie Freiwilligenarbeit, mit Integrationsprogrammen (z.B. Integration im Frühbereich und im urbanen Raum), mit der Umsetzung des Familienberichtes sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung beschäftigt. Auch dazu gibt es im Jahresbericht interessante Ausführungen.


Für die BKSD muss festgestellt werden, dass bei einigen Themen trotz Erläuterung und Nachfragen Erklärungsbedarf besteht. Es ist auch bekannt, dass im Bereich der Bildung noch an einigen Baustellen gearbeitet wird, die der Fertigstellung harren.


Abschliessend geht von Seiten der CVP/EVP-Fraktion der Dank an alle Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft für ihre 2013 geleistete Arbeit. Ohne deren Einsatz würde man heute nicht da stehen, wo man ist. Die Fraktion stimmt den Anträgen der GPK zu.


Marc Joset (SP) reagiert auf das Statement von Gerhard Schafroth und das, was dieser in der Rechnung als «falsch» bezeichnet hat. Tauchte in der Rechnung wirklich etwas Falsches auf, hätte die Finanzkontrolle mit Bestimmtheit das Testat verweigert. Bei buchungstechnischen Fragen ist der Landrat auf die Einschätzung der Finanzkontrolle angewiesen. Diese ist zwar der Meinung, dass es verschiedene Möglichkeiten betreffend dem Umgang mit der Pensionskasse gäbe; es wurde aber mit der Rückstellung die Möglichkeit gewählt, die schon im Budget 2014 eingestellt ist. Für die Finanzkontrolle ist das wichtigste Kriterium, dass es transparent ist - was mit dem Budgetbeschluss der Fall ist.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich eingangs herzlich für die Wahl zum Vizepräsidenten. Es ist nicht ganz selbstverständlich, dass einem nach knapp einem Jahr ein solches Amt angetragen wird. Dies gibt dem frisch Gewählten den Mut, die bevorstehenden Aufgaben anzupacken - sowohl in der Gesamtregierung als auch in der Finanz- und Kirchendirektion. Es hat sich offenbar schon herumgesprochen, dass Lauber ein optimistischer Mensch ist. Allerdings ist er nicht nur Optimist, sondern auch Realist. Denn es lassen sich aus einem Jahresbericht auch nur jene Zahlen herausfischen, die einem gerade ins Argumentarium passen.


Es ist klar und offensichtlich: Das Ergebnis schlägt mit minus 121 Millionen Franken zu Buche. Diese Zahl verdeutlicht, dass sich der Kanton tatsächlich in einer schwierigen Lage befindet. Laubers Neigung zum Realismus lässt sich auch aus der Medienmitteilung vom 16. April 2014 ersehen. Dort steht, dass «der Abschluss der Rechnung 2013 damit insgesamt unbefriedigend» ausfällt. An dieser grundsätzlichen Einschätzung hat sich auch heute nichts geändert. Wichtig ist, nicht zu jammern. Diese Devise von Monica Gschwind entspricht auch seiner Haltung.


Die Frage wurde gestellt, ob nun gestützt auf HRM 2 die Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse in die Rechnung 2013 eingestellt werden müsste. Dies verwundert den Votanten etwas, datiert die Einführung von HRM 2 doch auf 2010. Aus formalen Gründen hätte man schon längst Zeit gehabt, den Betrag einzustellen. Die Deckungslücke ist sogar noch länger bekannt. Dennoch, Kommissionspräsident Marc Joset hat darauf hingewiesen: Das Testat der Finanzkontrolle wurde erteilt. Buchhalterisch ist der Vorgang absolut korrekt. Damit gibt es auch keinen Grund, auf die Rechnung nicht einzutreten.


Dass die Rechnung von ausserordentlichen Erträgen und Abschreibungen sowie dem Restatement Etappe III profitiert, ist klar und entsprechend ausgewiesen. Es ist verwunderlich, dass aufgrund der Umstellung auf HRM 2 plötzlich Liegenschaften einen Mehrwert haben und dann entsprechend in die Bücher aufgenommen werden mussten. Man ist aber ebenso darauf verpflichtet worden, gerade die Neueinschätzungen der Liegenschaften entsprechend einzubuchen. Es kam sogar zu Rügen, wenn dies unterhalb des Preises des Gutachters geschah. Aber auch hier wird klar, dass der Vorgang buchhalterisch absolut korrekt erfolgt ist.


