Protokoll der Landratssitzung vom 27. März 2014

Nr. 1862

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt, ob jemand die Entgegennahme des Postulats ablehne.


Gemäss Georges Thüring (SVP) lehnt seine Fraktion die Überweisung dieses Postulats «klar» ab, weil das Baselbieter Volk diesbezüglich «klar entschieden» habe. Es will keine höheren Beiträge ans Theater Basel bezahlen. Diesen demokratisch gefällten Entscheid gilt es zu respektieren.


Der Postulant will diesen Entscheid aber offensichtlich «unterlaufen». Gegen diese «Salamitaktik» verwahrt sich aber die SVP «ganz entschieden». Schliesslich wird sich der Landrat im Rahmen der nächsten Vertragserneuerung mit Fragen u.a. bzgl. Beitrag zum Theater Basel beschäftigen. Vorher gibt es keinen Handlungsbedarf. Auch darf die Unterstützung des Theaters Basel nicht losgelöst von der eigenen Kulturförderung betrachtet werden. In Baselland gibt es immer noch genügend Handlungsbedarf.


Die SVP bittet den Landrat, den Volkswillen zu respektieren und in der Folge das Postulat nicht zu überweisen.


Michael Herrmann (FDP) hat ein wenig gestaunt über die Bereitschaft des Regierungsrats, dieses Postulat entgegennehmen zu wollen. Gerade eben wurde unter Traktandum 23 ein ähnlich gelagertes Postulat abgeschrieben, weil es dabei vor allem um «Frustbewältigung» aus der Ablehnung von zusätzlichen Theatersubventionen ging. Weil es mit dem neuerlichen Postulat um die gleiche Frage geht, versteht der Votant nicht, warum dieser Vorstoss entgegengenommen werden solle.


Jetzt befindet man sich mitten in der Diskussion für die neue Leistungsperiode, welche 2015 beginnt. Insofern ist nicht klar, wieso dieser Vorstoss überwiesen werden soll. Denn dieser ändert nichts mehr, wie auch das Volk entschieden hat und auch die Abstimmungsverlierer jenen Entscheid akzeptiert haben. Darum hat die Überweisung eines Vorstosses, der sich auf Vergangenes bezieht, keine Berechtigung.


Christoph Hänggi (SP) meint, es gibt auch noch ältere Pendenzen zu anderen Geschäften, die der Landrat auch irgendwann einmal noch zu behandeln habe.


Seit der Abstimmung ist einige Zeit vergangen, und wie heute morgen gehört, wird auch im Zusammenhang mit anderen Geschäften nach einer gewissen Zeit darüber nachgedacht, ob ein früherer Volksentscheid neu interpretiert werden dürfe. Darum geht es aber nicht, sondern um eine neue Finanzierungsperiode für das Theater Basel. Man sollte allerdings nicht bei neuen Verhandlungen keine Gesprächsbereitschaft zeigen, sondern über das weitere Vorgehen der verschiedenen Sponsoren (BS, BL, Dritte) sprechen. Im Postulat werden eigentlich nur Massnahmen gefordert, die vom Regierungsrat selbstverständlich ergriffen werden müssten, wenn dieser «eine gewisse Höflichkeit an den Tag legen» will. Darum ist eine Überweisung legitim, die auch von seiner Fraktion unterstützt wird.


Hans Furer (glp) zeigt sich ein wenig überrascht, dass der Regierungsrat sein Postulat entgegennehmen will. Der Unterschied zwischen seinem Vorstoss und jenem, der unter Traktandum 23 behandelt wurde, ist allerdings die Tatsache, dass letzterer tatsächlich «kalter Kaffee» ist. Das neue Postulat will aber dem Regierungsrat «den Rücken stärken».


Bekanntlich erfolgt die Subvention des Theaters Basel grundsätzlich aus den Geldern der Kulturpauschale. Der Mehrbedarf ist ein allfälliger Zusatzbeitrag, wobei mit dem Postulat ausgedrückt werden soll, dass dessen mögliche Zahlung geprüft und darüber berichtet werden soll. Denn der Betrieb eines Theaters auf diesem Niveau benötigt gewisse Mittel. Ob sich aufgrund solcher Verhandlungen dann wirklich ein Zusatzbeitrag ergibt, ist eine andere Frage. Aber ein solcher, überwiesener Vorstoss hat einen gewissen Einfluss auf das Verhandlungsresultat, wobei mit dem Postulat ein allfälliger Mehrbedarf geprüft und die vorhandenen Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen.


Balz Stückelberger (FDP) wird sich wegen seines Mandats für den Baselbieter Regierungsrat im Verwaltungsrat des Theaters Basel nie an Diskussionen und Abstimmungen zum Thema «Theater Basel» beteiligen, um einem allfälligen Interessenkonflikt vorzubeugen - «ausser es fragt ihn jemand».


