Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014
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2014-044 vom 28. Januar 2014 Vorlage: Bericht zum Postulat von Marie-Theres Beeler: "Für eine echte Qualitätssicherung in Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheimen" ( 2011/360 ) - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. März 2014 - Beschluss des Landrats vom 27. März 2014: < beschlossen > |
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet, dass allen bewusst sei, dass die Qualitätssicherung in Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheimen primär in den Aufgabenbereich der Gemeinden falle. Dies ist im Gesetz auch entsprechend festgehalten. Dass dies überhaupt auf Kantonsebene ein Thema wurde hat damit zu tun, dass es offensichtlich nicht ganz so gut funktioniert, wie es wünschenswert wäre - vor allem für jene Menschen, welche die Leistungen der Spitex und der Alters- und Pflegeheime in Anspruch nehmen. Die meisten dieser Einrichtungen im Kanton haben sich auf ein Qualitätssicherungssystem geeinigt und führen die entsprechenden Massnahmen und Kontrollen durch.
Die Probleme stellen sich immer dort, wo es um das Controlling, die Überprüfung geht, wenn man Mängel feststellt und diesen nicht nachgeht. Die Problematik bei dieser Geschichte ist auch, dass in fast allen Stiftungsräten der Alters- und Pflegeheimen natürlich auch Gemeindevertreterinnen und -vertreter Einsitz haben. So kommt es zur Situation, dass sich Kontrollierte selber kontrollieren. Darin besteht in dieser ganzen Diskussion die Schwierigkeit - welche auch in den Beratungen der VGK festgestellt werden konnte. Die Kommission sieht es als berechtigt an, dass die Kontrollen tatsächlich stattfinden und eine gute Qualität der erbrachten Leistungen besteht.
Diskutiert wurde unter anderem auch, dass die Betriebsbewilligung - als ein mögliches Instrument der Qualitätssicherung des Kantons - regelmässig überprüft werden müsste. Der VGK ist jedoch auch klar, dass man die heutige Situation nicht einfach ändern kann. Es handelt sich um Aufgaben der Gemeinden und die Rolle des Kantons müsste allenfalls noch definiert werden. Bei der Gesamtrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter wird dies sicher auch ein Thema sein.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass man diese Revision abwarten sollte. Danach können die Diskussionen - auch im Bezug auf Governance - geführt und das Postulat abgeschrieben werden. Dies soll kein Misstrauensvotum gegenüber den Alters- und Pflegeheimen sein, von denen ein Grossteil wirklich gut funktioniert. Tatsache ist es jedoch so, dass es auch Ausnahmen gibt und dass die Politik die Augen vo diesen nicht verschliessen darf. Die Kommission beantragt dem Landrat, entgegen der Meinung des Regierungsrates, das Postulat stehen zu lassen.
Marianne Hollinger nutzt die Gelegenheit, um Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer auf der Besuchertribüne zu begrüssen.
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- Eintretensdebatte
Franz Hartmann bemüht das Sprichwort «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser». Wie eben gehört, sei es nicht so einfach, die Kontrollen durchzuführen - vor allem wenn sich die Gemeinden selber kontrollieren müssen. Daher ist es gut, die Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter abzuwarten. Die SVP-Fraktion ist dafür, dieses Postulat stehen zu lassen.
Pia Fankhauser teilt mit, dass auch die SP-Fraktion dafür sei, dieses Postulat stehen zu lassen. Es werden immer wieder Fälle bekannt, die heftigst diskutiert werden. Man muss bei diesem Thema selbstkritisch anmerken, dass die Politik nicht fit genug gewesen ist, neben den Finanzen all die nachgelagerten Prozesse ordentlich zu regeln. Daher möchte die SP-Fraktion das Postulat so als Input stehen lassen, damit es bei der Revision des Gesetzes über die Betreung und Pflege im Alter aufgenommen wird. Die Pflege, sei es zu Hause oder in einer Institution, soll so angeschaut werden, dass sie auch im Sinne von Corporate Governance vorgenommen werden kann.
Sven Inäbnit erklärt, dass die FDP-Fraktion natürlich grundsätzlich gegenüber einer Kontrollflut immer ein wenig skeptisch sei. Hier jedoch teilt sie die Meinung der anderen Fraktionen. Es handelt sich um sensitives Patientengut, bei dem flankierende Massnahmen nötig sind. Die Patienten können sich nicht selber wehren. Daher braucht es gewisse Lenkungsmassnahmen. Die bestehenden Instrumente erachtet auch die FDP-Fraktion als ungenügend. Auf die Selbstkontrolle kann man sich nicht verlassen. Man hat die Tendenz, zu überprüfen, ob gewisse Prozesse schriftlich festgehalten sind, jedoch nicht, ob sie tatsächlich ausgeführt werden. Für diese Überprüfung bestehen zurzeit nicht ausreichend Ressourcen.
