Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011

Nr. 2403

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt die ablehnende Haltung der Regierung: Erstens sei die Überweisung des Vorstosses in der Form einer Motion nicht möglich, da die Änderung einer Verordnung in den Kompetenzbereich des Regierungsrats falle. Zweitens sind bei Majorzwahlen im Gegensatz zu Proporzwahlen immer alle Stimmberechtigten, und nicht nur die offiziell oder offiziös vorgeschlagenen, wählbar. Drittens gibt es nur bei den kantonalen Bezirksgerichts- und Friedensrichterwahlen ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der Kandidierenden. Auf dieses Blatt kommen die Namen der Personen, die bis zum 48. Tag vor dem Wahltag bei der Landeskanzlei angemeldet worden sind. Diese Regelung wurde eingeführt, weil bei diesen Wahlen die Möglichkeit


der Stillen Wahl besteht und diese Wahlen in der Öffentlichkeit bzw. in den Medien nur geringe Resonanz finden und weil insbesondere im Bezirk Arlesheim nicht weniger als 18 Mitglieder des Bezirksgerichts aufs Mal gewählt werden müssen. Bei allen anderen kantonalen Majorzwahlen - denjenigen für den Regierungsrat und für den Ständerat - ist die Möglichkeit der Stillen Wahl ausgeschlossen. Es gibt darum auch kein Anmeldeverfahren mit einer verbindlichen Frist wie bei den Proporzwahlen oder den Bezirksgerichts- und Friedensrichterwahlen. Ein Verfahren, wie dies der Vorstoss vorschlägt, ist hier gar nicht möglich.


Motionärin Hanni Huggel (SP) geht nicht ganz einig mit der Antwort, sie erklärt sich aber mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Das Anliegen ist aber nach wie vor wichtig, denn es geht um eine Service- und Hilfeleistung an die Stimmbürger/innen. An Standaktionen kann immer wieder festgestellt werden, dass sehr viele Leute das Vorgehen beim Wählen nicht verstehen, weshalb sie auch nicht zur Urne gehen.


Es könnte auch eine Frist, beispielsweise 48 Tage, gesetzt werden; dies könnte auch auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Selbstverständlich müsste auf diesem Hinweiszettel ein Vermerk angebracht werden, dass es jeder Person möglich sei, sich noch aufstellen zu lassen. Für viele Leute wäre es eine grosse Hilfe, wenn aufgelistet würde, dass von der FDP Sabine Pegoraro und Adrian Ballmer, von der SVP Jörg Krähenbühl, von der CVP Peter Zwick, von der SP Pia Fankhauser und Urs Wüthrich und von der Grünen Partei Isaac Reber aufgestellt worden sind. Zum Argument, die Umsetzung wäre für kleinere Gemeinden schwierig, kann gesagt werden, dass eine Soll-Formulierung und nicht ein «Muss» gewählt worden ist. Wenn der Wille da ist, wäre es möglich, diese Erleichterung für die Stimmbürger zu machen.


Werner Rufi (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion stehe der Überweisung kritisch gegenüber. Ein grosser Teil der Fraktion sieht keine Notwendigkeit für diese Änderung, ein kleiner Teil zeigt Verständnis für das Anliegen. Letztlich muss auch die Aufgabe der Parteien bei den Majorzwahlverfahren beachtet werden: Die Parteien haben die Aufgabe, die Personen zu portieren und dies entsprechend zu kommunizieren. Es ist nicht Aufgabe des Staates, korrigierend einzuwirken. Diese Regelung würde auch Benachteiligungen für jene schaffen, die sich im letzten Moment für eine Kandidatur entscheiden.


Karl Willimann (SVP) persönlich zeigt grösstenteils Verständnis für die Argumentation von Hanni Huggel. Man soll doch einmal die Leute auf der Strasse nach dem Unterschied zwischen einem Ständerat und einem Landrat fragen - da kommt man auf die Welt. Für viele Stimmbürger wäre diese Leistung eine Hilfe.


Urs von Bidder (EVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion erachte den Vorschlag als willkommenen Dienst an die Kunden, der nicht viel Aufwand verlangen würde. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg - und wenn damit ein paar Personen mehr zur Urne gehen, würde ein schönes Ziel erreicht.


Rahel Bänziger (Grüne) meint, die grüne Fraktion würde das Anliegen auch als Motion überweisen, da es Sinn macht. Es wäre hilfreich, die Namen übersichtlich auf einer Liste zu haben. Diese Erleichterung könnte positive Auswirkungen auf die Stimmbeteiligung haben. Ferner steht nicht jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger einer Partei nahe und erkundigt sich demzufolge nach deren Aufstellung.


Hannes Schweizer (SP) meint zu den vorgebrachten Bedenken, für kleinere Gemeinden würde der Handlungsspielraum geschmälert. Die Situation ist für kleine Gemeinden anders, weshalb der Vorschlag keine verbindliche Wirkung haben darf. Eine Gemeinde muss dies selbst festlegen können, damit diese Regelung keine Behinderung darstellt. Aus diesen Gründen bittet er um Überweisung des Postulats.


Hanspeter Wullschleger (SVP) erklärt, die Ausführungen des Regierungspräsidenten seien einleuchtend gewesen, weshalb die SVP-Fraktion die Überweisung ablehne.


Ruedi Brassel (SP) erachtete die Äusserungen des Regierungspräsidenten als überhaupt nicht überzeugend. Es gibt keinen rechtlichen Grund, weshalb das, was für Bezirksrichterwahlen geht, nicht auch für andere im Majorzverfahren gewählte Gremien umsetzbar sein sollte. So wäre es weiterhin möglich, im letzten Moment noch jemanden aufzustellen. Dies ist kein Grund, eine Regelung abzulehnen, die für die Bürger und Bürgerinnen mehr Transparenz und mehr Sicherheit bringt. Im Weitern ist nicht zu befürchten, dass die Parteien ihre Aufgabe, ihre Kandidaten bekannt zu machen, nicht wahrnehmen.


Christa Oestreicher (FDP) erzählt aus der Praxis, Ersatzwahlen im Majorzverfahren könnten je nach Gremium dringlich sein. Manchmal hat man nur wenige Wochen Zeit, ein neuer Kandidat zu finden. Die 48 Tage hätten in diesem Falle nicht gereicht.


Jürg Degen (SP) berichtet aus seiner Wohngemeinde. In kleinen Gemeinden wären viele Einwohner froh, ihnen würde etwas Hilfe zur Verfügung gestellt.


://: Der Landrat überweist die in ein Postulat umgewandelte Motion 2009/298 mit 54:23 Stimmen ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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