Protokoll der Landratssitzung vom 27. August 2015

Nr. 28

Eine Parlamentarische Initiative, so sagt Landratspräsident Franz Meyer (CVP), wird gemäss § 36 des Landratsgesetzes zur Vorberatung an eine Kommission überwiesen, wenn sie von der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder vorläufig unterstützt wird - im vorliegenden Fall wäre das die Justiz- und Sicherheitskommission. Der Landrat entscheidet über die Überweisung laut § 53 der Geschäftsordnung im Anschluss an die Stellungnahme des Regierungsrates. Im aktuellen Fall hat der Regierungsrat auf eine Stellungnahme verzichtet. Es geht heute also um die Frage, ob die Initiative vorläufig unterstützt und somit an die JSK überwiesen werden soll, damit diese eine Vorlage ausarbeitet.


Dominik Straumann (SVP) betont, dass die Initiative durch die SVP eingereicht wurde; das ist aber noch nicht alles: Sie wurde von 35 Landräten in der alten Legislatur unterzeichnet. Sie wurde von den damaligen Fraktions- und Parteipräsidenten von FDP, CVP/BDP, Grünen/EVP und der SVP, die bereits Einsitz hatten im Parlament, mitunterzeichnet. Somit hat die Initiative bereits heute eine Gewichtigkeit von 64 anwesenden Landräten.


Worum geht es? Im Parlament sind die Verhältnisse in den Abstimmungen entsprechend dem Proporz. In der Geschäftsleitung hingegen hat jeder Vertreter gleich viel Gewicht: Der SVP-Vertreter vertritt genau gleich viele Stimmen wie Daniel Altermatt von der kleinsten Fraktion. Das soll korrigiert werden: Auch in der Geschäftsleitung sollen die Fraktionspräsidenten die entsprechende Gewichtung haben; damit nicht am Morgen eines Landratstages Geschäfte, welche die Geschäftsleitung beschlossen hat (Traktandenliste, Überweisungen), korrigiert werden müssen gemäss den Kräfteverhältnissen im Parlament. - Es ist auf die Unterstützung durch den Landrat für diese Gewichtung zu zählen.


Die SP-Fraktion lehnt diese Initiative ab, sagt Kathrin Schweizer (SP). Das Landratsgesetz wurde 2014 überarbeitet. Die Justizkommission, deren Mitglied Dominik Straumann war, hat dem vorliegenden Landratsgesetz einstimmig zugestimmt. Im Landrat brach die Debatte los, ob man das im Sinne des jetzigen Initianten ändern soll; und die Mehrheit hat sich dagegen entschieden. Wenn man jetzt - nach der zweiten Sitzung der Geschäftsleitung - bereits mit einem Änderungsantrag kommt, so ist das als Zwängerei zu interpretieren. Man soll die Geschäftsleitung jetzt erst mal arbeiten lassen. Man kann korrigieren - aber nicht sofort. Es sind keine grösseren Probleme zu sehen. Die komische ungleiche Stimmengewichtung kann man nicht unterstützen; man weicht damit von einem Grundsatz ab.


Auch wenn der Kommissionsentscheid einstimmig war, so sagt Rolf Richterich (FDP): Es ist ein Denkfehler in der Konstruktion, auf den man schon in der letzten Legislatur hingewiesen hat. Darum war man auch gegen das neue Gesetz. Es ist schwierig ist, in der Geschäftsleitung - mit andern Mehrheiten als im Ratsplenum - eine Sitzung des Landrates vorzubereiten. Mit der alten Lösung hatte man eine bessere Abbildung des Kräfteverhältnisses im Landrat. Heute ist es zufällig so, wie es ist; es entspricht nie dem herrschenden Verhältnis. Die Geschäftsleitung braucht adäquate Abstimmungen - wie es hier drinnen der Fall ist. Das vereinfacht den ganzen Betrieb des Landrates.


