Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014

Nr. 1861

Laut Aussage des Rektors der UNI Basel wird die Errichtung einer neuen Fakultät Architektur an der Universität geplant. Zu dieser Absicht gibt es offene Fragen. Einerseits die Notwendigkeit aufgrund der Nachfrage, die Finanzierung und die Beteiligung der Politik an diesem Entscheid. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Angebotes in der Nordwestschweiz im Bereich Architektur darf bezweifelt werden, wenn man bedenkt, dass an der ETH Zürich eine weltweit renommierte Abteilung für Architektur vorhanden ist und an der FHNW in Muttenz das Fach Architektur mit Masterstudium angeboten wird. Bezüglich Finanzierung der neuen Fakultät ist anzunehmen, dass die Erweiterung des Leistungsauftrages finanzielle Konsequenzen für die Trägerkantone haben wird. Hier stellt sich


das Problem, ob die Parlamente der beiden Trägerkantone zur neuen Fakultät etwas zu sagen haben, bevor sie im neuen Leistungsauftrag quasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Frage ist berechtigt, wie lange wir uns einen mit staatlichen Mitteln finanzierten Hochschulwettbewerb unkontrolliert leisten können.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen.


Frage 1
Ist dem Regierungsrat die Absicht zur Errichtung einer neuen Fakultät Architektur an der UNI Basel bekannt - und wenn ja: Wurde er um Zustimmung ersucht?


Frage 2
Wie beurteilt der Regierungsrat die Notwendigkeit eines neuen Angebotes aufgrund der Nachfrage in der Nordwestschweiz und der bereits vorhandenen Angebote an der ETH Zürich und der FHNW in Muttenz?


Antworten


Zu den Fragen 1 und 2 ist festzuhalten und in Erinnerung zu rufen, dass es der Universitätsrat ist, der als oberstes Entscheidungsorgan der Universität nicht nur die Aufsicht ausübt - das ist im Universitätsvertrag so festgehalten - sondern er definiert auch, in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und der Regenz, die strategische Ausrichtung. Der Universitätsrat legt die Entwicklungsschwerpunkte fest und ist verantwortlich für die Umsetzung des Leistungsauftrags. Die Mitwirkung der Trägerkantone funktioniert über die Einsitznahme der beiden Bildungsdirektoren im Universitätsrat.


In der Strategie der Universität müssen Entwicklungen möglich sein. Es müssen Entwicklungen gedacht werden können, die nicht innerhalb kurzer Fristen umgesetzt werden müssen, sondern über das Jahr 2021 hinausgehen können. In der Strategie ist das auch so formuliert worden. Im Zusammenhang mit dem Bereich Architektur gilt es anzumerken, dass nicht eine Parallelität zu bestehenden Angeboten an Fachhochschule oder ETH aufgebaut hätte werden sollen.


Es ist allen Beteiligten völlig klar gewesen, dass ein Architekturstudium an der Universität Basel nicht mit Angeboten an der Fachhochschule, die in Muttenz diesen Schwerpunkt anbietet, in Konkurrenz treten soll. Eine Möglichkeit wäre gewesen, dass Absolventinnen und Absolventen als Weiterentwicklung ein Angebot angeboten worden wäre. Jede Form von Doppelspurigkeiten mit den bestehenden Angeboten wurde von Anfang an ausgeschlossen.


Aus Sicht des Regierungsrates ist es wichtig, dass zu einem frühen Zeitpunkt Potenzial erkundet wird. Es müssen Überlegungen gemacht werden, wie sich die Universität weiterentwickeln kann. Es gilt hier aber auch klarzustellen, dass der Antrag des Universitätsrats an die beiden Trägerkantone für den Globalbeitrag 2014-2017, der vom Landrat verabschiedet worden ist, keine Anträge umfasst für zusätzliche Mittel umfasst hat. Im Rahmen der Finanzplanung 2014-2017 sind gewisse Projektmittel eingestellt, die verwendet werden könnten. Für die Verwendung muss aber die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Mittel durch Drittmittel verdoppelt würden.


Frage 3
Hat die Politik einen Einfluss auf diesen Entscheid, oder ist dafür nur der UNI-Rat zuständig?


Antwort


Der Entscheid über das Lehr- und Forschungsportfolio ist - entsprechend dem Staatsvertrag - beim Universitätsrat angesiedelt. Die Politik bringt sich in einem dialogischen Prozess über die Mitwirkung im Universitätsrat ein. Wie bereits gesagt, wurden im aktuellen Leistungsauftrag keine Trägermittel eingestellt für die Schaffung eines Architekturstudiums.


Frage 4
Braucht es eine Erweiterung des bestehenden Leistungsauftrages an die UNI und wann ist mit der Vorlage an die Parlamente zu rechnen?


Antwort


Der Leistungsauftrag äussert sich nicht auf der Detailebene von Studiengängen. Diese werden ausschliesslich durch den Universitätsrat festgelegt. Eine Erweiterung des Leistungsauftrages 2014 ist deshalb, bei Projekten wie sie aktuell diskutiert werden, nicht vorgesehen und nicht nötig.


Frage 5
Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich durch die neue Fakultät für die Trägerkantone?


Antworten


Es entstehen keine finanziellen Konsequenzen für den Kanton Basel-Landschaft aus den Diskussionen im Zusammenhang mit diesem Projekt.


://: Damit ist die Interpellation 2012/305 beantwortet .


Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei



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