Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014
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2014-095 vom 27. März 2014
Postulat
der Geschäftsprüfungskommission: Revision der Verordnung zur Arbeitszeit betreffend die Überzeit in den Lohnklassen 10 bis 1: keine Streichung von § 29 Abs. 3 AZVo
Landratspräsidentin Marianne Hollinger gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat als dringlich entgegenzunehmen. Sie fragt an, ob die Dringlichkeit von Seiten des Landrats bestritten werde.
Kathrin Schweizer fragt rhetorisch, warum dieses dringliche Postulat auf dem Tisch liege und gibt sogleich die Antwort: Einmal mehr drangen Informationen aus einer landrätlichen Kommission direkt an die Medien. Das Amtsgeheimnis wurde verletzt. Der Regierungsrat hat gehandelt und den ersten Punkt des Postulats insofern entschärft, indem er die Streichung von § 29 Abs. 3 AZVo sistiert hat. Daher ist dieser Punkt nicht dringlich. Der zweite behandelt etwas, das man nicht einfach schnell über das Knie brechen sollte. Die SP-Fraktion ist mehrheitlich gegen die Dringlichkeit.
Hanspeter Weibel erklärt, er möchte einige Vorbemerkung machen. Die GPK habe dieses Geschäft bereits seit über einem Jahr begleitet und an sich als erledigt betrachtet, nachdem vom Personalamt das Signal gekommen sei, dass sie die Unsitte der Barauszahlung einstellen würden. Erst als die GPK im Februar 2014 vernommen hat, dass der Regierungsrat die entsprechende Verordnungsänderung per 1. April in Kraft setzen möchte, ist die GPK aktiv geworden.
Für die Dringlichkeit sprechen drei Gründe. Erstens handelt es sich um eine bereits beabsichtigte, publizierte und instruierte Verordnungsänderung. Die GPK ist der Meinung, dass möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Im Moment ist die Streichung lediglich auf unbestimmte Zeit sistiert. Das heisst, dass der Regierungsrat die Verordnung jederzeit wieder in Kraft setzten kann. Zweitens muss die bisherige unzulässige Handhabe in der Praxis rasch möglichst, im Sinne der Rechtssicherheit korrigiert werden. Drittens muss die Frage nach dem Umgang mit bereits geleisteten Zahlungen und die damit verbundenen Verjährungsfristen beantwortet werden.
Der Votant verurteilt die Indiskretion scharf. Die GPK hatte beschlossen, dem Regierungsrat dieses Postulat offiziell am 24. März 2014 zuzustellen - was auch geschehen ist.
Klaus Kirchmayr erklärt, dass das Postulat aus Sicht der Fraktion der Grünen mehrheitlich nicht dringlich sei. Erstens ist der Termindruck bezüglich der Inkraftsetzung der Verordnung nach dem Regierungsentscheid nicht mehr gegeben. Zweitens wurde entschieden, dass künftig keine solche Auszahlungen bewilligt werden.
Wären diese beiden Gründe umgekehrt gelagert, hätte die Grüne Fraktion der Dringlichkeit des Postulats zugestimmt. Nun liegt der richtige Weg jedoch darin, in der Personalkommission dieses Problem aufzuarbeiten und eine Lösung zu finden. Der Regierungsrat wird wohl zustimmen, dass er nicht von sich aus die Verordnung wieder Kraft setzten wird, bevor nicht eine Lösung auf dem Tisch liegt,.
Der Votant erlaubt sich an dieser Stelle eine Aussage über die Dimension dieses Problems zu machen: Im letzten Jahr wurden bei einer Lohnsumme von ca. sFr. 900 Mio. lediglich sFr. 58'000 ausbezahlt. Angesichts dieser Zahlen ist die Dringlichkeit dieses Postulats für die Grüne Fraktion nur schwer einzusehen.
Rolf Richterich teilt mit, dass die FDP-Fraktion von dieser weiteren Indiskretion schockiert sei. Die Situation ist langsam dramatisch. Die FDP-Fraktion unterstützt die Dringlichkeit von beiden Geschäften (2014/095 und 2014/096).
Felix Keller möchte sich seinem Vorredner anschliessen. Die CVP-EVP-Fraktion sieht die Dringlichkeit nicht gegeben, da der Regierungsrat aktiv sei. Wie man aus den Medien entnehmen konnte, ist Punkt 1 bereits erfüllt, die Streichung sistiert.
Die in der Interpellation (2014/095) gestellten Fragen gehören in die Personalkommission und müssen nicht im Landrat diskutiert werden. Auch bei diesem Geschäft ist die Dringlichkeit fraglich. Wenn jedoch der Regierungsrat dies möchte, wird sich die CVP-EVP-Fraktion nicht dagegen wehren.
Urs-Peter Moos findet die Äusserungen von linker Ratsseite merkwürdig. Er fragt rhetorisch, wer denn besser berteilen könne als der Regierungsrat, ob man dieses Geschäft dringlich behandeln müsse oder nicht. Die Linke widerspricht sich also selber. Die Dringlichkeit ist klar gegeben.
Marc Joset sagt, er sei auch der Meinung, dass die Dringlichkeit nicht gegeben sei. Der erste Punkt des Postulats ist obsolet geworden. Der zweite suggeriert, dass unrechtmässig Auszahlungen von Taggeldern vorgenommen wurden. Dies ist noch nicht hieb- und stechfest. Es gibt hier verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Darum braucht es fundierte Abklärung und eine neue Formulierung. Dies müsste in einer Motion, welche von der Finanzkommission zurzeit vorbereitet wird, gefordert werden. Es sollte darum gehen, eine hieb- und stichfeste Formulierung zu finden.
Urs-Peter Moos stellt fest, dass seine Kollegen Joset und Kirchmayr, welche die Dringlichkeit bestreiten, hier bereits beginnen, eine inhaltliche Debatte zu führen. Dies verdeutliche nur, dass man sich diesem Thema annehmen müsse.
- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt mit 54:27 der Dringlichkeit zu. Das nötige Zweidrittelmehr wurde erreicht. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
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Nr. 1853
2014-096 vom 27. März 2014
Interpellation
von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Auszahlung von Überzeit
Landratspräsidentin Marianne Hollinger gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat als dringlich entgegenzunehmen.
- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt mit 65:15 bei 1 Enthaltung der Dringlichkeit der Interpellation zu. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
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Schluss der Vormittagssitzung 12'10 Uhr
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