Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011

1. Marie-Marie-Theres Beeler: Bedarfsplanung Alters- und Pflegeheime

Zurzeit werden in vielen Gemeinden des Kantons Alters- und Pflegeheime umgebaut und erweitert (Muttenz, Ormalingen etc.). Dabei gewährt der Kanton Investitionsbeiträge in der Höhe von CHF 200'000.- für jedes neu geschaffene Bett. Es stellt sich die Frage, ob diesem Effort geeignete Bedarfsabklärungen zugrunde liegen, die dem Grundsatz «ambulant vor stationär» gerecht werden.


Die Fragen werden von Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet.


Frage 1
Gibt es im Kanton Baselland neben der «Bestätigung der Gemeinden über die geplante Bettenzahl» (Verordnung über das Gesetz für die Betreuung und Pflege im Alter) bei einer Gesuchseingabe weitere Instrumente im Hinblick auf eine kantonal koordinierte Bedarfsabklärung?


Antwort
Die Gemeinden erstellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner ein Konzept zur Betreuung und Pflege im Alter und sorgen auf der Basis der kantonalen Grundlagen für eine ausreichende ambulante und stationäre Betreuungs- und Pflegestruktur im Alter für ihre Einwohnerinnen und Einwohner.


Mit der Projekteingabe wird auch die Zweckbestimmung geprüft. In der Projektvorlage ist nachzuweisen, dass das Projekt unter Angabe des Standorts und des Einzugsgebiets einem tatsächlichen Bedarf entspricht. Die Einwohnerzahl des Gebietes und bereits bestehende Einrichtungen mit ähnlicher Zweckbestimmung sind aufzuführen. Der Bedarf wird vom Gemeinderat mit einem Gemeinderatsbeschluss bestätigt. Wenn mehrere Gemeinden involviert sind, sind Beschlüsse jedes Gemeinderates beizulegen.


Sofern sich die Angaben der Projekteingabe durch die interne Prüfung bestätigen, kann der Investitionsbeitrag gemäss § 20 GeBPA verfügt werden.


Frage 2
Wie wird bei der Bedarfsabklärung die Höhe der Pflegestufen einbezogen, die den BewohnerInnen zustehen?


Antwort
Sofern der Pflegebedarf der Bewohner einer Region auch eine Auswirkung auf die Infrastruktur hat, wird dies berücksichtigt. Die Gemeinden prüfen insbesondere, inwiefern sich ein Bedarf an Alterswohnungen, Pflegeabteilungen und Abteilungen für Demenzkranke gemäss der demographischen Entwicklung in Zukunft ergeben wird. Obwohl es für Alterswohnungen keine kantonalen Investitionsbeiträge gibt, fördern die Gemeinden diese Wohnform. Bei dieser Wohnform wird ein allfällig notwendiger Pflegebedarf der Bewohner auch durch die ambulante Pflege (Spitex) geleistet.


Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage
Ist es wahr, dass einfach nur aufgrund der Aussage einer Gemeinde, es bestehe ein Bedarf, die kantonale Subvention ausgezahlt wird? Bräuchte es nicht einen ganz klaren Bedarfsnachweis?


Antwort
Nachzuweisen von der Gemeinde sind das Projekt, der Standort, das Einzugsgebiet und der Bedarf. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, ob es nicht schon Einrichtungen mit ähnlicher Zweckbestimmung, beispielsweise private Pflegeheime, gibt. Dies alles ist dann Grundlage zur Überprüfung durch den Kanton.


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2. Patrick Schäfli: Kulturengagement der Basellandschaftlichen Kantonalbank


In der Vorlage der Regierung zur Erhöhung der Theatersubventionen an Basel-Stadt ist u.a. erwähnt, dass die Basellandschaftliche Kantonalbank BLKB als 100%-ige Staatsbank bisher namhafte Beiträge ans Ballett des Theater Basel entrichtet. Da der Landrat die Oberaufsicht über die Kantonalbank hat, bitte ich im Sinne der Transparenz um Beantwortung der folgenden Fragen.


Ein einzelnes Sponsoring-Engagement sei eigentlich nicht gerade Flughöhe der parlamentarischen Oberaufsicht, meint Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) vorweg. Dennoch beantworte er die Fragen mit der gebotenen Zurückhaltung wie folgt:


Frage 1
Welche Beträge hat die Basellandschaftliche Kantonalbank bisher pro Jahr an das Theater Basel bzw. an dessen Ballett entrichtet?


Antwort
Die beiden Parteien haben in ihrem Vertrag Stillschweigen über die Höhe des Sponsoringengagements vereinbart - wie das bei solchen Verträgen allgemein üblich ist. Zur Grössenordnung des Engagements hält die BLKB fest: Das gesamte Sponsoringbudget der Bank beträgt CHF 1,2 Mio. pro Jahr. Aus diesem Budget fliessen rund zwei Drittel der Sponsoringgelder in Projekte und an Institutionen im Kanton Basel-Landschaft. Ein Drittel geht an Projekte und Institutionen in Basel-Stadt und anderen Kantonen. In dieses Drittel fällt auch das Sponsoring des Ballett Basel.


Frage 2
Seit wann besteht dieses Engagement zugunsten des Theaters Basel?


Antwort
Es handelt es sich nicht um ein Engagement der BLKB für das gesamte Theater Basel, sondern um ein Sponsoring des Balletts Basel. Sponsoring bedeutet, dass das Ballett Basel für die BLKB konkrete Gegenleistungen erbringt. So fand vor wenigen Tagen eine geschlossene Vorstellung des Balletts «Giselle» für die Kundinnen und Kunden der BLKB statt. Das gesamte Theater war bis auf den letzten Platz gefüllt. Damit konnte die BLKB Kundenpflege auf hohem Niveau betreiben. Die Kundenreaktionen waren sehr positiv bis überschwänglich.