Die FDP-Fraktion ist auch der Meinung, dass es hier noch Arbeit brauche und dass das Postulat stehen gelassen werden sollte. Bei der Revision des bereits oben erwähnten Gesetzes wird sich die Fraktion dafür einsetzen, eine gute Lösung zu finden - ohne eine «Kontrollitis» von Seiten des Kantons aufbauen zu müssen.
Beatrice Herwig hält fest, dass man mit Qualitätssicherungssystem «Qualivista» grundsätzlich ein gutes System habe. Es werden zusätzlich auch auswärtige Audits durchgeführt. Nichtsdestotrotz hat der Bericht zu diesem Postulat mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gegeben. Die Votantin hätte sich Erläuterungen zu den folgenden Themen gewünscht: Strukturen in den Alters- und Pflegeheimen, Kompetenzabgrenzung zwischen Kanton und Gemeinden, Kontrollmöglichkeiten des Kantons, die Rolle von Aufsichtsbehörden, Leistungsvereinbarungen als Kontroll- und Steuerungselement, Vorgehen bei nicht genügender Qualität oder Betriebsbewilligungen, die unbegrenzt erteilt werden etc.
Aus all diesen Gründen ist die CVP-EVP-Fraktion der Meinung, dass der Landrat dieses Postulat stehen lassen sollte. Im Rahmen der geplanten Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter können die oben aufgezählten Punkte vertieft betrachtet und allenfalls gesetzliche Regelungen erlassen werden.
Marie-Theres Beeler berichtet, dass auch die Grüne Fraktion sich dem einstimmigen Entscheid der VGK anschliesse, das Postulat nicht abzuschreiben, bis die darin formulierten Anliegen im Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter einen Niederschlag gefunden haben. Es geht nicht, dass der Kanton nur feststellt. Es existieren Qualitätssicherungssysteme. Es geht darum, dass der Kanton, der im Bereich Gesundheit für die Qualität garantiert und auch Bewilligungen an öffentliche und private Anbieter erteilt, die Qualität auch kontrollieren können muss.
Ein Qualitätssicherungskonzept zu haben ist ein wichtiges Instrument. Jedoch kann die Qualität erst festgestellt werden, wenn dieses Instrument auch zufriedenstellend eingesetzt werden kann. Auch wer ein Pannendreieck oder ein Arzneikasten im Auto mitführt ist immer noch angehalten, sorgfältig zu fahren.
Die Grüne Fraktion erachtet die Klärung zwischen der Kontroll- und Aufsichtsfunktion auf Gemeinde- und Kantonsebene gewissenhaft vorgenommen wird als wichtig. Dies weil in vielen Fällen Gemeindevertreterinnen und -vertrer auch gleichzeitig Leistungserbringer sind, wenn sie in Verwaltungsräten von Alterheimen Einsitz nehmen. Neben der Klärung dieser Frage der Zuständigkeit muss auch die Frage nach Modus und Umfang der Qualitätssicherung, die Tätigkeiten der Qualitätssicherung des Kantons abgeklärt werden.
Marie-Therese Müller führt aus, dass die Alters- und Pflegeheime in vielen Fällen gewachsene Organisationen seien. Beginnend mit einer Genossenschaft haben sich viele mit der Zeit zusammengeschlossen. Diese Organisationen genügen den neuen Standards und Vorschriften nicht mehr. Die meisten Altersheime sind heute Stiftungen. So lange es gut läuft - wie in den meisten Fällen - ist dies kein Problem. Doch wenn es nicht mehr gut läuft und zum Beispiel die Zuständigkeiten im Stiftungsrat nicht mehr klar sind, gibt es Probleme.
Aufgrund dieser Überlegungen ist auch die BDP-GLP-Fraktion dafür, die Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter abzuwarten und dann allenfalls Ergänzungen anzubringen. Danach kann dieses Postulat immer noch abgeschrieben werden.
Monica Gschwind sagt, sie wehre sich dagegen, wenn die VGK in ihrem Bericht schreibe, dass sich die Gemeinden im Hinblick auf die Qualitätskrontrolle in den Altersheimen selber überwachen würden, da sie es verpasst hätten, sich in einem sich verändernden Umfeld neue Strukturen zu geben und die Kontrollen offensichtlich nicht funktionieren würden.
Die Gemeinden haben die ihnen vom Gesetz gestellten Aufgaben umgesetzt und eine paritätische Qualitätskommission des VBLG und des BAP ins Leben gerufen, die nichts mit den einzelnen Trägerschaften, also den einzelnen Gemeinden zu tun hat. Vielmehr handelt es sich um eine Kommission von zwei Verbänden, die kürzlich kürzlich ein Qualitätsdokument erstellt hat, welches ISO-9001-kompatibel ist und laufend überprüft wird. Das Konzept besteht aus einer Selbstdeklaration des Heims, welches als Grundlage für den Besuch einer professionellen Firma dient. Es handelt sich um eine seriöse und hoch professionelle Kontrolle mit hohen Vorgaben.