Es ist wohl wenig überraschend, so sagt Daniel Altermatt (glp), dass die GLP/GU-Fraktion gegen die Initiative ist. Es geht nicht darum, das gleiche Gewicht zu haben wie Rolf Richterich oder Dominik Straumann. Es geht um grundsätzliche Überlegungen. Der Initiative liegt ein Denkfehler zu Grunde: Die Geschäftsleitung kann kein politisches Gremium sein; es ist ein Organ, das dafür zu sorgen hat, dass der Ablauf funktioniert. Mehrheitsentscheide sind deshalb vom Prinzip her nicht erwünscht. Eigentlich müsste die Geschäftsleitung so lange palavern, bis alle die Entscheide mittragen können; ohne dass mit Gewichtungen dafür gesorgt wird, dass geschieht, was die Ratsmehrheit eh entscheiden wird. Man sieht die Notwendigkeit einer Gewichtung in der Geschäftsleitung überhaupt nicht ein und wird darum Nein stimmen.


Die Fraktion Grüne/EVP ist in dieser Frage gespalten, sagt Klaus Kirchmayr (Grüne). Es gibt beide Sichten. Der Proporz bei der Zusammensetzung von Gremien hat sich bewährt - das kann man mit der Erfahrung von acht Jahren Landrat sagen -, weil er die Lust auf irgendwelche Spielchen oder Unterzüge dämpft. Das spricht klar für die Initiative. Man muss sich auch bewusst sein, dass am Schluss der Landrat immer die Möglichkeit hat, die Geschäftsleitung zu überstimmen. Darum ist es nicht sinnvoll, gegensätzliche Positionen zu produzieren. Andererseits, das ist nicht zu verhehlen, gibt es auch die Sicht, wonach eine Geschäftsleitung nicht ein politisches Gremium sein sollte; sie sollte vorab den effizienten Ablauf des Ratsbetriebs sichern. Das Einzige, was wirklich politisch ist, die Festlegung der Traktandenliste, kann man sowieso per Antrag im Rat übersteuern. Was klar störend ist für die skeptische Hälfte der Fraktion, ist, dass man das Gesetz eben erst vom Volk verabschieden liess - und es jetzt wieder ändern will: Das Wort «Zwängerei» fiel auch in der Fraktion Grüne/EVP.


Die CVP/BDP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich die Initiative, sagt Felix Keller (CVP). Man soll das Anliegen in der Kommission diskutieren. Auch in der Fraktion gibt es gewisse Vorbehalte. Die Frage ist auch, wie praktikabel die Gewichtung wäre; etwa wenn die FDP in der Geschäftsleitung drei Stimmen und zwei Personen hat; dann ist Alex Klee gefordert. Es wird wohl nicht ganz einfach. Vielleicht gibt es in der Kommission ja auch andere Vorschläge zur Abbildung der Stimmengewichtung. - Eine Volksabstimmung ist jetzt sicher nicht anzustreben, nachdem das Volk erst kürzlich an die Urne gerufen wurde.


Hanspeter Weibel (SVP) spricht von einer Effizienzfrage, die zur Debatte steht. Wenn Kathrin Schweizer in Historie macht, so ist daran zu erinnern, dass der Redner selber den Antrag auf Proporzvertretung gestellt hat. Das wurde abgelehnt - mit der Begründung, man könne später einen Antrag stellen, wenn man es geändert haben will. Das geschieht jetzt. Gerüchteweise, so hört man, soll es auch schon Stichentscheide des Vorsitzenden der Geschäftsleitung gegeben haben zur Traktandenliste. Von Einmütigkeit kann keine Rede sein. Wenn ein Traktandum von der Geschäftsleitung abgesetzt wird, kann man es im Landrat nicht wieder auf die Traktandenliste setzen - weil es gar nicht auf der Liste ist. Man kann höchstens Traktanden streichen. Zustimmung ist also sehr zu empfehlen, weil man sonst Gefahr läuft, dass man sich künftig relativ lange über Ordnungs- und Änderungsanträge zur Traktandenliste unterhalten muss.