Daneben werden vom Ballett Basel der BLKB Werbeflächen und Inserateraum zur Verfügung gestellt. Daneben erbringen die Tänzerinnen und Tänzer verschiedene weitere Leistungen - wie zum Beispiel Gastauftritte an BLKB-Veranstaltungen oder Teilnahme an Fotoshootings. Das Sponsoring des Ballett Basel besteht seit 2006. Damals wurde das bestehende Gesamtsponsoring des Theaters Basel um beinahe die Hälfte reduziert.


Frage 3
Sind allfällige Erhöhungen bzw. Veränderungen des Beitrags der BLKB ans Theater Basel geplant?


Antwort
Der geltende Sponsoringvertrag läuft bis ins Jahr 2012.


Frage 4
Ist es so, dass die Basellandschaftliche Kantonalbank der grösste Sponsor des Theater Basel bzw. des dortigen Balletts ist?


Antwort
Über die übrigen Sponsoringverträge des Theaters Basel hat der Regierungsrat keine Kenntnis.


Frage 5
Erfordert das Kulturengagement der BLKB ans Theater Basel jeweils einen Beschluss des Bankrates oder nur des Managements?


Antwort
Das Sponsoringbudget ist ein Teil des Gesamtbudgets der Bank und wird vom Bankrat verabschiedet. Über einzelne Sponsoring-Engagements entscheidet die operative Führung.


Patrick Schäfli (FDP) dankt für die Beantwortung seiner Fragen und ist bezüglich Flughöhe der Meinung, dass vor einer Abstimmung wie der kommenden Transparenz herrschen müsse. Diese ist nun hergestellt: Man kann davon ausgehen, dass die BLKB dem Theater jährlich rund CHF 400'000 zahlt, und feststellen, dass aus dem Baselbiet schon heute beträchtliche Summen nach Basel fliessen.


Karl Willimann (SVP) stellt zwei Zusatzfragen:


Zusatzfrage
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass diese Geheimniskrämerei der Abstimmungsvorlage zur Theatersubventionierung einen Bärendienst erweise?


Antwort
Das muss jeder selbst beurteilen. Der Finanzdirektor ist nicht befugt, Zahlen der BLKB öffentlich bekanntzugeben. Es ist absolut üblich, dass solche Sponsoringverträge nicht offengelegt werden. Im Vertrag selbst ist Stillschweigen vereinbart.


Zusatzfrage
Ist das Ballett nun, wovon bisher immer ausgegangen wurde, eine Sparte des Dreispartenhauses «Theater Basel» oder eine separate Einrichtung?


Antwort
Das Ballett ist Teil des Theaters Basel. Die Bank legt aber Wert darauf, ausdrücklich als Sponsor des Balletts aufzutreten.


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3. Sara Fritz: Stipendien für SchülerInnen der FMS für die Zeit des Erlangens der Fachmaturität


Das Fachmaturitätszeugnis kann in den Berufsfeldern Pädagogik (P), Gesundheit (G), Soziales (S) und Kunst (K) erworben werden und berechtigt zum Studium an der Fachhochschule. Dafür muss nach dem Erwerb des Fachmittelschul-Ausweises (= Abschluss der 3-jährigen FMS) je nach Berufsfeld ein (entlöhntes) Praktikum, ein Vorkurs oder eine zusätzliche Ausbildung mit Prüfung (für FHP) absolviert werden. In jedem Fall gehört dazu das Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld, die auch mündlich präsentiert werden muss.


Nach heutiger Praxis werden vom Amt für Ausbildungsbeiträge BL SchülerInnen der FMS für die Zeit des Erlangens des Fachmaturitätszeugnisses keine Stipendien ausbezahlt. Dies ist insbesondere beim Berufsfeld Pädagogik, bei welchem während eines Semesters der Fachmaturitätskurs Pädagogik mit Abschlussprüfung absolviert werden muss, nicht nachvollziehbar.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet folgende Fragen:


Frage 1
Ist der Regierung diese Problematik bekannt?


Antwort
Die Regierung hat sich bisher nicht mit dieser Thematik befassen müssen, da bis heute noch nie Beschwerde in dieser Sache geführt wurde. Da ihr auch sonst keine Klagen zugetragen wurden, hat sie dies nicht als problematisch sehen können.


Wie schon in den Ausführungen zur Frage angedeutet, absolviert ein Grossteil der Absolventinnen und Absolventen der Fachmittelschule auf dem Weg zur Fachmaturität ein Praktikum und erhält dabei neben einem Einblick in die Berufswelt auch eine Entschädigung der Praxisarbeitgeberin. Eine Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler des Berufsfeldes Pädagogik, die ihre Allgemeinbildung in einem Semesterkurs mit noch zwanzig Wochenlektionen Präsenz erweitern.


Aufgrund dieser vergleichsweise geringen Präsenzpflicht hat es die zuständige Abteilung für Ausbildungsbeiträge in Analogie zu anderen Ausbildungsgängen als sinnvoll angesehen, die Zumutbarkeit eines Nebenverdienstes anzunehmen.


Frage 2
Gibt es Erhebungen, wie viele SchülerInnen von dieser Problematik betroffen sind?


Antwort
Statistische Erhebungen zu dieser Frage wurden bisher nicht vorgenommen. Da die zuständige Abteilung für Ausbildungsbeiträge alle Absolventinnen und Absolventen der Fachmittelschule unabhängig vom gewählten Typus gleich behandelt, wird das jeweilige Berufsfeld statistisch nicht separat erfasst.


Immerhin dürfte es sich aufgrund der bekannten Zahl der Fachmittelschuldiplome jährlich um höchstens ein Dutzend Betroffene handeln, die - sofern sie die übrigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen - überhaupt von Stipendien profitieren könnten.


Frage 3
Ist die Regierung bereit, Stipendienbeiträge zukünftig auch für die Zeit des Erlangens des Fachmaturitätszeugnisses zu gewähren?


Antwort
Derzeit sieht der Regierungsrat hier keinen akuten Handlungsbedarf, insbesondere auch deshalb, weil der Partnerkanton Basel-Stadt die gleiche Haltung vertritt und zudem die Zusprechung von Stipendien für diese Zielgruppe auch bei solchen von anderen Ausbildungsgängen mit teilzeitlichem Charakter ebenfalls zu neuen Ansprüchen führen könnte.