Michael Herrmann (FDP) will seinen Vorredner jetzt nichts fragen... [Erheiterung] . Auf Hans Furer repliziert er, dass er den Eindruck habe, dass das Postulat dennoch ein Resultat jener Abstimmung sei, denn so ist es auch formuliert (Bezug auf die CHF 17 Mio mit der Möglichkeit, einen kleineren Betrag in Betracht zu ziehen). Die gleiche Antwort, wie sie im Traktandum 23 abgegeben wurde, könnte ehrlicherweise auch hier angeführt werden. Nun liegt es aber an den Verantwortlichen, die den neuen Leistungsauftrag aushandeln, solche Stimmen ernst zu nehmen - daran kann aber dieses Postulat nichts mehr ändern. Wenn aber aus der Kulturvertragspauschale mehr Geld ans Theater Basel fliessen soll, muss auch geklärt werden, wer weniger erhalten soll. Denn die Pauschale von 1% ist begrenzt durch die Höhe der Steuereinnahmen. Der Votant selbst beantragt, das Postulat entgegenzunehmen und sodann abzuschreiben.


Oskar Kämpfer (SVP) hält es für angebracht, Vorstösse, die tatsächlich «kalten Kaffee» beinhalten, gerade deswegen abzulehnen.


Georges Thüring (SVP) ist angesichts der aktuellen finanziellen Möglichkeiten des Kantons erstaunt, dass ein jährlicher Beitrag ans Theater Basel von CHF 4,3 Millionen als zu gering betrachtet werde. Er selbst will nicht mehr als das eine Prozent für Kulturförderung ausgeben, aber er will das Theater Basel auch nicht schwächen. Dennoch muss mit den vorhandenen Mitteln das bestmögliche erreicht werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erwähnt den Swisslos-Fonds, aus dem letztes Jahr CHF 600'000 separat ans Theater Basel bezahlt worden seien, wobei für 2014 bereits wieder CHF 350'000 zugunsten des Theaterfestivals bewilligt worden seien. Der im Postulat geforderte Zusatzbeitrag ist also nicht «das Ende der Fahnenstange»: Immer wieder fliessen neben der erwähnten Pauschale - auch z.B. von der BLKB - separate Zahlungen an einzelne Produktionen des Theaters. Das Theater Basel wird also von Baselland nicht schlecht behandelt.


Siro Imber (FDP) erinnert daran, dass Baselland aus der Kulturvertragspauschale jährlich rund CHF 10 Millionen für «Zentrumskultur» verwende. Nach der bekannten Abstimmung wurde immer wieder betont, dass mit dem Beitrag von rund CHF 4,5 Millionen ans Theater Basel die obere Grenze erreicht sei. Betont wurde damals auch, dass eine Kulturvertragspauschale für die Förderung solcher Zentrumskultur verwendet werden sollte, wobei daran vor allem das Theater Basel beteiligt ist, aber auch andere Kulturinstitutionen davon profitieren.


Er fragt den Postulanten, ob er dessen Vorstoss richtig verstanden habe, wenn er darin die Absicht entdeckt zu haben glaubt, den für das Theater Basel verwendeten Anteil an der Kulturvertragspauschale zu erhöhen, so dass andere Institutionen entsprechend weniger erhalten würden. Dann wäre das Postulat anders zu interpretieren, als wenn es um einen zusätzlichen Kredit gehen würde.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, zwischen den Postulaten 2012/389 und 2011/202 (siehe Traktandum 23) Unterschiede feststellen zu können. In seinen Augen fordert der jüngere Vorstoss keine Nachverhandlungen für die aktuelle Leistungsperiode, sondern eine Klärung der Frage, wie sich der Finanzbedarf des Theater Basels seither entwickelt habe bzw. entwickeln werde, um über die nötige Datenbasis zu verfügen. Basel-Stadt investiert übrigens rund CHF 60 Millionen in den Bereich der Infrastruktur sowie auch grosse Beiträge in die Pensionskasse des Theaters. Aufgrund revidierter Zahlen ist zu prüfen, ob dem Landrat eine neue Vorlage mit einem tieferen Mittelbedarf als zum Zeitpunkt der Abstimmung zu unterbreiten ist. An aufdatierten Zahlen und einer neuerlichen Vorlage sollte der Landrat interessiert sein.


Für Siro Imber (FDP) ist es ein wesentlicher Unterschied, ob die Mittel dem ordentlichen Budget oder der Kulturvertragspauschale entnommen werden. Letztere wird ohnehin ausgegeben werden, aber mit einem Zusatzkredit wird die Frage relevant für die Jahresrechnung des Kantons.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, der Bericht zum Postulat könne Informationen enthalten, wie sie soeben gewünscht worden seien. Es können allfällige Verschiebungen innerhalb der Kulturvertragspauschale dargelegt werden, wie auch ein neuer Zusatzbeitrag ausserhalb der Pauschale beantragt werden kann. Auch könnte der Prozentwert der Pauschale diskutiert werden. Letzteres ist momentan vom Regierungsrat nicht vorgesehen.


Michael Herrmann (FDP) meint, Informationen zu Leistungen, Mehrbedarf etc. gehören in die Vorlage betreffend den nächsten Leistungsauftrag, der nach Einschätzung des Votanten wohl bereits in Erarbeitung ist. Die Worte seines Vorredners versteht er selbst dahingehend, dass nicht zuletzt mit dem Postulat auch geprüft werden solle, ob Baselland bereit ist, zusätzliche Subventionen zu gewähren, was aber in jener Abstimmung vom Volk abgelehnt worden ist. Wenn dem so ist, ist der Vorstoss «umso gefährlicher». Im Fall einer Überweisung sollte dieser sogleich abgeschrieben werden.


://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats 2012/389 mit 41:30 Stimmen zu [ Namenliste ]


://: Der Landrat lehnt die Abschreibung des Postulats 2012/389 mit 38:36 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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