Wichtig ist, dass die Deckungslücke der Pensionskasse (Ausfinanzierung) im Budget 2014 eingestellt ist. Spätestens mit der Rechnung 2014 wird also die gut eine Milliarden Franken teure Neuverschuldung ausgewiesen. Damit ist die Transparenz hergestellt.


Was ist die Strategie der Regierung oder der Finanzdirektion? Die aktuelle Situation ist klar erkannt, was sich im täglichen Wirken zeigt. Speziell im Budgetprozess, wo restriktive Richtlinien verabschiedet wurden und an alle Direktionen hohe Anforderungen gestellt werden, um das (politisch gewollte) Kostenwachstum zu bremsen.


Zur verstärkten finanziellen Steuerung ist zu sagen, dass die Aufgaben regelmässig überprüft werden sollen. Die FKD steht in sehr intensiven direktem und auch persönlichem Austausch mit anderen Direktionen. Es wurden verschiedene Gespräche geführt, um die Qualität des Budgets zu erhöhen - auf Controller-Ebene als auch auf Regierungsebene. Für diesen speziellen Effort, der geleistet wurde, herzlichen Dank.


Ein weiteres Thema, nebst dem Bremsen des Kostenwachstums, ist das Stoppen der Neuverschuldung. Ein Selbstfinanzierungsgrad von minus 8 Prozent ist absolut unbefriedigend. Es ist bekannt, dass die Verschuldung zunimmt, wenn der Selbstfinanzierungsgrad nicht mindestens 100% beträgt. Aber auch hier gilt es, nicht allzu stark zu dramatisieren. 2012 betrug die Verschuldung 1.2 Milliarden Franken. Mit dem Einstellen der Pensionskasse kommen 1.6 Mia. Franken hinzu. Alleine deswegen kommt die Verschuldung auf 2.8 Mia. Franken zu stehen. Wird der Benchmark von HRM 2 berücksichtigt, befand man sich mit den 1.2 Milliarden noch auf gutem Weg. Schlecht wurde es erst mit dem Einstellen der Pensionskasse. Das soll keine Entschuldigung, aber dennoch als Feststellung erlaubt sein.


Klar ist: Der Selbstfinanzierungsgrad muss gestärkt werden. Dazu muss bei den Investitionen genau hingeschaut, priorisiert und der Massstab eingehalten werden. Das Ziel ist, dass in einem laufenden Jahr nicht mehr als 200 Mio. Franken investiert werden; und auf 10 Jahre hinaus nicht mehr als 2 Milliarden. Damit liesse sich bis 2018 ein Selbstfinanzierungsgrad von 80 bis 100% erreichen. Dieses Ziel ist anspruchsvoll, insbesondere bei den vielen Infrastrukturansprüchen, die gestellt werden. Soll die Verschuldung gebremst werden, ist dies aber eines der Haupthebel.


Am Entlastungspaket wird selbstverständlich weiter gearbeitet. Allerdings geht es nicht so schnell vorwärts wie damals erhofft. Immerhin wurden damit bis jetzt 126 Millionen Franken gespart - was dem Baselbiet erst mal jemand nachmachen muss. Alle anderen Kantone fangen erst jetzt mit den Sparpaketen an. Im Baselland wurden die Hausaufgaben gemacht, wenn sie auch noch nicht abgeschlossen sind.


Das Entlastungspaket verliert sich natürlich in enorm vielen Details und wird mit der Zeit immer komplizierter nachzuverfolgen. Als Basis gilt das Jahr 2012. Die folgenden Jahre mit dieser Basis zu vergleichen wird mit fortschreitender Dauer immer schwieriger und komplexer. Man wird deshalb irgendwann einen «Nachfolger» für das Entlastungspaket finden müssen. Dieser ist noch nicht gefunden. Es wurden aber schon mal drei Kostentreiber definiert, die bereits mehrfach genannt wurden: Gesundheitskosten, Bildungskosten und Ergänzungsleistungen. Lauber ist froh, dass man die Gesundheitskosten von einer externen Stelle begutachten lässt. Es gilt aber auch zu beachten, dass nach Einführung von DRG (Diagnosebezogene Fallgruppen) die Gesundheitskosten in den ersten Jahren stets angestiegen sind. Auch dies keine Entschuldigung, nur eine Feststellung. So wurde schon mit dem Budget 2014 darauf hingewiesen, welch enormer Kostentreiber der Gesundheitsbereich ist.


Eine Steuererhöhung kann aktuell keine Option sein. Für die natürlichen Personen ist man bei Vermögens- und Einkommenssteuer regional nur noch ganz knapp konkurrenzfähig.