Sara Fritz (EVP) dankt dem Regierungsrat für die Antworten.


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4. Thomas de Courten: SNB-Gewinnausschüttungen für das Geschäftsjahr 2011


Mit meiner Interpellation 2010/232 habe ich mich nach den finanziellen Auswirkungen für den Kanton Baselland aus den Euro-Stützungskäufen der schweizerischen Nationalbank (SNB) erkundigt. In seiner Antwort vom 21. September 2010 ging der Regierungsrat noch davon aus, dass die jährliche SNB-Ausschüttung an die Kantone (für den Kanton BL rund 58 Mio. Franken) «für die nahe Zukunft» gewährleistet sein sollte.


Mittlerweile kündigt die SNB für das Jahr 2010 eine Jahresverlust von 21 Mia. an. Für die Kantone bedeutet dies, dass die SNB-Gewinnausschüttung lediglich noch für das Jahr 2010 gewährleistet bleibt. Bereits für das Geschäftsjahr 2011 schliesst die SNB nicht aus, dass die Gewinnausschüttung an die Kantone vollständig ausgesetzt wird. Zudem soll die bisherige Grundlage der SNB-Gewinnaus-schüttung, die sogenannte Ausschüttungsvereinbarung 2008-2017, überprüft werden, wodurch auch auf mittlere bis lange Sicht mit reduzierten oder gar keinen SNB- Gewinnausschüttungen mehr zu rechnen ist.


Die Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet.


Frage 1
Aufgrund der neuen Ausgangslage frage ich den Regierungsrat, ob die Beantwortung meiner Interpellation heute noch gleich ausfallen würde wie im September 2010.


Antwort
Unsere schriftliche Antwort vom 21. September 2010 stellt die Fakten umfassend, differenziert und korrekt dar. Der Regierungsrat stellte darin auch fest, dass «eine dauerhafte Gewinnbeteiligung im heutigen Umfang nicht als gegeben zu betrachten» ist. Ferner hiess es:


«Die Ausschüttungsreserve betrug Ende 2009 nach Gewinnverwendung rund 19 Milliarden Franken. Wie sich die die Ausschüttungsreserve in den kommenden Jahren entwickeln wird, ist schwer abzuschätzen. Die Wechselkursentwicklung der Anlagewährungen, die Goldpreisentwicklung, die Entwicklung der Aktienpreise sowie die Zinsentwicklung beeinflussen das Geschäftsergebnis der SNB und somit indirekt auch die Ausschüttungsreserve. In Anbetracht der gegenwärtigen Höhe der Ausschüttungsreserve sollte für die nahe Zukunft die jährliche Ausschüttung an Bund und Kantone in der Höhe von 2.5 Milliarden Franken jedoch gewährleistet sein.»


Am 14. Januar 2011 überraschte die SNB mit der Mitteilung «Nationalbank erwartet einen Jahresverlust von 21 Mrd. Franken für 2010 - Gewinnausschüttung wird beibehalten». Die Einschätzung des Regierungsrates gegenüber dem 21. September 2010 hat sich insofern verändert, als er «nahe Zukunft» heute noch enger interpretieren würde als vor vier Monaten. Die 2008 ausgelöste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat ihn unter anderem gelehrt, wie rasch und tiefgreifend Entwicklungen verlaufen können - insbesondere negativ, aber auch positiv.


Frage 2
Mit welchen Konsequenzen rechnet der Regierungsrat bezüglich künftiger SNB-Gewinnausschüttungen für den Kanton Baselland?


Antwort
Der Regierungsrat respektiert einerseits die Unabhängigkeit der Nationalbank in der Erfüllung ihrer Kernaufgaben. Andererseits sieht er keine Notwendigkeit, heute öffentlich zuhanden des Bundes und der Nationalbank zu erklären, er erwarte künftig gar keine oder nur stark reduzierte Gewinnausschüttungen. Er will den Gesprächen von SNB und Eidgenössischem Finanzdepartement nicht vorgreifen und die Position der Kantone nicht schwächen.


Der Bundesrat hat - wie schon in der Interpellationsbeantwort am 21. September 2010 festgehalten - in der Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems vom 5. November 2008 bereits ausgesagt, dass im Falle einer Reduktion oder Sistierung der jährlichen Gewinnausschüttung zusammen mit den Kantonen eine «faire» Lastenverteilung erarbeitet würde. Der Regierungsrat hat in seiner Finanzplanung reagiert und eine schrittweise Reduktion des Ertrags aus der Gewinnausschüttung der SNB von heute CHF 58 Mio. eingestellt: 2012 CHF 48 Mio., 2013 CHF 38 Mio. und ab 2014 CHF 23 Mio.


Frage 3
Wie beurteilt der Regierungsrat aus seiner Sicht die umstrittene Währungsstützungspolitik der SNB?


Antwort
Wie gesagt, respektiert der Regierungsrat die Unabhängigkeit der Nationalbank in der Erfüllung ihrer Kernaufgaben. Zur Kernaufgabe gehören die makroökonomischen Ziele, nicht die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone. Dieser Respekt gebietet auch Zurückhaltung in der Kommentierung. Was richtig ist, wissen ohnehin nur die Historiker im Nachhinein.


Da der Franken nach Expertenmeinung eher überbewertet ist, könnte der Euro-Kurs sich ja auch wieder anders entwickeln. Vor einer Woche hat Dr. Klaus Wellershoff an einer Veranstaltung in Muttenz Anlegern empfohlen, Euros zu kaufen.


Frage 4
Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dass auch die kantonalen Interessen des Baselbiets in die Neuverhandlung der Auschüttungsvereinbarung zwischen dem eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB einfliessen?


Antwort
Zur Neuverhandlung der Ausschüttungsvereinbarung zwischen Nationalbank und Eidgenössischem Finanzdepartement wird die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren angehört, deren Mitglied Adrian Ballmer ist. Ein limitierterer Einfluss ist auch möglich über die Generalversammlung der SNB, deren Aktionär der Kanton Baselland ist.