Oskar Kämpfer (SVP) erlaubt sich an dieser ersten Sitzung, auf einige basisdemokratischen Spielregeln hinzuweisen. Natürlich gab in der letzten Legislatur eine andere Zusammensetzung des Landrates. Inzwischen hat das Volk eine andere Zusammensetzung beschlossen. Der Vorstoss wurde aber sogar in der letzten Legislatur eingegeben. Wenn jetzt die Diskussion darüber verweigert wird, dann hat man einen schweren Erklärungsstand gegenüber der Bevölkerung, welche will, dass man mindestens bei allen Geschäften proportional mitreden kann. Da ist die Meinung von Daniel Altermatt, der glaubt, dass in der Geschäftsleitung keine Entscheide mit politischer Wirkung fallen, überhaupt nicht zu teilen. Ob er sie direkt als politisch sieht, ist eine andere Frage; aber möglicherweise ist seine Fraktion noch zu wenig lange im Landrat. Fakt ist einfach, dass man in einigen Kantonen genau diese Regelung hat; weil man die Erfahrung gemacht hat, dass man sonst nicht zu einem vernünftigen Geschäftsgang kommt. Darum ist es mehr als sinnvoll, dass man es mindestens an die Kommission überweist und diese schaut, ob sie zu genau der Lösung kommt, die andere Kantone als sinnvoll erachten, um sie dann hier zu implementieren.


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


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Sara Fritz (EVP) meint, Oskar Kämpfer habe ihr jetzt gerade einen Steilpass zugespielt: Er redet von Basisdemokratie, was heisst, den Volkswillen zu beachten. Dieser Volkswille hat Ende September letzten Jahres bestimmt, dass das Gesetz so, wie vom Landrat verabschiedet, in Kraft tritt, und zwar mit 66,8 % der abgegebenen Stimmen. Nicht einmal ein halbes Jahr nach dieser Abstimmung bringt nun die SVP diesen Antrag, zwar noch in der alten Legislatur, aber nach den Wahlen und im Wissen darum, wie in der neuen Legislatur die Zusammensetzung des Landrates sein wird und dass diese Initiative erst in der neuen Legislatur behandelt werden wird. Der Volkswille ist unheimlich wichtig und sollte beachtet werden. Wenn nun bereits wieder über dieses Gesetz abgestimmt wird, werden all jene unterstützt, welche nicht abstimmen gehen, weil das Ergebnis gar keine Relevanz und Beständigkeit hat. Der Rat würde so den Volkswillen völlig missachten, er würde etwas abändern, was mittels Abstimmung vom Volk ein Jahr zuvor angenommen und gewollt wurde. Das sollte verhindert werden. Ausserdem ist die SVP die Partei, welche eine Durchsetzungsinitiative macht, damit dem Volkswillen zum Durchbruch verholfen wird, welche jetzt mit einer solchen parlamentarischen Initiative den Volkswillen umgehen möchte, was völlig unverständlich ist.


Martin Rüegg (SP) fragt Dominik Straumann und die Mitunterzeichnenden, wo denn das Problem liege, was vor den Sommerferien falsch gelaufen sei.


Der Votant sieht keinen Handlungsbedarf und er vermutet eine erste, aus seiner Sicht unnötige Machtdemonstration dieses neu zusammengesetzten Parlaments, ruft zur Bescheidenheit auf und zum Betreiben von Sachpolitik, denn schliesslich ist der Landrat ein Lenkungsgremium und es besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine Traktandenliste zu ändern.


Hanni Huggel (SP) sagt, sie möchte das schwerwiegende Argument von Sara Fritz unterstützen.


Sie erinnert aber auch daran, dass in der GPK (15 Personen) aus Effizienzgründen eine Subko-Runde gebildet wurde, sodass ab und zu gewisse Geschäfte in dieser personell reduzierten Subko-Runde besprochen wurden. Nun davon auszugehen, in einem 18-köpfigen oder noch grösseren Gremium könne man effizient ein Geschäft, respektive den Landrat führen, ist ein grosser Irrtum.


Dominik Straumann (SVP) hält fest, das er davon ausgehe, dass alle, die dem Votum von Sara Fritz applaudiert haben, die RASA-Initiative nicht unterstützen werden, weil diese auch etwas vors Volk bringen möchte, was das Volk bereits entschieden hat.