Die «verstärkte finanzielle Steuerung» ist in vollem Gang. Lauber verspricht sich viel davon. Es handelt sich dabei aber nicht [an Gerhard Schafroth gewandt] um ein neues Entlastungspaket. Es geht darum, die unterjährige finanzielle Steuerung des Kantons auf ganze neue Beine zu stellen. Drei Pfeiler sind dafür wichtig: Totalrevision des Finanzhaltsgesetzes, neue Aufgaben in der Finanzplanung (wobei Aufgaben und Finanzen zur Kostenrechnung zusammengeführt werden), Transparenz zwischen Leistung und Kosten. Eine Kosten-Leistungsrechnung, die deutlich komplexer wäre, ist aber aktuell kein Thema. Der Votant ist auch überzeugt, dass die Thematik der verstärkten finanziellen Steuerung zu bedeutend mehr Transparenz führen wird und damit die unterjährige Steuerung für die Regierung, aber auch für das Parlament, deutlich verbessert werden kann.


Schliessen möchte Lauber mit dem Thema Fonds: Den Gemeinden hatte der Kanton die Führung von Fonds stets «verboten». Für einen Fonds brauchte es ein Fondsreglement, an das es sich strikt zu halten galt. Es ist aber nicht verboten, sich zu verbessern. Im Jahresbericht sind ab Seite 320 die vielen Fonds, Rückstellungen und Vorfinanzierungen aufgelistet. Lauber ist entschlossen, hier Abhilfe zu schaffen. Dies ist auch ein Ziel der verstärkten finanziellen Steuerung sowie von HRM 2 und führt zu der von Gerhard Schafroth zu Recht geforderten Transparenz. Somit wird es auch mit der neuen Rechnungslegung deutlich transparenter und übersichtlicher - für die Regierung wie auch für den Landrat.


Ein herzlicher Dank geht an die Regierungskollegin, seine Regierungskollegen, den Landrat und speziell der Finanzkommission für die tolle Zusammenarbeit in seinem ersten Amtsjahr.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


* * * * *


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beschränkt sich auf zwei Feststellungen:


1. Generell ist es zu begrüssen, dass nun die Chance besteht, auf der Grundlage des Berichts zur finanziellen Steuerung der Bildung(-skosten) die Diskussion anhand einer sorgfältigen Auslegeordnung zu führen. So kann man wegkommen von pauschalen, nicht hinterlegten Feststellungen. An der letzten Landratssitzung war ein wirksames Instrument zur Kostensteuerung ja nicht mehrheitsfähig.


2. Zum Antrag der GPK bezüglich CSEM: Aus dem Kommissionsbericht selbst lässt sich dieser Antrag nicht herleiten. Er ist absolut nicht zweckmässig. Von verschiedener Seite wurde heute zur Effizienz-Optimierung aufgerufen; deshalb sei der Landrat daran erinnert, dass er seinerzeit im Zusammenhang der CSEM-Vorlage beschlossen hat, dass bis Ende 2015 ein Bericht zu alternativen Trägerschafts- und Geschäftsmodellen vorgelegt werden müsse. Es ist also kein Beitrag zur Effizienzsteigerung, nun noch einen - von der GPK eingespeisten - Parallelauftrag zu erteilen, sondern damit würden, ohne Mehrwert, nur zusätzliche Ressourcen gebunden. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.


://: Eintreten ist unbestritten.


* * * * *


- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1 - 4 keine Wortbegehren


Ziffer 5


://: Der Antrag der SP-Fraktion, Ziffer 4 der Empfehlungen (Kapitel IV. des Berichts der GPK) zu streichen, wird mit 50:25 bei 9 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


* * * * *


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


* * * * *


- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Jahresbericht 2013 mit 77:4 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


* * * * *


Landratsbeschluss


betreffend Jahresbericht 2013


vom 26. Juni 2014


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der Jahresbericht 2013, bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung, dem Amtsbericht sowie den Rechnungen der Fonds und Stiftungen, wird genehmigt.


2. Vom Bericht der Finanzkontrolle zum Jahresbericht 2013 wird Kenntnis genommen.


3. Die Vorfinanzierung «Konjunkturausgleichsreserve» (P9240) wird aufgehoben.


4. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine externe Expertise zur Entwicklung der Spitalkosten erstellen zu lassen.


5. Die im Bericht der Geschäftsprüfungskommission unter Kapitel IV. aufgeführten Empfehlungen zuhanden des Regierungsrates werden gutgeheissen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Back to Top