Karl Willimann (SVP) stellt die folgenden zwei Zusatzfragen:


Zusatzfrage
Die Eigentümer der Nationalbank sind die Kantone. Wie wollen sie ihren Einfluss geltend machen?


Antwort
Eigentümer der Nationalbank sind Bund, Kantone und Private. Selbstverständlich haben die Kantone als Aktionäre ein gewisses Interesse an der Ausschüttung. Aber die primäre Aufgabe der SNB muss erfüllt sein, bevor sie Gewinn ausschütten kann.


Zusatzfrage
Klaus Wellershoff hat empfohlen, Euros zu kaufen. Aber war dieser Herr nicht ursprünglich einmal Chefökonom der UBS?


Antwort
Klaus Wellershoff war tatsächlich UBS-Chefökonom. Damals ging es der Bank noch sehr gut. [Heiterkeit]


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5. Klaus Kirchmayr: Sitzverlegung Firma Solvatec


Ende 2010 hat die in Muttenz domizilierte Firma Solvatec, welche sich auf die Projektierung und Installation von Photovoltaikanlagen spezialisiert hat, ihren Firmensitz von Muttenz nach Basel verlegt. Bei Solvatec handelt es sich um eine der grösseren Firmen in der Schweiz, welche in diesem Sektor tätig ist. Der Firmeneigentümer hat öffentlich das «wirtschafts- und innovationsfeindliche» Klima des Kantons, speziell für seine Branche, beklagt. Dies sei im Nachbarkanton deutlich besser, wo Wirtschaft, Gewerbe, Verwaltung und Politik an einem Strang ziehen würden.


Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrat Peter Zwick (CVP).


Frage 1
War sich die Regierung der Unzufriedenheit der Firma Solvatec bewusst, und was wurde dagegen unternommen?


Antwort
Besagter Betrieb, mit dem drei Direktionen zu tun hatten und mit dem der Wirtschaftsdelegierte direkt Kontakt und der er seine Unterstützung angeboten hatte, informierte den Regierungsrat nicht über seine Absichten.


Den medialen Äusserungen des Eigentümers folgend ist seine Standortentscheidung offenbar auf eine persönliche Unzufriedenheit mit der Baselbieter Energiepolitik zurückzuführen: Die Förderbedingungen für Massnahmen im Bereich kostendeckender Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien seien im Kanton Basel-Stadt nachweislich viel lukrativer. Staatliche Förderbedingungen sind offenbar ein zentraler Erfolgsfaktor für dieses Geschäftsmodell.


Demnach ist der Standortwechsel auf das Dreispitzareal eine unternehmerische Entscheidung zur besseren Markt- und Wettbewerbspositionierung dieses Betriebes mit seinen 15 Arbeitsplätzen. Der Inhaber besitzt drei Firmen, deren zwei weiterhin im Baselbiet ansässig sind.


Ob im Kanton Basel-Landschaft dieselben energiepolitischen Rahmenbedingungen vorherrschen sollen oder müssen wie in Basel-Stadt, bedarf einer politischen Grundsatzdiskussion. Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen ist der Handlungsspielraum des Regierungsrates für Massnahmen im Sinne der Erwartungen dieses Unternehmers nicht vorhanden.


Daraus aber ein generelles wirtschafts- und innovationsfeindliches Klima im Kanton Basel-Landschaft ableiten zu wollen, erscheint doch zu weit hergeholt.


Frage 2
Was unternimmt die Regierung, um zukünftig die Abwanderung von innovativen Unternehmen zu verhindern?


Antwort
Zu- und Abwanderungen von Unternehmungen sind Ausdruck einer gesunden volkswirtschaftlichen Dynamik. Dazu gehören aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen unseres Wirtschaftsraumes auch Standortwechsel zwischen benachbarten Kantonen. Wenn jemand im Baselbiet 4'000 oder 5'000 m2 Fläche am Stück sucht, wird es schon schwierig.


Dafür verantwortlich sind vorwiegend räumliche oder repräsentative Standortbedürfnisse und Mietpreisüberlegungen. Aber auch finanzielle Vorteile aus Steuererleichterungen können einen Kantonswechsel massgeblich begünstigen.


Stimmen jedoch die Standortvoraussetzungen und ermöglichen sie den Unternehmungen eine betriebliche Entfaltung weitgehend frei und unbelastet von staatlicher Einflussnahme, besteht keine Veranlassung für ansässige Betriebe, einen Standortwechsel in Betracht ziehen zu müssen. So konnten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine mittelgrosse Firma im Diegtertal über die Runde gebracht werden, die nun Investitionen von über CHF 40 Mio. tätigt; im Raum Allschwil konnte eine Firma neu angesiedelt werden, deren Investitionen sogar über CHF 70 Mio. betragen und die rund 200 neue Arbeitsplätze geschaffen hat. Die Baselbieter Wirtschaftspolitik greift also.


Es ist dem Regierungsrat deshalb ein Kernanliegen, den Baselbieter Lebensraum und Wirtschaftsstandort so attraktiv wie möglich zu gestalten. In diesem Sinne unternimmt er im Rahmen seiner Wirtschafts- und Standortpolitik auch weiterhin grosse und gezielte Anstrengungen - über alle Direktionen hinweg -, um bestehende Standortvorteile laufend zu stärken, neue zu schaffen und Nachteile sukzessive zu beseitigen.


Frage 3
In der vor kurzem neu veröffentlichen regionalen Wirtschaftsstudie (Füeg-Studie) wird ersichtlich, dass das Wertschöpfungswachstum im Kanton BL deutlich geringer ist als im Rest der Region. Welche Gründe sieht die Regierung für diese Entwicklung?


Antwort
Diese Feststellung erstaunt. Der Verfasser dieser Studie wurde deshalb um eine klärende Antwort gebeten. Seine überraschende Auskunft lautete:


«Ende letztes Jahr hatte mich Herr Kirchmayr gebeten, aus der Wirtschaftsstudie Beschäftigungs- und Wertschöpfungsdaten nach Teilregionen über einen längeren Zeitraum hinweg zusammenzustellen.