Rolf Richterich (FDP) moniert, dass wenn man schon das Volk fragen wolle, es auch gefragt werden müsse, ob es wisse, worüber es befragt werde. Er ist nicht sicher, ob jeder die richtige Antwort weiss.


Das Gesetz wird nicht geändert, sondern lediglich präzisiert, um eine Verfahrensoptimierung zu erreichen und damit sich der Landrat wieder mehr mit seinen Geschäften als mit sich selber beschäftigen kann. Das ist sicher auch im Sinne des Stimmbürgers. Aus dieser Sicht wäre sogar zu fragen, weshalb das nicht schon von Anfang an so gemacht wurde und dann müsste der Landrat sich die Frage gefallen lassen, warum er das verhindert hat. An Martin Rüegg gerichtet: heute sind die Verhältnisse im Landrat, wie sie sind, aber in ein paar Jahren sind sie vielleicht ganz anders, insofern profitieren alle davon, nämlich von einem schlanken, klaren und transparenten Ablauf, nicht von irgendwelchen Machtverhältnissen. Ausserdem ist es gar nicht so einfach, eine Traktendenliste zu verändern: gemäss Gesetz sind dazu 2/3 der Stimmen nötig, um ein neues Geschäft auf die Traktandenliste zu bringen, zudem ist dieses Geschäft dann unvorbereitet, sozusagen ein «Schuss ins Blaue», also nicht gerade seriös. Es sollte demnach nicht von solchen Ausnahmeartikeln ausgegangen werden, sondern vom courant normal: die Geschäftsleitung bestimmt eine Traktandenliste, diese wird am Sitzungstag zur Debatte gestellt und im Normalfall wird nach dieser Traktandenliste verfahren. Das sollte angestrebt werden und nicht zunächst ein Gezanke über die Traktandenliste, bevor überhaupt mit der Sitzung begonnen werden kann.


Hänggi Christoph (SP) bemerkt, dass heute kein Gezanke bezüglichTraktandenliste stattgefunden habe und er deshalb nicht einsehe, wo das Problem liege.


Alle Argumente des Vorredners können genauso gut umgekehrt werden und so belegen, dass der Status quo funktioniert. Das Ganze sei eine Machtdemonstration, als gäbe es keine anderen Probleme. Der Kanton Basel-Landschaft hat aber durchaus andere Probleme zu lösen und der Landrat kann funktionieren mit der Geschäftsleitung, welche momentan eingesetzt ist und welche das Volk so beschlossen hat. Dem Volk nun zu sagen, dass dies schon wieder geändert werden muss, wirft doch die Frage auf, weshalb sich der Landrat schon wieder mit sich selber beschäftigt. In der Schweiz haben die Kleinen gemäss Demokratieverständnis auch ein gewisses Gewicht, kleine Kantone im Ständerat, grosse Kantone im Nationalrat, somit ist dies hier so etwas wie eine ausgleichende Gerechtigkeit, nämlich, dass kleine Parteien im Landrat die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen und kleinere Parteien, auch wenn vielleicht ursprünglich nicht so gewollt, in der Geschäftsleitung nun ein wenig mehr Gewicht haben. Dies ist kaum matchentscheidend, entscheidend ist, was im Landrat abgestimmt wird und deshalb wäre etwas Gelassenheit angebracht, um den kleineren Parteien auch die Möglichkeit zu lassen, sich einzubringen.


Daniel Altermatt (glp) bemerkt, courant normal in der Geschäftsleitung betreffend Traktandenliste der nächsten Sitzung sei, dass diese einstimmig verabschiedet werde.


Der entscheidende Punkt ist vom Vorredner eingebracht worden, nämlich der, dass es eine Verfahrensfrage ist und deshalb ist es nicht einsichtig, dass dies eine Gesetzesänderung braucht.


://: Der Landrat überweist mit 51:29 Stimmen bei 6 Enthaltungen die parlamentarische Initiative 215/203 an die Justiz- und Sicherheitskommission. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Bubendorf, Landeskanzlei


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