Die Votantin fragt sich, wo hier Handlungsbedarf bestehen soll. Falls die VGK Zweifel an diesem Konzept gehabt haben sollte, wäre es doch sehr wünschenswert gewesen, wenn sie zumindest die Qualitätskommission angehört und nach der Funktionsweise des Systems gefragt hätte. Wenn man schon von veralteten Strukturen spricht, sollte man dies auch bei der Gesellschaftsform tun. Marie-Therese Müller hat dies bereits angesprochen.
Die Form der Stiftungen sind heute nicht mehr zeitgemäss. Die Stiftungen sind sehr schwerfällig zu führen und entsprechen nicht mehr dem heutigen Gedankengut. Die Votantin hofft, dass sich die VGD in diesem Bereich bei der Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter Gedanken machen wird und prüft, ob es allenfalls Möglichkeiten gibt, die Stiftungen in eine zeitgemässe Form zu überführen.
Marie-Theres Beeler betont, dass es nicht darum gehe, ein bewährtes Qualitätssicherungsinstrument in Frage zu stellen. Vielmehr geht es darum, den Link zwischen der Qualitätssicherung durch die Institutionen und den Rapport gegenüber dem Kanton, als Aufsichtsorgan im Gesundheitsbereich, näher zu betrachten. Die Votantin selber ist Mitglied in einem Berufsverbund. Auch dort gibt es ein Qualitätssicherungssystem. Alle drei Jahre muss sie dem Berufsverband ausweisen, in welcher Art und Weise sie am Qualitätssicherungsprozess teilgenommen hat und was die Resultate gewesen sind.
Mit dem Stehen lassen dieses Postulats geht es wirklich um die Klärung des Reporting, der Situationen, in denen es Reklamationen gegeben hat, die Zuständigkeiten und die Frage nach der Rolle des Kantons. Im Moment ist es so, dass gerade letzteres überhaupt nicht klar ist. Es gibt Lücken. Wer zum Beispiel eine private Spitex gründet bekommt eine Bewilligung und wird nie mehr interviewt. Das kann nicht sein.
Regierungsrat Thomas Weber erklärt, dass - wie bereits richtig gesagt - die Betreuung und Pflege im Alter im Kanton Basel-Landschaft eine kommunale Aufgabe sei. Die Gemeinden sind in diesem Bereich in der Verantwortung und sollen es auch künftig bleiben, da sie dezentral und nahe an der Bevölkerung sind. Sie sind auch auf dem Weg ihre Strukturen anzupassen und beginnen in funktionalen Räumen zu denken. Ein Stichwort ist hier die Charta von Muttenz. Für die Gemeindeautonomie wird der Umgang mit dem ganzen Alterwesen der Prüfstein sein.
Dies schliesst jedoch nicht aus, dass der Kanton Rahmenbedingungen - die im Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter geregelt werden sollen - vorgibt. Es ist inhaltlich nicht so, dass es mit dieser Revision auf eine Zentralisierung und Kantonalisierung dieser Aufgabe hinausläuft. Dies war auch nicht Absicht der Kommission. Dieses Missverständnis soll hiermit auch bei den letzten Anwesenden ausgeräumt werden. Hingegen soll - wie bereits richtig angesprochen - die ganze Governance-Frage im Kanton geführt worden. Speziell im Alterswesen soll diese Diskussion auf Gemeindeebene geführt werden.
Der Kanton möchte Rahmenbedingungen schaffen, welche eine wohnortsnahe und den Qualitätsstandards entsprechende Pflege ermöglichen soll, ohne staatliche Altersheiminspektoren einsetzen zu müssen. Mit dem Stehen lassen des Postulats kann der Votant, wie bereits in der Kommission erwähnt, gut leben. Im Rahmen der anstehenden Gesetzesrevision werden diese Fragen aufgenommen.
Der Votant möchte noch speziell auf ein ganz wesentliches Element der Qualitätssicherung hinweisen, die Ombudsstelle. Dem Kanton muss es endlich gelingen, die Gemeinden und die Leistungserbringer in diesem Jahr zusammenzubringen und diese Stelle ins Leben zu rufen. Hier bittet der Votant, den Landrat auch weiterhin so speditiv zu arbeiten. Die beiden Vorstösse, Traktandennummer 46 und 47 ( 2012/048 und 2013/373 ) müssen vom Landrat - wenn möglich noch an der heutigen Sitzung - behandelt werden, bevor der VBLG aktiv wird und der Kanton einen wesentlichen Schritt in Richtung Qualität in der Alterspflege gehen kann.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt stillschweigend dafür, das Postulat 2011/360 stehenzulassen.
Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
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