Aus diesen Daten geht klar hervor, dass seit 1995 sowohl die Bevölkerung als auch die Zahl der Arbeitsplätze als auch die Wertschöpfung im Baselbiet stärker gewachsen ist als in der Nordwestschweiz. Einzig in der Periode 2008/2009 ist die Wertschöpfung in BL minimal stärker zurückgegangen als in der Region insgesamt, was mit dem geringeren Anteil Pharma zu tun hat. Die Differenz ist allerdings derart klein, dass sie nicht signifikant ist.


Es ist mir unverständlich, wie Herr Kirchmayr aus der Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz herauslesen kann, dass das Baselbiet deutlicher geringer gewachsen sei als die Nordwestschweiz.»


Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage
Vor zweieinhalb Jahren hat der Landrat die Motion 2008/132 von Thomas Schulte überwiesen. Darin wird die Förderung von Anbietern von Strom aus erneuerbaren Energien verlangt. Wo steht die Bearbeitung der entsprechenden Vorlage und weshalb hat sie so lange auf sich warten lassen?


Antwort
Diese Antwort wird von der Bau- und Umweltschutzdirektion nachgeliefert.


Die Firma Solvatec ist aber nicht aus den vom Fragesteller genannten Gründen weggezogen. Es gibt andere Gründe, welche die Regierung aufgrund des Amtsgeheimnisses aber nicht öffentlich machen kann.


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6. Pia Fankhauser: Entwicklung von E-Health


Der Regierungsrat plant die Auslagerung der Kantonsspitäler. Erforderlich dafür ist eine gewisse «Fitness» der Spitäler. Im Jahresprogramm 2008-11 wurde unter 3.09.03 (Kantonsspital Bruderholz) der schrittweise Ausbau der elektronischen Patientenakte geplant. Im Jahresprogramm 2011 unter 3.09.08 noch kurz erwähnt, findet dieser Punkt keine Erwähnung beim KS Laufen und Liestal.


Die Fragen werden von Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet.


Frage 1
Wurde zusammen mit dem Kantonsspital Bruderholz eine elektronische Patientenakte entwickelt?


Antwort
Bei der Entwicklung bzw. Einführung der elektronischen Patientenakte arbeiten die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal eng zusammen (gleiches System, gemeinsames Steuerungsgremium). Das Kantonsspital Laufen hat schon vor Jahren wichtige Elemente einer eigenen elektronischen Patientenakte realisiert.


Frage 2
Wo steht der Kanton Baselland bei der Entwicklung von E-Health?


Antwort
Die Kantonsspitäler Baselland verfolgten die Entwicklungen von eHealth Schweiz von Beginn weg sehr genau. Das KSB ist Partner im Modellversuch Nordwestschweiz (Teilprojekt von eHealth Schweiz).


Frage 3
Wird die Auslagerung und die Zusammenlegung der Kantonsspitäler die Entwicklung von E-Health beeinflussen?


Antwort
Nein.


Frage 4
Wenn ja, in welcher Art?


Antwort
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Frage 5
Wie sieht die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt aus?


Antwort
Als Teilnehmer am Modellversuch Nordwestschweiz steht das Kantonsspital Bruderholz in engem Kontakt mit dem Universitätsspital Basel, welches ebenfalls am Modellversuch Nordwestschweiz teilnimmt. Vor dem Hintergrund der Architektur von eHealth Schweiz wurden und werden auf der operativen Ebene schon Teilelemente realisiert, damit der Datenaustausch (z.B. Röntgenbilder, Laborresultate, Berichte) zwischen den Spitälern rascher und besser geschehen kann.


Damit hat einerseits der Patient resp. die behandelnden Stellen bei Verlegungen Vorteile, und andererseits kann dadurch die praktische Umsetzung von eHealth Schweiz und deren Machbarkeit überprüft werden.


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7. Pia Fankhauser: Pflegefinanzierung


Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner haben nun die ersten Rechnungen erhalten. Es kommt teilweise zu massiven Erhöhungen der Preise, obwohl in den Modellrechnungen immer von Senkungen die Rede war.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) gibt Antwort auf die Fragen, und zwar nach folgenden Vorbemerkungen:


Heute war in der «Basler Zeitung» zu lesen, dass der Regierungsrat ein Geschenk an die Krankenkassen beschlossen habe. Dem ist so. Die Tarifvereinbarungen hat der Bund abgeschlossen und nicht die Kantone.


Frage 1
Hat die Zeiterfassung zur Abgrenzung von Pflege/Betreu-ung/Administration schon begonnen?


Antwort
Die «Modellrechnungen» der VGD gingen von der Annahme aus, dass die Heime keine Taxerhöhungen vornehmen. In der Kommission hat die Vertretung der Altersheime keine solchen Erhöhungen angekündigt. Zudem wurde der Effekt der Umstellung von 4 auf 12 Pflegestufen ausgeblendet, weil er nicht simulierbar war. Dies wurde gegenüber der VGK auch klar deklariert.


Tatsächlich scheinen die nun eingetretenen Erhöhungen der Nettokosten für viele Bewohnerinnen und Bewohner massgeblich auf diese Effekte zurückzuführen sein, welche keinen direkten Zusammenhang zur neuen Pflegefinanzierung resp. zu den umstrittenen Normkosten für Pflegeleistungen aufweisen.


Während die Finanzierung der Pflegeleistungen durch Versicherer, Ergänzungsleistungen und neu auch durch die Gemeinden mit der neuen Pflegefinanzierung verbessert wurde, stieg gleichzeitig der Gesamtpreis (Hotellerie, Betreuung und Pflege) für einen Pflegetag in vielen Alters- und Pflegeheimen im zweistelligen Prozentbereich an. Diese Taxerhöhungen und umstellungsbedingten Effekte haben die Heime veranlasst, nicht der Kanton.


Das Projekt der Zeiterfassung wurde bereits im Dezember 2010 gestartet. Die eigentlichen Zeiterfassungen sollen gemäss Zeitplan in Etappen zwischen März und September 2011 durchgeführt werden.


