Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011

Nr. 2405

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt die ablehnende Haltung der Regierung: Der Abzug für Versicherungsprämien ist das letzte Mal im Rahmen der Steuergesetzrevision zur Entlastung von Familien und tiefen Einkommen per 1. Januar erhöht worden. Die Erhöhung betrug bei Erwachsenen 80, bei Kindern 125 Prozent: Der Steuerabzug wurde von CHF 2'400 auf CHF 4'000 für Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen, CHF 1'200 auf CHF 2'000 für die übrigen Steuerpflichtigen und von CHF 200 auf CHF 450 für Kinder erhöht. Sei Inkraftsetzung dieser Reform bezahlt fast jede fünfte steuerpflichtige Person im Kanton Basel-Landschaft keine Einkommenssteuer mehr. Bei rund 20 Prozent der Steuerkunden und -kundinnen fällt eine Erhöhung der Abzüge somit ins Leere. Solche Personen erhalten zudem regelmässig Prämienverbilligungen. Bei tiefen Einkommen besteht somit kein Handlungsbedarf. Für eine steuerliche Entlastung des Mittelstands oder von hohen Einkommen wäre eine Erhöhung des Versicherungsabzugs ein beschränkt taugliches Mittel mit Entlastung nach dem Giesskannenprinzip. Eine bessere Wirkung lässt sich durch eine Veränderung respektive Senkung der Progressionskurve erreichen. Der Regierungsrat wird eine solche Senkung der Progressionskurve vorschlagen mit der angekündigten Reform der Anpassung der Vermögens- und Einkommenssteuertarife. Diese Vorlage wird dem Landrat vorgelegt, sobald das Entlastungspaket steht.


Postulant Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) zeigt sich ein Stück weit von der Antwort des Regierungsrats befriedigt, möchte aber trotzdem noch einige Anmerkungen anbringen: Jeder vierte Einwohner des Kantons erhalte Prämienverbilligungen. Diese Zahl hat Rudolf Schaffner an der Sitzung der Finanzkommission präsentiert. Für die Einkommensschwächsten ist also gesorgt.


Die explodierenden Krankenversicherungsprämien haben im Jahr 2009 zur Einreichung dieses Vorstosses geführt. Die Krankenversicherungsprämien treffen in der Tat den Mittelstand und dies gleich doppelt: Einerseits trägt auch der Mittelstand die Prämienverbilligungen mit und zweitens leidet er unter den ansteigenden Prämien. Mit diesem Vorstoss soll kein Steuerwettbewerb lanciert werden, sondern es geht um eine steuerliche Entlastung des Mittelstands. Auch die schlechte Finanzlage sollte kein Hinderungsgrund für Verbesserungen darstellen. Gespart werden soll auf der Ausgaben- und Aufgabenseite.


Der Postulant hat gerne zur Kenntnis genommen, dass man sich im Rahmen des Sparpakets Gedanken in diese Richtung macht, weshalb er nicht versteht, weshalb die Regierung nicht zur Entgegennahme bereit ist.


Mirjam Würth (SP) erklärt, die SP-Fraktion könne sich den Ausführungen der Regierung anschliessen und lehne die Überweisung ab.


Daniela Schneeberger (FDP) meint, auch die FDP-Fraktion teile die Argumentation der Regierung, wenn wohl auch aus anderen Gründen als die SP-Fraktion. Der Mittelstand muss sicherlich entlastet werden, es ist aber richtig, wenn dies über eine Korrektur des Tarifs erfolgt. Man hat zur Kenntnis genommen, dass mit der Vermögens- und Einkommenssteuerrevision das Anliegen aufgenommen wurde. Eventuell kann die Regelung über den Tarif noch zu einer Vereinfachung der Steuern führen. In diesem Sinne lehnt die FDP-Fraktion die Überweisung ab.


Urs Berger (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die Begründung des Regierungsrats und lehne die Überweisung ab.


Lotti Stokar (Grüne) meint, auch die grüne Fraktion lehne die Überweisung dieses Vorstosses ab. Ein Blick auf die Steuergesetze anderer Kantone zeigt, dass der Kanton Baselland mit der geltenden Höhe der Abzüge durchaus im Rahmen liegt. Die steigenden Krankenversicherungsprämien sind vor allem für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen ein Problem. Die grüne Fraktion hat im Herbst, zusammen mit anderen Fraktionen, ein Postulat eingereicht, dessen Dringlichkeit knapp abgelehnt wurde. Dies wäre die Möglichkeit gewesen, sich dem Thema zu widmen und dringlich die Anpassung der Krankenversicherungsprämien zu prüfen.


Ruedi Brassel (SP) fragt Regierungsrat Adrian Ballmer, ob zusätzlich zur erwähnten Vermögenssteuersenkung auch eine Einkommenssteuersenkung geplant sei.


Dies sei der Fall, so Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP). Die Vorlage ist dreiteilig: Vermögenssteuer und Einkommenssteuer, ein dritter Teil umfasst Kapitalleistungen aus der zweiten Säule.


Die Entlastung des Mittelstands erreicht man nicht durch Umverteilung, sondern am besten mit Reduzierung des Staatsaufwands. Der Finanzdirektor meint: «Niemand weiss eigentlich so genau, wer seine Hände in wessen Taschen steckt und wessen Hände in seiner Tasche stecken. Es ist auch für den gut informierten Staatsbürger der Mittelklasse nicht einfach herauszufinden, ob er per Saldo im Umverteilungsprozess zur Gruppe der Zahler oder der Empfänger gehört und ob und inwiefern er das Gemeinwesen alimentiert oder auf dessen Kosten lebt».


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2009/305 mit 55:18 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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