Frage 2
Wann sind die Resultate zu erwarten, und wie werden sie kommuniziert?


Antwort
Der Abschluss des Projekts ist für November 2011 geplant. Da die beteiligten Verbände der Gemeinden (VBLG) und der Heime (BAP) in der Projektgruppe vertreten sind, haben diese jederzeit Kenntnis von den Zwischenergebnissen. Über eine Kommunikation nach aussen müssen sie sich noch einigen.


Frage 3
Hat der Regierungsrat Kenntnis von Beschwerden, die die Rechnungen betreffen?


Antwort
Der Regierungsrat respektive die VGD haben bis heute zwei Eingaben erhalten, bei denen unklar ist, ob es sich um formelle Beschwerden handelt. Zudem gab es einige formlose Anfragen per E-Mail oder Telefon. Insgesamt hielt sich die Resonanz der Heimbewohnerinnen und -bewohner und deren Angehörigen auf die neue Pflegefinanzierung aber bisher in engen Grenzen.


Frage 4
Wo und wie können Heimbewohnerinnen und - bewohner bzw. ihre Angehörigen Beschwerde einreichen (Adresse)?


Antwort
Die Rechnungen werden, zumindest wenn sie bestritten werden, vom Heim als Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung ausgestellt. Rechtsmittelinstanz ist der Regierungsrat; seine Adresse lautet: Rathausstrasse 2, 4410 Liestal.


Frage 5
Was geschieht mit den Rechnungen bis zur Beurteilung der Beschwerden?


Antwort
Beschwerden haben in der Regel aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden müssen, solange das Beschwerdeverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Sinnvollerweise sollten jedoch Akontozahlungen, beispielsweise in der Höhe des unbestrittenen Teils der Rechnung, gemacht werden. Nötigenfalls können im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auch vorsorgliche Massnahmen getroffen werden, z.B. hinsichtlich solcher Akontozahlungen.


Frage 6
Beabsichtigt der Kanton, Rückstellungen für evtentuelle Rückzahlungen zu machen?


Antwort
Die Regierung hat Vereinbarungen getroffen mit den Gemeinden und dem Altersheim-Verband. Darin war ursprünglich eine Vergütung vorgesehen für den Fall, dass die Preise tatsächlich weit auseinanderklaffen sollten. Das wurde aber von den Gemeinden wie auch von den Heimen als zu kompliziert abgelehnt. Die Gemeinden verlangten für den Fall, dass sie zu viel bezahlen, ebenfalls eine Rückvergütung.


Beim Preis, d.h. dem Stundenansatz herrscht Einigkeit; strittig sind die Prozentanteile von Pflege und Betreuung. Diese sollen nun überprüft werden. Schon dem Bundesrat gelang es nicht, diese Prozentanteile festzulegen. Er hat die Aufgabe deshalb an die Kantone weitergegeben. Wer in der Kommission die Diskussionen miterlebt hat, weiss, wie weit die verschiedenen Standpunkte auseinanderklaffen. Mit den anstehenden Messungen kann dieses Problem hoffentlich gelöst werden.


Die Grauen Panther haben bekanntgegeben, dass sie begonnen hätten, Rechnungen zu sammeln. Sie sollten dabei darauf achten, ob die Heimtarife erhöht worden sind oder nicht; das ist nämlich der entscheidende Faktor.


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8. Elisabeth Augstburger: Definition «behindert» im Kanton BL


Im Zusammenhang mit Verhandlungen einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft (vertreten durch die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe) und der Stiftung Mosaik zeigte sich, dass der Kanton Basel-Landschaft «behindert» anders definiert als der Bund.


Für das BSV sind alle Personen beitragsberechtigt, welche Anspruch auf eine Rente der IV oder eine andere IV-Leistung (Taggeld, Hilfsmittel, berufliche Massnahmen etc.) haben (dies sogar rückwirkend auf die letzten 10 Jahre bezogen).


Die gesetzliche Grundlage für die Beratung Behinderter ist im Kanton Basel-Landschaft die Verordnung über die Behindertenhilfe. Diese definiert die behinderten Erwachsenen abschliessend in § 2 Absatz 1 als volljährige Personen, welche gemäss ATSG als invalid gelten und eine Rente der Invalidenversicherung beziehen.


Die aktuelle Formulierung von § 2 der Verordnung über die Behindertenhilfe schliesst damit all diejenigen Behinderten von kantonalen Beiträgen aus, welche keine Rente der IV, aber sonstige Leistungen der IV beziehen.


Die Fragen werden beantwortet von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP), der zuvor noch einige Vorbemerkungen macht:


Die Leistung der Beratung für behinderte Personen gemäss Bundesrecht fällt mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Zuständigkeit des Bundes. Der Bund hat einen entsprechenden Leistungsvertrag mit den Dachorganisationen der Behindertenhilfe abgeschlossen. Die Dachorganisation Pro Infirmis hat die Beratung für behinderte Personen aus dem Kanton Basel-Landschaft wiederum mit einem Unterleistungsvertrag an die Stiftung Mosaik in Liestal übertragen.


Die Regelung von Angebot und Finanzierung der Beratung für die im Sinne des Bundesrechtes behinderten Personen ist damit Aufgabe des Bundes und nicht der Kantone.


Die Kantone können spezifische, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen der Beratung anbieten oder einkaufen. Dies ist im Kanton Basel-Landschaft der Fall. Auf der Grundlage des Gesetzes über die Sozial-, Jugend- und Behindertenhilfe und des Bildungsgesetzes hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion nur ausgesuchte und damit spezifische kantonale Leistungen bei der Stiftung Mosaik eingekauft. Dazu wurde eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Mosaik für die Leistungen der Beratungsstelle für Behinderte abgeschlossen. Die so eingekauften Leistungen entsprechen etwa einem Fünftel der Gesamtkosten der Leistungen der Beratungsstelle für Behinderte.


Die vom Kanton eingekauften spezifischen Leistungen beziehen sich entgegen der Vermutung der Fragestellerin nicht ausschliesslich auf behinderte Erwachsene. Zusätzlich erbringt die Stiftung Mosaik beispielsweise Leistungen für das Verbundsystem der privaten Heime und Informationen für Sonderschulen im Kanton Basel-Landschaft.


Frage 1
Warum hat der Kanton Baselland in der Verordnung über die Behindertenhilfe eine so enge Definition für «behindert» gewählt und nicht diejenige des Bundes übernommen?


Antwort
Das Sozialversicherungsrecht des Bundes kennt den Begriff der «invaliden Personen». Im Rahmen der NFA wurden den Kantonen Aufgaben zugewiesen. Dabei wurde es notwendig, den Begriff der «invaliden Personen» kantonalrechtlich zu präzisieren und zum Teil einzugrenzen, aber auch zu erweitern. Dazu zwei Beispiele:


Frage 2
Wäre der Regierungsrat bereits, diese Verordnung wieder abzuändern analog Bund?


Antwort
Die Definition «behinderte Erwachsene» gilt nicht nur für die Leistung «Beratung», sondern für alle Leistungen von anerkannten Wohnheimen, Tagesstätten, Werkstätten und ambulanten Diensten. Eine Erweiterung der bisherigen Definition würde den Zugang zu allen Leistungen der Behindertenhilfe erweitern.


Für die Änderung der Verordnung über die Behindertenhilfe besteht keine Notwendigkeit. Der Kanton Basel-Landschaft erfüllt den bundesrechtlichen Auftrag in der Behindertenhilfe. Über eine Erweiterung der Zielgruppe kann selbstverständlich diskutiert werden. Diese Frage wird im Rahmen des Projektes «Umsetzung des Konzeptes der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt» geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Schnittstelle zwischen Krankheit und Behinderung. Eine Erweiterung der Zielgruppe würde beträchtliche zusätzliche Mittel erfordern und die Gesamtkosten der Behindertenhilfe erheblich erhöhen. Das Bereitstellen von zusätzlichen finanziellen Mitteln durch Regierung und Parlament wäre eine Grundvoraussetzung für eine Erweiterung der Zielgruppe.


Die Ergebnisse der Prüfung werden, sofern diese gesetzesrelevant sind, im Rahmen der vorgesehenen Revision der kantonalen Rechtsgrundlagen der Behindertenhilfe mit einer Gesetzesvorlage dem Regierungs- und dem Landrat unterbreitet und zur Diskussion gestellt werden. Dann kann das Parlament den Bestellzettel und das Preisschild besprechen und allenfalls auch den nötigen Scheck ausfüllen.


Elisabeth Augstburger (EVP) bedankt sich für die Antworten.


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9. Hans-Jürgen Ringgenberg: Sicherheit an Fussgängerstreifen


Aufgrund entsprechender Meldungen besteht der Eindruck, dass Unfälle auf Fussgängerstreifen zunehmen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen.


Frage 1
Stimmt diese Wahrnehmung mit der Realität überein?


Antwort
Nein. Die Verkehrsunfallstatistik der Polizei Basel-Land-schaft der letzten sechs Jahre zeigt keine Unfallschwerpunkte auf Fussgängerstreifen. Obwohl das Jahr 2010 noch nicht ganz ausgewertet ist, kann keine zunehmende Tendenz von Verkehrsunfällen auf Fussgängerstreifen festgestellt werden. Die Unfallzahlen auf Fussgängerstreifen bewegen sich durchschnittlich bei 38. Jährliche Schwankungen sind dabei nicht aussergewöhnlich.


Frage 2
Wenn ja, was sind die Gründe dafür?


Antwort
Wie gesagt: Es gibt keine zunehmende Tendenz von Unfällen auf Fussgängerstreifen.


Frage 3
Wäre zur Behebung allfälliger Sicherheitsmängel nicht die Wiedereinführung des Handzeichens angebracht?


Antwort
Nein. Der Regierungsrat ist gegen die Wiedereinführung des Handzeichens. Das hat er in der Stellungnahme zum Postulat 2009/089 von Hans-Jürgen Ringgenberg ausführlich dargelegt.


Hier noch einmal die wichtigsten Gründe:


Frage 4
Sind andere Massnahmen nötig oder geplant?


Antwort
Auf unseren Kantonsstrassen gibt es keine Fussgängerstreifen, die gravierende Mängel aufweisen. Hinweise aus der Bevölkerung, von Gemeindebehörden oder anderen Institutionen nimmt die Sicherheitsdirektion gerne entgegen und sucht zusammen mit dem Tiefbauamt nach Optimierungsmöglichkeiten. Diese Bereitschaft hat der Regierungsrat in der Beantwortung der Interpellation 2009/245 von Simon Trinkler signalisiert.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) dankt für die Antworten, ist glücklich darüber, dass die Unfälle offenbar nicht zugenommen haben, und stellt eine


Zusatzfrage
Könnten die Fussgängerstreifen allenfalls mit Bodenstrahlern versehen werden, damit sie auch nachts für Autofahrer gut sichtbar sind?


Antwort
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wäre bereit, dies zu prüfen, sofern dafür Geld vorhanden wäre. [Heiterkeit]


Auch Christine Koch (SP) stellt eine


Zusatzfrage
Wie hat sich die Zahl der Unfälle auf Fussgängerstreifen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Verkehrsunfälle entwickelt?


Antwort
Ende März 2011 wird die Unfallstatistik erscheinen, die allenfalls diese Frage beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


* * * * *


10. Isaac Reber: Warum kommt das Sparpaket erst jetzt?


Bei der Baselbieter Bevölkerung besteht eine grosse Verunsicherung bezüglich des angekündigten Sparpakets, welches nun Ende März offengelegt werden soll.


Die Grüne Fraktion hat bereits 2008 und 2009 die Rückweisung der unbefriedigenden Budgets beantragt und mit einer im Dezember 2009 publizierten Analyse aufgezeigt, dass der Baselbieter Finanzhaushalt ein massives strukturelles Finanzproblem aufweist, das sich auch bei besserer Konjunktur nicht von alleine löst. Dieser Sachverhalt hat sich mittlerweile nicht nur bestätigt, sondern stark akzentuiert.


Frage
Weshalb hat die Baselbieter Regierung nicht schon früher damit begonnen, ein Sparpaket zu knüpfen?


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verweist einleitend auf die am 8. Dezember 2010 im Landrat abgegebene Stellungnahme bzgl. Finanzplan und Finanzstrategie 2011-2014. Die Berichterstattung der Basler Zeitung und deren Kommentar vom 14. Januar 2011 sowie die Strassenumfrage von TeleBasel sind sehr irritierend: Es wird unrecherchiert unterstellt, für den Regierungsrat gäbe es die Wahlmöglichkeit, das Sparpaket entweder vor oder nach den Wahlen zu publizieren. Der Zeitpunkt der Publikation des Entlastungspakets hängt aber gar nicht mit den Wahlen zusammen. Der Regierungsrat hat keine Wahl, denn das Paket liegt noch nicht vor. Der ganze Prozess ist sehr anspruchsvoll hinsichtlich Entlastungsvolumen und Termine.


2009 ist - nach Vorliegen des Finanzplans - die Überprüfung der Aufgaben im Sinne von § 129 KV eingeleitet worden. Im Übrigen haben die Rechnungen der Jahre 2005 bis 2008 mit einem Überschuss abgeschlossen, und 2008 begann dann die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. Trotzdem hat Baselland bereits 2009 eine Aufgabenüberprüfung eingeleitet, wobei man sich nicht an der «Rasenmäher-Methode», sondern an strategischen Vorgaben orientiert. Diese sind erarbeitet und vom Regierungsrat definiert worden, indem über 100 strategierelevante Dokumente aus allen Direktionen mittels einer SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) untersucht worden sind. In der Folge sind die Direktionen und Dienststellen beauftragt worden, ihre Aufgaben zu den strategischen Zielen zu überprüfen.


Den Schlussbericht zu diesen Arbeiten konnte der Regierungsrat Ende November 2010 zur Kenntnis nehmen. Dieser bildete die Grundlage für die Entlastungsziele innerhalb der Direktionen und gab Hinweise für zu erarbeitende Entlastungsmassnahmen. Mit dem RRB vom 14. Dezember 2010 sind die Entlastungsziele für die Direktionen beschlossen worden, wobei nun die Vorschläge der Direktionen in Erarbeitung sind. Der Terminplan ist «sehr sportlich» in Bezug auf den ganzen Prozess.


Bei einem Entlastungspaket ist eine Opfersymmetrie nötig. Die Bereitschaft jedes einzelnen zu sparen ist nur vorhanden, wenn alle sparen - die Notwendigkeit zu sparen ist selbstverständlich von allen anerkannt. Einzelne Massnahmen können darum nicht isoliert bewertet werden, sondern nur im Rahmen eines Entlastungspakets. Also kann inhaltlich erst über das Paket informiert werden, wenn dieses gesamthaft vorliegt.


Dies wird gemäss Projektplanung, welche sich auf das Budget 2012 ausrichtete, im Frühling 2011, d.h. Anfang Mai, der Fall sein.


Am 13. Januar 2011 hat der Landrat das Postulat 2010/373 überwiesen. Der Einbezug eines «Think-Tank» mit Fraktionsvertretern ist sinnvoll, braucht aber ebenfalls Zeit und ist nur wirklich sinnvoll, wenn dieser mitwirkt, bevor der Regierungsrat das Entlastungspaket definitiv verabschiedet. Angesichts der bevorstehenden Ferientermine werden sich mögliche Sitzungstermine nicht einfach finden lassen.


Inzwischen liegen die Nominationen aller Fraktionen vor: Ruedi Brassel (SP), Karl Willimann (SVP), Peter Schafroth (FDP), Franz Meyer (CVP/EVP), Klaus Kirchmayr (Grüne). Ein erstes Treffen mit externen Experten ist für den 14. Februar 2011 vorgesehen - am Valentinstag, dem «Tag der Blumen und Geschenke» [Erheiterung].


Die beiden, am 13. Januar 2011 überwiesenen Vorstösse 2010/373 und 2010/412 veranlassen den Regierungsrat zwar, den straffen und ambitiösen Projektterminplan zu überprüfen. Aber der eine Vorstoss bezieht sich auf einen möglichst frühen Zeitpunkt und der andere auf einen späteren. Eine Alternative, das Entlastungspaket vor den Wahlen zuhanden des Parlaments zu verabschieden, stellt sich dem Regierungsrat überhaupt nicht ernsthaft: «Zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet» pflegten die Juristen im alten Rom zu sagen.


Isaac Reber (Grüne) bittet darum, seine Frage genau zu lesen. Er hat gefragt, wieso erst jetzt mit dem Sparpaket begonnen worden ist. Es ist klar, dass es nun nicht mehr möglich ist, dieses innert nützlicher Frist offenzulegen. Seine Fraktion hat am 8. Dezember 2010 öffentlich und unwidersprochen aufgezeigt, dass es im Baselbieter Haushalt ein strukturelles Defizit von CHF 100 Millionen pro Jahr hat. Offensichtlich hätte man also schon vor einem Jahr zu sparen beginnen können und müssen.


An dieser Stelle unterbricht Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) den Votanten, nachdem dieser auch nach einer zweiten Aufforderung keine konkrete Zusatzfrage gestellt hat.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet seinen Vorredner ebenfalls, zuzuhören und zu analysieren. Der entsprechende Auftrag für die Aufgabenüberprüfung ist wie erwähnt im Herbst 2009 erteilt worden, also bevor die Grünen diese Idee gehabt haben.


Siro Imber (FDP) stellt folgende


Zusatzfrage
Können der Öffentlichkeit Zwischenergebnisse des nun laufenden Prozesses bekannt gegeben werden?


Antwort
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verweist auf die Medienmitteilung, die in den nächsten Tagen veröffentlicht werden solle und den Prozess noch etwas detaillierter darstellen werde. Tatsächliche Ergebnisse werden dann integral als Paket bekannt gegeben werden.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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